DNA-Analysen und dazugehörige administrative Leistungen für das Landeskriminalamt Schleswig-Holstein
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gmsh.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.e-vergabe-sh.de/Vergabeplattform/bekanntmachungen
Abschnitt II: Gegenstand
DNA-Analysen und dazugehörige administrative Leistungen für das Landeskriminalamt Schleswig-Holstein
Das Land Schleswig-Holstein (SH), vertreten durch das Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration - Landeskriminalamt Schleswig-Holstein (Auftraggeber), schreibt im Rahmen des Ausbaues der DNA-Analyse-Datei (DAD) molekulargenetisch-analytische Leistungen aus. Hierbei sind von Spuren- und Vergleichsmaterial nach neuestem wissenschaftlichem Kenntnisstand unter Einhaltung strenger Qualitätssicherungsmaßnahmen DNA-Profile (DNA-Identifizierungsmuster) für die bundesdeutsche DNA-Analyse-Datei zu erstellen.
Derzeit werden standardmäßig 17 DAD–Systeme (SE33, D21S11, vWA, THO1, FIBRA, D3S1358, D8S1179, D18S51, D16S539, D2S1338, D19S433, D1S1656, D2S441, D10S1248, D12S391, D22S1045 und Amelogenin) untersucht.
Schleswig-Holstein
Das Land Schleswig-Holstein (SH), vertreten durch das Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration - Landeskriminalamt Schleswig-Holstein (Auftraggeber), schreibt im Rahmen des Ausbaues der DNA-Analyse-Datei (DAD) molekulargenetisch-analytische Leistungen aus. Hierbei sind von Spuren- und Vergleichsmaterial nach neuestem wissenschaftlichem Kenntnisstand unter Einhaltung strenger Qualitätssicherungsmaßnahmen DNA-Profile (DNA-Identifizierungsmuster) für die bundesdeutsche DNA-Analyse-Datei zu erstellen.
Derzeit werden standardmäßig 17 DAD–Systeme (SE33, D21S11, vWA, THO1, FIBRA, D3S1358, D8S1179, D18S51, D16S539, D2S1338, D19S433, D1S1656, D2S441, D10S1248, D12S391, D22S1045 und Amelogenin) untersucht.
Ausgehend vom Fallaufkommen der vergangenen drei Jahre wird seitens des LKA SH eine dauerhafte Vergabe von ca. 600 Spuren/Monat erwartet. Bei Einsendung von maximal fünf Asservaten sollen diese alle untersucht werden; werden mehr als fünf Asservate eingeschickt, so ist eine sinnvolle Auswahl zu treffen – hierzu sollte im Zweifel jeweils Kontakt per email mit LKA SH Dezernat 45 aufgenommen werden.
Auf Grund nicht vorhersehbarer Kriminalitätsentwicklung könnten das Probenaufkommen und damit der Umfang der zu vergebenden Analysenaufträge größeren Schwankungen unterliegen. Daher kann kein bestimmtes Auftragsvolumen pro Monat garantiert werden.
Das Landeskriminalamt besitzt das einseitige Optionsrecht der zweimaligen Verlängerung um ein Jahr. Die Gesamtlaufzeit ist begrenzt auf maximal vier Jahre bis zum 31. Dezember 2025.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eigenerklärung, dass eine Eintragung im Berufs- oder Handelsregister oder ein anderer, vergleichbarer Nachweis für die erlaubte Berufsausübung vorliegt gem. § 44 Abs. 1 VgV.
Hinweis: Die GMSH wird ggf. den entsprechenden Nachweis vor Zuschlagserteilung abfordern.
2. Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten 3 Jahre (2018 – 2020) jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre (2018-2020).
3. Eigenerklärung, dass das Gewerbezentralregister keine negativen Eintragungen enthält. Hinweis: Die GMSH wird einen Gewerbezentralregisterauszug vor Zuschlagserteilung einholen.
4. Eigenerklärung (Formblatt), ob im Falle eines Auftrages der Auftragnehmer Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
Hinweis: Im Fall der Inanspruchnahme von Unterauftragnehmern behält sich die GMSH vor, vor Zuschlagserteilung die entsprechende Verpflichtungserklärung und entsprechende Eignungs-nachweise von den Nachunternehmern nachzufordern. Diese sind dann fristbewehrt der GMSH zu übersenden.
4 a. ggf. Verpflichtungserklärung Nachunternehmer.
5. Angaben über aussagekräftige Referenzen (mindestens 3, maximal 5) der im Wesentlichen in den letzten drei Jahren (2018 bis 2020) erbrachten und hinsichtlich Art und Umfang vergleichbarer Leistungen (hier: DNA-Analysen „molekulargenetische Spurenuntersuchung“ und dazugehörige administrative Leistungen insbesondere für Landeskriminalämter) unter Nennung von Leistungsumfang, Auftraggeber, Dauer des Auftrages sowie Auftragssumme inklusive Angaben zu Ansprechpartnern mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse.
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Folgende weitere Unterlagen sind mit dem Angebot vorzulegen, siehe VI.3) Zusätzliche Angaben.
Zwei Personen müssen eine erfolgreich abgeschlossene Hochschulausbildung in den Fachbereichen Biologie, Biochemie oder Humanmedizin oder vergleichbar absolviert haben. Sie müssen gemäß § 81 f StPO sowie § 256 Abs. 1 Nr. 1b) StPO öffentlich bestellte Sachverständige sein. Der Nachweis hierüber muss mit den Ausschreibungsunterlagen erbracht werden.
Zertifikat der Akkreditierung nach DIN ISO 17025
(Der Auftragnehmer hat seine seit mindestens 5 Jahren durchgängig bestehende Akkreditierung nach der Norm DIN EN ISO/IEC 17025 unter Einhaltung der von der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) erlassenen Umsetzungsregeln für forensische DNA-Laboratorien nachzuweisen [Ausschlusskriterium]).
Aufgrund der hohen Sicherheitsrelevanz der Leistung dürfen keine Unterauftragnehmer eingesetzt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Kiel
Bei der Öffnung der Angebote dürfen außer dem autorisierten Submissionspersonal keine weiteren Personen anwesend sein.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die EU-Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen- und Antworten Kataloge, Änderungspakete) für Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter www.e-vergabe-sh.de zur Verfügung. Bei allen europaweiten Ausschreibungen ist seit 18.10.2018 das gesamte Vergabeverfahren elektronisch abzuwickeln. Das bedeutet für die Bewerber und Bieter, dass Teilnahmeanträge und Angebote nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform www.e-vergabe-sh.de eingereicht werden können. Die Kommunikation während des Ausschreibungsverfahrens wird ebenfalls nur noch in elektronischer Form erfolgen. Aus diesem Grund weisen wir darauf hin, dass eine kostenlose Registrierung auf unser Vergabeplattform: www.e-vergabe-sh.de für eine Bewerbung bzw. Angebotsabgabe zwingend notwendig ist. Nach der Registrierung müssen Sie sich mit der e-Vergabe-Plattform der GMSH verknüpfen. Eine Abgabe der Teilnahmeanträge/ Angebote in Papierform ist bei dieser Ausschreibung nicht mehr möglich. Teilnahmeanträge / Angebote, die in Papierform eingehen, werden seitens der GMSH bei der Prüfung und Wertung nicht mehr berücksichtigt. Für bereits registrierte Wirtschaftsteilnehmer ändert sich der Prozessablauf nicht.
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Fragen zur Ausschreibung:
Alle Fragen zur Ausschreibung sind ausschließlich in schriftlicher Form bis spätestens 16. September 2021 an die GMSH, z.H. Frau Katja Schmidt (e-Vergabesystem oder E-Mail: [gelöscht] ) zu richten. Alle Fragen und Antworten zur Ausschreibung werden in einem Frage-und Antworten Katalog erfasst, der ständig unter www.e-vergabe-sh.de unter der Ausschreibung einsehbar ist.
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Mit dem ANGEBOT sind zusätzlich folgende Unterlagen einzureichen:
6. Benennung des verantwortlichen Personals:
Die Bieter haben die Namen der Personen anzugeben, die für die Ausführung der ausgeschriebenen Dienstleistungen verantwortlich sein werden. Weiterhin muss belegt werden, dass die Sachverständigen, die die Gutachten erstellen, öffentlich bestellte Sachverständige sind.
7. Benennung der Qualifikation des verantwortlichen Personals:
Es ist mit der Angebotsabgabe der schriftliche Nachweis gegenüber dem Auftraggeber zu führen, dass mindestens zwei der für die Auftragsabwicklung und die Qualitätssicherungsmaßnahmen verantwortlich zeichnenden Personen eine erfolgreich abgeschlossene Hochschulausbildung in den Fachbereichen Biologie, Biochemie oder Humanmedizin oder vergleichbar absolviert haben. Sie müssen gemäß § 81 f StPO sowie § 256 Abs. 1 Nr. 1b) StPO öffentlich bestellte Sachverständige sein. Der Nachweis hierüber muss mit den Ausschreibungsunterlagen erbracht werden.
8. Darstellung des sich bewerbenden Unternehmens inkl. eines Leistungsportfolios (max. 6 DINA-4-Seiten) Firmengründung, Rechtsform, Standorte, Leistungsspektrum, Kerngeschäft, Hierarchie, Ansprechpartners, der Telefon-und Telefaxnummer, E-Mail, der Umsatzsteueridentifikationsnummer und der Bankverbindung
9. Unterschriebenes Angebotsschreiben (Formblatt) mit den Erklärungen, dass Sie die Ausschreibungsbedingungen anerkennen und keine Kartellabreden, Preisbindungen oder ähnliche Abreden getroffen haben und die Wirksamkeit unternehmenseigener Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB) ausschließen. Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 GWB, § 124 GWB und § 128 GWB vorliegen bzw. Darstellung von Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB.
10. Angaben zur Ausstattung des Labors mit Großgeräten:
Laborroboter, Sequenzer, Real Time PCR sowie Thermocycler unter Angabe des Gerätetyps und des Baujahres und des eingesetzten Laborinformationsmanagementsystems (LIMS), hierzu sind auch Angaben zu den jährlichen Wartungen anzugeben.
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Folgende weitere Unterlagen sind mit dem Angebot vorzulegen, siehe Anlage 14 vorzulegende Nachweise.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ort: nicht bekannt
Land: Deutschland
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]