Rahmenvertrag für die Lieferung von Büromöbeln und Einrichtungsgegenständen Referenznummer der Bekanntmachung: SE30.00.20210013
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Segeberg
NUTS-Code: DEF0D Segeberg
Postleitzahl: 23795
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]6
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.segeberg.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag für die Lieferung von Büromöbeln und Einrichtungsgegenständen
Der Auftrag beinhaltet den Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung und Montage von Büromöbeln und Einrichtungsgegenständen für verschiedene Liegenschaften der Kreisverwaltung Segeberg.
Büromöbel und Einrichtungsgegenstände inkl. Steh-Sitztische
Kreisverwaltung - Hauptstandort Hamburger Straße 30 23795 Bad Segeberg Neben dem Hauptstandort sind weitere Dienststellen der Kreisverwaltung anzuliefern, die in der Anlage Liegenschaften Kreis Segeberg aufgeführt sind. Die Anlage ist Bestandteil der Vergabeunterlagen.
Lieferung, Vertragung, fachgerechte Montage und betriebsbereite Übergabe von elektromotorisch und manuell verstellbaren Schreibtischen, Beistell-Besprechungstischen, Roll- und Standcontainern, Garderobenschränken, Schiebentüren- und Querrolladenschränken, Regalen sowie passendem Zubehör
Bürodrehstühle, Stühle in verschiedenen Ausführungen
Kreisverwaltung - Hauptstandort Hamburger Straße 30 23795 Bad Segeberg Neben dem Hauptstandort sind weitere Dienststellen der Kreisverwaltung anzuliefern, die in der Anlage Liegenschaften Kreis Segeberg aufgeführt sind. Die Anlage ist Bestandteil der Vergabeunterlagen.
Lieferung, Vertragung, fachgerechte Montage und betriebsbereite Übergabe von Büro-Drehstühlen, Besucherstühlen und einfachen Stapelstühlen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe ONline Büroeinrichtungen Vertriebsgesellschaft mbH
Ort: Lübeck
NUTS-Code: DEF03 Lübeck, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 23560
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Heinr. Hünicke GmbH & Co. KG
Ort: Lübeck
NUTS-Code: DEF03 Lübeck, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 23560
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei dem unter II.1.7) und V 2.4) jeweils angegebenen Gesamtwert von "[Betrag gelöscht] EUR" handelt es sich um einen fiktiven Wert. Eine Veröffentlichung des tatsächlichen Gesamtwerts kann unterbleiben, da die Offenlegung
dieser Angaben die berechtigten geschäftlichen Interessen des Auftragnehmers schädigen und den lauteren Wettbewerb zwischen dem Auftragnehmer und seinen Wettbewerbern beeinträchtigen würde (vgl. Art. 50 Abs. 4 der Richtlinie 2014/24/EU).
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y6QYY9E
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen richtet sich nach § 160 GWB. Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]