HPC-Linux-Cluster mit hoher Hauptspeicherausstattung und Plattenspeichersystemen
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24118
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.uni-kiel.de
Abschnitt II: Gegenstand
HPC-Linux-Cluster mit hoher Hauptspeicherausstattung und Plattenspeichersystemen
An der Christian-Albrechts-Universität (CAU) zu Kiel besteht zur Durchführung von Forschungs- und Lehraufgaben verschiedener Institute ein massiver Bedarf an Rechenleistung und Datenspeichern für wissenschaftliche Modellbildung, Simulationen und Datenanalysen. Zentrale Anwendungen und Algorithmen entstammen dabei der Theoretischen Chemie, der Theoretischen Festkörperphysik und Nanooptik, den Methodenwissenschaften in der Numerik sowie den wissenschaftlichen Schwerpunkten “Kiel Life Science” und “Kiel Marine Science” und zeichnen sich durch hohe Hauptspeicher- und IO-Anforderungen aus. Auftragsgegenstand ist die Beschaffung eines HPC-System, das einen derartig hohen Bedarf an Hauptspeicher decken soll, ein Linux-Cluster auf Basis x86-kompatibler 64-bit-Architektur mit InfiniBand-Vernetzung.
Kiel
Die Christian-Albrechts-Universität zu Kiel (CAU) beabsichtigt die Beschaffung eines HPC-Linux-Cluster mit hoher Hauptspeicherausstattung und Plattenspeichersystemen.
Es besteht zur Durchführung von Forschungs- und Lehraufgaben verschiedener Institute ein massiver Bedarf an Rechenleistung und Datenspeichern für wissenschaftliche Modellbildung, Simulationen und Datenanalysen. Zentrale Anwendungen und Al-gorithmen entstammen dabei der Theoretischen Chemie, der Theoretischen Festkörperphysik und Nanooptik, den Methodenwissenschaften in der Numerik sowie den wissenschaftlichen Schwerpunkten Kiel Life Science und Kiel Marine Science und zeichnen sich durch hohe Hauptspeicher- und IO-Anforderungen aus. Das HPC-System, das einen derartig hohen Bedarf an Hauptspeicher decken soll, ist ein Linux-Cluster auf Basis x86-kompatibler 64-bit-Architektur mit InfiniBand-Vernetzung.
Gegenstand des vorliegenden Beschaffungsvorhabens ist der Abschluss eines EVB-IT Systemliefervertrages mit anschließenden Serviceleistungen.
Das Projekt wird mit Fördermitteln finanziert und beinhaltet die Lieferung und Inbetriebnahme der benötigten Hardware und Standardsoftware einschl. der Nachkaufoption sowie nach Abnahme Serviceleistungen (ohne Verlängerungsoption) für drei Jahre.
Der Gesamtauftragspreis (brutto) hierfür ist gedeckelt und darf die Höhe von [Betrag gelöscht] Euro (brutto) nicht überschreiten.
Im Rahmen der verfügbaren bzw. noch nicht ausgeschöpften projektbezogenen Fördermittel behält sich der Auftraggeber vor, einzelne vollständig kompatible Rechenknoten in Höhe von bis zu insgesamt [Betrag gelöscht] Euro sowie von ‘Leaf’-Switchen für die Clusternetzwerke, bis 12 Monate nach Erklärung der Betriebs-bereitschaft/Abnahme zu den garantierten Angebotspreisen nachzubestellen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
HPC-Linux-Cluster mit hoher Hauptspeicherausstattung und Plattenspeichersystemen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseödorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40547
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen werden den Bewerbern nur in elektronischer Form über das eVergabeportal www.vergabeunterlagen.de zur Verfügung gestellt.
Die Kommunikation mit den Interessenten bzw. Bietern erfolgt ausschließlich in elektronischer Form über www.vergabeunterlagen.de.
Um Bieterfragen stellen oder Angebote abgeben zu können müssen sich die Bieter auf der eVergabeplattform registrieren und zur Teilnahme an dem Vergabeverfahren anmelden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24171
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/vergabekammer.html
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2.