BAV Neumünster - Verwertung von Bioabfällen Referenznummer der Bekanntmachung: 943/2021
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2021/S 151-401161)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neumünster
NUTS-Code: DEF04 Neumünster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24539
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stadtwerke-neumuenster.de
Abschnitt II: Gegenstand
BAV Neumünster - Verwertung von Bioabfällen
Die Bio-Abfall-Verwertungsgesellschaft mbH (BAV) ist eine gemeinsame Gesellschaft der Stadtwerke Neumünster (SWN), des Wege-Zweckverbands der Gemeinden des Kreises Segeberg (WZV) und des Kreises Plön. Die Gesellschaft wurde gegründet, um die Behandlung der Bioabfälle aus diesen Gebieten zu organisieren.
Da die bestehende Anlage im SWN Wertstoffzentrum außer Betrieb gehen wird und die Nachfolgeanlage noch zu errichten ist, müssen die überwiegenden Mengen der BAV für einen Zeitraum von 2022 bis mindestens 2024 anderweitig entsorgt werden.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Für jeden Bieter (mindestens ein Mitglied von Bietergemeinschaften) sowie für Unterauftragnehmer, welche Verwertungsleistungen erbringen sollen, auszufüllen.
BL1 Qualitätssicherung beim Bieter (auch Unterauftragnehmer, welche die Verwertung übernehmen sollen)
Nachweis für die Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb für die vom Bieter zu erbringende Tätigkeit für mindestens eine der folgenden Abfallschlüsselnummern: 20 03 01 (gemischte Siedlungsabfälle, hier als getrennt erfasste Bioabfälle) und/oder 20 01 08 (biologisch abbaubare Küchen- und Kantinenabfälle) und/oder 20 02 01 (biologisch abbaubare Abfälle).
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Für jeden Bieter (mindestens ein Mitglied von Bietergemeinschaften) sowie für Unterauftragnehmer, welche Verwertungsleistungen erbringen sollen:
BL1 Qualitätssicherung beim Bieter (auch Unterauftragnehmer, welche die Verwertung übernehmen sollen)
Nachweis für die Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb für die vom Bieter zu erbringende Tätigkeit für mindestens eine der folgenden Abfallschlüsselnummern: 20 03 01 (gemischte Siedlungsabfälle, hier als getrennt erfasste Bioabfälle) und/oder 20 01 08 (biologisch abbaubare Küchen- und Kantinenabfälle) und/oder 20 02 01 (biologisch abbaubare Abfälle).
Als gleichwertig zur Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb wird der Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an Anerkennungsverfahren der Bundesgütegemeinschaft Kompost e.V. (BGK) akzeptiert. Der Bieter hat dafür die Anerkennungsurkunde der BGK mit dem Angebot vorzulegen.
Ausländische Bieter haben eine zur Zertifizierung zum EFB oder zur Anerkennungsurkunde der BGK gleichwertige Qualitätssicherung nachzuweisen.