BW 63 Wakenitzbrücke Grundinstandsetzung Los 3 Instandsetzung Bauwerksunterseite
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lübeck
NUTS-Code: DEF03 Lübeck, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 23552
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.luebeck.de
Abschnitt II: Gegenstand
BW 63 Wakenitzbrücke Grundinstandsetzung Los 3 Instandsetzung Bauwerksunterseite
Grundinstandsetzung der Wakenitzbrücke,
Instandsetzung der Bauwerksunterseite (Überbauuntersicht und Unterbauten) in 2 Abschnitten Betoninstandsetzung gem. ZTV-ING Teil 3-4, 3-5
Hansestadt Lübeck (DEF03)
Betoninstandsetzung gem. ZTV-ING Teil 3 Abschn. 4 und Abschn. 5 der Bauwerksunterseite (Überbauuntersicht und Unterbauten) - ca. 7.100 m² Auftrag OS-C System
- ca 12.800 m² Auftrag OS-B System;
Erneuerung von ca. 500 m Entwässerungsleitungen;
Gerüstbauarbeiten - auf Pontons im Bereich der Wakenitz
- von der Geländeebene aus;
Verkehrssicherungsarbeiten
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
BW 63 Grundinst. der Wakenitzbrücke, Los 3 Inst. der Bauwerksunterseite
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neumünster
NUTS-Code: DEF04 Neumünster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24539
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen. Mit der Teilnahme am Wettbewerb verzichtet der Bieter/Wettbewerber unwiderruflich auf die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen für den Fall, dass der Auftraggeber aus vorgenannten Gründen den Zuschlag nicht erteilt/das Verfahren aufhebt bzw. einstellt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Ein Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB nur zulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von zehn Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Auftragsbekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis Ablauf der in der Auftragsbekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt worden sind,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind