Rahmenvertrag Tiefbauleistungen 2022-2024 Referenznummer der Bekanntmachung: DP-2021000068
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Altenholz
NUTS-Code: DEF0 Schleswig-Holstein
Postleitzahl: 24161
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.dataport.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag Tiefbauleistungen 2022-2024
Rahmenvertrag für Tiefbauarbeiten bei Neubau, Reparatur und Instandsetzung des Telekommunikationsnetzes
der Freien und Hansestadt Hamburg.
Hamburg
1. Die Arbeiten dieses Vertrages beinhalten im Wesentlichen die
- fachgerechte Verlegung und den Abbruch von Kabelkanälen aus Kunststoff- oder Stahlrohren und Betonzügen im Kanalgraben und im Rohrvortriebsverfahren, unter Brücken oder an Gebäuden, einschl. aller Erd-, Oberflächen- und Mauerwerksarbeiten,
- Herstellung, Einbau, Ausbau und Abbruch von Mauerwerks- und Stahlbetonfertigteilschächten verschiedener Größen, einschl. aller Erd-, Oberflächen- und Kanalanschluß-arbeiten,
- Verlegung und Ausbau von Kabeln, als Erdkabelverlegung oder als Ein- / Ausziehen in / aus Kabelkanäle(n), Schächten oder Gebäuden, einschließlich Abdichten von Ein- / Ausziehöffnungen,
- Unterhaltungsarbeiten am stadteigenen Kommunikationsnetz, wie Ausbessern von Schäden an Schächten und Kanälen, Entrosten und Anstreichen von Stahlteilen u.ä.
2. Der Umfang und die Verteilung der einzelnen Bauvorhaben (einzelne Abrufaufträge) lassen sich erfahrungsgemäß wie folgt beschreiben:
2.1 Aufteilung nach Baulängen
- Der Großteil der Bauvorhaben (über 50%) hat eine Trassenlänge zwischen 30m und 200m.
- Mehrere Bauvorhaben sind kürzer als 30m.
- Wenige Bauvorhaben sind länger als 200m.
2.2 Aufteilung nach Trassenstärken
Die überwiegend gebaute Trassenstärke ist die Ein- oder Zweizugtrasse (über 50% am Gesamtauftrag).
Wenige Trassen werden drei- oder vierzügig gebaut.
Sehr selten werden stärkere Trassen (acht-, zehn-, zwölf- und sechzehnzügig) gebaut.
2.3 Aufteilung nach Nettoabrechnungssummen
- ca. 10% der Nettoabrechnungssumme des Rahmenauftrages entfallen auf Abrufaufträge (einzelne Bauvorhaben), die mit weniger als € 2.000,- netto abgerechnet werden.
- ca. 30% der Nettoabrechnungssumme des Rahmenauftrages entfallen auf Abrufaufträge (einzelne Bauvorhaben), die von € 2.000,- bis weniger als € 10.000,- netto abgerechnet werden.
- ca. 25% der Nettoabrechnungssumme des Rahmenauftrages entfallen auf Abrufaufträge (einzelne Bauvorhaben), die von € 10.000,- bis weniger als € 25.000,- netto abgerechnet werden.
- ca. 20% der Nettoabrechnungssumme des Rahmenauftrages entfallen auf Abrufaufträge (einzelne Bauvorhaben), die von € 25.000,- bis weniger als € 50.000,- netto abgerechnet werden.
- ca. 15% der Nettoabrechnungssumme des Rahmenauftrages entfallen auf Abrufaufträge (einzelne Bauvorhaben), die mit mehr als € 50.000,- netto abgerechnet werden.
2.4 Sofortmaßnahmen und Störungsbeseitigungen
Ein Teil der Abrufaufträge (einzelne Bauvorhaben) sind Sofortmaßnahmen und Störungsbeseitigungen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bieter hat eine gültige Gewerbeanmeldung, einen Handelsregisterauszug und die Ein-tragung in das Berufsregister oder die Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handels-kammer nachzuweisen. Ausländische Bieter haben vergleichbare Nachwei-se/Bescheinigungen vorzulegen.
a) Angaben zum Umsatz:
Angabe des Gesamtumsatzes einschließlich Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags im aktuellsten Geschäftsjahr. Die Angaben werden daraufhin überprüft, ob der Umsatz im aktuellsten angegebenen Geschäftsjahr mindestens [Betrag gelöscht] Euro beträgt.
Sollte diese Angabe den geforderten Mindestwert nicht erreichen, kann eine positive Prognose, dass der Bieter über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügt, nicht gestellt werden; das Angebot ist dann zwingend vom Verfahren auszuschließen.
Bei Bietergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Nachunternehmer werden die Umsatzkennzahlen der Bietergemeinschaftsmitglieder bzw. die der privilegierten Nachunternehmer und des Bieterswerden addiert.
b) Berufshaftpflichtversicherung:
Es wird die Nachweis verlangt, dass eine Berufshaftpflichtversicherung vorhanden ist.
Die Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung ist mit dem Angebot einzureichen. Sollte keine Berufshaftpflichtversicherung vorhanden sein, kann eine positive Prognose, dass der Bieter über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügt, nicht gestellt werden; das Angebot ist dann zwingend, ggf. auch rückwirkend, vom Verfahren auszuschließen.
Der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung ist im Falle von Bietergemeinschaften von dem führenden Unternehmen für die Bietergemeinschaft einzureichen.
a) Referenzen:
Der Bieter benennt in der ANLAGE Referenzbeschreibung vergleichbare Referenzprojekte, die er nach dem 31.12.2018 erfolgreich abgeschlossen hat. Als erfolgreich abgeschlossen gelten auch noch laufende Projekte, in denen die Leistungserbringung seit mindestens 12 Monaten erfolgt.
Eine Referenz ist dann mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar,
- wenn sie den sich aus der Leistungsbeschreibung (Teil B der Vergabeunterlagen) ergebenden Rahmenbedingungen über die Ausführung von Tiefbauarbeiten nach VOB im Bereich Rohr-/Kabelkanalbau entspricht.
Die Bewertung erfolgt in einer Gesamtbetrachtung der eingereichten Referenzen. Dabei ist es nicht zwingend erforderlich, mehrere Referenzen einzureichen, um die erforderliche Eignung nachzuweisen. Dies kann auch mit einer einzigen Referenz, die den Auftragsgegenstand in außergewöhnlichem Maße widerspiegelt, erreicht werden. Die Vergabestelle ermöglicht es dem Bieter allerdings, mehrere Referenzen einzureichen, um die Abdeckung des Auftragsgegenstandes zu erleichtern.
Bei Bietergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Nachunternehmer werden die eingereichten Referenzen insgesamt betrachtet.
b) Angabe der technischen Fachkräfte:
Angaben zu den technischen Fachkräften (Anzahl Bauleiter, Werkpolierer und Spezialfacharbeiter) im aktuellsten abgeschlossenen Geschäftsjahr in Vollzeitkräften (Teilzeitkräfte sind entsprechend umzurechnen). Die Angaben werden daraufhin überprüft, ob mindestens die folgenden Fachkräfte zur Verfügung stehen:
- 2 Bauleiter
- 2 Werkpoliere
- 6 Spezialfacharbeiter
Sollte diese Angabe den geforderten Mindestwert nicht erreichen, kann eine positive Prognose, dass der Bieter über die erforderlichen technischen und beruflichen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügt, nicht gestellt werden; das Angebot ist dann zwingend vom Verfahren auszuschließen.
Bei Bietergemeinschaften und beim Einsatz priviligierter Nachunternehmer werden die Personalkennzahlen der Bietergemeinschaftsmitglierer bzw. die der priviligierten Nachunternehmer und des Bieters addiert.
- deutsche Sprache bei der Auftragsdurchführung,
- Verpflichtung zur Sicherstellung, dass die zur Erfüllung des Auftrags eingesetzten Personen nicht die „Technologie von L. Ron Hubbard“ bei der Auftragsdurchführung anwenden, lehren oder in sonstiger Weise verbreiten,
- dem Auftragnehmer ist untersagt, personenbezogene Daten, welche der Auftraggeber für eigene Zwecke oder als Auftragsverarbeiter für Dritte verarbeitet, auf der Basis von US Privacy Shield in die USA zu übertragen. Der Auftragnehmer gewährleistet die Einhaltung dieser Bedingung auch mit Wirkung für seine Nachunternehmer,
- Erklärungen zur Tariftreue und zur Zahlung eines Mindestlohnes gemäß § 3 Hamburgisches Vergabegesetz (HmbVgG),
- Erklärungen zur Vertraulichkeit bei der Auftragsdurchführung,
- Erklärungen zur DSGVO und Auftragsverarbeitung,
- Überprüfung des bei der Bedarfsstelle eingesetzten Personals nach SÜG,
Abschnitt IV: Verfahren
Zum Öffnungstermin sind Bieter und ihre Bevöllmächtigten nicht zugelassen. Die in §§ 14 EU Abs. 3 lit. a bis d VOB/A genannten Informationen werden den Bietern unverzüglich elektronisch zur Verfügung gestellt.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Q3.2023
Die Vergabestelle stellt die Vergabeunterlagen auf ihrer Portalseite (https://vergabeverfahren.dataport.de/evergabe.bieter/eva/#/supplierportal/dataport) zum Download zur Verfügung. Sollte ein Unternehmen sich zur Teilnahme an dem Vergabeverfahren entscheiden, so hat es sich dazu auf der Portalseite mit seinen Benutzerdaten anzumelden. Sofern für das Unternehmen noch keine Benutzerdaten bestehen sollten, ist dort eine kostenfreie Registrierung möglich. Die weitere Bearbeitung der Vergabeunterlagen erfolgt dann im Bieterassistenten. Nur so ist die Erstellung, Bearbeitung und Abgabe eines Angebotes möglich und sichergestellt, dass von der Vergabestelle ggf. weitere Angaben bzw. Hinweise zum Vergabeverfahren rechtzeitig bekanntgemacht werden können.
Erkennt ein Bieter Fehler/Unklarheiten/Widersprüche o.ä. in den Vergabeunterlagen oder bestehen hinsichtlich der Ausführung der Leistung Bedenken, so ist er verpflichtet, darauf in Form von Bieterfragen hinzuweisen. Tut er dies trotz Erkennens oder Erkennenmüssens nicht, so gehen daraus resultierende Nachteile zu seinen Lasten.
Bieterfragen sind im Rahmen eines Fragen- und Antwortenforums bis zu dem in der Projektinformation (siehe Vergabeunterlagen) als „Schluss Frageforum“ bezeichneten Termin im Abschnitt Nachrichten des Bieterassistenten jeweils einzeln über die „Senden“ Funktion einzureichen. Die Vergabestelle bittet jede Frageeingangs mit einem Betreff zu versehen, aus dem ersichtlich ist, auf welchen Teil der Vergabeunterlagen sich die Frage bezieht (z. B. Leistungsbeschreibung).
Die Fragen und die Antworten werden in anonymisierter Form allen teilnehmenden Bietern unaufgefordert andem in der Projektinformation genannten Termin „Fragen und Antworten an alle Bieter“ (05.10.2021) über den Abschnitt Nachrichten zur Kenntnis gegeben. Im Rahmen der Anonymisierung behält sich die Vergabestelle Umformulierungen in der Fragestellung vor. Abweichend hiervon wird die Vergabestelle Auskünfte, die nur den fragenden Bieter betreffen, nur diesem mitteilen, soweit die Informationen für die anderen Bieter nicht relevant sind oder den Vertrauensschutz des fragenden Bieters verletzen. Ebenso wird die Vergabestelle unter Umständen Auskünfte schon vor dem genannten Datum versenden, wenn auf Grund der Art und des Inhalts der Frage eine unverzügliche Beantwortung geboten ist. Bei Fragen, die keine zusätzlichen Informationen im Sinne von § 10a EU Abs. 6 Nr. 1 VOB/A darstellen, prüft die Vergabestelle im jeweiligen Einzelfall, ob sie Antworten versendet.
Nach Abschluss des Fragen- und Antwortenforums eingehende Bieterfragen wird die Vergabestelle beantworten, soweit dies unter Berücksichtigung des Inhalts und der Komplexität der Frage sowie des Zeitplanes möglich und geboten ist.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.hamburg.de/behoerdenfinder/hamburg/11335239/
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabestelle weist auf § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hin. Dieser lautet:
„§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
Darüber hinaus bittet die Vergabestelle darum, Rügen über den Bieterassistenten zu senden.