2093 Kita Schenefeld Referenznummer der Bekanntmachung: DRESO_HH-2021-0038
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schenefeld
NUTS-Code: DEF09 Pinneberg
Postleitzahl: 22869
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadt-schenefeld.de
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://ww.dreso.com
Abschnitt II: Gegenstand
2093 Kita Schenefeld
Objektplanung Gebäude gem. § 34 HOAI
Schenefeld
Die Stadt Schenefeld beabsichtigt, innerhalb des Stadtgebietes eine neue Kindertages-einrichtung zu errichten. Zu diesem Zweck werden bestehende Sportflächen an der Blankeneser Chaussee durch einen in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan neu geordnet. Entwurfsabhängig können ggf. noch Ergebnisse des Wettbewerbs in den Bebauungsplan einfließen.
Die beiden bisherigen Grandsportplätze werden zurückgebaut, damit an diesem Standort zukünftig ein neuer Sportplatz mit vereinseigener Sporthalle und eine Kindertageseinrichtung entstehen können. Die für die Kindertageseinrichtung insgesamt vorgesehene Grundstücks-fläche umfasst ca. 5.200 qm und 2.300 m² BGF. Je nach Entwurfskonzept steht die Restfläche dieses Grundstücks für die Freianlagengestaltung zur Verfügung. Die spätere Betreiberin legt Wert auf eine naturnahe Gestaltung des Außengeländes zur Umsetzung ihres pädagogischen Konzeptes. Hierzu gehört Freiraum für Klettern, Balancieren und Schaukeln sowie für Pflanzen und Gärtnern an der frischen Luft. Eine 2-Geschossigkeit des Kita-Gebäudes soll hierbei aber nicht überschritten werden. Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass sich das Grundstück in unmittelbarer Nähe zu einem Mobilfunksendemast befindet.
Mit dem Neubau sollen bis zum Sommer 2024 in Schenefeld 180 Betreuungsplätze geschaffen werden. Diese teilen sich auf in 7 Krippengruppen mit insgesamt 70 Plätzen, 4 Elementargruppen mit insgesamt 80 Plätzen und 2 Integrationsgruppen mit insgesamt 30 Plätzen. Das pädagogische Grundkonzept verzichtet auf die Schaffung von Gruppenräumen. Stattdessen werden vielfältige Funktionsräume für z.B. Tanz und Musik, Bewegungs-förderung, Bauen und Konstruieren, Motorikzentrum, Ruheraum, Hochebene, Rollenspiel, Lesen oder gesunde Küche gewünscht. Ein detailliertes Raum- und Funktionsprogramm wird unter Beteiligung der zukünftigen Betreiberin erstellt und soll Grundlage für die weitere Planung werden.
Die Ausgestaltung des Neubaus ist so zu bemessen, dass zur Gesamtfinanzierung auch Bundes- und Landeszuschüsse in Anspruch genommen werden können. Darüber hinaus räumt die Stadt Schenefeld als zertifizierte "dena-Energieeffizienz-Kommune" dem nachhaltigen und energieeffizienten Bauen und Unterhalten einen besonderen Stellenwert ein. Es wird daher ein Neubau gewünscht, der mit einem möglichst geringen Einsatz von Energie und Ressourcen die höchstmögliche Gesamtwirtschaftlichkeit, Behaglichkeit und Alltagstauglichkeit erzielt.
Für diese Maßnahme werden Objektplanungsleistungen für die Leistungsphasen 1 - 8 gemäß § 34 HOAI erforderlich.
Die Leistungen werden im Verhandlungsverfahren nach VgV europaweit ausgeschrieben:
— Stufe 1: Präqualifikationsverfahren,
— Stufe 2: Verhandlungsverfahren mit ersten Ideenansätzen (inhaltliche Aufgabenstellung)
Leistungsphasen: werden stufenweise beauftragt
Honorarzone: III
Grundleistungen und Besondere Leistungen: Beauftragung aller erforderlichen Grundleistungen gem. Anlage 10 zu § 34 Abs. 4 HOAI
Es wird darauf hingewiesen, dass kein Anspruch auf Realisierung/Projektumsetzung besteht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Eigenerklärung, dass als Berufsqualifikation der Beruf des Architekten vorliegt gemäß § 75, Abs. 1 VgV
Angabe des durchschnittlichen Gesamtjahresumsatzes der letzten 3 Geschäftsjahre, § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV, § 45 Abs. 2 VgV (Wichtung 15,00%): Mindestpunktzahl ab einer Höhe von < [Betrag gelöscht] EUR netto, Höchstpunktzahl ab einer Höhe von >= [Betrag gelöscht] EUR netto
1. Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren ersichtlich ist gem. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV (Wichtung 15,00%): Mindestpunktzahl ab einer Anzahl von < 4 Mitarbeitern, Höchstpunktzahl ab einer Anzahl von >= 8
Mitarbeitern.
2. Vorlage einer Referenzliste geeigneter Referenzen, über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste, gem. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV. Anzahl der auszuwertenden Referenzprojekte: 2 (Wichtung pro Referenz 35,00%, gesamte Wichtung 70,00%).
Vorlage einer Referenzliste geeigneter Referenzen, über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste gem. § 46 Abs. 3 Nr.1 VgV. Anzahl der auszuwertenden Referenzprojekte: 2 (Wichtung pro Referenz 35 %, gesamte Wichtung 70%
Mindestkriterien der Referenzen:
1) Eine von zwei Referenzen als Kindergartenbau, Bildungsbau oder vergleihchbar
2) Eine von zwei Referenzen mit öffentlichem Bauherrn
3) Beide Referenzen Mindesthonorarzone III oder höher;
4) Beide Referenzen Projektfertigstellung in den letzten 10 Jahren
5) Beide Referenzen Angabe Auftragsgeber, Name und Telefonnummer
6) Beide Referenzen als Objektplanung Gebäude § 34 HOAI, LPH 2 bis 8 vollständig erbracht
Die maximale Punktzahl für die Referenzliste kann durch das Einreichen von 2 Referenzen erreicht werden. Der Bieter erklärt, dass die in der Referenzliste aufgeführten Referenzen die Mindestanforderungen erfüllen. Mit Erfüllung der Mindestanforderungen wird die Punktzahl für jeweilige Referenz zur Hälfte vergeben. Folgende Auswahlkriterien werden ausschließlich bewertet, wenn die oben aufgeführten Mindestanforderungen erfüllt sind:
- Angaben zur Höhe der anrechenbaren Herstellkosten gem. § 33 HOAI (Mindestpunktzahl ab einer Höhe von < 3 Mio. € EUR netto)
- Referenz mit Erfahrung Fördermaßnahmen = 4 Punkte, Referenz ohne Erfahrung Fördermaßnahmen = 0 Punkte.
- Referenz mit Erfahrung offene Pädagogik = 4 Punkte, Referenz ohne Erfahrung offene Pädagogik = 0 Punkte.
Verpflichtungserklärung zur Zahlung des Vergabemindestlohns gemäß § 4 Vergabegesetz Schleswig-Holstein (VGSH).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Bewerbungsformular und Bieterplattform:
Zur Angabe der notwendigen Nachweise ist zwingend (Ausschlusskriterium) ein Bewerbungsformular zu verwenden, das auf der Bieterplattform heruntergeladen werden kann (Link siehe; 1.3) der Bekanntmachung). Der Zugang zur Bieterplattform ist uneingeschränkt und ohne Registrierung möglich. Es wird jedoch die Registrierung empfohlen! Bitte beachten Sie, dass nicht auf der Vergabeplattform registrierte Bewerber nicht über die Änderungen der Vergabeunterlagen oder die Beantwortung der Bieterfragen informiert werden können. Für den Einsatz der Bieterplattform benötigen Sie einen aktuellen Browser (z. B. Internet Explorer ab Version 7) mit aktivierten Cookies und aktuellem Java-Script. Weiterhin muss ggf. das Up- und Downloaden von Dateien über das https-Protokoll von der Firewall gestattet sein.
2) Bewerbungsformular:
Zur Abgabe der Teilnahmeanträge (Stufe 1 des Verfahrens) ist ein zur Verfügung gestelltes Bewerbungsformular zu verwenden. Dieses ist ausgefüllt und zusammen mit allen dort genannten Anlagen bis zum Ablauf der Teilnahmeantragsfrist elektronisch in Textform über die Vergabeplattform einzureichen. Eingereichte Nachweise müssen noch gültig und aktuell sein (bei Ablauf der Teilnahmefrist nicht älter als ein Jahr, außer bei Prüfungszeugnissen und anderen Nachweisen, die nach ihrem Inhalt nicht zeitbezogen aktualisiert werden). Ausländische Bewerber können anstelle der genannten Eignungsnachweise auch vergleichbare Eignungsnachweise vorlegen. Sie werden anerkannt, sofern sie nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, erstellt wurden. Bestätigungen in anderer, als der deutschen Sprache, sind in beglaubigter Übersetzung vorzulegen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Bewerbungsunterlagen der Stufe 1 nicht zurückgesandt werden.
3) Formale Ausschlusskriterien:
— Fristgerechter Eingang der Bewerbung (Frist siehe IV.2.2 der Bekanntmachung) gem. § 57 Abs.1 Nr.1 und Abs. 3 VgV;
— Vollständigkeit des Teilnahmeantrages.
4) Rechtliche Ausschlusskriterien:
— Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1, 2, 3 GWB vorliegen (Gründe im Zusammenhang mit einer strafrechtlichen Verurteilung), bzw. Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung nach § 125 GWB.
— Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 4 GWB vorliegen (Gründe im Zusammenhang mit Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben), bzw. Nachweis nach § 123 Abs. 4 S. 2 GWB.
— Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliegen (Gründe im Zusammenhang mit Insolvenz, Interessenskonflikten oder beruflichem Fehlverhalten), bzw. Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung nach § 125 GWB.
— Eigenerklärung, dass keine für den Auftrag relevante Abhängigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressen vorliegt gem. § 73 Abs. 3 VgV.
5) Bietergemeinschaften /Eignungsleihe/Unterauftragsvergabe:
Bietergemeinschaften geben eine gemeinsame Bewerbung ab. Geforderte Eigenerklärungen und/oder -nachweise sind für jedes Bietergemeinschaftsmitglied gesondert vorzulegen. Dazu sind die entsprechenden Seiten zu kopieren und kenntlich zu machen, von welchem Bietergemeinschaftsmitglied die Angaben stammen. Ferner ist eine Bietergemeinschaftserklärung (Anlage 1 des Bewerbungsformulars) abzugeben, in der auch der bevollmächtigte Vertreter der Bietergemeinschaft mit postalischer und elektronischer Adresse zu benennen ist. Im Fall der Eignungsleihe oder beabsichtigter Unterauftragsvergabe sind geforderte Eigenerklärungen und -nachweise von dem Eignungsverleiher/Unterauftragnehmer vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, einen Nachweis der Verfügbarkeit im Auftragsfall vor Auftragserteilung zu fordern. Auf §§ 43, 47 VgV wird verwiesen.
6) Fehlende Unterlagen:
Es ist nicht geplant, fehlende oder unvollständige Unterlagen und Angaben bei den Bewerbern nachzufordern. Gleiches gilt für veraltete/abgelaufene Erklärungen. Sollten die geforderten Erklärungen oder Nachweise unvollständig oder unzureichend sein, droht der Ausschluss aus dem Verfahren; der Bewerber kann nicht darauf vertrauen, dass die Vergabestelle Gelegenheit zur Ergänzung oder Vervollständigung gibt, das Recht dazu behält sie sich jedoch vor.
7) Fragen:
Enthalten die Ihnen überlassenen Unterlagen nach Ihrer Auffassung Unklarheiten, so bitten wir Sie, uns unverzüglich darauf hinzuweisen. Hinweise und Fragen sind ausschließlich über die elektronische Vergabeplattform zu stellen. Die
Antworten zu Fragen werden allen Bewerbern zeitgleich über die elektronische Vergabeplattform zugestellt. Fragen sind bis spätestens zum 31.08.2021 einzureichen. Später eingehende Fragen können im Hinblick auf die gebotene Gleichbehandlung aller Bewerber nicht beantwortet werden.
Ort: Kiel
Land: Deutschland