Rahmenvereinbarung über Kauf und Leasing von fabrikneuen Elektrofahrzeugen
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gmsh.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung über Kauf und Leasing von fabrikneuen Elektrofahrzeugen
Rahmenvereinbarung über Kauf und Leasing von fabrikneuen Elektrofahrzeugen für ca. 500 Dienststellen des Landes Schleswig-Holstein sowie für alle Sonstigen Träger der öffentlichen Verwaltung.
Kauf Kleinstwagen Land
Rahmenvereinbarung über Kauf und Leasing von fabrikneuen Elektrofahrzeugen für ca. 500 Dienststellen des Landes Schleswig-Holstein sowie für alle Sonstigen Träger der öffentlichen Verwaltung.
Als zentrale Beschaffungsstelle ist die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR (GMSH, nachfolgend AG genannt) verpflichtet, besonders umweltverträglich und nachhaltig zu beschaffen.
Schon in den letzten Jahren hat die GMSH vermehrt versucht den Anteil von Fahrzeugen mit alternativen Antrieben zu fördern und über die diversen KFZ Rahmenverträge zu realisieren. Zwischenzeitich hat sich auch die Gesetzgebung von Land und Bund in dieser Richtung weiterentwickelt so dass davon auszugehen ist, dass der Anteil vollelektrisch betriebener Fahrzeuge stetig ansteigen wird.
Gem. der aktuellen KFZ-Richtlinie des Landes Schleswig-Holstein sind alle Landesdienststellen verpflichtet, Fahrzeuge mit reinem E-Antrieb (ohne Verbrennungsmotor) zu beschaffen, sofern die wesentlichen Anforderungen von diesen erfüllt werden können. Die Beschaffung soll über die Rahmenverträge der GMSH erfolgen.
Aus diesem Grund ist der Auftraggeber bestrebt einen leistungsfähigen Vertrag über viele Leistungsklassen und Kauf / Leasingvarianten zu schließen.
Die öffentlichen Auftraggeber sind aufgefordert bei Rahmenvereinbarungen Höchstmengen pro Los zu benennen, die im Verlauf des Vertrages nicht überschritten werden dürfen. Nach Erreichen der jeweilige Höchstmengen endet der Vertrag für das betreffende Los automatisch und muss neu ausgeschrieben werden.
In diesem Fall verpflichtet sich der Auftraggeber nicht mehr als 100 Fahrzeuge pro Los / pro Jahr abzunehmen.
Die Vertragslaufzeit verlängert sich automatisch um jeweils ein Jahr, sofern nicht der Auftraggeber der Vertragsverlängerung mit einer Frist von zwei Monaten zum Ablauf des ersten, zweiten bzw. dritten Vertragsjahres kündigt. Die Gesamtlaufzeit des Vertrages beträgt somit maximal vier Jahre.
Bei Erreichen der Höchstmenge beendet dies automatisch die Rahmenvereinbarung des betroffenen Loses.
Es werden bis zu fünf Zuschläge pro Los erteilt.
Leasing 24 Monate Kleinstwagen Land
Rahmenvereinbarung über Kauf und Leasing von fabrikneuen Elektrofahrzeugen für ca. 500 Dienststellen des Landes Schleswig-Holstein sowie für alle Sonstigen Träger der öffentlichen Verwaltung.
Als zentrale Beschaffungsstelle ist die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR (GMSH, nachfolgend AG genannt) verpflichtet, besonders umweltverträglich und nachhaltig zu beschaffen.
Schon in den letzten Jahren hat die GMSH vermehrt versucht den Anteil von Fahrzeugen mit alternativen Antrieben zu fördern und über die diversen KFZ Rahmenverträge zu realisieren. Zwischenzeitich hat sich auch die Gesetzgebung von Land und Bund in dieser Richtung weiterentwickelt so dass davon auszugehen ist, dass der Anteil vollelektrisch betriebener Fahrzeuge stetig ansteigen wird.
Gem. der aktuellen KFZ-Richtlinie des Landes Schleswig-Holstein sind alle Landesdienststellen verpflichtet, Fahrzeuge mit reinem E-Antrieb (ohne Verbrennungsmotor) zu beschaffen, sofern die wesentlichen Anforderungen von diesen erfüllt werden können. Die Beschaffung soll über die Rahmenverträge der GMSH erfolgen.
Aus diesem Grund ist der Auftraggeber bestrebt einen leistungsfähigen Vertrag über viele Leistungsklassen und Kauf / Leasingvarianten zu schließen.
Die öffentlichen Auftraggeber sind aufgefordert bei Rahmenvereinbarungen Höchstmengen pro Los zu benennen, die im Verlauf des Vertrages nicht überschritten werden dürfen. Nach Erreichen der jeweilige Höchstmengen endet der Vertrag für das betreffende Los automatisch und muss neu ausgeschrieben werden.
In diesem Fall verpflichtet sich der Auftraggeber nicht mehr als 100 Fahrzeuge pro Los / pro Jahr abzunehmen.
Die Vertragslaufzeit verlängert sich automatisch um jeweils ein Jahr, sofern nicht der Auftraggeber der Vertragsverlängerung mit einer Frist von zwei Monaten zum Ablauf des ersten, zweiten bzw. dritten Vertragsjahres kündigt. Die Gesamtlaufzeit des Vertrages beträgt somit maximal vier Jahre.
Bei Erreichen der Höchstmenge beendet dies automatisch die Rahmenvereinbarung des betroffenen Loses.
Es werden bis zu fünf Zuschläge pro Los erteilt.
Leasing 36 Monate Kleinstwagen Land
Rahmenvereinbarung über Kauf und Leasing von fabrikneuen Elektrofahrzeugen für ca. 500 Dienststellen des Landes Schleswig-Holstein sowie für alle Sonstigen Träger der öffentlichen Verwaltung.
Als zentrale Beschaffungsstelle ist die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR (GMSH, nachfolgend AG genannt) verpflichtet, besonders umweltverträglich und nachhaltig zu beschaffen.
Schon in den letzten Jahren hat die GMSH vermehrt versucht den Anteil von Fahrzeugen mit alternativen Antrieben zu fördern und über die diversen KFZ Rahmenverträge zu realisieren. Zwischenzeitich hat sich auch die Gesetzgebung von Land und Bund in dieser Richtung weiterentwickelt so dass davon auszugehen ist, dass der Anteil vollelektrisch betriebener Fahrzeuge stetig ansteigen wird.
Gem. der aktuellen KFZ-Richtlinie des Landes Schleswig-Holstein sind alle Landesdienststellen verpflichtet, Fahrzeuge mit reinem E-Antrieb (ohne Verbrennungsmotor) zu beschaffen, sofern die wesentlichen Anforderungen von diesen erfüllt werden können. Die Beschaffung soll über die Rahmenverträge der GMSH erfolgen.
Aus diesem Grund ist der Auftraggeber bestrebt einen leistungsfähigen Vertrag über viele Leistungsklassen und Kauf / Leasingvarianten zu schließen.
Die öffentlichen Auftraggeber sind aufgefordert bei Rahmenvereinbarungen Höchstmengen pro Los zu benennen, die im Verlauf des Vertrages nicht überschritten werden dürfen. Nach Erreichen der jeweilige Höchstmengen endet der Vertrag für das betreffende Los automatisch und muss neu ausgeschrieben werden.
In diesem Fall verpflichtet sich der Auftraggeber nicht mehr als 100 Fahrzeuge pro Los / pro Jahr abzunehmen.
Die Vertragslaufzeit verlängert sich automatisch um jeweils ein Jahr, sofern nicht der Auftraggeber der Vertragsverlängerung mit einer Frist von zwei Monaten zum Ablauf des ersten, zweiten bzw. dritten Vertragsjahres kündigt. Die Gesamtlaufzeit des Vertrages beträgt somit maximal vier Jahre.
Bei Erreichen der Höchstmenge beendet dies automatisch die Rahmenvereinbarung des betroffenen Loses.
Es werden bis zu fünf Zuschläge pro Los erteilt.
Leasing 48 Monate Kleinstwagen Land
Rahmenvereinbarung über Kauf und Leasing von fabrikneuen Elektrofahrzeugen für ca. 500 Dienststellen des Landes Schleswig-Holstein sowie für alle Sonstigen Träger der öffentlichen Verwaltung.
Als zentrale Beschaffungsstelle ist die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR (GMSH, nachfolgend AG genannt) verpflichtet, besonders umweltverträglich und nachhaltig zu beschaffen.
Schon in den letzten Jahren hat die GMSH vermehrt versucht den Anteil von Fahrzeugen mit alternativen Antrieben zu fördern und über die diversen KFZ Rahmenverträge zu realisieren. Zwischenzeitich hat sich auch die Gesetzgebung von Land und Bund in dieser Richtung weiterentwickelt so dass davon auszugehen ist, dass der Anteil vollelektrisch betriebener Fahrzeuge stetig ansteigen wird.
Gem. der aktuellen KFZ-Richtlinie des Landes Schleswig-Holstein sind alle Landesdienststellen verpflichtet, Fahrzeuge mit reinem E-Antrieb (ohne Verbrennungsmotor) zu beschaffen, sofern die wesentlichen Anforderungen von diesen erfüllt werden können. Die Beschaffung soll über die Rahmenverträge der GMSH erfolgen.
Aus diesem Grund ist der Auftraggeber bestrebt einen leistungsfähigen Vertrag über viele Leistungsklassen und Kauf / Leasingvarianten zu schließen.
Die öffentlichen Auftraggeber sind aufgefordert bei Rahmenvereinbarungen Höchstmengen pro Los zu benennen, die im Verlauf des Vertrages nicht überschritten werden dürfen. Nach Erreichen der jeweilige Höchstmengen endet der Vertrag für das betreffende Los automatisch und muss neu ausgeschrieben werden.
In diesem Fall verpflichtet sich der Auftraggeber nicht mehr als 100 Fahrzeuge pro Los / pro Jahr abzunehmen.
Die Vertragslaufzeit verlängert sich automatisch um jeweils ein Jahr, sofern nicht der Auftraggeber der Vertragsverlängerung mit einer Frist von zwei Monaten zum Ablauf des ersten, zweiten bzw. dritten Vertragsjahres kündigt. Die Gesamtlaufzeit des Vertrages beträgt somit maximal vier Jahre.
Bei Erreichen der Höchstmenge beendet dies automatisch die Rahmenvereinbarung des betroffenen Loses.
Es werden bis zu fünf Zuschläge pro Los erteilt.
Kauf Kleinwagen Land
Rahmenvereinbarung über Kauf und Leasing von fabrikneuen Elektrofahrzeugen für ca. 500 Dienststellen des Landes Schleswig-Holstein sowie für alle Sonstigen Träger der öffentlichen Verwaltung.
Als zentrale Beschaffungsstelle ist die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR (GMSH, nachfolgend AG genannt) verpflichtet, besonders umweltverträglich und nachhaltig zu beschaffen.
Schon in den letzten Jahren hat die GMSH vermehrt versucht den Anteil von Fahrzeugen mit alternativen Antrieben zu fördern und über die diversen KFZ Rahmenverträge zu realisieren. Zwischenzeitich hat sich auch die Gesetzgebung von Land und Bund in dieser Richtung weiterentwickelt so dass davon auszugehen ist, dass der Anteil vollelektrisch betriebener Fahrzeuge stetig ansteigen wird.
Gem. der aktuellen KFZ-Richtlinie des Landes Schleswig-Holstein sind alle Landesdienststellen verpflichtet, Fahrzeuge mit reinem E-Antrieb (ohne Verbrennungsmotor) zu beschaffen, sofern die wesentlichen Anforderungen von diesen erfüllt werden können. Die Beschaffung soll über die Rahmenverträge der GMSH erfolgen.
Aus diesem Grund ist der Auftraggeber bestrebt einen leistungsfähigen Vertrag über viele Leistungsklassen und Kauf / Leasingvarianten ausschließen.
Die öffentlichen Auftraggeber sind aufgefordert bei Rahmenvereinbarungen Höchstmengen pro Los zu benennen, die im Verlauf des Vertrages nicht überschritten werden dürfen. Nach Erreichen der jeweilige Höchstmengen endet der Vertrag für das betreffende Los automatisch und muss neu ausgeschrieben werden.
In diesem Fall verpflichtet sich der Auftraggeber nicht mehr als 100 Fahrzeuge pro Los / pro Jahr abzunehmen.
Rahmenvereinbarung über Kauf und Leasing von fabrikneuen Elektrofahrzeugen für ca. 500 Dienststellen des Landes Schleswig-Holstein sowie für alle Sonstigen Träger der öffentlichen Verwaltung.
Als zentrale Beschaffungsstelle ist die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR (GMSH, nachfolgend AG genannt) verpflichtet, besonders umweltverträglich und nachhaltig zu beschaffen.
Schon in den letzten
Es werden bis zu fünf Zuschläge pro Los erteilt.
Leasing 24 Monate Kleinwagen Land
Rahmenvereinbarung über Kauf und Leasing von fabrikneuen Elektrofahrzeugen für ca. 500 Dienststellen des Landes Schleswig-Holstein sowie für alle Sonstigen Träger der öffentlichen Verwaltung.
Als zentrale Beschaffungsstelle ist die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR (GMSH, nachfolgend AG genannt) verpflichtet, besonders umweltverträglich und nachhaltig zu beschaffen.
Schon in den letzten Jahren hat die GMSH vermehrt versucht den Anteil von Fahrzeugen mit alternativen Antrieben zu fördern und über die diversen KFZ Rahmenverträge zu realisieren. Zwischenzeitich hat sich auch die Gesetzgebung von Land und Bund in dieser Richtung weiterentwickelt so dass davon auszugehen ist, dass der Anteil vollelektrisch betriebener Fahrzeuge stetig ansteigen wird.
Gem. der aktuellen KFZ-Richtlinie des Landes Schleswig-Holstein sind alle Landesdienststellen verpflichtet, Fahrzeuge mit reinem E-Antrieb (ohne Verbrennungsmotor) zu beschaffen, sofern die wesentlichen Anforderungen von diesen erfüllt werden können. Die Beschaffung soll über die Rahmenverträge der GMSH erfolgen.
Aus diesem Grund ist der Auftraggeber bestrebt einen leistungsfähigen Vertrag über viele Leistungsklassen und Kauf / Leasingvarianten zu schließen.
Die öffentlichen Auftraggeber sind aufgefordert bei Rahmenvereinbarungen Höchstmengen pro Los zu benennen, die im Verlauf des Vertrages nicht überschritten werden dürfen. Nach Erreichen der jeweilige Höchstmengen endet der Vertrag für das betreffende Los automatisch und muss neu ausgeschrieben werden.
In diesem Fall verpflichtet sich der Auftraggeber nicht mehr als 100 Fahrzeuge pro Los / pro Jahr abzunehmen.
Die Vertragslaufzeit verlängert sich automatisch um jeweils ein Jahr, sofern nicht der Auftraggeber der Vertragsverlängerung mit einer Frist von zwei Monaten zum Ablauf des ersten, zweiten bzw. dritten Vertragsjahres kündigt. Die Gesamtlaufzeit des Vertrages beträgt somit maximal vier Jahre.
Bei Erreichen der Höchstmenge beendet dies automatisch die Rahmenvereinbarung des betroffenen Loses.
Es werden bis zu fünf Zuschläge pro Los erteilt.
Leasing 36 Monate Kleinwagen Land
Rahmenvereinbarung über Kauf und Leasing von fabrikneuen Elektrofahrzeugen für ca. 500 Dienststellen des Landes Schleswig-Holstein sowie für alle Sonstigen Träger der öffentlichen Verwaltung.
Als zentrale Beschaffungsstelle ist die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR (GMSH, nachfolgend AG genannt) verpflichtet, besonders umweltverträglich und nachhaltig zu beschaffen.
Schon in den letzten Jahren hat die GMSH vermehrt versucht den Anteil von Fahrzeugen mit alternativen Antrieben zu fördern und über die diversen KFZ Rahmenverträge zu realisieren. Zwischenzeitich hat sich auch die Gesetzgebung von Land und Bund in dieser Richtung weiterentwickelt so dass davon auszugehen ist, dass der Anteil vollelektrisch betriebener Fahrzeuge stetig ansteigen wird.
Gem. der aktuellen KFZ-Richtlinie des Landes Schleswig-Holstein sind alle Landesdienststellen verpflichtet, Fahrzeuge mit reinem E-Antrieb (ohne Verbrennungsmotor) zu beschaffen, sofern die wesentlichen Anforderungen von diesen erfüllt werden können. Die Beschaffung soll über die Rahmenverträge der GMSH erfolgen.
Aus diesem Grund ist der Auftraggeber bestrebt einen leistungsfähigen Vertrag über viele Leistungsklassen und Kauf / Leasingvarianten zu schließen.
Die öffentlichen Auftraggeber sind aufgefordert bei Rahmenvereinbarungen Höchstmengen pro Los zu benennen, die im Verlauf des Vertrages nicht überschritten werden dürfen. Nach Erreichen der jeweilige Höchstmengen endet der Vertrag für das betreffende Los automatisch und muss neu ausgeschrieben werden.
In diesem Fall verpflichtet sich der Auftraggeber nicht mehr als 100 Fahrzeuge pro Los / pro Jahr abzunehmen.
Die Vertragslaufzeit verlängert sich automatisch um jeweils ein Jahr, sofern nicht der Auftraggeber der Vertragsverlängerung mit einer Frist von zwei Monaten zum Ablauf des ersten, zweiten bzw. dritten Vertragsjahres kündigt. Die Gesamtlaufzeit des Vertrages beträgt somit maximal vier Jahre.
Bei Erreichen der Höchstmenge beendet dies automatisch die Rahmenvereinbarung des betroffenen Loses.
Es werden bis zu fünf Zuschläge pro Los erteilt.
Leasing 48 Monate Kleinwagen Land
Rahmenvereinbarung über Kauf und Leasing von fabrikneuen Elektrofahrzeugen für ca. 500 Dienststellen des Landes Schleswig-Holstein sowie für alle Sonstigen Träger der öffentlichen Verwaltung.
Als zentrale Beschaffungsstelle ist die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR (GMSH, nachfolgend AG genannt) verpflichtet, besonders umweltverträglich und nachhaltig zu beschaffen.
Schon in den letzten Jahren hat die GMSH vermehrt versucht den Anteil von Fahrzeugen mit alternativen Antrieben zu fördern und über die diversen KFZ Rahmenverträge zu realisieren. Zwischenzeitich hat sich auch die Gesetzgebung von Land und Bund in dieser Richtung weiterentwickelt so dass davon auszugehen ist, dass der Anteil vollelektrisch betriebener Fahrzeuge stetig ansteigen wird.
Gem. der aktuellen KFZ-Richtlinie des Landes Schleswig-Holstein sind alle Landesdienststellen verpflichtet, Fahrzeuge mit reinem E-Antrieb (ohne Verbrennungsmotor) zu beschaffen, sofern die wesentlichen Anforderungen von diesen erfüllt werden können. Die Beschaffung soll über die Rahmenverträge der GMSH erfolgen.
Aus diesem Grund ist der Auftraggeber bestrebt einen leistungsfähigen Vertrag über viele Leistungsklassen und Kauf / Leasingvarianten zu schließen.
Die öffentlichen Auftraggeber sind aufgefordert bei Rahmenvereinbarungen Höchstmengen pro Los zu benennen, die im Verlauf des Vertrages nicht überschritten werden dürfen. Nach Erreichen der jeweilige Höchstmengen endet der Vertrag für das betreffende Los automatisch und muss neu ausgeschrieben werden.
In diesem Fall verpflichtet sich der Auftraggeber nicht mehr als 100 Fahrzeuge pro Los / pro Jahr abzunehmen.
Die Vertragslaufzeit verlängert sich automatisch um jeweils ein Jahr, sofern nicht der Auftraggeber der Vertragsverlängerung mit einer Frist von zwei Monaten zum Ablauf des ersten, zweiten bzw. dritten Vertragsjahres kündigt. Die Gesamtlaufzeit des Vertrages beträgt somit maximal vier Jahre.
Bei Erreichen der Höchstmenge beendet dies automatisch die Rahmenvereinbarung des betroffenen Loses.
Es werden bis zu fünf Zuschläge pro Los erteilt.
Kauf Kompaktklasse Land
Rahmenvereinbarung über Kauf und Leasing von fabrikneuen Elektrofahrzeugen für ca. 500 Dienststellen des Landes Schleswig-Holstein sowie für alle Sonstigen Träger der öffentlichen Verwaltung.
Als zentrale Beschaffungsstelle ist die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR (GMSH, nachfolgend AG genannt) verpflichtet, besonders umweltverträglich und nachhaltig zu beschaffen.
Schon in den letzten Jahren hat die GMSH vermehrt versucht den Anteil von Fahrzeugen mit alternativen Antrieben zu fördern und über die diversen KFZ Rahmenverträge zu realisieren. Zwischenzeitich hat sich auch die Gesetzgebung von Land und Bund in dieser Richtung weiterentwickelt so dass davon auszugehen ist, dass der Anteil vollelektrisch betriebener Fahrzeuge stetig ansteigen wird.
Gem. der aktuellen KFZ-Richtlinie des Landes Schleswig-Holstein sind alle Landesdienststellen verpflichtet, Fahrzeuge mit reinem E-Antrieb (ohne Verbrennungsmotor) zu beschaffen, sofern die wesentlichen Anforderungen von diesen erfüllt werden können. Die Beschaffung soll über die Rahmenverträge der GMSH erfolgen.
Aus diesem Grund ist der Auftraggeber bestrebt einen leistungsfähigen Vertrag über viele Leistungsklassen und Kauf / Leasingvarianten zu schließen.
Die öffentlichen Auftraggeber sind aufgefordert bei Rahmenvereinbarungen Höchstmengen pro Los zu benennen, die im Verlauf des Vertrages nicht überschritten werden dürfen. Nach Erreichen der jeweilige Höchstmengen endet der Vertrag für das betreffende Los automatisch und muss neu ausgeschrieben werden.
In diesem Fall verpflichtet sich der Auftraggeber nicht mehr als 100 Fahrzeuge pro Los / pro Jahr abzunehmen.
Die Vertragslaufzeit verlängert sich automatisch um jeweils ein Jahr, sofern nicht der Auftraggeber der Vertragsverlängerung mit einer Frist von zwei Monaten zum Ablauf des ersten, zweiten bzw. dritten Vertragsjahres kündigt. Die Gesamtlaufzeit des Vertrages beträgt somit maximal vier Jahre.
Bei Erreichen der Höchstmenge beendet dies automatisch die Rahmenvereinbarung des betroffenen Loses.
Es werden bis zu fünf Zuschläge pro Los erteilt.
Leasing 24 Monate Kompaktklasse Land
Rahmenvereinbarung über Kauf und Leasing von fabrikneuen Elektrofahrzeugen für ca. 500 Dienststellen des Landes Schleswig-Holstein sowie für alle Sonstigen Träger der öffentlichen Verwaltung.
Als zentrale Beschaffungsstelle ist die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR (GMSH, nachfolgend AG genannt) verpflichtet, besonders umweltverträglich und nachhaltig zu beschaffen.
Schon in den letzten Jahren hat die GMSH vermehrt versucht den Anteil von Fahrzeugen mit alternativen Antrieben zu fördern und über die diversen KFZ Rahmenverträge zu realisieren. Zwischenzeitich hat sich auch die Gesetzgebung von Land und Bund in dieser Richtung weiterentwickelt so dass davon auszugehen ist, dass der Anteil vollelektrisch betriebener Fahrzeuge stetig ansteigen wird.
Gem. der aktuellen KFZ-Richtlinie des Landes Schleswig-Holstein sind alle Landesdienststellen verpflichtet, Fahrzeuge mit reinem E-Antrieb (ohne Verbrennungsmotor) zu beschaffen, sofern die wesentlichen Anforderungen von diesen erfüllt werden können. Die Beschaffung soll über die Rahmenverträge der GMSH erfolgen.
Aus diesem Grund ist der Auftraggeber bestrebt einen leistungsfähigen Vertrag über viele Leistungsklassen und Kauf / Leasingvarianten zu schließen.
Die öffentlichen Auftraggeber sind aufgefordert bei Rahmenvereinbarungen Höchstmengen pro Los zu benennen, die im Verlauf des Vertrages nicht überschritten werden dürfen. Nach Erreichen der jeweilige Höchstmengen endet der Vertrag für das betreffende Los automatisch und muss neu ausgeschrieben werden.
In diesem Fall verpflichtet sich der Auftraggeber nicht mehr als 100 Fahrzeuge pro Los / pro Jahr abzunehmen.
Die Vertragslaufzeit verlängert sich automatisch um jeweils ein Jahr, sofern nicht der Auftraggeber der Vertragsverlängerung mit einer Frist von zwei Monaten zum Ablauf des ersten, zweiten bzw. dritten Vertragsjahres kündigt. Die Gesamtlaufzeit des Vertrages beträgt somit maximal vier Jahre.
Bei Erreichen der Höchstmenge beendet dies automatisch die Rahmenvereinbarung des betroffenen Loses.
Es werden bis zu fünf Zuschläge pro Los erteilt.
Leasing 36 Monate Kompaktklasse Land
Rahmenvereinbarung über Kauf und Leasing von fabrikneuen Elektrofahrzeugen für ca. 500 Dienststellen des Landes Schleswig-Holstein sowie für alle Sonstigen Träger der öffentlichen Verwaltung.
Als zentrale Beschaffungsstelle ist die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR (GMSH, nachfolgend AG genannt) verpflichtet, besonders umweltverträglich und nachhaltig zu beschaffen.
Schon in den letzten Jahren hat die GMSH vermehrt versucht den Anteil von Fahrzeugen mit alternativen Antrieben zu fördern und über die diversen KFZ Rahmenverträge zu realisieren. Zwischenzeitich hat sich auch die Gesetzgebung von Land und Bund in dieser Richtung weiterentwickelt so dass davon auszugehen ist, dass der Anteil vollelektrisch betriebener Fahrzeuge stetig ansteigen wird.
Gem. der aktuellen KFZ-Richtlinie des Landes Schleswig-Holstein sind alle Landesdienststellen verpflichtet, Fahrzeuge mit reinem E-Antrieb (ohne Verbrennungsmotor) zu beschaffen, sofern die wesentlichen Anforderungen von diesen erfüllt werden können. Die Beschaffung soll über die Rahmenverträge der GMSH erfolgen.
Aus diesem Grund ist der Auftraggeber bestrebt einen leistungsfähigen Vertrag über viele Leistungsklassen und Kauf / Leasingvarianten zu schließen.
Die öffentlichen Auftraggeber sind aufgefordert bei Rahmenvereinbarungen Höchstmengen pro Los zu benennen, die im Verlauf des Vertrages nicht überschritten werden dürfen. Nach Erreichen der jeweilige Höchstmengen endet der Vertrag für das betreffende Los automatisch und muss neu ausgeschrieben werden.
In diesem Fall verpflichtet sich der Auftraggeber nicht mehr als 100 Fahrzeuge pro Los / pro Jahr abzunehmen.
Die Vertragslaufzeit verlängert sich automatisch um jeweils ein Jahr, sofern nicht der Auftraggeber der Vertragsverlängerung mit einer Frist von zwei Monaten zum Ablauf des ersten, zweiten bzw. dritten Vertragsjahres kündigt. Die Gesamtlaufzeit des Vertrages beträgt somit maximal vier Jahre.
Bei Erreichen der Höchstmenge beendet dies automatisch die Rahmenvereinbarung des betroffenen Loses.
Es werden bis zu fünf Zuschläge pro Los erteilt.
Leasing 48 Monate Kompaktklasse Land
Rahmenvereinbarung über Kauf und Leasing von fabrikneuen Elektrofahrzeugen für ca. 500 Dienststellen des Landes Schleswig-Holstein sowie für alle Sonstigen Träger der öffentlichen Verwaltung.
Als zentrale Beschaffungsstelle ist die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR (GMSH, nachfolgend AG genannt) verpflichtet, besonders umweltverträglich und nachhaltig zu beschaffen.
Schon in den letzten Jahren hat die GMSH vermehrt versucht den Anteil von Fahrzeugen mit alternativen Antrieben zu fördern und über die diversen KFZ Rahmenverträge zu realisieren. Zwischenzeitich hat sich auch die Gesetzgebung von Land und Bund in dieser Richtung weiterentwickelt so dass davon auszugehen ist, dass der Anteil vollelektrisch betriebener Fahrzeuge stetig ansteigen wird.
Gem. der aktuellen KFZ-Richtlinie des Landes Schleswig-Holstein sind alle Landesdienststellen verpflichtet, Fahrzeuge mit reinem E-Antrieb (ohne Verbrennungsmotor) zu beschaffen, sofern die wesentlichen Anforderungen von diesen erfüllt werden können. Die Beschaffung soll über die Rahmenverträge der GMSH erfolgen.
Aus diesem Grund ist der Auftraggeber bestrebt einen leistungsfähigen Vertrag über viele Leistungsklassen und Kauf / Leasingvarianten zu schließen.
Die öffentlichen Auftraggeber sind aufgefordert bei Rahmenvereinbarungen Höchstmengen pro Los zu benennen, die im Verlauf des Vertrages nicht überschritten werden dürfen. Nach Erreichen der jeweilige Höchstmengen endet der Vertrag für das betreffende Los automatisch und muss neu ausgeschrieben werden.
In diesem Fall verpflichtet sich der Auftraggeber nicht mehr als 100 Fahrzeuge pro Los / pro Jahr abzunehmen.
Die Vertragslaufzeit verlängert sich automatisch um jeweils ein Jahr, sofern nicht der Auftraggeber der Vertragsverlängerung mit einer Frist von zwei Monaten zum Ablauf des ersten, zweiten bzw. dritten Vertragsjahres kündigt. Die Gesamtlaufzeit des Vertrages beträgt somit maximal vier Jahre.
Bei Erreichen der Höchstmenge beendet dies automatisch die Rahmenvereinbarung des betroffenen Loses.
Es werden bis zu fünf Zuschläge pro Los erteilt.
Kauf Mittelklasse Land
Rahmenvereinbarung über Kauf und Leasing von fabrikneuen Elektrofahrzeugen für ca. 500 Dienststellen des Landes Schleswig-Holstein sowie für alle Sonstigen Träger der öffentlichen Verwaltung.
Als zentrale Beschaffungsstelle ist die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR (GMSH, nachfolgend AG genannt) verpflichtet, besonders umweltverträglich und nachhaltig zu beschaffen.
Schon in den letzten Jahren hat die GMSH vermehrt versucht den Anteil von Fahrzeugen mit alternativen Antrieben zu fördern und über die diversen KFZ Rahmenverträge zu realisieren. Zwischenzeitich hat sich auch die Gesetzgebung von Land und Bund in dieser Richtung weiterentwickelt so dass davon auszugehen ist, dass der Anteil vollelektrisch betriebener Fahrzeuge stetig ansteigen wird.
Gem. der aktuellen KFZ-Richtlinie des Landes Schleswig-Holstein sind alle Landesdienststellen verpflichtet, Fahrzeuge mit reinem E-Antrieb (ohne Verbrennungsmotor) zu beschaffen, sofern die wesentlichen Anforderungen von diesen erfüllt werden können. Die Beschaffung soll über die Rahmenverträge der GMSH erfolgen.
Aus diesem Grund ist der Auftraggeber bestrebt einen leistungsfähigen Vertrag über viele Leistungsklassen und Kauf / Leasingvarianten zu schließen.
Die öffentlichen Auftraggeber sind aufgefordert bei Rahmenvereinbarungen Höchstmengen pro Los zu benennen, die im Verlauf des Vertrages nicht überschritten werden dürfen. Nach Erreichen der jeweilige Höchstmengen endet der Vertrag für das betreffende Los automatisch und muss neu ausgeschrieben werden.
In diesem Fall verpflichtet sich der Auftraggeber nicht mehr als 100 Fahrzeuge pro Los / pro Jahr abzunehmen.
Die Vertragslaufzeit verlängert sich automatisch um jeweils ein Jahr, sofern nicht der Auftraggeber der Vertragsverlängerung mit einer Frist von zwei Monaten zum Ablauf des ersten, zweiten bzw. dritten Vertragsjahres kündigt. Die Gesamtlaufzeit des Vertrages beträgt somit maximal vier Jahre.
Bei Erreichen der Höchstmenge beendet dies automatisch die Rahmenvereinbarung des betroffenen Loses.
Es werden bis zu fünf Zuschläge pro Los erteilt.
Leasing 24 Monate Mittelklasse Land
Rahmenvereinbarung über Kauf und Leasing von fabrikneuen Elektrofahrzeugen für ca. 500 Dienststellen des Landes Schleswig-Holstein sowie für alle Sonstigen Träger der öffentlichen Verwaltung.
Als zentrale Beschaffungsstelle ist die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR (GMSH, nachfolgend AG genannt) verpflichtet, besonders umweltverträglich und nachhaltig zu beschaffen.
Schon in den letzten Jahren hat die GMSH vermehrt versucht den Anteil von Fahrzeugen mit alternativen Antrieben zu fördern und über die diversen KFZ Rahmenverträge zu realisieren. Zwischenzeitich hat sich auch die Gesetzgebung von Land und Bund in dieser Richtung weiterentwickelt so dass davon auszugehen ist, dass der Anteil vollelektrisch betriebener Fahrzeuge stetig ansteigen wird.
Gem. der aktuellen KFZ-Richtlinie des Landes Schleswig-Holstein sind alle Landesdienststellen verpflichtet, Fahrzeuge mit reinem E-Antrieb (ohne Verbrennungsmotor) zu beschaffen, sofern die wesentlichen Anforderungen von diesen erfüllt werden können. Die Beschaffung soll über die Rahmenverträge der GMSH erfolgen.
Aus diesem Grund ist der Auftraggeber bestrebt einen leistungsfähigen Vertrag über viele Leistungsklassen und Kauf / Leasingvarianten zu schließen.
Die öffentlichen Auftraggeber sind aufgefordert bei Rahmenvereinbarungen Höchstmengen pro Los zu benennen, die im Verlauf des Vertrages nicht überschritten werden dürfen. Nach Erreichen der jeweilige Höchstmengen endet der Vertrag für das betreffende Los automatisch und muss neu ausgeschrieben werden.
In diesem Fall verpflichtet sich der Auftraggeber nicht mehr als 100 Fahrzeuge pro Los / pro Jahr abzunehmen.
Die Vertragslaufzeit verlängert sich automatisch um jeweils ein Jahr, sofern nicht der Auftraggeber der Vertragsverlängerung mit einer Frist von zwei Monaten zum Ablauf des ersten, zweiten bzw. dritten Vertragsjahres kündigt. Die Gesamtlaufzeit des Vertrages beträgt somit maximal vier Jahre.
Bei Erreichen der Höchstmenge beendet dies automatisch die Rahmenvereinbarung des betroffenen Loses.
Es werden bis zu fünf Zuschläge pro Los erteilt.
Leasing 36 Monate Mittelklasse Land
Rahmenvereinbarung über Kauf und Leasing von fabrikneuen Elektrofahrzeugen für ca. 500 Dienststellen des Landes Schleswig-Holstein sowie für alle Sonstigen Träger der öffentlichen Verwaltung.
Als zentrale Beschaffungsstelle ist die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR (GMSH, nachfolgend AG genannt) verpflichtet, besonders umweltverträglich und nachhaltig zu beschaffen.
Schon in den letzten Jahren hat die GMSH vermehrt versucht den Anteil von Fahrzeugen mit alternativen Antrieben zu fördern und über die diversen KFZ Rahmenverträge zu realisieren. Zwischenzeitich hat sich auch die Gesetzgebung von Land und Bund in dieser Richtung weiterentwickelt so dass davon auszugehen ist, dass der Anteil vollelektrisch betriebener Fahrzeuge stetig ansteigen wird.
Gem. der aktuellen KFZ-Richtlinie des Landes Schleswig-Holstein sind alle Landesdienststellen verpflichtet, Fahrzeuge mit reinem E-Antrieb (ohne Verbrennungsmotor) zu beschaffen, sofern die wesentlichen Anforderungen von diesen erfüllt werden können. Die Beschaffung soll über die Rahmenverträge der GMSH erfolgen.
Aus diesem Grund ist der Auftraggeber bestrebt einen leistungsfähigen Vertrag über viele Leistungsklassen und Kauf / Leasingvarianten zu schließen.
Die öffentlichen Auftraggeber sind aufgefordert bei Rahmenvereinbarungen Höchstmengen pro Los zu benennen, die im Verlauf des Vertrages nicht überschritten werden dürfen. Nach Erreichen der jeweilige Höchstmengen endet der Vertrag für das betreffende Los automatisch und muss neu ausgeschrieben werden.
In diesem Fall verpflichtet sich der Auftraggeber nicht mehr als 100 Fahrzeuge pro Los / pro Jahr abzunehmen.
Die Vertragslaufzeit verlängert sich automatisch um jeweils ein Jahr, sofern nicht der Auftraggeber der Vertragsverlängerung mit einer Frist von zwei Monaten zum Ablauf des ersten, zweiten bzw. dritten Vertragsjahres kündigt. Die Gesamtlaufzeit des Vertrages beträgt somit maximal vier Jahre.
Bei Erreichen der Höchstmenge beendet dies automatisch die Rahmenvereinbarung des betroffenen Loses.
Es werden bis zu fünf Zuschläge pro Los erteilt.
Leasing 48 Monate Mittelklasse Land
Rahmenvereinbarung über Kauf und Leasing von fabrikneuen Elektrofahrzeugen für ca. 500 Dienststellen des Landes Schleswig-Holstein sowie für alle Sonstigen Träger der öffentlichen Verwaltung.
Als zentrale Beschaffungsstelle ist die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR (GMSH, nachfolgend AG genannt) verpflichtet, besonders umweltverträglich und nachhaltig zu beschaffen.
Schon in den letzten Jahren hat die GMSH vermehrt versucht den Anteil von Fahrzeugen mit alternativen Antrieben zu fördern und über die diversen KFZ Rahmenverträge zu realisieren. Zwischenzeitich hat sich auch die Gesetzgebung von Land und Bund in dieser Richtung weiterentwickelt so dass davon auszugehen ist, dass der Anteil vollelektrisch betriebener Fahrzeuge stetig ansteigen wird.
Gem. der aktuellen KFZ-Richtlinie des Landes Schleswig-Holstein sind alle Landesdienststellen verpflichtet, Fahrzeuge mit reinem E-Antrieb (ohne Verbrennungsmotor) zu beschaffen, sofern die wesentlichen Anforderungen von diesen erfüllt werden können. Die Beschaffung soll über die Rahmenverträge der GMSH erfolgen.
Aus diesem Grund ist der Auftraggeber bestrebt einen leistungsfähigen Vertrag über viele Leistungsklassen und Kauf / Leasingvarianten zu schließen.
Die öffentlichen Auftraggeber sind aufgefordert bei Rahmenvereinbarungen Höchstmengen pro Los zu benennen, die im Verlauf des Vertrages nicht überschritten werden dürfen. Nach Erreichen der jeweilige Höchstmengen endet der Vertrag für das betreffende Los automatisch und muss neu ausgeschrieben werden.
In diesem Fall verpflichtet sich der Auftraggeber nicht mehr als 100 Fahrzeuge pro Los / pro Jahr abzunehmen.
Die Vertragslaufzeit verlängert sich automatisch um jeweils ein Jahr, sofern nicht der Auftraggeber der Vertragsverlängerung mit einer Frist von zwei Monaten zum Ablauf des ersten, zweiten bzw. dritten Vertragsjahres kündigt. Die Gesamtlaufzeit des Vertrages beträgt somit maximal vier Jahre.
Bei Erreichen der Höchstmenge beendet dies automatisch die Rahmenvereinbarung des betroffenen Loses.
Es werden bis zu fünf Zuschläge pro Los erteilt.
Kauf obere Mittelklasse Land
Rahmenvereinbarung über Kauf und Leasing von fabrikneuen Elektrofahrzeugen für ca. 500 Dienststellen des Landes Schleswig-Holstein sowie für alle Sonstigen Träger der öffentlichen Verwaltung.
Als zentrale Beschaffungsstelle ist die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR (GMSH, nachfolgend AG genannt) verpflichtet, besonders umweltverträglich und nachhaltig zu beschaffen.
Schon in den letzten Jahren hat die GMSH vermehrt versucht den Anteil von Fahrzeugen mit alternativen Antrieben zu fördern und über die diversen KFZ Rahmenverträge zu realisieren. Zwischenzeitich hat sich auch die Gesetzgebung von Land und Bund in dieser Richtung weiterentwickelt so dass davon auszugehen ist, dass der Anteil vollelektrisch betriebener Fahrzeuge stetig ansteigen wird.
Gem. der aktuellen KFZ-Richtlinie des Landes Schleswig-Holstein sind alle Landesdienststellen verpflichtet, Fahrzeuge mit reinem E-Antrieb (ohne Verbrennungsmotor) zu beschaffen, sofern die wesentlichen Anforderungen von diesen erfüllt werden können. Die Beschaffung soll über die Rahmenverträge der GMSH erfolgen.
Aus diesem Grund ist der Auftraggeber bestrebt einen leistungsfähigen Vertrag über viele Leistungsklassen und Kauf / Leasingvarianten zu schließen.
Die öffentlichen Auftraggeber sind aufgefordert bei Rahmenvereinbarungen Höchstmengen pro Los zu benennen, die im Verlauf des Vertrages nicht überschritten werden dürfen. Nach Erreichen der jeweilige Höchstmengen endet der Vertrag für das betreffende Los automatisch und muss neu ausgeschrieben werden.
In diesem Fall verpflichtet sich der Auftraggeber nicht mehr als 100 Fahrzeuge pro Los / pro Jahr abzunehmen.
Die Vertragslaufzeit verlängert sich automatisch um jeweils ein Jahr, sofern nicht der Auftraggeber der Vertragsverlängerung mit einer Frist von zwei Monaten zum Ablauf des ersten, zweiten bzw. dritten Vertragsjahres kündigt. Die Gesamtlaufzeit des Vertrages beträgt somit maximal vier Jahre.
Bei Erreichen der Höchstmenge beendet dies automatisch die Rahmenvereinbarung des betroffenen Loses.
Es werden bis zu fünf Zuschläge pro Los erteilt.
Leasing 24 Monate obere Mittelklasse Land
Rahmenvereinbarung über Kauf und Leasing von fabrikneuen Elektrofahrzeugen für ca. 500 Dienststellen des Landes Schleswig-Holstein sowie für alle Sonstigen Träger der öffentlichen Verwaltung.
Als zentrale Beschaffungsstelle ist die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR (GMSH, nachfolgend AG genannt) verpflichtet, besonders umweltverträglich und nachhaltig zu beschaffen.
Schon in den letzten Jahren hat die GMSH vermehrt versucht den Anteil von Fahrzeugen mit alternativen Antrieben zu fördern und über die diversen KFZ Rahmenverträge zu realisieren. Zwischenzeitich hat sich auch die Gesetzgebung von Land und Bund in dieser Richtung weiterentwickelt so dass davon auszugehen ist, dass der Anteil vollelektrisch betriebener Fahrzeuge stetig ansteigen wird.
Gem. der aktuellen KFZ-Richtlinie des Landes Schleswig-Holstein sind alle Landesdienststellen verpflichtet, Fahrzeuge mit reinem E-Antrieb (ohne Verbrennungsmotor) zu beschaffen, sofern die wesentlichen Anforderungen von diesen erfüllt werden können. Die Beschaffung soll über die Rahmenverträge der GMSH erfolgen.
Aus diesem Grund ist der Auftraggeber bestrebt einen leistungsfähigen Vertrag über viele Leistungsklassen und Kauf / Leasingvarianten zu schließen.
Die öffentlichen Auftraggeber sind aufgefordert bei Rahmenvereinbarungen Höchstmengen pro Los zu benennen, die im Verlauf des Vertrages nicht überschritten werden dürfen. Nach Erreichen der jeweilige Höchstmengen endet der Vertrag für das betreffende Los automatisch und muss neu ausgeschrieben werden.
In diesem Fall verpflichtet sich der Auftraggeber nicht mehr als 100 Fahrzeuge pro Los / pro Jahr abzunehmen.
Die Vertragslaufzeit verlängert sich automatisch um jeweils ein Jahr, sofern nicht der Auftraggeber der Vertragsverlängerung mit einer Frist von zwei Monaten zum Ablauf des ersten, zweiten bzw. dritten Vertragsjahres kündigt. Die Gesamtlaufzeit des Vertrages beträgt somit maximal vier Jahre.
Bei Erreichen der Höchstmenge beendet dies automatisch die Rahmenvereinbarung des betroffenen Loses.
Es werden bis zu fünf Zuschläge pro Los erteilt.
Leasing 36 Monate obere Mittelklasse Land
Rahmenvereinbarung über Kauf und Leasing von fabrikneuen Elektrofahrzeugen für ca. 500 Dienststellen des Landes Schleswig-Holstein sowie für alle Sonstigen Träger der öffentlichen Verwaltung.
Als zentrale Beschaffungsstelle ist die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR (GMSH, nachfolgend AG genannt) verpflichtet, besonders umweltverträglich und nachhaltig zu beschaffen.
Schon in den letzten Jahren hat die GMSH vermehrt versucht den Anteil von Fahrzeugen mit alternativen Antrieben zu fördern und über die diversen KFZ Rahmenverträge zu realisieren. Zwischenzeitich hat sich auch die Gesetzgebung von Land und Bund in dieser Richtung weiterentwickelt so dass davon auszugehen ist, dass der Anteil vollelektrisch betriebener Fahrzeuge stetig ansteigen wird.
Gem. der aktuellen KFZ-Richtlinie des Landes Schleswig-Holstein sind alle Landesdienststellen verpflichtet, Fahrzeuge mit reinem E-Antrieb (ohne Verbrennungsmotor) zu beschaffen, sofern die wesentlichen Anforderungen von diesen erfüllt werden können. Die Beschaffung soll über die Rahmenverträge der GMSH erfolgen.
Aus diesem Grund ist der Auftraggeber bestrebt einen leistungsfähigen Vertrag über viele Leistungsklassen und Kauf / Leasingvarianten zu schließen.
Die öffentlichen Auftraggeber sind aufgefordert bei Rahmenvereinbarungen Höchstmengen pro Los zu benennen, die im Verlauf des Vertrages nicht überschritten werden dürfen. Nach Erreichen der jeweilige Höchstmengen endet der Vertrag für das betreffende Los automatisch und muss neu ausgeschrieben werden.
In diesem Fall verpflichtet sich der Auftraggeber nicht mehr als 100 Fahrzeuge pro Los / pro Jahr abzunehmen.
Die Vertragslaufzeit verlängert sich automatisch um jeweils ein Jahr, sofern nicht der Auftraggeber der Vertragsverlängerung mit einer Frist von zwei Monaten zum Ablauf des ersten, zweiten bzw. dritten Vertragsjahres kündigt. Die Gesamtlaufzeit des Vertrages beträgt somit maximal vier Jahre.
Bei Erreichen der Höchstmenge beendet dies automatisch die Rahmenvereinbarung des betroffenen Loses.
Es werden bis zu fünf Zuschläge pro Los erteilt.
Leasing 48 Monate obere Mittelklasse Land
Rahmenvereinbarung über Kauf und Leasing von fabrikneuen Elektrofahrzeugen für ca. 500 Dienststellen des Landes Schleswig-Holstein sowie für alle Sonstigen Träger der öffentlichen Verwaltung.
Als zentrale Beschaffungsstelle ist die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR (GMSH, nachfolgend AG genannt) verpflichtet, besonders umweltverträglich und nachhaltig zu beschaffen.
Schon in den letzten Jahren hat die GMSH vermehrt versucht den Anteil von Fahrzeugen mit alternativen Antrieben zu fördern und über die diversen KFZ Rahmenverträge zu realisieren. Zwischenzeitich hat sich auch die Gesetzgebung von Land und Bund in dieser Richtung weiterentwickelt so dass davon auszugehen ist, dass der Anteil vollelektrisch betriebener Fahrzeuge stetig ansteigen wird.
Gem. der aktuellen KFZ-Richtlinie des Landes Schleswig-Holstein sind alle Landesdienststellen verpflichtet, Fahrzeuge mit reinem E-Antrieb (ohne Verbrennungsmotor) zu beschaffen, sofern die wesentlichen Anforderungen von diesen erfüllt werden können. Die Beschaffung soll über die Rahmenverträge der GMSH erfolgen.
Aus diesem Grund ist der Auftraggeber bestrebt einen leistungsfähigen Vertrag über viele Leistungsklassen und Kauf / Leasingvarianten zu schließen.
Die öffentlichen Auftraggeber sind aufgefordert bei Rahmenvereinbarungen Höchstmengen pro Los zu benennen, die im Verlauf des Vertrages nicht überschritten werden dürfen. Nach Erreichen der jeweilige Höchstmengen endet der Vertrag für das betreffende Los automatisch und muss neu ausgeschrieben werden.
In diesem Fall verpflichtet sich der Auftraggeber nicht mehr als 100 Fahrzeuge pro Los / pro Jahr abzunehmen.
Die Vertragslaufzeit verlängert sich automatisch um jeweils ein Jahr, sofern nicht der Auftraggeber der Vertragsverlängerung mit einer Frist von zwei Monaten zum Ablauf des ersten, zweiten bzw. dritten Vertragsjahres kündigt. Die Gesamtlaufzeit des Vertrages beträgt somit maximal vier Jahre.
Bei Erreichen der Höchstmenge beendet dies automatisch die Rahmenvereinbarung des betroffenen Loses.
Es werden bis zu fünf Zuschläge pro Los erteilt.
Kauf SUV Land
Rahmenvereinbarung über Kauf und Leasing von fabrikneuen Elektrofahrzeugen für ca. 500 Dienststellen des Landes Schleswig-Holstein sowie für alle Sonstigen Träger der öffentlichen Verwaltung.
Als zentrale Beschaffungsstelle ist die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR (GMSH, nachfolgend AG genannt) verpflichtet, besonders umweltverträglich und nachhaltig zu beschaffen.
Schon in den letzten Jahren hat die GMSH vermehrt versucht den Anteil von Fahrzeugen mit alternativen Antrieben zu fördern und über die diversen KFZ Rahmenverträge zu realisieren. Zwischenzeitich hat sich auch die Gesetzgebung von Land und Bund in dieser Richtung weiterentwickelt so dass davon auszugehen ist, dass der Anteil vollelektrisch betriebener Fahrzeuge stetig ansteigen wird.
Gem. der aktuellen KFZ-Richtlinie des Landes Schleswig-Holstein sind alle Landesdienststellen verpflichtet, Fahrzeuge mit reinem E-Antrieb (ohne Verbrennungsmotor) zu beschaffen, sofern die wesentlichen Anforderungen von diesen erfüllt werden können. Die Beschaffung soll über die Rahmenverträge der GMSH erfolgen.
Aus diesem Grund ist der Auftraggeber bestrebt einen leistungsfähigen Vertrag über viele Leistungsklassen und Kauf / Leasingvarianten zu schließen.
Die öffentlichen Auftraggeber sind aufgefordert bei Rahmenvereinbarungen Höchstmengen pro Los zu benennen, die im Verlauf des Vertrages nicht überschritten werden dürfen. Nach Erreichen der jeweilige Höchstmengen endet der Vertrag für das betreffende Los automatisch und muss neu ausgeschrieben werden.
In diesem Fall verpflichtet sich der Auftraggeber nicht mehr als 100 Fahrzeuge pro Los / pro Jahr abzunehmen.
Die Vertragslaufzeit verlängert sich automatisch um jeweils ein Jahr, sofern nicht der Auftraggeber der Vertragsverlängerung mit einer Frist von zwei Monaten zum Ablauf des ersten, zweiten bzw. dritten Vertragsjahres kündigt. Die Gesamtlaufzeit des Vertrages beträgt somit maximal vier Jahre.
Bei Erreichen der Höchstmenge beendet dies automatisch die Rahmenvereinbarung des betroffenen Loses.
Es werden bis zu fünf Zuschläge pro Los erteilt.
Leasing 24 Monate SUV Land
Rahmenvereinbarung über Kauf und Leasing von fabrikneuen Elektrofahrzeugen für ca. 500 Dienststellen des Landes Schleswig-Holstein sowie für alle Sonstigen Träger der öffentlichen Verwaltung.
Als zentrale Beschaffungsstelle ist die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR (GMSH, nachfolgend AG genannt) verpflichtet, besonders umweltverträglich und nachhaltig zu beschaffen.
Schon in den letzten Jahren hat die GMSH vermehrt versucht den Anteil von Fahrzeugen mit alternativen Antrieben zu fördern und über die diversen KFZ Rahmenverträge zu realisieren. Zwischenzeitich hat sich auch die Gesetzgebung von Land und Bund in dieser Richtung weiterentwickelt so dass davon auszugehen ist, dass der Anteil vollelektrisch betriebener Fahrzeuge stetig ansteigen wird.
Gem. der aktuellen KFZ-Richtlinie des Landes Schleswig-Holstein sind alle Landesdienststellen verpflichtet, Fahrzeuge mit reinem E-Antrieb (ohne Verbrennungsmotor) zu beschaffen, sofern die wesentlichen Anforderungen von diesen erfüllt werden können. Die Beschaffung soll über die Rahmenverträge der GMSH erfolgen.
Aus diesem Grund ist der Auftraggeber bestrebt einen leistungsfähigen Vertrag über viele Leistungsklassen und Kauf / Leasingvarianten zu schließen.
Die öffentlichen Auftraggeber sind aufgefordert bei Rahmenvereinbarungen Höchstmengen pro Los zu benennen, die im Verlauf des Vertrages nicht überschritten werden dürfen. Nach Erreichen der jeweilige Höchstmengen endet der Vertrag für das betreffende Los automatisch und muss neu ausgeschrieben werden.
In diesem Fall verpflichtet sich der Auftraggeber nicht mehr als 100 Fahrzeuge pro Los / pro Jahr abzunehmen.
Die Vertragslaufzeit verlängert sich automatisch um jeweils ein Jahr, sofern nicht der Auftraggeber der Vertragsverlängerung mit einer Frist von zwei Monaten zum Ablauf des ersten, zweiten bzw. dritten Vertragsjahres kündigt. Die Gesamtlaufzeit des Vertrages beträgt somit maximal vier Jahre.
Bei Erreichen der Höchstmenge beendet dies automatisch die Rahmenvereinbarung des betroffenen Loses.
Es werden bis zu fünf Zuschläge pro Los erteilt.
Leasing 36 Monate SUV Land
Rahmenvereinbarung über Kauf und Leasing von fabrikneuen Elektrofahrzeugen für ca. 500 Dienststellen des Landes Schleswig-Holstein sowie für alle Sonstigen Träger der öffentlichen Verwaltung.
Als zentrale Beschaffungsstelle ist die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR (GMSH, nachfolgend AG genannt) verpflichtet, besonders umweltverträglich und nachhaltig zu beschaffen.
Schon in den letzten Jahren hat die GMSH vermehrt versucht den Anteil von Fahrzeugen mit alternativen Antrieben zu fördern und über die diversen KFZ Rahmenverträge zu realisieren. Zwischenzeitich hat sich auch die Gesetzgebung von Land und Bund in dieser Richtung weiterentwickelt so dass davon auszugehen ist, dass der Anteil vollelektrisch betriebener Fahrzeuge stetig ansteigen wird.
Gem. der aktuellen KFZ-Richtlinie des Landes Schleswig-Holstein sind alle Landesdienststellen verpflichtet, Fahrzeuge mit reinem E-Antrieb (ohne Verbrennungsmotor) zu beschaffen, sofern die wesentlichen Anforderungen von diesen erfüllt werden können. Die Beschaffung soll über die Rahmenverträge der GMSH erfolgen.
Aus diesem Grund ist der Auftraggeber bestrebt einen leistungsfähigen Vertrag über viele Leistungsklassen und Kauf / Leasingvarianten zu schließen.
Die öffentlichen Auftraggeber sind aufgefordert bei Rahmenvereinbarungen Höchstmengen pro Los zu benennen, die im Verlauf des Vertrages nicht überschritten werden dürfen. Nach Erreichen der jeweilige Höchstmengen endet der Vertrag für das betreffende Los automatisch und muss neu ausgeschrieben werden.
In diesem Fall verpflichtet sich der Auftraggeber nicht mehr als 100 Fahrzeuge pro Los / pro Jahr abzunehmen.
Die Vertragslaufzeit verlängert sich automatisch um jeweils ein Jahr, sofern nicht der Auftraggeber der Vertragsverlängerung mit einer Frist von zwei Monaten zum Ablauf des ersten, zweiten bzw. dritten Vertragsjahres kündigt. Die Gesamtlaufzeit des Vertrages beträgt somit maximal vier Jahre.
Bei Erreichen der Höchstmenge beendet dies automatisch die Rahmenvereinbarung des betroffenen Loses.
Es werden bis zu fünf Zuschläge pro Los erteilt.
Leasing 48 Monate SUV Land
Rahmenvereinbarung über Kauf und Leasing von fabrikneuen Elektrofahrzeugen für ca. 500 Dienststellen des Landes Schleswig-Holstein sowie für alle Sonstigen Träger der öffentlichen Verwaltung.
Als zentrale Beschaffungsstelle ist die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR (GMSH, nachfolgend AG genannt) verpflichtet, besonders umweltverträglich und nachhaltig zu beschaffen.
Schon in den letzten Jahren hat die GMSH vermehrt versucht den Anteil von Fahrzeugen mit alternativen Antrieben zu fördern und über die diversen KFZ Rahmenverträge zu realisieren. Zwischenzeitich hat sich auch die Gesetzgebung von Land und Bund in dieser Richtung weiterentwickelt so dass davon auszugehen ist, dass der Anteil vollelektrisch betriebener Fahrzeuge stetig ansteigen wird.
Gem. der aktuellen KFZ-Richtlinie des Landes Schleswig-Holstein sind alle Landesdienststellen verpflichtet, Fahrzeuge mit reinem E-Antrieb (ohne Verbrennungsmotor) zu beschaffen, sofern die wesentlichen Anforderungen von diesen erfüllt werden können. Die Beschaffung soll über die Rahmenverträge der GMSH erfolgen.
Aus diesem Grund ist der Auftraggeber bestrebt einen leistungsfähigen Vertrag über viele Leistungsklassen und Kauf / Leasingvarianten zu schließen.
Die öffentlichen Auftraggeber sind aufgefordert bei Rahmenvereinbarungen Höchstmengen pro Los zu benennen, die im Verlauf des Vertrages nicht überschritten werden dürfen. Nach Erreichen der jeweilige Höchstmengen endet der Vertrag für das betreffende Los automatisch und muss neu ausgeschrieben werden.
In diesem Fall verpflichtet sich der Auftraggeber nicht mehr als 100 Fahrzeuge pro Los / pro Jahr abzunehmen.
Die Vertragslaufzeit verlängert sich automatisch um jeweils ein Jahr, sofern nicht der Auftraggeber der Vertragsverlängerung mit einer Frist von zwei Monaten zum Ablauf des ersten, zweiten bzw. dritten Vertragsjahres kündigt. Die Gesamtlaufzeit des Vertrages beträgt somit maximal vier Jahre.
Bei Erreichen der Höchstmenge beendet dies automatisch die Rahmenvereinbarung des betroffenen Loses.
Es werden bis zu fünf Zuschläge pro Los erteilt.
Kauf Kleinstwagen sonstige Träger
Rahmenvereinbarung über Kauf und Leasing von fabrikneuen Elektrofahrzeugen für ca. 500 Dienststellen des Landes Schleswig-Holstein sowie für alle Sonstigen Träger der öffentlichen Verwaltung.
Als zentrale Beschaffungsstelle ist die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR (GMSH, nachfolgend AG genannt) verpflichtet, besonders umweltverträglich und nachhaltig zu beschaffen.
Schon in den letzten Jahren hat die GMSH vermehrt versucht den Anteil von Fahrzeugen mit alternativen Antrieben zu fördern und über die diversen KFZ Rahmenverträge zu realisieren. Zwischenzeitich hat sich auch die Gesetzgebung von Land und Bund in dieser Richtung weiterentwickelt so dass davon auszugehen ist, dass der Anteil vollelektrisch betriebener Fahrzeuge stetig ansteigen wird.
Gem. der aktuellen KFZ-Richtlinie des Landes Schleswig-Holstein sind alle Landesdienststellen verpflichtet, Fahrzeuge mit reinem E-Antrieb (ohne Verbrennungsmotor) zu beschaffen, sofern die wesentlichen Anforderungen von diesen erfüllt werden können. Die Beschaffung soll über die Rahmenverträge der GMSH erfolgen.
Aus diesem Grund ist der Auftraggeber bestrebt einen leistungsfähigen Vertrag über viele Leistungsklassen und Kauf / Leasingvarianten zu schließen.
Die öffentlichen Auftraggeber sind aufgefordert bei Rahmenvereinbarungen Höchstmengen pro Los zu benennen, die im Verlauf des Vertrages nicht überschritten werden dürfen. Nach Erreichen der jeweilige Höchstmengen endet der Vertrag für das betreffende Los automatisch und muss neu ausgeschrieben werden.
In diesem Fall verpflichtet sich der Auftraggeber nicht mehr als 100 Fahrzeuge pro Los / pro Jahr abzunehmen.
Die Vertragslaufzeit verlängert sich automatisch um jeweils ein Jahr, sofern nicht der Auftraggeber der Vertragsverlängerung mit einer Frist von zwei Monaten zum Ablauf des ersten, zweiten bzw. dritten Vertragsjahres kündigt. Die Gesamtlaufzeit des Vertrages beträgt somit maximal vier Jahre.
Bei Erreichen der Höchstmenge beendet dies automatisch die Rahmenvereinbarung des betroffenen Loses.
Es werden bis zu fünf Zuschläge pro Los erteilt.
Leasing 24 Monate Kleinstwagen sonstige Träger
Rahmenvereinbarung über Kauf und Leasing von fabrikneuen Elektrofahrzeugen für ca. 500 Dienststellen des Landes Schleswig-Holstein sowie für alle Sonstigen Träger der öffentlichen Verwaltung.
Als zentrale Beschaffungsstelle ist die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR (GMSH, nachfolgend AG genannt) verpflichtet, besonders umweltverträglich und nachhaltig zu beschaffen.
Schon in den letzten Jahren hat die GMSH vermehrt versucht den Anteil von Fahrzeugen mit alternativen Antrieben zu fördern und über die diversen KFZ Rahmenverträge zu realisieren. Zwischenzeitich hat sich auch die Gesetzgebung von Land und Bund in dieser Richtung weiterentwickelt so dass davon auszugehen ist, dass der Anteil vollelektrisch betriebener Fahrzeuge stetig ansteigen wird.
Gem. der aktuellen KFZ-Richtlinie des Landes Schleswig-Holstein sind alle Landesdienststellen verpflichtet, Fahrzeuge mit reinem E-Antrieb (ohne Verbrennungsmotor) zu beschaffen, sofern die wesentlichen Anforderungen von diesen erfüllt werden können. Die Beschaffung soll über die Rahmenverträge der GMSH erfolgen.
Aus diesem Grund ist der Auftraggeber bestrebt einen leistungsfähigen Vertrag über viele Leistungsklassen und Kauf / Leasingvarianten zu schließen.
Die öffentlichen Auftraggeber sind aufgefordert bei Rahmenvereinbarungen Höchstmengen pro Los zu benennen, die im Verlauf des Vertrages nicht überschritten werden dürfen. Nach Erreichen der jeweilige Höchstmengen endet der Vertrag für das betreffende Los automatisch und muss neu ausgeschrieben werden.
In diesem Fall verpflichtet sich der Auftraggeber nicht mehr als 100 Fahrzeuge pro Los / pro Jahr abzunehmen.
Die Vertragslaufzeit verlängert sich automatisch um jeweils ein Jahr, sofern nicht der Auftraggeber der Vertragsverlängerung mit einer Frist von zwei Monaten zum Ablauf des ersten, zweiten bzw. dritten Vertragsjahres kündigt. Die Gesamtlaufzeit des Vertrages beträgt somit maximal vier Jahre.
Bei Erreichen der Höchstmenge beendet dies automatisch die Rahmenvereinbarung des betroffenen Loses.
Es werden bis zu fünf Zuschläge pro Los erteilt.
Leasing 36 Monate Kleinstwagen sonstige Träger
Rahmenvereinbarung über Kauf und Leasing von fabrikneuen Elektrofahrzeugen für ca. 500 Dienststellen des Landes Schleswig-Holstein sowie für alle Sonstigen Träger der öffentlichen Verwaltung.
Als zentrale Beschaffungsstelle ist die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR (GMSH, nachfolgend AG genannt) verpflichtet, besonders umweltverträglich und nachhaltig zu beschaffen.
Schon in den letzten Jahren hat die GMSH vermehrt versucht den Anteil von Fahrzeugen mit alternativen Antrieben zu fördern und über die diversen KFZ Rahmenverträge zu realisieren. Zwischenzeitich hat sich auch die Gesetzgebung von Land und Bund in dieser Richtung weiterentwickelt so dass davon auszugehen ist, dass der Anteil vollelektrisch betriebener Fahrzeuge stetig ansteigen wird.
Gem. der aktuellen KFZ-Richtlinie des Landes Schleswig-Holstein sind alle Landesdienststellen verpflichtet, Fahrzeuge mit reinem E-Antrieb (ohne Verbrennungsmotor) zu beschaffen, sofern die wesentlichen Anforderungen von diesen erfüllt werden können. Die Beschaffung soll über die Rahmenverträge der GMSH erfolgen.
Aus diesem Grund ist der Auftraggeber bestrebt einen leistungsfähigen Vertrag über viele Leistungsklassen und Kauf / Leasingvarianten zu schließen.
Die öffentlichen Auftraggeber sind aufgefordert bei Rahmenvereinbarungen Höchstmengen pro Los zu benennen, die im Verlauf des Vertrages nicht überschritten werden dürfen. Nach Erreichen der jeweilige Höchstmengen endet der Vertrag für das betreffende Los automatisch und muss neu ausgeschrieben werden.
In diesem Fall verpflichtet sich der Auftraggeber nicht mehr als 100 Fahrzeuge pro Los / pro Jahr abzunehmen.
Die Vertragslaufzeit verlängert sich automatisch um jeweils ein Jahr, sofern nicht der Auftraggeber der Vertragsverlängerung mit einer Frist von zwei Monaten zum Ablauf des ersten, zweiten bzw. dritten Vertragsjahres kündigt. Die Gesamtlaufzeit des Vertrages beträgt somit maximal vier Jahre.
Bei Erreichen der Höchstmenge beendet dies automatisch die Rahmenvereinbarung des betroffenen Loses.
Es werden bis zu fünf Zuschläge pro Los erteilt.
Leasing 48 Monate Kleinstwagen sonstige Träger
Rahmenvereinbarung über Kauf und Leasing von fabrikneuen Elektrofahrzeugen für ca. 500 Dienststellen des Landes Schleswig-Holstein sowie für alle Sonstigen Träger der öffentlichen Verwaltung.
Als zentrale Beschaffungsstelle ist die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR (GMSH, nachfolgend AG genannt) verpflichtet, besonders umweltverträglich und nachhaltig zu beschaffen.
Schon in den letzten Jahren hat die GMSH vermehrt versucht den Anteil von Fahrzeugen mit alternativen Antrieben zu fördern und über die diversen KFZ Rahmenverträge zu realisieren. Zwischenzeitich hat sich auch die Gesetzgebung von Land und Bund in dieser Richtung weiterentwickelt so dass davon auszugehen ist, dass der Anteil vollelektrisch betriebener Fahrzeuge stetig ansteigen wird.
Gem. der aktuellen KFZ-Richtlinie des Landes Schleswig-Holstein sind alle Landesdienststellen verpflichtet, Fahrzeuge mit reinem E-Antrieb (ohne Verbrennungsmotor) zu beschaffen, sofern die wesentlichen Anforderungen von diesen erfüllt werden können. Die Beschaffung soll über die Rahmenverträge der GMSH erfolgen.
Aus diesem Grund ist der Auftraggeber bestrebt einen leistungsfähigen Vertrag über viele Leistungsklassen und Kauf / Leasingvarianten zu schließen.
Die öffentlichen Auftraggeber sind aufgefordert bei Rahmenvereinbarungen Höchstmengen pro Los zu benennen, die im Verlauf des Vertrages nicht überschritten werden dürfen. Nach Erreichen der jeweilige Höchstmengen endet der Vertrag für das betreffende Los automatisch und muss neu ausgeschrieben werden.
In diesem Fall verpflichtet sich der Auftraggeber nicht mehr als 100 Fahrzeuge pro Los / pro Jahr abzunehmen.
Die Vertragslaufzeit verlängert sich automatisch um jeweils ein Jahr, sofern nicht der Auftraggeber der Vertragsverlängerung mit einer Frist von zwei Monaten zum Ablauf des ersten, zweiten bzw. dritten Vertragsjahres kündigt. Die Gesamtlaufzeit des Vertrages beträgt somit maximal vier Jahre.
Bei Erreichen der Höchstmenge beendet dies automatisch die Rahmenvereinbarung des betroffenen Loses.
Es werden bis zu fünf Zuschläge pro Los erteilt.
Kauf Kleinwagen sonstige Träger
Rahmenvereinbarung über Kauf und Leasing von fabrikneuen Elektrofahrzeugen für ca. 500 Dienststellen des Landes Schleswig-Holstein sowie für alle Sonstigen Träger der öffentlichen Verwaltung.
Als zentrale Beschaffungsstelle ist die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR (GMSH, nachfolgend AG genannt) verpflichtet, besonders umweltverträglich und nachhaltig zu beschaffen.
Schon in den letzten Jahren hat die GMSH vermehrt versucht den Anteil von Fahrzeugen mit alternativen Antrieben zu fördern und über die diversen KFZ Rahmenverträge zu realisieren. Zwischenzeitich hat sich auch die Gesetzgebung von Land und Bund in dieser Richtung weiterentwickelt so dass davon auszugehen ist, dass der Anteil vollelektrisch betriebener Fahrzeuge stetig ansteigen wird.
Gem. der aktuellen KFZ-Richtlinie des Landes Schleswig-Holstein sind alle Landesdienststellen verpflichtet, Fahrzeuge mit reinem E-Antrieb (ohne Verbrennungsmotor) zu beschaffen, sofern die wesentlichen Anforderungen von diesen erfüllt werden können. Die Beschaffung soll über die Rahmenverträge der GMSH erfolgen.
Aus diesem Grund ist der Auftraggeber bestrebt einen leistungsfähigen Vertrag über viele Leistungsklassen und Kauf / Leasingvarianten zu schließen.
Die öffentlichen Auftraggeber sind aufgefordert bei Rahmenvereinbarungen Höchstmengen pro Los zu benennen, die im Verlauf des Vertrages nicht überschritten werden dürfen. Nach Erreichen der jeweilige Höchstmengen endet der Vertrag für das betreffende Los automatisch und muss neu ausgeschrieben werden.
In diesem Fall verpflichtet sich der Auftraggeber nicht mehr als 100 Fahrzeuge pro Los / pro Jahr abzunehmen.
Die Vertragslaufzeit verlängert sich automatisch um jeweils ein Jahr, sofern nicht der Auftraggeber der Vertragsverlängerung mit einer Frist von zwei Monaten zum Ablauf des ersten, zweiten bzw. dritten Vertragsjahres kündigt. Die Gesamtlaufzeit des Vertrages beträgt somit maximal vier Jahre.
Bei Erreichen der Höchstmenge beendet dies automatisch die Rahmenvereinbarung des betroffenen Loses.
Es werden bis zu fünf Zuschläge pro Los erteilt.
Leasing 24 Monate Kleinwagen sonstige Träger
Rahmenvereinbarung über Kauf und Leasing von fabrikneuen Elektrofahrzeugen für ca. 500 Dienststellen des Landes Schleswig-Holstein sowie für alle Sonstigen Träger der öffentlichen Verwaltung.
Als zentrale Beschaffungsstelle ist die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR (GMSH, nachfolgend AG genannt) verpflichtet, besonders umweltverträglich und nachhaltig zu beschaffen.
Schon in den letzten Jahren hat die GMSH vermehrt versucht den Anteil von Fahrzeugen mit alternativen Antrieben zu fördern und über die diversen KFZ Rahmenverträge zu realisieren. Zwischenzeitich hat sich auch die Gesetzgebung von Land und Bund in dieser Richtung weiterentwickelt so dass davon auszugehen ist, dass der Anteil vollelektrisch betriebener Fahrzeuge stetig ansteigen wird.
Gem. der aktuellen KFZ-Richtlinie des Landes Schleswig-Holstein sind alle Landesdienststellen verpflichtet, Fahrzeuge mit reinem E-Antrieb (ohne Verbrennungsmotor) zu beschaffen, sofern die wesentlichen Anforderungen von diesen erfüllt werden können. Die Beschaffung soll über die Rahmenverträge der GMSH erfolgen.
Aus diesem Grund ist der Auftraggeber bestrebt einen leistungsfähigen Vertrag über viele Leistungsklassen und Kauf / Leasingvarianten zu schließen.
Die öffentlichen Auftraggeber sind aufgefordert bei Rahmenvereinbarungen Höchstmengen pro Los zu benennen, die im Verlauf des Vertrages nicht überschritten werden dürfen. Nach Erreichen der jeweilige Höchstmengen endet der Vertrag für das betreffende Los automatisch und muss neu ausgeschrieben werden.
In diesem Fall verpflichtet sich der Auftraggeber nicht mehr als 100 Fahrzeuge pro Los / pro Jahr abzunehmen.
Die Vertragslaufzeit verlängert sich automatisch um jeweils ein Jahr, sofern nicht der Auftraggeber der Vertragsverlängerung mit einer Frist von zwei Monaten zum Ablauf des ersten, zweiten bzw. dritten Vertragsjahres kündigt. Die Gesamtlaufzeit des Vertrages beträgt somit maximal vier Jahre.
Bei Erreichen der Höchstmenge beendet dies automatisch die Rahmenvereinbarung des betroffenen Loses.
Es werden bis zu fünf Zuschläge pro Los erteilt.
Leasing 36 Monate Kleinwagen sonstige Träger
Rahmenvereinbarung über Kauf und Leasing von fabrikneuen Elektrofahrzeugen für ca. 500 Dienststellen des Landes Schleswig-Holstein sowie für alle Sonstigen Träger der öffentlichen Verwaltung.
Als zentrale Beschaffungsstelle ist die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR (GMSH, nachfolgend AG genannt) verpflichtet, besonders umweltverträglich und nachhaltig zu beschaffen.
Schon in den letzten Jahren hat die GMSH vermehrt versucht den Anteil von Fahrzeugen mit alternativen Antrieben zu fördern und über die diversen KFZ Rahmenverträge zu realisieren. Zwischenzeitich hat sich auch die Gesetzgebung von Land und Bund in dieser Richtung weiterentwickelt so dass davon auszugehen ist, dass der Anteil vollelektrisch betriebener Fahrzeuge stetig ansteigen wird.
Gem. der aktuellen KFZ-Richtlinie des Landes Schleswig-Holstein sind alle Landesdienststellen verpflichtet, Fahrzeuge mit reinem E-Antrieb (ohne Verbrennungsmotor) zu beschaffen, sofern die wesentlichen Anforderungen von diesen erfüllt werden können. Die Beschaffung soll über die Rahmenverträge der GMSH erfolgen.
Aus diesem Grund ist der Auftraggeber bestrebt einen leistungsfähigen Vertrag über viele Leistungsklassen und Kauf / Leasingvarianten zu schließen.
Die öffentlichen Auftraggeber sind aufgefordert bei Rahmenvereinbarungen Höchstmengen pro Los zu benennen, die im Verlauf des Vertrages nicht überschritten werden dürfen. Nach Erreichen der jeweilige Höchstmengen endet der Vertrag für das betreffende Los automatisch und muss neu ausgeschrieben werden.
In diesem Fall verpflichtet sich der Auftraggeber nicht mehr als 100 Fahrzeuge pro Los / pro Jahr abzunehmen.
Die Vertragslaufzeit verlängert sich automatisch um jeweils ein Jahr, sofern nicht der Auftraggeber der Vertragsverlängerung mit einer Frist von zwei Monaten zum Ablauf des ersten, zweiten bzw. dritten Vertragsjahres kündigt. Die Gesamtlaufzeit des Vertrages beträgt somit maximal vier Jahre.
Bei Erreichen der Höchstmenge beendet dies automatisch die Rahmenvereinbarung des betroffenen Loses.
Es werden bis zu fünf Zuschläge pro Los erteilt.
Leasing 48 Monate Kleinwagen sonstige Träger
Rahmenvereinbarung über Kauf und Leasing von fabrikneuen Elektrofahrzeugen für ca. 500 Dienststellen des Landes Schleswig-Holstein sowie für alle Sonstigen Träger der öffentlichen Verwaltung.
Als zentrale Beschaffungsstelle ist die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR (GMSH, nachfolgend AG genannt) verpflichtet, besonders umweltverträglich und nachhaltig zu beschaffen.
Schon in den letzten Jahren hat die GMSH vermehrt versucht den Anteil von Fahrzeugen mit alternativen Antrieben zu fördern und über die diversen KFZ Rahmenverträge zu realisieren. Zwischenzeitich hat sich auch die Gesetzgebung von Land und Bund in dieser Richtung weiterentwickelt so dass davon auszugehen ist, dass der Anteil vollelektrisch betriebener Fahrzeuge stetig ansteigen wird.
Gem. der aktuellen KFZ-Richtlinie des Landes Schleswig-Holstein sind alle Landesdienststellen verpflichtet, Fahrzeuge mit reinem E-Antrieb (ohne Verbrennungsmotor) zu beschaffen, sofern die wesentlichen Anforderungen von diesen erfüllt werden können. Die Beschaffung soll über die Rahmenverträge der GMSH erfolgen.
Aus diesem Grund ist der Auftraggeber bestrebt einen leistungsfähigen Vertrag über viele Leistungsklassen und Kauf / Leasingvarianten zu schließen.
Die öffentlichen Auftraggeber sind aufgefordert bei Rahmenvereinbarungen Höchstmengen pro Los zu benennen, die im Verlauf des Vertrages nicht überschritten werden dürfen. Nach Erreichen der jeweilige Höchstmengen endet der Vertrag für das betreffende Los automatisch und muss neu ausgeschrieben werden.
In diesem Fall verpflichtet sich der Auftraggeber nicht mehr als 100 Fahrzeuge pro Los / pro Jahr abzunehmen.
Die Vertragslaufzeit verlängert sich automatisch um jeweils ein Jahr, sofern nicht der Auftraggeber der Vertragsverlängerung mit einer Frist von zwei Monaten zum Ablauf des ersten, zweiten bzw. dritten Vertragsjahres kündigt. Die Gesamtlaufzeit des Vertrages beträgt somit maximal vier Jahre.
Bei Erreichen der Höchstmenge beendet dies automatisch die Rahmenvereinbarung des betroffenen Loses.
Es werden bis zu fünf Zuschläge pro Los erteilt.
Kauf Kompaktklasse sonstige Träger
Rahmenvereinbarung über Kauf und Leasing von fabrikneuen Elektrofahrzeugen für ca. 500 Dienststellen des Landes Schleswig-Holstein sowie für alle Sonstigen Träger der öffentlichen Verwaltung.
Als zentrale Beschaffungsstelle ist die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR (GMSH, nachfolgend AG genannt) verpflichtet, besonders umweltverträglich und nachhaltig zu beschaffen.
Schon in den letzten Jahren hat die GMSH vermehrt versucht den Anteil von Fahrzeugen mit alternativen Antrieben zu fördern und über die diversen KFZ Rahmenverträge zu realisieren. Zwischenzeitich hat sich auch die Gesetzgebung von Land und Bund in dieser Richtung weiterentwickelt so dass davon auszugehen ist, dass der Anteil vollelektrisch betriebener Fahrzeuge stetig ansteigen wird.
Gem. der aktuellen KFZ-Richtlinie des Landes Schleswig-Holstein sind alle Landesdienststellen verpflichtet, Fahrzeuge mit reinem E-Antrieb (ohne Verbrennungsmotor) zu beschaffen, sofern die wesentlichen Anforderungen von diesen erfüllt werden können. Die Beschaffung soll über die Rahmenverträge der GMSH erfolgen.
Aus diesem Grund ist der Auftraggeber bestrebt einen leistungsfähigen Vertrag über viele Leistungsklassen und Kauf / Leasingvarianten zu schließen.
Die öffentlichen Auftraggeber sind aufgefordert bei Rahmenvereinbarungen Höchstmengen pro Los zu benennen, die im Verlauf des Vertrages nicht überschritten werden dürfen. Nach Erreichen der jeweilige Höchstmengen endet der Vertrag für das betreffende Los automatisch und muss neu ausgeschrieben werden.
In diesem Fall verpflichtet sich der Auftraggeber nicht mehr als 100 Fahrzeuge pro Los / pro Jahr abzunehmen.
Die Vertragslaufzeit verlängert sich automatisch um jeweils ein Jahr, sofern nicht der Auftraggeber der Vertragsverlängerung mit einer Frist von zwei Monaten zum Ablauf des ersten, zweiten bzw. dritten Vertragsjahres kündigt. Die Gesamtlaufzeit des Vertrages beträgt somit maximal vier Jahre.
Bei Erreichen der Höchstmenge beendet dies automatisch die Rahmenvereinbarung des betroffenen Loses.
Es werden bis zu fünf Zuschläge pro Los erteilt.
Leasing 24 Monate Kompaktklasse sonstige Träger
Rahmenvereinbarung über Kauf und Leasing von fabrikneuen Elektrofahrzeugen für ca. 500 Dienststellen des Landes Schleswig-Holstein sowie für alle Sonstigen Träger der öffentlichen Verwaltung.
Als zentrale Beschaffungsstelle ist die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR (GMSH, nachfolgend AG genannt) verpflichtet, besonders umweltverträglich und nachhaltig zu beschaffen.
Schon in den letzten Jahren hat die GMSH vermehrt versucht den Anteil von Fahrzeugen mit alternativen Antrieben zu fördern und über die diversen KFZ Rahmenverträge zu realisieren. Zwischenzeitich hat sich auch die Gesetzgebung von Land und Bund in dieser Richtung weiterentwickelt so dass davon auszugehen ist, dass der Anteil vollelektrisch betriebener Fahrzeuge stetig ansteigen wird.
Gem. der aktuellen KFZ-Richtlinie des Landes Schleswig-Holstein sind alle Landesdienststellen verpflichtet, Fahrzeuge mit reinem E-Antrieb (ohne Verbrennungsmotor) zu beschaffen, sofern die wesentlichen Anforderungen von diesen erfüllt werden können. Die Beschaffung soll über die Rahmenverträge der GMSH erfolgen.
Aus diesem Grund ist der Auftraggeber bestrebt einen leistungsfähigen Vertrag über viele Leistungsklassen und Kauf / Leasingvarianten zu schließen.
Die öffentlichen Auftraggeber sind aufgefordert bei Rahmenvereinbarungen Höchstmengen pro Los zu benennen, die im Verlauf des Vertrages nicht überschritten werden dürfen. Nach Erreichen der jeweilige Höchstmengen endet der Vertrag für das betreffende Los automatisch und muss neu ausgeschrieben werden.
In diesem Fall verpflichtet sich der Auftraggeber nicht mehr als 100 Fahrzeuge pro Los / pro Jahr abzunehmen.
Die Vertragslaufzeit verlängert sich automatisch um jeweils ein Jahr, sofern nicht der Auftraggeber der Vertragsverlängerung mit einer Frist von zwei Monaten zum Ablauf des ersten, zweiten bzw. dritten Vertragsjahres kündigt. Die Gesamtlaufzeit des Vertrages beträgt somit maximal vier Jahre.
Bei Erreichen der Höchstmenge beendet dies automatisch die Rahmenvereinbarung des betroffenen Loses.
Es werden bis zu fünf Zuschläge pro Los erteilt.
Leasing 36 Monate Kompaktklasse sonstige Träger
Rahmenvereinbarung über Kauf und Leasing von fabrikneuen Elektrofahrzeugen für ca. 500 Dienststellen des Landes Schleswig-Holstein sowie für alle Sonstigen Träger der öffentlichen Verwaltung.
Als zentrale Beschaffungsstelle ist die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR (GMSH, nachfolgend AG genannt) verpflichtet, besonders umweltverträglich und nachhaltig zu beschaffen.
Schon in den letzten Jahren hat die GMSH vermehrt versucht den Anteil von Fahrzeugen mit alternativen Antrieben zu fördern und über die diversen KFZ Rahmenverträge zu realisieren. Zwischenzeitich hat sich auch die Gesetzgebung von Land und Bund in dieser Richtung weiterentwickelt so dass davon auszugehen ist, dass der Anteil vollelektrisch betriebener Fahrzeuge stetig ansteigen wird.
Gem. der aktuellen KFZ-Richtlinie des Landes Schleswig-Holstein sind alle Landesdienststellen verpflichtet, Fahrzeuge mit reinem E-Antrieb (ohne Verbrennungsmotor) zu beschaffen, sofern die wesentlichen Anforderungen von diesen erfüllt werden können. Die Beschaffung soll über die Rahmenverträge der GMSH erfolgen.
Aus diesem Grund ist der Auftraggeber bestrebt einen leistungsfähigen Vertrag über viele Leistungsklassen und Kauf / Leasingvarianten zu schließen.
Die öffentlichen Auftraggeber sind aufgefordert bei Rahmenvereinbarungen Höchstmengen pro Los zu benennen, die im Verlauf des Vertrages nicht überschritten werden dürfen. Nach Erreichen der jeweilige Höchstmengen endet der Vertrag für das betreffende Los automatisch und muss neu ausgeschrieben werden.
In diesem Fall verpflichtet sich der Auftraggeber nicht mehr als 100 Fahrzeuge pro Los / pro Jahr abzunehmen.
Die Vertragslaufzeit verlängert sich automatisch um jeweils ein Jahr, sofern nicht der Auftraggeber der Vertragsverlängerung mit einer Frist von zwei Monaten zum Ablauf des ersten, zweiten bzw. dritten Vertragsjahres kündigt. Die Gesamtlaufzeit des Vertrages beträgt somit maximal vier Jahre.
Bei Erreichen der Höchstmenge beendet dies automatisch die Rahmenvereinbarung des betroffenen Loses.
Es werden bis zu fünf Zuschläge pro Los erteilt.
Leasing 48 Monate Kompaktklasse sonstige Träger
Rahmenvereinbarung über Kauf und Leasing von fabrikneuen Elektrofahrzeugen für ca. 500 Dienststellen des Landes Schleswig-Holstein sowie für alle Sonstigen Träger der öffentlichen Verwaltung.
Als zentrale Beschaffungsstelle ist die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR (GMSH, nachfolgend AG genannt) verpflichtet, besonders umweltverträglich und nachhaltig zu beschaffen.
Schon in den letzten Jahren hat die GMSH vermehrt versucht den Anteil von Fahrzeugen mit alternativen Antrieben zu fördern und über die diversen KFZ Rahmenverträge zu realisieren. Zwischenzeitich hat sich auch die Gesetzgebung von Land und Bund in dieser Richtung weiterentwickelt so dass davon auszugehen ist, dass der Anteil vollelektrisch betriebener Fahrzeuge stetig ansteigen wird.
Gem. der aktuellen KFZ-Richtlinie des Landes Schleswig-Holstein sind alle Landesdienststellen verpflichtet, Fahrzeuge mit reinem E-Antrieb (ohne Verbrennungsmotor) zu beschaffen, sofern die wesentlichen Anforderungen von diesen erfüllt werden können. Die Beschaffung soll über die Rahmenverträge der GMSH erfolgen.
Aus diesem Grund ist der Auftraggeber bestrebt einen leistungsfähigen Vertrag über viele Leistungsklassen und Kauf / Leasingvarianten zu schließen.
Die öffentlichen Auftraggeber sind aufgefordert bei Rahmenvereinbarungen Höchstmengen pro Los zu benennen, die im Verlauf des Vertrages nicht überschritten werden dürfen. Nach Erreichen der jeweilige Höchstmengen endet der Vertrag für das betreffende Los automatisch und muss neu ausgeschrieben werden.
In diesem Fall verpflichtet sich der Auftraggeber nicht mehr als 100 Fahrzeuge pro Los / pro Jahr abzunehmen.
Die Vertragslaufzeit verlängert sich automatisch um jeweils ein Jahr, sofern nicht der Auftraggeber der Vertragsverlängerung mit einer Frist von zwei Monaten zum Ablauf des ersten, zweiten bzw. dritten Vertragsjahres kündigt. Die Gesamtlaufzeit des Vertrages beträgt somit maximal vier Jahre.
Bei Erreichen der Höchstmenge beendet dies automatisch die Rahmenvereinbarung des betroffenen Loses.
Es werden bis zu fünf Zuschläge pro Los erteilt.
Kauf Mittelklasse sonstige Träger
Rahmenvereinbarung über Kauf und Leasing von fabrikneuen Elektrofahrzeugen für ca. 500 Dienststellen des Landes Schleswig-Holstein sowie für alle Sonstigen Träger der öffentlichen Verwaltung.
Als zentrale Beschaffungsstelle ist die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR (GMSH, nachfolgend AG genannt) verpflichtet, besonders umweltverträglich und nachhaltig zu beschaffen.
Schon in den letzten Jahren hat die GMSH vermehrt versucht den Anteil von Fahrzeugen mit alternativen Antrieben zu fördern und über die diversen KFZ Rahmenverträge zu realisieren. Zwischenzeitich hat sich auch die Gesetzgebung von Land und Bund in dieser Richtung weiterentwickelt so dass davon auszugehen ist, dass der Anteil vollelektrisch betriebener Fahrzeuge stetig ansteigen wird.
Gem. der aktuellen KFZ-Richtlinie des Landes Schleswig-Holstein sind alle Landesdienststellen verpflichtet, Fahrzeuge mit reinem E-Antrieb (ohne Verbrennungsmotor) zu beschaffen, sofern die wesentlichen Anforderungen von diesen erfüllt werden können. Die Beschaffung soll über die Rahmenverträge der GMSH erfolgen.
Aus diesem Grund ist der Auftraggeber bestrebt einen leistungsfähigen Vertrag über viele Leistungsklassen und Kauf / Leasingvarianten zu schließen.
Die öffentlichen Auftraggeber sind aufgefordert bei Rahmenvereinbarungen Höchstmengen pro Los zu benennen, die im Verlauf des Vertrages nicht überschritten werden dürfen. Nach Erreichen der jeweilige Höchstmengen endet der Vertrag für das betreffende Los automatisch und muss neu ausgeschrieben werden.
In diesem Fall verpflichtet sich der Auftraggeber nicht mehr als 100 Fahrzeuge pro Los / pro Jahr abzunehmen.
Die Vertragslaufzeit verlängert sich automatisch um jeweils ein Jahr, sofern nicht der Auftraggeber der Vertragsverlängerung mit einer Frist von zwei Monaten zum Ablauf des ersten, zweiten bzw. dritten Vertragsjahres kündigt. Die Gesamtlaufzeit des Vertrages beträgt somit maximal vier Jahre.
Bei Erreichen der Höchstmenge beendet dies automatisch die Rahmenvereinbarung des betroffenen Loses.
Es werden bis zu fünf Zuschläge pro Los erteilt.
Leasing 24 Monate Mittelklasse sonstige Träger
Rahmenvereinbarung über Kauf und Leasing von fabrikneuen Elektrofahrzeugen für ca. 500 Dienststellen des Landes Schleswig-Holstein sowie für alle Sonstigen Träger der öffentlichen Verwaltung.
Als zentrale Beschaffungsstelle ist die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR (GMSH, nachfolgend AG genannt) verpflichtet, besonders umweltverträglich und nachhaltig zu beschaffen.
Schon in den letzten Jahren hat die GMSH vermehrt versucht den Anteil von Fahrzeugen mit alternativen Antrieben zu fördern und über die diversen KFZ Rahmenverträge zu realisieren. Zwischenzeitich hat sich auch die Gesetzgebung von Land und Bund in dieser Richtung weiterentwickelt so dass davon auszugehen ist, dass der Anteil vollelektrisch betriebener Fahrzeuge stetig ansteigen wird.
Gem. der aktuellen KFZ-Richtlinie des Landes Schleswig-Holstein sind alle Landesdienststellen verpflichtet, Fahrzeuge mit reinem E-Antrieb (ohne Verbrennungsmotor) zu beschaffen, sofern die wesentlichen Anforderungen von diesen erfüllt werden können. Die Beschaffung soll über die Rahmenverträge der GMSH erfolgen.
Aus diesem Grund ist der Auftraggeber bestrebt einen leistungsfähigen Vertrag über viele Leistungsklassen und Kauf / Leasingvarianten zu schließen.
Die öffentlichen Auftraggeber sind aufgefordert bei Rahmenvereinbarungen Höchstmengen pro Los zu benennen, die im Verlauf des Vertrages nicht überschritten werden dürfen. Nach Erreichen der jeweilige Höchstmengen endet der Vertrag für das betreffende Los automatisch und muss neu ausgeschrieben werden.
In diesem Fall verpflichtet sich der Auftraggeber nicht mehr als 100 Fahrzeuge pro Los / pro Jahr abzunehmen.
Die Vertragslaufzeit verlängert sich automatisch um jeweils ein Jahr, sofern nicht der Auftraggeber der Vertragsverlängerung mit einer Frist von zwei Monaten zum Ablauf des ersten, zweiten bzw. dritten Vertragsjahres kündigt. Die Gesamtlaufzeit des Vertrages beträgt somit maximal vier Jahre.
Bei Erreichen der Höchstmenge beendet dies automatisch die Rahmenvereinbarung des betroffenen Loses.
Es werden bis zu fünf Zuschläge pro Los erteilt.
Leasing 36 Monate Mittelklasse sonstige Träger
Rahmenvereinbarung über Kauf und Leasing von fabrikneuen Elektrofahrzeugen für ca. 500 Dienststellen des Landes Schleswig-Holstein sowie für alle Sonstigen Träger der öffentlichen Verwaltung.
Als zentrale Beschaffungsstelle ist die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR (GMSH, nachfolgend AG genannt) verpflichtet, besonders umweltverträglich und nachhaltig zu beschaffen.
Schon in den letzten Jahren hat die GMSH vermehrt versucht den Anteil von Fahrzeugen mit alternativen Antrieben zu fördern und über die diversen KFZ Rahmenverträge zu realisieren. Zwischenzeitich hat sich auch die Gesetzgebung von Land und Bund in dieser Richtung weiterentwickelt so dass davon auszugehen ist, dass der Anteil vollelektrisch betriebener Fahrzeuge stetig ansteigen wird.
Gem. der aktuellen KFZ-Richtlinie des Landes Schleswig-Holstein sind alle Landesdienststellen verpflichtet, Fahrzeuge mit reinem E-Antrieb (ohne Verbrennungsmotor) zu beschaffen, sofern die wesentlichen Anforderungen von diesen erfüllt werden können. Die Beschaffung soll über die Rahmenverträge der GMSH erfolgen.
Aus diesem Grund ist der Auftraggeber bestrebt einen leistungsfähigen Vertrag über viele Leistungsklassen und Kauf / Leasingvarianten zu schließen.
Die öffentlichen Auftraggeber sind aufgefordert bei Rahmenvereinbarungen Höchstmengen pro Los zu benennen, die im Verlauf des Vertrages nicht überschritten werden dürfen. Nach Erreichen der jeweilige Höchstmengen endet der Vertrag für das betreffende Los automatisch und muss neu ausgeschrieben werden.
In diesem Fall verpflichtet sich der Auftraggeber nicht mehr als 100 Fahrzeuge pro Los / pro Jahr abzunehmen.
Die Vertragslaufzeit verlängert sich automatisch um jeweils ein Jahr, sofern nicht der Auftraggeber der Vertragsverlängerung mit einer Frist von zwei Monaten zum Ablauf des ersten, zweiten bzw. dritten Vertragsjahres kündigt. Die Gesamtlaufzeit des Vertrages beträgt somit maximal vier Jahre.
Bei Erreichen der Höchstmenge beendet dies automatisch die Rahmenvereinbarung des betroffenen Loses.
Es werden bis zu fünf Zuschläge pro Los erteilt.
Leasing 48 Monate Mittelklasse sonstige Träger
Rahmenvereinbarung über Kauf und Leasing von fabrikneuen Elektrofahrzeugen für ca. 500 Dienststellen des Landes Schleswig-Holstein sowie für alle Sonstigen Träger der öffentlichen Verwaltung.
Als zentrale Beschaffungsstelle ist die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR (GMSH, nachfolgend AG genannt) verpflichtet, besonders umweltverträglich und nachhaltig zu beschaffen.
Schon in den letzten Jahren hat die GMSH vermehrt versucht den Anteil von Fahrzeugen mit alternativen Antrieben zu fördern und über die diversen KFZ Rahmenverträge zu realisieren. Zwischenzeitich hat sich auch die Gesetzgebung von Land und Bund in dieser Richtung weiterentwickelt so dass davon auszugehen ist, dass der Anteil vollelektrisch betriebener Fahrzeuge stetig ansteigen wird.
Gem. der aktuellen KFZ-Richtlinie des Landes Schleswig-Holstein sind alle Landesdienststellen verpflichtet, Fahrzeuge mit reinem E-Antrieb (ohne Verbrennungsmotor) zu beschaffen, sofern die wesentlichen Anforderungen von diesen erfüllt werden können. Die Beschaffung soll über die Rahmenverträge der GMSH erfolgen.
Aus diesem Grund ist der Auftraggeber bestrebt einen leistungsfähigen Vertrag über viele Leistungsklassen und Kauf / Leasingvarianten zu schließen.
Die öffentlichen Auftraggeber sind aufgefordert bei Rahmenvereinbarungen Höchstmengen pro Los zu benennen, die im Verlauf des Vertrages nicht überschritten werden dürfen. Nach Erreichen der jeweilige Höchstmengen endet der Vertrag für das betreffende Los automatisch und muss neu ausgeschrieben werden.
In diesem Fall verpflichtet sich der Auftraggeber nicht mehr als 100 Fahrzeuge pro Los / pro Jahr abzunehmen.
Die Vertragslaufzeit verlängert sich automatisch um jeweils ein Jahr, sofern nicht der Auftraggeber der Vertragsverlängerung mit einer Frist von zwei Monaten zum Ablauf des ersten, zweiten bzw. dritten Vertragsjahres kündigt. Die Gesamtlaufzeit des Vertrages beträgt somit maximal vier Jahre.
Bei Erreichen der Höchstmenge beendet dies automatisch die Rahmenvereinbarung des betroffenen Loses.
Es werden bis zu fünf Zuschläge pro Los erteilt.
Kauf obere Mittelklasse sonstige Träger
Rahmenvereinbarung über Kauf und Leasing von fabrikneuen Elektrofahrzeugen für ca. 500 Dienststellen des Landes Schleswig-Holstein sowie für alle Sonstigen Träger der öffentlichen Verwaltung.
Als zentrale Beschaffungsstelle ist die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR (GMSH, nachfolgend AG genannt) verpflichtet, besonders umweltverträglich und nachhaltig zu beschaffen.
Schon in den letzten Jahren hat die GMSH vermehrt versucht den Anteil von Fahrzeugen mit alternativen Antrieben zu fördern und über die diversen KFZ Rahmenverträge zu realisieren. Zwischenzeitich hat sich auch die Gesetzgebung von Land und Bund in dieser Richtung weiterentwickelt so dass davon auszugehen ist, dass der Anteil vollelektrisch betriebener Fahrzeuge stetig ansteigen wird.
Gem. der aktuellen KFZ-Richtlinie des Landes Schleswig-Holstein sind alle Landesdienststellen verpflichtet, Fahrzeuge mit reinem E-Antrieb (ohne Verbrennungsmotor) zu beschaffen, sofern die wesentlichen Anforderungen von diesen erfüllt werden können. Die Beschaffung soll über die Rahmenverträge der GMSH erfolgen.
Aus diesem Grund ist der Auftraggeber bestrebt einen leistungsfähigen Vertrag über viele Leistungsklassen und Kauf / Leasingvarianten zu schließen.
Die öffentlichen Auftraggeber sind aufgefordert bei Rahmenvereinbarungen Höchstmengen pro Los zu benennen, die im Verlauf des Vertrages nicht überschritten werden dürfen. Nach Erreichen der jeweilige Höchstmengen endet der Vertrag für das betreffende Los automatisch und muss neu ausgeschrieben werden.
In diesem Fall verpflichtet sich der Auftraggeber nicht mehr als 100 Fahrzeuge pro Los / pro Jahr abzunehmen.
Die Vertragslaufzeit verlängert sich automatisch um jeweils ein Jahr, sofern nicht der Auftraggeber der Vertragsverlängerung mit einer Frist von zwei Monaten zum Ablauf des ersten, zweiten bzw. dritten Vertragsjahres kündigt. Die Gesamtlaufzeit des Vertrages beträgt somit maximal vier Jahre.
Bei Erreichen der Höchstmenge beendet dies automatisch die Rahmenvereinbarung des betroffenen Loses.
Es werden bis zu fünf Zuschläge pro Los erteilt.
Leasing 24 Monate obere Mittelklasse sonstige Träger
Rahmenvereinbarung über Kauf und Leasing von fabrikneuen Elektrofahrzeugen für ca. 500 Dienststellen des Landes Schleswig-Holstein sowie für alle Sonstigen Träger der öffentlichen Verwaltung.
Als zentrale Beschaffungsstelle ist die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR (GMSH, nachfolgend AG genannt) verpflichtet, besonders umweltverträglich und nachhaltig zu beschaffen.
Schon in den letzten Jahren hat die GMSH vermehrt versucht den Anteil von Fahrzeugen mit alternativen Antrieben zu fördern und über die diversen KFZ Rahmenverträge zu realisieren. Zwischenzeitich hat sich auch die Gesetzgebung von Land und Bund in dieser Richtung weiterentwickelt so dass davon auszugehen ist, dass der Anteil vollelektrisch betriebener Fahrzeuge stetig ansteigen wird.
Gem. der aktuellen KFZ-Richtlinie des Landes Schleswig-Holstein sind alle Landesdienststellen verpflichtet, Fahrzeuge mit reinem E-Antrieb (ohne Verbrennungsmotor) zu beschaffen, sofern die wesentlichen Anforderungen von diesen erfüllt werden können. Die Beschaffung soll über die Rahmenverträge der GMSH erfolgen.
Aus diesem Grund ist der Auftraggeber bestrebt einen leistungsfähigen Vertrag über viele Leistungsklassen und Kauf / Leasingvarianten zu schließen.
Die öffentlichen Auftraggeber sind aufgefordert bei Rahmenvereinbarungen Höchstmengen pro Los zu benennen, die im Verlauf des Vertrages nicht überschritten werden dürfen. Nach Erreichen der jeweilige Höchstmengen endet der Vertrag für das betreffende Los automatisch und muss neu ausgeschrieben werden.
In diesem Fall verpflichtet sich der Auftraggeber nicht mehr als 100 Fahrzeuge pro Los / pro Jahr abzunehmen.
Die Vertragslaufzeit verlängert sich automatisch um jeweils ein Jahr, sofern nicht der Auftraggeber der Vertragsverlängerung mit einer Frist von zwei Monaten zum Ablauf des ersten, zweiten bzw. dritten Vertragsjahres kündigt. Die Gesamtlaufzeit des Vertrages beträgt somit maximal vier Jahre.
Bei Erreichen der Höchstmenge beendet dies automatisch die Rahmenvereinbarung des betroffenen Loses.
Es werden bis zu fünf Zuschläge pro Los erteilt.
Leasing 36 Monate obere Mittelklasse sonstige Träger
Rahmenvereinbarung über Kauf und Leasing von fabrikneuen Elektrofahrzeugen für ca. 500 Dienststellen des Landes Schleswig-Holstein sowie für alle Sonstigen Träger der öffentlichen Verwaltung.
Als zentrale Beschaffungsstelle ist die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR (GMSH, nachfolgend AG genannt) verpflichtet, besonders umweltverträglich und nachhaltig zu beschaffen.
Schon in den letzten Jahren hat die GMSH vermehrt versucht den Anteil von Fahrzeugen mit alternativen Antrieben zu fördern und über die diversen KFZ Rahmenverträge zu realisieren. Zwischenzeitich hat sich auch die Gesetzgebung von Land und Bund in dieser Richtung weiterentwickelt so dass davon auszugehen ist, dass der Anteil vollelektrisch betriebener Fahrzeuge stetig ansteigen wird.
Gem. der aktuellen KFZ-Richtlinie des Landes Schleswig-Holstein sind alle Landesdienststellen verpflichtet, Fahrzeuge mit reinem E-Antrieb (ohne Verbrennungsmotor) zu beschaffen, sofern die wesentlichen Anforderungen von diesen erfüllt werden können. Die Beschaffung soll über die Rahmenverträge der GMSH erfolgen.
Aus diesem Grund ist der Auftraggeber bestrebt einen leistungsfähigen Vertrag über viele Leistungsklassen und Kauf / Leasingvarianten zu schließen.
Die öffentlichen Auftraggeber sind aufgefordert bei Rahmenvereinbarungen Höchstmengen pro Los zu benennen, die im Verlauf des Vertrages nicht überschritten werden dürfen. Nach Erreichen der jeweilige Höchstmengen endet der Vertrag für das betreffende Los automatisch und muss neu ausgeschrieben werden.
In diesem Fall verpflichtet sich der Auftraggeber nicht mehr als 100 Fahrzeuge pro Los / pro Jahr abzunehmen.
Die Vertragslaufzeit verlängert sich automatisch um jeweils ein Jahr, sofern nicht der Auftraggeber der Vertragsverlängerung mit einer Frist von zwei Monaten zum Ablauf des ersten, zweiten bzw. dritten Vertragsjahres kündigt. Die Gesamtlaufzeit des Vertrages beträgt somit maximal vier Jahre.
Bei Erreichen der Höchstmenge beendet dies automatisch die Rahmenvereinbarung des betroffenen Loses.
Es werden bis zu fünf Zuschläge pro Los erteilt.
Leasing 48 Monate obere Mittelklasse sonstige Träger
Rahmenvereinbarung über Kauf und Leasing von fabrikneuen Elektrofahrzeugen für ca. 500 Dienststellen des Landes Schleswig-Holstein sowie für alle Sonstigen Träger der öffentlichen Verwaltung.
Als zentrale Beschaffungsstelle ist die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR (GMSH, nachfolgend AG genannt) verpflichtet, besonders umweltverträglich und nachhaltig zu beschaffen.
Schon in den letzten Jahren hat die GMSH vermehrt versucht den Anteil von Fahrzeugen mit alternativen Antrieben zu fördern und über die diversen KFZ Rahmenverträge zu realisieren. Zwischenzeitich hat sich auch die Gesetzgebung von Land und Bund in dieser Richtung weiterentwickelt so dass davon auszugehen ist, dass der Anteil vollelektrisch betriebener Fahrzeuge stetig ansteigen wird.
Gem. der aktuellen KFZ-Richtlinie des Landes Schleswig-Holstein sind alle Landesdienststellen verpflichtet, Fahrzeuge mit reinem E-Antrieb (ohne Verbrennungsmotor) zu beschaffen, sofern die wesentlichen Anforderungen von diesen erfüllt werden können. Die Beschaffung soll über die Rahmenverträge der GMSH erfolgen.
Aus diesem Grund ist der Auftraggeber bestrebt einen leistungsfähigen Vertrag über viele Leistungsklassen und Kauf / Leasingvarianten zu schließen.
Die öffentlichen Auftraggeber sind aufgefordert bei Rahmenvereinbarungen Höchstmengen pro Los zu benennen, die im Verlauf des Vertrages nicht überschritten werden dürfen. Nach Erreichen der jeweilige Höchstmengen endet der Vertrag für das betreffende Los automatisch und muss neu ausgeschrieben werden.
In diesem Fall verpflichtet sich der Auftraggeber nicht mehr als 100 Fahrzeuge pro Los / pro Jahr abzunehmen.
Die Vertragslaufzeit verlängert sich automatisch um jeweils ein Jahr, sofern nicht der Auftraggeber der Vertragsverlängerung mit einer Frist von zwei Monaten zum Ablauf des ersten, zweiten bzw. dritten Vertragsjahres kündigt. Die Gesamtlaufzeit des Vertrages beträgt somit maximal vier Jahre.
Bei Erreichen der Höchstmenge beendet dies automatisch die Rahmenvereinbarung des betroffenen Loses.
Es werden bis zu fünf Zuschläge pro Los erteilt.
Kauf SUV sonstige Träger
Rahmenvereinbarung über Kauf und Leasing von fabrikneuen Elektrofahrzeugen für ca. 500 Dienststellen des Landes Schleswig-Holstein sowie für alle Sonstigen Träger der öffentlichen Verwaltung.
Als zentrale Beschaffungsstelle ist die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR (GMSH, nachfolgend AG genannt) verpflichtet, besonders umweltverträglich und nachhaltig zu beschaffen.
Schon in den letzten Jahren hat die GMSH vermehrt versucht den Anteil von Fahrzeugen mit alternativen Antrieben zu fördern und über die diversen KFZ Rahmenverträge zu realisieren. Zwischenzeitich hat sich auch die Gesetzgebung von Land und Bund in dieser Richtung weiterentwickelt so dass davon auszugehen ist, dass der Anteil vollelektrisch betriebener Fahrzeuge stetig ansteigen wird.
Gem. der aktuellen KFZ-Richtlinie des Landes Schleswig-Holstein sind alle Landesdienststellen verpflichtet, Fahrzeuge mit reinem E-Antrieb (ohne Verbrennungsmotor) zu beschaffen, sofern die wesentlichen Anforderungen von diesen erfüllt werden können. Die Beschaffung soll über die Rahmenverträge der GMSH erfolgen.
Aus diesem Grund ist der Auftraggeber bestrebt einen leistungsfähigen Vertrag über viele Leistungsklassen und Kauf / Leasingvarianten zu schließen.
Die öffentlichen Auftraggeber sind aufgefordert bei Rahmenvereinbarungen Höchstmengen pro Los zu benennen, die im Verlauf des Vertrages nicht überschritten werden dürfen. Nach Erreichen der jeweilige Höchstmengen endet der Vertrag für das betreffende Los automatisch und muss neu ausgeschrieben werden.
In diesem Fall verpflichtet sich der Auftraggeber nicht mehr als 100 Fahrzeuge pro Los / pro Jahr abzunehmen.
Die Vertragslaufzeit verlängert sich automatisch um jeweils ein Jahr, sofern nicht der Auftraggeber der Vertragsverlängerung mit einer Frist von zwei Monaten zum Ablauf des ersten, zweiten bzw. dritten Vertragsjahres kündigt. Die Gesamtlaufzeit des Vertrages beträgt somit maximal vier Jahre.
Bei Erreichen der Höchstmenge beendet dies automatisch die Rahmenvereinbarung des betroffenen Loses.
Es werden bis zu fünf Zuschläge pro Los erteilt.
Leasing 24 Monate SUV sonstige Träger
Rahmenvereinbarung über Kauf und Leasing von fabrikneuen Elektrofahrzeugen für ca. 500 Dienststellen des Landes Schleswig-Holstein sowie für alle Sonstigen Träger der öffentlichen Verwaltung.
Als zentrale Beschaffungsstelle ist die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR (GMSH, nachfolgend AG genannt) verpflichtet, besonders umweltverträglich und nachhaltig zu beschaffen.
Schon in den letzten Jahren hat die GMSH vermehrt versucht den Anteil von Fahrzeugen mit alternativen Antrieben zu fördern und über die diversen KFZ Rahmenverträge zu realisieren. Zwischenzeitich hat sich auch die Gesetzgebung von Land und Bund in dieser Richtung weiterentwickelt so dass davon auszugehen ist, dass der Anteil vollelektrisch betriebener Fahrzeuge stetig ansteigen wird.
Gem. der aktuellen KFZ-Richtlinie des Landes Schleswig-Holstein sind alle Landesdienststellen verpflichtet, Fahrzeuge mit reinem E-Antrieb (ohne Verbrennungsmotor) zu beschaffen, sofern die wesentlichen Anforderungen von diesen erfüllt werden können. Die Beschaffung soll über die Rahmenverträge der GMSH erfolgen.
Aus diesem Grund ist der Auftraggeber bestrebt einen leistungsfähigen Vertrag über viele Leistungsklassen und Kauf / Leasingvarianten zu schließen.
Die öffentlichen Auftraggeber sind aufgefordert bei Rahmenvereinbarungen Höchstmengen pro Los zu benennen, die im Verlauf des Vertrages nicht überschritten werden dürfen. Nach Erreichen der jeweilige Höchstmengen endet der Vertrag für das betreffende Los automatisch und muss neu ausgeschrieben werden.
In diesem Fall verpflichtet sich der Auftraggeber nicht mehr als 100 Fahrzeuge pro Los / pro Jahr abzunehmen.
Die Vertragslaufzeit verlängert sich automatisch um jeweils ein Jahr, sofern nicht der Auftraggeber der Vertragsverlängerung mit einer Frist von zwei Monaten zum Ablauf des ersten, zweiten bzw. dritten Vertragsjahres kündigt. Die Gesamtlaufzeit des Vertrages beträgt somit maximal vier Jahre.
Bei Erreichen der Höchstmenge beendet dies automatisch die Rahmenvereinbarung des betroffenen Loses.
Es werden bis zu fünf Zuschläge pro Los erteilt.
Leasing 36 Monate SUV sonstige Träger
Rahmenvereinbarung über Kauf und Leasing von fabrikneuen Elektrofahrzeugen für ca. 500 Dienststellen des Landes Schleswig-Holstein sowie für alle Sonstigen Träger der öffentlichen Verwaltung.
Als zentrale Beschaffungsstelle ist die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR (GMSH, nachfolgend AG genannt) verpflichtet, besonders umweltverträglich und nachhaltig zu beschaffen.
Schon in den letzten Jahren hat die GMSH vermehrt versucht den Anteil von Fahrzeugen mit alternativen Antrieben zu fördern und über die diversen KFZ Rahmenverträge zu realisieren. Zwischenzeitich hat sich auch die Gesetzgebung von Land und Bund in dieser Richtung weiterentwickelt so dass davon auszugehen ist, dass der Anteil vollelektrisch betriebener Fahrzeuge stetig ansteigen wird.
Gem. der aktuellen KFZ-Richtlinie des Landes Schleswig-Holstein sind alle Landesdienststellen verpflichtet, Fahrzeuge mit reinem E-Antrieb (ohne Verbrennungsmotor) zu beschaffen, sofern die wesentlichen Anforderungen von diesen erfüllt werden können. Die Beschaffung soll über die Rahmenverträge der GMSH erfolgen.
Aus diesem Grund ist der Auftraggeber bestrebt einen leistungsfähigen Vertrag über viele Leistungsklassen und Kauf / Leasingvarianten zu schließen.
Die öffentlichen Auftraggeber sind aufgefordert bei Rahmenvereinbarungen Höchstmengen pro Los zu benennen, die im Verlauf des Vertrages nicht überschritten werden dürfen. Nach Erreichen der jeweilige Höchstmengen endet der Vertrag für das betreffende Los automatisch und muss neu ausgeschrieben werden.
In diesem Fall verpflichtet sich der Auftraggeber nicht mehr als 100 Fahrzeuge pro Los / pro Jahr abzunehmen.
Die Vertragslaufzeit verlängert sich automatisch um jeweils ein Jahr, sofern nicht der Auftraggeber der Vertragsverlängerung mit einer Frist von zwei Monaten zum Ablauf des ersten, zweiten bzw. dritten Vertragsjahres kündigt. Die Gesamtlaufzeit des Vertrages beträgt somit maximal vier Jahre.
Bei Erreichen der Höchstmenge beendet dies automatisch die Rahmenvereinbarung des betroffenen Loses.
Es werden bis zu fünf Zuschläge pro Los erteilt.
Leasing 48 Monate SUV sonstige Träger
Rahmenvereinbarung über Kauf und Leasing von fabrikneuen Elektrofahrzeugen für ca. 500 Dienststellen des Landes Schleswig-Holstein sowie für alle Sonstigen Träger der öffentlichen Verwaltung.
Als zentrale Beschaffungsstelle ist die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR (GMSH, nachfolgend AG genannt) verpflichtet, besonders umweltverträglich und nachhaltig zu beschaffen.
Schon in den letzten Jahren hat die GMSH vermehrt versucht den Anteil von Fahrzeugen mit alternativen Antrieben zu fördern und über die diversen KFZ Rahmenverträge zu realisieren. Zwischenzeitich hat sich auch die Gesetzgebung von Land und Bund in dieser Richtung weiterentwickelt so dass davon auszugehen ist, dass der Anteil vollelektrisch betriebener Fahrzeuge stetig ansteigen wird.
Gem. der aktuellen KFZ-Richtlinie des Landes Schleswig-Holstein sind alle Landesdienststellen verpflichtet, Fahrzeuge mit reinem E-Antrieb (ohne Verbrennungsmotor) zu beschaffen, sofern die wesentlichen Anforderungen von diesen erfüllt werden können. Die Beschaffung soll über die Rahmenverträge der GMSH erfolgen.
Aus diesem Grund ist der Auftraggeber bestrebt einen leistungsfähigen Vertrag über viele Leistungsklassen und Kauf / Leasingvarianten zu schließen.
Die öffentlichen Auftraggeber sind aufgefordert bei Rahmenvereinbarungen Höchstmengen pro Los zu benennen, die im Verlauf des Vertrages nicht überschritten werden dürfen. Nach Erreichen der jeweilige Höchstmengen endet der Vertrag für das betreffende Los automatisch und muss neu ausgeschrieben werden.
In diesem Fall verpflichtet sich der Auftraggeber nicht mehr als 100 Fahrzeuge pro Los / pro Jahr abzunehmen.
Die Vertragslaufzeit verlängert sich automatisch um jeweils ein Jahr, sofern nicht der Auftraggeber der Vertragsverlängerung mit einer Frist von zwei Monaten zum Ablauf des ersten, zweiten bzw. dritten Vertragsjahres kündigt. Die Gesamtlaufzeit des Vertrages beträgt somit maximal vier Jahre.
Bei Erreichen der Höchstmenge beendet dies automatisch die Rahmenvereinbarung des betroffenen Loses.
Es werden bis zu fünf Zuschläge pro Los erteilt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eigenerklärung, dass eine Eintragung im Berufs- oder Handelsregister oder ein anderer, vergleichbarer Nachweis für die erlaubte Berufsausübung vorliegt.
2. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre (2018 - 2020).
3. Eigenerklärung über den Nachweis einer entsprechend bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung und dass diese im Falle eines Vertragsabschlusses die Mindestdeckungssummen entsprechend abgeschlossen wurde.
4. Eigenerklärung (Formblatt) über drei Referenzen der im Wesentlichen in den letzten drei Jahren (2018 - 2020) erbrachten und vergleichbaren Leistung unter Angabe von Leistungsumfang, Dauer des Vertrages, sowie der Auftragssumme mit Ansprechpartner, Telefonnummer und E-Mail-Adresse.
5. Erklärung (Formblatt), ob im Falle eines Auftrages, der Auftragnehmer Unteraufträge zu vergeben
beabsichtigt. Die Erklärung ist dem Angebot beizufügen, auch wenn zum Zeitpunkt der Auftragsvergabe keine Inanspruchnahme von Unterauftragnehmern vorgesehen ist.
6. Im Fall der Inanspruchnahme von Unterauftragnehmern ist die entsprechende Verpflichtungserklärung (Formblatt) vom Nachunternehmer mit dem Angebot einzureichen.
Folgende weitere Unterlagen sind mit der Bewerbung vorzulegen, siehe VI.3 Zusätzliche Angaben.
Abschnitt IV: Verfahren
Kiel
Bei der Öffnung der Angebote dürfen außer dem autorisierten Submissionspersonal keine weiteren Personen anwesend sein.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die EU-Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen- und Antworten Kataloge, Änderungspakete) für Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter www.e-vergabe-sh.de zur Verfügung. Bei allen europaweiten Ausschreibungen ist seit 18.10.2018 das gesamte Vergabeverfahren elektronisch abzuwickeln. Das bedeutet für die Bewerber und Bieter, dass Teilnahmeanträge und Angebote nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform www.e-vergabe-sh.de eingereicht werden können. Die Kommunikation während des Ausschreibungsverfahrens wird ebenfalls nur noch in elektronischer Form erfolgen. Aus diesem Grund weisen wir darauf hin, dass eine kostenlose Registrierung auf unserer Vergabeplattform: www.e-vergabe-sh.de für eine Bewerbung bzw. Angebotsabgabe zwingend notwendig ist. Nach der Registrierung müssen Sie sich mit der e-Vergabe-Plattform der GMSH verknüpfen.
Eine Abgabe der Teilnahmeanträge / Angebote in Papierform und / oder E-Mail ist bei dieser Ausschreibung nicht mehr möglich. Teilnahmeträge / Angebote, die in Papierform und / oder E-Mail eingehen, dürfen seitens der GMSH bei der Prüfung und Wertung nicht mehr berücksichtigt werden.
Für bereits registrierte Wirtschaftsteilnehmer ändert sich der Prozessablauf nicht.
Fragen zur Ausschreibung:
Alle Fragen zur Ausschreibung sind ausschließlich in schriftlicher Form unter Angabe der Vergabenummer (ZB-G0-21-0770000-4122.2) bis spätestens 13. September 2021, 23:59 Uhr an die GMSH, z. H. Herrn Ralf Krätschmann (e-Vergabesystem, E-Mail: [gelöscht] ) zu richten. Alle Fragen und Antworten zur Ausschreibung werden in einem Frage-Antwortkatalog erfasst, der ständig unter www.e-vergabe-sh.de unter der Ausschreibung einsehbar ist.
.
Mit dem ANGEBOT sind zusätzlich folgende Unterlagen einzureichen:
7. Aussagekräftige Darstellung des sich bewerbenden Unternehmens inklusive Leistungsportfolio (max. 4 DINA-4-Seiten).
8. Unterschriebenes Angebotsschreiben (Formblatt).
9. Ausgefülltes Preisblatt/Leistungsverzeichnis pro Los.
10. Gewerbezentralregister oder Eigenerklärung, dass das Gewerbezentralregister keine negativen Eintragungen enthält.
11. Verpflichtungserklärung (Formblatt) zur Zahlung des Vergabemindestlohns.
12. Übersicht aller Servicestationen, welche als Grundlage für die Wertung dient.
13. Eigenerklärung ob eine Privatnutzung der angebotenen Fahrzeuge möglich ist.
14. Unterlagen zum Full-Service Vertrag gem. Leistungsbeschreibung
15. Eigenerklärung zur Mobilitätsgarantie gem. Leistungsbeschreibung
.
Präqualifikation:
Zum Nachweis der unternehmensbezogenen Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Gesetzestreue und Zuverlässigkeit kann die Bescheinigung der Eintragung in das amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (www.amtliches-verzeichnis.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]