Konzessionsvergabe Bestelleinkauf für das Justizministerium Mecklenburg-Vorpommern
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gmsh.de
Abschnitt II: Gegenstand
Konzessionsvergabe Bestelleinkauf für das Justizministerium Mecklenburg-Vorpommern
Das Justizministerium Mecklenburg-Vorpommern beabsichtigt den Abschluss eines Vertrages über die Dienstleistungskonzession für den Bestelleinkauf in den vier Justizvollzugsanstalten Mecklenburg-Vorpommerns.
Bei der Bezeichnung „Bestelleinkauf“ handelt es sich um die Abgabe der von Gefangenen vorab bestellten Artikel in wiederverwertbaren Behältnissen (Versandeinkauf).
Vier Justizvollzugsanstalten Mecklenburg-Vorpommerns. Im einzelnen handelt sich um folgende:
- JVA Bützow,
- JVA Waldeck,
- JVA Stralsund und
- JVA Neustrelitz.
Der Gefangeneinkauf erfolgt als Bestelleinkauf. Dabei handelt es sich um die Abgabe der vom Gefangenen oder Untergebrachten vorab bestellten Artikel (mittels gedruckter und unterschriebener Bestelllisten) in wiederverwertbaren Behältnissen. Die Gefangenen und Untergebrachten können sich aus einem von der Anstalt vermittelten Angebot Nahrungs- und Genussmittel sowie Hygieneartikel kaufen. Ebenfalls zählen Schreibwaren, Zeitungen und Zeitschriften sowie Tabake und sonstige Rauchutensilien zum Einkaufsangebot.
Das Angebot muss die Möglichkeit der Sonderbestellung enthalten, sodass über die genehmigte Sortimentsliste hinaus für Gefangene ggf. maßnahmenbezogene zusätzliche Gegenstände gekauft werden können (z.B. Sportartikel wie Tischtenniskellen, Elektroeinkauf). Hierfür sind der JVA gesonderte Artikellisten zur Verfügung zu stellen. Die Aushändigung dieser Gegenstände erfolgt nicht im Rahmen des Einkaufs auf den Stationen, sondern mittels Übergabe an Beauftragte der JVA.
Gefordert ist ein ausgewogenes Verhältnis von Marken- und sogenannten „No-Name-Produkten“. Es ist für ein Angebot zu sorgen, das auf die Wünsche und Bedürfnisse der Kunden Rücksicht nimmt. Es sollen regelmäßig auch Sonderangebote gemacht werden.
Für die in der JVA Bützow, JVA Neustrelitz und JVA Stralsund inhaftierten Frauen ist ein an die Bedarfe von weiblichen Gefangenen angepasstes Warensortiment für Hygiene- und Kosmetikartikel anzubieten.
Die Produkte sind grundsätzlich in glaslosen Verpackungen anzubieten. Insgesamt sind Gegenstände, die die Sicherheit und Ordnung der Anstalt gefährden können, von einem Verkauf ausgenommen.
Die Vertragslaufzeit endet zum 31. Dezember 2022. Sie verlängert sich danach um jeweils ein weiteres Kalenderjahr, wenn der Vertrag nicht drei Monate vor Vertragsablauf von einer der Vertragsparteien schriftlich gekündigt wird. Die maximale Laufzeit des Vertrages endet mit Ablauf des 31. Dezember 2025.
Der AN verpflichtet sich, auch bei fristloser Kündigung auf Wunsch des AG die Leistung weiter zu erbringen, bis ein neuer Anbieter gefunden wurde u. die Übernahme d. Leistungen sichergestellt ist. Bis zu diesem Zeitpunkt gelten d. vertraglichen Regelungen weiter.
Dies gilt jedoch n. Zugang der Kündigungserklärung längstens für die Dauer von sechs Monaten, aber nicht über d. max. Laufzeit hinaus.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eigenerklärung, dass eine Eintragung im Berufs- oder Handelsregister oder ein anderer, vergleichbarer Nachweis für die erlaubte Berufsausübung vorliegt gem. § 44 Abs. 1 VgV. Hinweis: Die GMSH wird ggf. den entsprechenden Nachweis vor Zuschlagserteilung abfordern.
2. Eigenerklärung, dass:
- Sie Ihren Verpflichtungen gem. § 128 GWB zur Zahlung der Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen sind und
- keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen.
3. Eigenerklärung über den Umsatz des Bieters sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart im Sicherheitsbereich „Konzessionsvergabe Bestelleinkauf“, jeweils bezogen auf die letzten zwei Geschäftsjahre (2019 - 2020).
4. Nachweis einer Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung mit Angaben zur Deckungssumme (Mindestdeckungssummen gem. des zu schließenden Vertrages) bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
5. Erklärung (Formblatt) über mindestens drei Referenzen der im Wesentlichen in den letzten zwei Geschäftsjahren (2019 – 2020) erbrachten und im Umfang vergleichbaren Leistungen im Sicherheitsbereich bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, für öffentliche oder private Auftraggeber, unter Angabe von Name des Auftraggebers, Leistungsumfang, Auftragssumme, Dauer des Vertrages, Ansprechpartner, Telefonnummer und E-Mail-Adresse.
6. Erklärung (Formblatt), ob im Falle eines Auftrages, der Auftragnehmer Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt. Die Erklärung ist dem Angebot beizufügen, auch wenn zum Zeitpunkt der Auftragsvergabe keine Inanspruchnahme von Unterauftragnehmern vorgesehen ist.
7. Im Fall der Inanspruchnahme von Unterauftragnehmern ist die entsprechende Verpflichtungserklärung (Formblatt) vom Nachunternehmer mit dem Angebot einzureichen.
...
Folgende weitere Unterlagen sind mit dem Angebot vorzulegen, siehe VI.3 Zusätzliche Angaben.
Abschnitt IV: Verfahren
Kiel.
Bei der Öffnung der Angebote dürfen außer dem autorisierten Submissionspersonal keine weiteren Personen anwesend sein.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Juni 2024.
Die EU-Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen- und Antworten Kataloge, Änderungspakete) für Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter www.e-vergabe-sh.de zur Verfügung.
Bei allen europaweiten Ausschreibungen ist seit 18.10.2018 das gesamte Vergabeverfahren elektronisch abzuwickeln. Das bedeutet für die Bewerber und Bieter, dass Teilnahmeanträge und Angebote nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform www.e-vergabe-sh.de eingereicht werden können.
Die Kommunikation während des Ausschreibungsverfahrens wird ebenfalls nur noch in elektronischer Form erfolgen. Aus diesem Grund weisen wir darauf hin, dass eine kostenlose Registrierung auf unser Vergabeplattform: www.e-vergabe-sh.de für eine Bewerbung bzw. Angebotsabgabe zwingend notwendig ist.
Nach der Registrierung müssen Sie sich mit der e-Vergabe-Plattform der GMSH verknüpfen.
Eine Abgabe der Teilnahmeanträge / Angebote in Papierform ist bei dieser Ausschreibung nicht mehr möglich. Teilnahmeanträge / Angebote, die in Papierform eingehen, werden seitens der GMSH bei der Prüfung und Wertung nicht mehr berücksichtigt. Für bereits registrierte Wirtschaftsteilnehmer ändert sich der Prozessablauf nicht.
...
Fragen zur Ausschreibung:
Alle Fragen zur Ausschreibung sind ausschließlich in schriftlicher Form bis spätestens 08. September 2021, 12.00 Uhr an die GMSH, z.H. Frau Denise Bauer (e-Vergabesystem, E-Mail: [gelöscht]) zu richten. Alle Fragen und Antworten zur Ausschreibung werden in einem Frage Antworten Katalog erfasst, der ständig unter www.e-vergabe-sh.de unter der Ausschreibung einsehbar ist.
...
Mit dem ANGEBOT sind zusätzlich folgende Unterlagen einzureichen:
8. Unterschriebenes Angebotsschreiben mit
- den Erklärungen, dass Sie die Ausschreibungsbedingungen anerkennen u. keine Kartellabreden, Preisbindungen oder ähnliche Abreden getroffen haben u. die Wirksamkeit unternehmenseigener Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB) ausschließen.
- der Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 GWB, § 124 GWB und § 128 GWB vorliegen bzw. Darstellung von Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB.
9. Ausgefülltes Preisblatt.
10. Nachweis oder Eigenerklärung, dass das Gewerbezentralregister keine negativen Eintragungen enthält.
11. Angaben zur Dauer der Nachlieferungen unter Berücksichtigung der Leistungsbeschreibung und Bewertungsmatrix.
12. Angaben zum Umfang des Warenangebotes unter Berücksichtigung der Leistungsbeschreibung und Bewertungsmatrix.
13. Eigenerklärung zur Verpflichtung der Zahlung des Vergabemindestlohns gem. der Mindest-Stundenentgelt-Verordnung - MStEVO M-V.
14. Einreichung einer Liste, über das jeweilige Produktsortiment Grundartikelpositionen bei einem Bestelleinkauf sowie Sonderangebote (Bastel-, Sport- und Elektroeinkauf) nach Warengruppen aufgegliedert.
Präqualifikation:
Zum Nachweis der unternehmensbezogenen Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Gesetzestreue und Zuverlässigkeit kann die Bescheinigung der Eintragung in das amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (www.amtliches-verzeichnis.ihk.de) vorgelegt werden. Darüber hinausgehend geforderte Unterlagen sind zusätzlich vorzulegen.
...
Bietergemeinschaften und Unterauftragnehmer sind zugelassen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]7
Internet-Adresse: http://www.regierung-mv.de/
Ort: n.n.
Land: Deutschland
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.gmsh.de