Quartiersschule Ihmelsstr. 14, Neubau Sechsfachsporthalle, Los 035B Prallwand, Wandverkleidung Referenznummer der Bekanntmachung: L-65.3-2021-00284
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DEA4 Detmold
Postleitzahl: 04092
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.leipzig.de
Abschnitt II: Gegenstand
Quartiersschule Ihmelsstr. 14, Neubau Sechsfachsporthalle, Los 035B Prallwand, Wandverkleidung
Los 035B Prallwand, Wandverkleidung, 04315 Leipzig
Leipzig
Die Leistung umfasst die Herstellung, die Lieferung und die Montage von Wandverkleidungen, Toren, Türen und Fenstern in 2 Dreifeld-Sporthallen: - 380 m² Wandverkleidung Eiche furniert, teilweise mit Prallwandfunktion, - 640 m² Wandverkleidung Birke furniert, farbbeschichtet, teilweise mit Prallwandfunktion, teilweise perfo-riert mit Akustikanforderungen, - 8 Geräteraumtore, 12 Sporthallentüren, 6 Sporthallenfenster, mit Prallwandfunktion Auf Anforderung des Auftraggebers sind nachfolgende Unterlagen und Nachweise noch vor Auftragsvergabe einzureichen: 1. Prüfzeugnis nach DIN 18032-3 über Ballwurfsicherheit, 2. Prüfzeugnis über Kraftabbau der Prallwand, 3. Nachweis der Güteüberwachung aus Fremd- und Eigenüberwachung.
Die Bautermine dienen der unverbindlichen Orientierung. Der konkrete Baubeginn erfolgt auf gesonderte Aufforderung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Quartiersschule Ihmelsstr. 14, Neubau Sechsfachsporthalle, Los 035B Prallwand, Wandverkleidung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rietberg
NUTS-Code: DEA42 Gütersloh
Postleitzahl: 33397
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]0
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
Wenn ein Unternehmen eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB geltend machen will, dann ist der Antrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).