Sanierung und Neubau der Busbetriebshöfe in Kiel; Bodenbelagsarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 83.2.903.21
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]5
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kiel.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung und Neubau der Busbetriebshöfe in Kiel; Bodenbelagsarbeiten
Sanierung und Neubau der Busbetriebshöfe in Kiel; Bodenbelagsarbeiten
Busbetriebshof Werfstraße 233-243 24143 Kiel
- 360 qm Vinyl Bodenbelag, beige
- 240 qm Vinyl Bodenbelag, Holzoptik
- 280 qm Linoleum-Bodenbelag, ableitfähig
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind nach Angebotsabgabe die folgenden Unterlagen und Nachweise vorzulegen:
-Bescheinigung gemäß § 6a EU Nr. 1 VOB/A
Auf gesondertes Verlangen sind nach Angebotsabgabe die folgenden Unterlagen und Nachweise vorzulegen:
- Vorlage entsprechender Bankenerklärungen
- Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung
- Eigenerklärung über den Umsatz des
Unternehmens in den letzten drei
abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit es
Bauleistungen und andere Leistungen betrifft,
die mit der zu vergebenden Leistung
vergleichbar sind, unter Einschluss des
Anteils bei gemeinsam mit anderen
Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
- Anzahl der in den letzten drei
Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich
beschäftigten Arbeitskräften gegliedert nach
Lohngruppen
Auf gesondertes Verlangen sind nach Angebotsabgabe die folgenden Unterlagen und Nachweise vorzulegen:
Angaben gemäß §6a Nr. 3 lit. a), g) und h)
VOB/a EU:
- Angaben über die Ausführung von
Leistungen in den letzten bis zu 5
abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der
zu vergebenden Leistung vergleichbar sind,
wobei für die wichtigsten Bauleistungen
Bescheinigungen über die ordnungsgemäße
Ausführung und das Ergebnis beizufügen
sind
- Angaben über die Zahl der in den letzten
drei abgeschlossenen Kalenderjahren
jahresdurchschnittlich beschäftigten
Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen
mit gesondert ausgewiesenen technischem
Leitungspersonal
- eine Erklärung, aus der hervorgeht, über
welche Ausstattung, welche Geräte und
welche technische Ausrüstung das
Unternehmen für die Ausführung des
Auftrags verfügt
Abschnitt IV: Verfahren
Rathaus, Rechtsamt - Zentrale Vergabestelle; Fleethörn 9, 24103 Kiel
Angebotsöffnung unter Ausschluss der Öffentlichkeit (keine Bieteranwesenheit)
Bei europaweiten Verfahren ist die Anwesenheit von Bietern und ihren Vertretern während der Angebotseröffnung entsprechend § 14 EU Abs. 1 S. 1 VOB/A nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Wir weisen darauf hin, dass die Bewerberkommunikation ausschließlich über das DTVP, dort die Schaltfläche "Kommunikation", elektronisch zu führen ist. Fragen sind bis einschließlich 16.09.2021 ausnahmslos über diesen Kommunikationsweg zu stellen und werden nur auf diesem Weg beantwortet. Die Bewerber sind verpflichtet die Veröffentlichung neuer Bewerberfragen und deren Beantwortung selbstständig zu prüfen. Eine gesonderte Mitteilung seitens der Vergabestelle erfolgt nicht.
Ergänzung zu der Ausführungsfrist
(siehe II.2.7 der Bekanntmachung):
Beginn der Leistung: 18.10.2021
Ende der Ausführung: in der 52. KW 2021, spätestens jedoch am letzten Werktag dieser KW
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y6CYY41
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.wirtschaftsministerium.schleswig-holstein.de
Die Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen sind in § 160 Abs. 3 GWB geregelt.
Dort heißt es:
"Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor
Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB
bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind,
nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge
nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach
§ 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt."
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.wirtschaftsministerium.schleswig-holstein.de