Rettberg-Kaserne Eutin, Ertüchtigung Gebäudeautomation / Sanierung Trinkwasserbereitung, Fachplanung Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 1-5 und 8 Referenznummer der Bekanntmachung: 21D00077
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gmsh.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rettberg-Kaserne Eutin, Ertüchtigung Gebäudeautomation / Sanierung Trinkwasserbereitung, Fachplanung Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 1-5 und 8
Fachplanung gem. HOAI 2021, Teil 4, Abschnitt 2, Technische Ausrüstung für die Anlagengruppen 1 bis 5 und 8
Leistungsphasen 3 und 5 bis 9, stufenweise Beauftragung
Eutin
Bei dem geplanten Bauvorhaben handelt es sich um die Ertüchtigung der Gebäudeautomation als Neubau nach HBGA für alle sich im Gebäude befindlichen technischen Einrichtungen der KGr 400. Hierbei werden auch die Wärmeübergabestationen in den Gebäuden rückgebaut und neu errichtet. Diese werden von einem bestehenden Nahwärmenetz der Liegenschaft versorgt. Die bestehende zentrale Warmwasserbereitung und Verteilung zu den Gebäuden der Liegenschaft wird stillgelegt und innerhalb der Gebäude rückgebaut. Es werden neue Trinkwarmwasserbereitungen in den jeweiligen Gebäuden errichtet. Auch die Trinkkaltwasserleitungen werden mit neuer Zähler/ Filterstrecke ausgestattet. Eine Neuordnung der Zentralen ist vorgesehen.
In 2 Gebäuden ist die bestehende Trinkwasserinstallation abgängig. Dort wird die komplette Sanitärinstallation saniert.
Die GA Inselzentrale im Geb.37 EVZ wird aktuell erneuert und ist daher nicht Bestandteil dieser Planungsleistung.
Grundlage für den Neubau der GA ist das bestehende GA-Konzept Stand 30.07.2009.
Der Datenpunktumfang beträgt rd. 2.600 DP.
1. Abwasser- und Wasseranlagen KG410
Rückbau der bestehenden zentralen Trink- Warmwasserbereitung der Liegenschaft; Sanierung der bestehenden Trinkwasserzentralen unter Neuordnung der Bestandsräume inkl. Austausch der bestehenden Trinkkaltwasser Zähler/ Filterstrecke in 16 Gebäuden; Sanierung der kompletten Sanitärinstallationen in 2 Unterkunftsgebäuden; Gebäude mit geringem Warmwasserverbrauch werden durch elektrische Warm-wasserbereiter versorgt. Es handelt sich um Sanierungsmaßnahmen im laufenden Betrieb. Provisorien etc. sind bei der Planung zu berücksichtigen.
2.Wärmeversorgunsanlagen KG420
Rückbau bestehender zentraler Trink- Warmwasserbereitung der Liegenschaft; Sanierung der bestehenden Heizungszentralen unter Neuordnung der Bestandsräume in 17 Gebäuden inkl. Austausch der beste-henden Wärmeübergabestationen und Neuerrichtung der Trinkwarmwasserbereitung mittels zentraler Frischwasserstationen je Gebäude; Anpassungsarbeiten für die Sanierung der Sanitärinstallationen sind mit zu berücksichtigen. Es handelt sich um Umbaumaßnahmen im laufenden Betrieb. Provisorien etc. sind bei der Planung zu berücksichtigen. Grundlage für die vorzusehenden Komponenten und deren Aufbau ist unter anderem der Standard aus MLP Wärme.
3. Lufttechnische Anlagen KG430
Die Auswirkungen der Sanierungsmaßnahmen auf die bestehenden Lüftungsanlagen sind mit zu betrachten und entsprechende Maßnahmen zu planen. Die Lüftungsinstallationen in den zu sanierenden Sanitär-bereichen müssen mit angepasst werden. Bestehende Feldgeräte und Zentralgeräte von Lüftungsanlagen sind auf Kompatibilität zur neuen GA zu prüfen und wenn nötig auszutauschen.
4. Starkstromanlagen
Herstellen der Elektroanschlüsse für die ISP in jeder Gebäudeunterstation, Neubau M-Bus-Elektrozähler in jeder Elektrohauptverteilung, Anpassung der Beleuchtung und Elektroinstallation innerhalb jeder Ge-bäudeübergabestation.
Ertüchtigung der GHV und UV bei Bedarf.
5. Fernmelde- und informationstechnische Anlagen
Herstellung von IT-Anschlüsse als Ports im vorhandenen BWI-Netz für alle GA-Gebäudeunterstationen dieser Baumaßnahme. In Teilbereichen ist es erforderlich auch LWL-Leitungen neu zu planen, um die Über-tragung der Daten der GA zu gewährleisten.
8. Gebäudeautomation
Neubau der GA in 22 Gebäuden für alle technischen Einrichtungen der KG 400 nach den Anforderungen der Zentralvorschrift Gebäudeautomation A-1810/32, Handbuch Gebäudeautomation (HBGA) Version 4.0.
Ermittlung der Datenpunkte auf Basis der Automationsschemen und Funktionslisten incl. Ergänzungs-GA-Funktionslisten gem. HBGA Teil 14 mittels Programm "TRIC".
Der Datenpunktumfang beträgt rd. 2.600 Datenpunkte.
Für die GA steht Fa. ENEG als Rahmenvertagsnehmer fest.
Stufenbeauftragung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rettberg-Kaserne Eutin, Ertüchtigung Gebäudeautomation / Sanierung Trinkwasserbereitung, Fachplanung Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 1-5 und 8
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Norderstedt
NUTS-Code: DEF0D Segeberg
Postleitzahl: 22844
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach
§ 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2
GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.gmsh.de