Ersatzneubau Bahnhofsbrücke - Sicherungsmaßnahmen gegen Gefahren aus dem Eisenbahnbetrieb Referenznummer der Bekanntmachung: 196/2021
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lübeck
NUTS-Code: DEF03 Lübeck, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 23552
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]4
Fax: [gelöscht]0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.luebeck.de
Adresse des Beschafferprofils: www.subreport-elvis.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ersatzneubau Bahnhofsbrücke - Sicherungsmaßnahmen gegen Gefahren aus dem Eisenbahnbetrieb
Die Hansestadt Lübeck vergibt einen Auftrag für die Sicherungsmaßnahmen gegen Gefahren aus dem Eisenbahnbetrieb, die für den Ersatzneubau der Bahnhofsbrücke notwendig sind. Es wird zur Querung des Gleisbereiches eines temporäre, innerbetriebliche Gleisquerung genutzt.
Bahnhofsbrücke, Fackenburger Allee in direkter Bahnhofsnähe
Sicherungsmaßnahmen gegen Gefahren aus dem Eisenbahnverkehr 10.000 Std. Sicherungsaufsicht 13.000 Std. Sicherungs-, Absperr-, Melde- und Überwachungsposten 9.500 Std. Bahnübergangsposten 4.900 Std. Zulage Bahnerdungsberechtigter inkl. Erdungsbesteck 600 m Feste Absperrung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eintragung in das Berufsregister Ihres Sitzes oder Wohnsitzes, soweit allgemein verpflichtend (siehe Eigenerklärung Eignung, Unterlage C.3).
2. Befähigung / Erlaubnis zur Berufsausübung für die Inhaberin, den Inhaber oder Führungskräfte des Unternehmens (siehe Eigenerklärung Eignung, Unterlage C.3).
3. Es werden nur Angebote in die Wertung einbezogen, die die Ausführung dieser Leistungen durch ein hierfür bis zum Ablauf der Angebotsfrist präqualifiziertes Unternehmen beinhalten, wobei die ausgesprochene Klassifizierung die Leistungen an Infrastrukturanlagen der DB Konzern in der Kategorie Sicherungsleistungen für folgende Warengruppen Automatische/ mobile Warnsysteme und Sipo/Sakra mit u. ohne feste Absperrung umfassen muss (siehe Eigenerklärung Eignung, Unterlage C.3).
4. Erklärungen zum Nicht-Vorliegen von Ausschlussgründen. § 123/124 GWB (siehe Eigenerklärung Eignung,
Unterlage C.3).
5. Eigenerklärung gem. § 4 Abs. 1 S. 1 VGSH für Leistungen, deren Erbringung nicht dem Geltungsbereich des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes vom 20.4.2009 (BGBl. I S. 799) in der jeweils geltenden Fassung unterfallen,
den unmittelbar für die Leistungserbringung in Deutschland eingesetzten Beschäftigten (ohne Auszubildende,
Praktikantinnen und Praktikanten, Hilfskräfte und Teilnehmende an Bundesfreiwilligendiensten) Wenigstens ein Mindeststundenentgelt von [Betrag gelöscht] EUR (brutto) zu zahlen (siehe Formblatt „Erklärung zur Zahlung des Mindestlohns zu § 4 VGSH“, Unterlage C.4).
6. Bewerbergemeinschaften haben mit dem Teilnahmeantrag eine Eigenerklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben (siehe Erklärung der Bewerbergemeinschaft, Unterlage C.8), in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist sowie erklärt wird, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Teilnahmeantrag von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft gesondert auszufüllen und als Anlage gemeinsam mit dem Teilnahmeantrag des bevollmächtigten Mitglieds der Bewerbergemeinschaft einzureichen.
7. Bewerber, die die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen (Eignungsleihe), um die Eignungskriterien im Hinblick auf die erforderliche technische und berufliche oder wirtschaftliche und Finanzielle Leistungsfähigkeit zu erfüllen, müssen unabhängig von der Rechtsnatur der Verbindungen, mit ihrem Teilnahmeantrag die hierfür vorgesehenen Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen sowie die Vorgesehenen anderen Unternehmen benennen (siehe Verzeichnis der anderen Unternehmen, Unterlage C.5/C.6/C.7). Gemeinsam mit dem Teilnahmeantrag des Bewerbers sind außerdem für jedes dieser anderen Unternehmen das Formblatt Teilnahmeantrag und die dort genannten Erklärungen, Angaben, Nachweise und sonstige Unterlagen einzureichen. Des Weiteren muss der Nachweis, dass die Kapazitäten tatsächlich zur Verfügung stehen, vorgelegt werden sowie auf selbigem Formblatt die Erklärung für den Fall der finanziellen oder wirtschaftlichen Eignungsleihe, dass der Bewerber gemeinsam mit anderen Unternehmen haftet (siehe Verpflichtungserklärung Eignungsleihe, Unterlage C.7).
1. Jahresumsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren.
2. Jahresumsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren im Bereich Sicherungsleistungen .
3. Auftragsbezogene Berufshaftpflichtversicherung.
1. Mindestjahresumsatz von jährlich [Betrag gelöscht] Euro (netto) in den letzten 3 Geschäftsjahren.
2. Mindestjahresumsatz von jährlich [Betrag gelöscht] Euro (netto) in den letzten 3 Geschäftsjahren im Bereich Sicherungsleistungen.
3. Auftragsbezogene Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckung von mindestens 5 Mio. EUR für Personenschäden und mindestens 5 Mio. EUR für sonstige Schäden (§ 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV). Falls eine Berufshaftpflichtversicherung mit diesen Deckungssummen noch nicht vorliegt, ist eine verbindliche Erklärung des Haftpflichtversicherers erforderlich, die Deckungssumme im Falle der Auftragserteilung entsprechend zu erhöhen (siehe Eigenerklärung Eignung, Unterlage C.3).
Es werden nur Angebote in die Wertung einbezogen, die die Ausführung dieser Leistungen durch ein hierfür bis zum Ablauf der Angebotsfrist präqualifiziertes Unternehmen beinhalten, wobei die ausgesprochene Klassifizierung die Leistungen an Infrastrukturanlagen der DB Konzern in der Kategorie Sicherungsleistungen für folgende Warengruppen Automatische/ mobile Warnsysteme und Sipo/Sakra mit u. ohne feste Absperrung umfassen muss (siehe Eigenerklärung Eignung, Unterlage C.3).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/Themen/Wirtschaft/Vergabekammer/vergabekammer.html
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB nur zulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von zehn Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Auftragsbekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis Ablauf der in der Auftragsbekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt worden sind,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.