Adobe Lizenzen (04/IT/2021)
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED2 Dresden
Postleitzahl: 01099
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]014
Fax: [gelöscht]283
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.ikk-classic.de
Abschnitt II: Gegenstand
Adobe Lizenzen (04/IT/2021)
Die Auftraggeberin nutzt die Software Adobe in verschiedenen Ausführungen für die Bearbeitung der im Unternehmen eingesetzten Dokumente.
Gegenstand der zu erbringenden Leistung ist die Softwaremiete von Adobe Anwendungen. Dabei geht es zunächst um die Verlängerung der bestehenden Lizenzen. Des Weiteren wird eine Rahmenvereinbarung abgeschlossen, die die Nachbeschaffung von Lizenzen im Rahmen der Vertragslaufzeit zu festgelegten Konditionen ermöglicht.
Grundlage ist der EVB-IT Überlassungsvertrag Typ B.
Der Auftragnehmer ist zertifizierter Fachhändler der verwendeten Software Komponenten und muss mindestens über den Adobe Gold Partnerstatus verfügen.
Bundesweit.
Die derzeit bestehende Softwaremiete für Adobe Lizenzen wird durch einen mit dem Auftragnehmer abzuschließenden neue Softwaremietvertrag unmittelbar anschließend verlängert.
Die Softwaremiete wird für folgende Komponenten verlängert:
• 210 Lizenzen von Adobe Acrobat DC Pro für Enterprise, Beginn mit 05.10.2021,
• 5 Lizenzen von Adobe Creative Cloud für Enterprise, Beginn mit 05.10.2021 und
• 4 Lizenzen EDU Adobe Creative Cloud for teams All Apps, Beginn mit 01.05.2022.
Es wird zugleich ein Rahmenvertrag über die Nachbeschaffung von zusätzlichen Lizenzen abgeschlossen. Dabei können die bestehenden Subscriptions um die benötigte Anzahl von Lizenzen erweitert werden. Je nach Zeitpunkt der Bestellung ist der anteilige Preis für die komplette Restlaufzeit abzurechnen.
Die Beschaffung von zusätzlichen Lizenzen erfolgt über Einzelabrufe aus dem geschlossenen Rahmenvertrag.
Alle zusätzlich beschafften Lizenzen erhalten ein einheitliche Enddatum entsprechend der vereinbarten Grundlaufzeit des Rahmenvertrages bzw. im Falle der optionalen Vertragsverlängerung bis zu deren Endtermin.
Der Bedarf ist von der Auftraggeberin geschätzt und dient der Kalkulationsgrundlage. Eine Abrufverpflichtung der Auftraggeberin aus den Rahmenvereinbarungen besteht nicht. So ist es möglich, dass es im Zuge der Vertragsumsetzung der Umfang der Lizenzen deutlich geringer ausfallen kann. Bei den angegebenen Anzahlen handelt es sich ausdrücklich nicht um eine garantierte Abnahmemenge. Eine Mindest- oder Maximalabnahmemenge wird für die Nachbeschaffung nicht vereinbart. Verbindliche Umsatzvolumen werden nicht garantiert.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Adobe Lizenzen (04/IT/2021)
Ort: Ottensoos
NUTS-Code: DE Deutschland
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
>> Die Verfahrenssprache ist deutsch.
>> Es gilt deutsches Recht.
>> Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Ein Angebot von
Bietergemeinschaften
findet nur dann Berücksichtigung, wenn in dem Angebot jeweils
alle Mitglieder genannt sind und ein Mitglied als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss und die
Durchführung des Vertrags benannt ist. Außerdem müssen sich die Mitglieder der Bietergemeinschaft für
alle im Zusammenhang mit diesem Vertrag stehenden Verbindlichkeiten zur gesamtschuldnerischen Haftung
verpflichten. Das Formblatt "Erklärung der Bietergemeinschaft" ist in dem Fall dem Angebot ausgefüllt und
unterzeichnet beizufügen.
>> Mit dem Angebot sind folgende weitere Erklärungen und Nachweise vorzulegen:
> Datenschutz Auftragsverarbeitung
- „Datenschutzvereinbarung Auftragsverarbeitung“ (60),
- ein Datensicherheitskonzept, in dem der Bieter die bei ihm vorhandenen
technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Datenschutz und
zur Datensicherheit unter Beachtung von § 35 SGB I und des 2. Kapitels des SGB X darzustellen hat. Es sind
insbesondere die entsprechenden
Maßnahmen betreffend die Kontrolle des Zutritts, des Zugangs, des Zugriffs, der Weitergabe und der
Eingabekontrolle sowie der Einhaltung des Trennungsgebotes darzustellen (Formblatt „Sicherheitskonzept
Auftragsverarbeitung" (61)),
- Formblatt „Standorte der Geschäftsräume des Auftragsverarbeiters“ (62),
- Formblatt "Auflistung der bestehenden UAN-Verhältnisse" (63),
- Formblatt „Auflistung der bestehenden Wartungsverträge“ (64),
- Formblatt "Datenschutzbeauftragter/Ansprechpartner" (65) und
- ein vom Bieter erstelltes Löschkonzept, in welchem der Prozess der Datenlöschung dargestellt wird (siehe
Ziffer 5 der BWB (20)).
>> Darüberhinaus ist mit dem Angebot die Eigenerklärung autorisierter Adobe Fachhändler (41) beizufügen, in dem der Bieter erklärt über welche Stufe (Gold oder Platinum Reseller) er verfügt (siehe Ziffer 3 der BWB (20)).
>> Eigenerklärung Angaben Gewerbezentralregisterabruf (40)
- Bei Aufträgen ab einer Höhe von [Betrag gelöscht] Euro (exkl. Umsatzsteuer) holt die Vergabestelle für den Bieter,
der im Rahmen des Vergabeverfahrens den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagsentscheidung die
Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a Gewerbeordnung beim Bundesamt für Justiz ein. Die
für die Abfrage notwendigen Daten sind vom Bieter in der „Eigenerklärung Gewerbezentralregisterabruf (40)“
anzugeben.
Hinweis:
Für die Angebotserstellung können die VIP Vertragsnummern der Auftraggeberin und IKK Akademie für die Bieter hilfreich sein. Die VIP Vertragsnummer zu den Adobe Lizenzen werden nicht mit den Vergabeunterlagen auf der Plattform der Deutschen eVergabe zur Verfügung gestellt. Sie müssen gesondert per Nachricht über die Deutsche eVergabe bei der Vergabestelle angefordert werden, welche diese dem Bewerber/Bieter auf seine Anfrage hin als pdf-Datei senden wird, (siehe Ziffer 4 der BWB (20)).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Ort: kein
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Möchte ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat, eine Verletzung der Bestimmungen über das Vergabeverfahren geltend machen, so hat es diese innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber der Auftraggeberin zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zu Angebotsabgabe der Auftraggeberin gegenüber gerügt werden. Teilt die Auftraggeberin dem Unternehmen mit, dass sie der Rüge nicht abhelfen werde, so kann das Unternehmen innerhalb von 15 Tagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei dem Bundeskartellamt stellen.