Modernisierung der bestehenden LAN- Infrastruktur und Erstellung einer neuen WLAN-Infrastruktur für die ELBLANDKLINIKEN Stiftung & Co KG Referenznummer der Bekanntmachung: 19/21-VOL/ELK
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Meißen
NUTS-Code: DED2E Meißen
Postleitzahl: 01662
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.elblandkliniken.de
Abschnitt II: Gegenstand
Modernisierung der bestehenden LAN- Infrastruktur und Erstellung einer neuen WLAN-Infrastruktur für die ELBLANDKLINIKEN Stiftung & Co KG
Gegenstand der Ausschreibung ist die Modernisierung der bestehenden LAN-Infrastruktur an den Standorten der ELBLANDKLINIKEN in Meißen, Radebeul, Riesa und Großenhain. Ziel der Ausschreibung ist daher die Beschaffung von neuen, geeigneten und dem aktuellen Stand der Technik entsprechenden LAN-Komponenten einschließlich dazugehöriger Management-Plattform sowie die Integration in die bestehende LAN-Infrastruktur.
Gegenstand der Ausschreibung ist zudem die Erstellung einer neuen WLAN-Infrastruktur an den Standorten in Meißen, Radebeul, Riesa und Großenhain. Dafür wird der Auftragnehmer neue, geeignete und dem aktuellen Stand der Technik entsprechende WLAN-Komponenten liefern und konfigurieren.
Modernisierung der bestehenden LAN-Infrastruktur
Meißen, DE
Gegenstand der Ausschreibung ist die Modernisierung der bestehenden LAN-Infrastruktur an den Standorten der ELBLANDKLINIKEN in Meißen, Radebeul, Riesa und Großenhain. Ziel der Ausschreibung ist daher die Beschaffung von neuen, geeigneten und dem aktuellen Stand der Technik entsprechenden LAN-Komponenten einschließlich dazugehöriger Management-Plattform sowie die Integration in die bestehende LAN-Infrastruktur.
Erstellung einer neuen WLAN-Infrastruktur
Meißen, DE
Gegenstand der Ausschreibung ist zudem die Erstellung einer neuen WLAN-Infrastruktur an den Standorten in Meißen, Radebeul, Riesa und Großenhain. Dafür wird der Auftragnehmer neue, geeignete und dem aktuellen Stand der Technik entsprechende WLAN-Komponenten liefern und konfigurieren.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- aktueller und gültiger Auszug aus dem Gewerbezentralregister
- Der Bieter weist per Eigenerklärung das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §123 Abs.1 GWB und §124 GWB nach.
Bietergemeinschaften sind teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die vorgenannten Bedingungen erfüllt.
Für den Fall, dass Unternehmen als Unterauftragnehmer beauftragt werden sollen, haben diese Unternehmen ihre Eignung nach Maßgabe der EU-Bekanntmachung und der Vergabeunterlagen mittels Eigenerklärungen und den geforderten Nachweisen nachzuweisen.
- Übersicht über den Gesamtumsatz (Handelsware, Dienstleistung) der letzten 3 Jahre
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkassen
- Bestätigung über das Vorliegen einer gültigen Betriebs-Haftpflichtversicherung
- Bestätigung über das Vorliegen einer gültigen IT-Haftpflichtversicherung die Vermögensschäden mit mindestens EUR 500.000 und Personen- sowie Sachschäden mit einer Versicherungssumme von mindestens EUR 3,0 Mio absichert.
Bietergemeinschaften sind teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die vorgenannten Bedingungen erfüllt.
Für den Fall, dass Unternehmen als Unterauftragnehmer beauftragt werden sollen, haben diese Unternehmen ihre Eignung nach Maßgabe der EU-Bekanntmachung und der Vergabeunterlagen mittels Eigenerklärungen und den geforderten Nachweisen nachzuweisen.
Als Nachweis der erforderlichen technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bieters, sind dem Auftraggeber mit dem Angebot folgende Unterlagen in Kopie vorzulegen:
a) Der Bieter weist per Eigenerklärung nach, dass mindestens drei vergleichbare Referenzinstallationen, welche in Art und Umfang mit dem ausgeschriebenen Projekt vergleichbar und nicht älter als 3 Jahre sind, durchgeführt hat.
In der Erklärung sind die durchgeführte Dienstleistung/Lieferung, der Durchführungszeitraum, der Auftraggeber mit Anschrift, Ansprechpartner und Telefonnummer sowie das Auftragsvolumen zu bezeichnen.
b) Der Bieter weist per Eigenerklärung die ordnungsgemäße Erfüllung früherer Beauftragungen nach.
c) Nachweis über eine gültige DIN-EN-ISO 9001-2015 Zertifizierung
d) Übersicht über die Mitarbeiteranzahl und deren Bereiche der letzten 3 Jahre
e) Nachweis über eine gültige DIN-EN-ISO 27001-27005-31000-27017-27018-22313 Zertifizierung
f) Der Bieter weist per Eigenerklärung das Bestehen und Integration von Prozessen der Qualitätssicherung (ISO 9001:2015, ITIL V3, Telekommunikationsgesetz, Bundesdatenschutzgesetz, Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) der EU) nach.
g) Der Bieter weist per Eigenerklärung die Datensicherheit nach DSGVO nach.
h) Der Bieter weist per Eigenerklärung die Verpflichtung der Arbeitnehmer nach BDSG, TKG und DSGVO nach.
i) Nachweis, dass der Bieter über ein gültiges ISO 27001 Zertifikat des angebotenen Herstellers verfügt.
j) Nachweis, dass der Bieter über ein gültiges ISO 9001 Zertifikat des angebotenen Herstellers verfügt.
k) Der Bieter weist per Eigenerklärung nach, dass er nur originalverpackte Produkte und keine Plagiate, Grauware, Reimporte oder gebrauchte Systemelemente anbietet. Es werden nur Produkte geliefert, die vom Hersteller für Serviceleistungen anerkannt sind.
l) Der Bieter weist per Eigenerklärung nach, dass er ausschließlich originale Herstellerleistungen oder vergleichbare Leistungen von zertifizierten Partnern des jeweils angebotenen Herstellers anbietet. Der Einsatz von fremdem oder externem Personal ist für den Bieter und Hersteller nicht zulässig.
m) Nachweis, dass der Bieter bei Abgabe des Angebotes über mindestens 5 technische Zertifizierungen des höchsten Herstellerlevels verfügt. Die Bezeichnung des Levels richtet sich nach den Ausbildungszertifizierungsbezeichnungen des vom Bieter angebotenen Herstellers und ist pro angebotener Technologieklasse bei Abgabe des Angebots durch entsprechende Unterlagen nachzuweisen.
n) Der Bieter ist bei Abgabe des Angebotes dazu verpflichtet eine Bestätigung über eine Partner-Zertifizierung des jeweils angebotenen Herstellers abzugeben.
o) Der Bieter weist bei Angebotsabgabe nach, dass der nächstgelegene Servicestützpunkt (Techniker, Systemingenieure, Consultants, Vertrieb) des Bieters sich in einer max. Entfernung von 150 km Luftlinie vom Sitz des Auftraggebers in Meißen befindet.
p) Aktuelles und gültiges Recycling-Zertifikat für Transportverpackungen und gewerblich anfallende Verkaufsverpackungen.
Bietergemeinschaften sind teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die vorgenannten Bedingungen erfüllt.
Für den Fall, dass Unternehmen als Unterauftragnehmer beauftragt werden sollen, haben diese Unternehmen ihre Eignung nach Maßgabe der EU-Bekanntmachung und der Vergabeunterlagen mittels Eigenerklärungen und den geforderten Nachweisen nachzuweisen.
- Der Bieter weist per Eigenerklärung die Einhaltung von Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen nach.
- Der Bieter weist per Eigenerklärung die Verschwiegenheit in vereinbarten Kooperationen nach.
- Der Bieter weist per Eigenerklärung das Nichtvorliegen eines Sperrvermerkes im Lieferantenverzeichnis für öffentliche Auftragsannahmen nach.
Bietergemeinschaften sind teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die vorgenannten Bedingungen erfüllt.
Für den Fall, dass Unternehmen als Unterauftragnehmer beauftragt werden sollen, haben diese Unternehmen ihre Eignung nach Maßgabe der EU-Bekanntmachung und der Vergabeunterlagen mittels Eigenerklärungen und den geforderten Nachweisen nachzuweisen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Frist zur Einreichung von Aufklärungsfragen endet am 13.09.2021, 12:00 Uhr.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.