Umnutzung des ehemaligen Amtsgerichts zu einer zweizügigen Grundschule Referenznummer der Bekanntmachung: 01-2020_GS_VgV-PL
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ehrenfriedersdorf
NUTS-Code: DED42 Erzgebirgskreis
Postleitzahl: 09427
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadt-ehrenfriedersdorf.de
Abschnitt II: Gegenstand
Umnutzung des ehemaligen Amtsgerichts zu einer zweizügigen Grundschule
Die Stadt Ehrenfriedersdorf beabsichtigt die Umnutzung des ehemaligen Amtsgerichts in der Schillerstraße 21 zu einer zweizügigen Grundschule, da das vorhandene Schulgebäude in der Schillerstraße 26, welches Ober- und Grundschule beherbergt, nicht mehr ausreicht und den Anforderungen an eine zeitgemäße Vermittlung von Lehrinhalten nicht genügt. Im Zeitraum von 2022 bis 2024 soll der Umbau des denkmalgeschützten Gebäudes erfolgen. Das Objekt befindet sich im Städtebauförderungsgebiet „Lebendiger Stadtkern“ der Programmkulisse „Lebendige Zentren“ (LZP). Das Gebäude wurde um 1904 erbaut und bis ca. 1950 als Amtsgericht genutzt. Das Objekt besteht aus vier Geschossen (KG, zwei OG's sowie ein DG) und wird beidseitig durch historische Treppenhäuser erschlossen. Das südliche Treppenhaus zeichnet sich turmartig in der Struktur ab. Das Gebäude liegt straßennah im Hangbereich, die Kellerflächen sind derzeit nur einseitig auf der Hofseite (Ostseite) belichtet. Das äußere Erscheinungsbild wird geprägt von zwei Eck-Baukörpern, nördlich mit Saal im Obergeschoss und Rundbogenfenstern, südlich mit gestaffelten Treppenhausfenstern, steilem Zeltdach mit Reiter und Wetterfahne und einem zwei-geschossigen Verbindungsbau, ebenfalls mit Rundbogenfenster im Erdgeschoss. Im Rahmen einer Voruntersuchung wurden mehrere Grundrissvarianten des Gebäudes geprüft. Die konkrete Untersuchung der zur Verfügung stehenden Flächen ergab, dass alle nötigen Räume für einen 2-zügigen Standard im Bestand untergebracht werden können. Teilweise sind Abstriche in der Raumgröße in Kauf zu nehmen. Die Möglichkeiten wurden im Vorfeld mit Schulleitung und Lehrerschaft vorabgestimmt. Es wurde bestätigt, dass nicht in allen Klassenräumen 28 Kinder untergebracht werden müssen. Das Raumprogramm für das Vorhaben ist als Teil der Aufgabenstellung (Anlage AST_4) beigefügt. Im weiteren Planungsverlauf ist ein Soll-Ist-Vergleich anhand dieses Raumprogramms zu führen. Unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit sollen die statischen Eingriffe in die Tragkonstruktion so weit wie möglich auf ein Minimum begrenzt werden. Bei den Allgemeinen Unterrichtsräumen sind diese unvermeidlich, die Flächenvorgabe von 70 m² kann weitgehend nicht eingehalten werden. Nach erfolgter Abstimmung mit dem Staatsministerium für Kultus sind die Unterrichtsräume wie folgt zu planen:
4 Klassenräume mit je 28 Schülerplätzen;
4 Klassenräume mit je 24 Schülerplätzen;
1 Fachunterrichtsraum Kunst mit 28 Schülerplätzen;
eine Aula, die als auch Klassenraum für 28 Schüler genutzt werden kann;
zusätzlich zu den Schülerplätzen ist in den Klassenräumen ein Lehrerarbeitsplatz und die entsprechende Ausstattung vorzusehen.
Die geforderten Flächen sind als Fertigraummaße, also als tatsächlich zur Verfügung stehende Flächen, zu verstehen.
Das Untergeschoss soll zur Umsetzung des Raumprogramms mit hinzugezogen werden und muss entsprechend saniert werden. Dabei sind die Möglichkeiten der Belichtung der Westseite zu prüfen.
Die Vorgaben zur Bemessung der Sanitärräume und -gegenstände befinden sich ebenfalls in Anlage. Sanitärräume für das Personal sind gemäß ASR vorzusehen. Weitere Informationen und Details zur Aufgabenstellung sind der Vergabeunterlage und der Anlage A zu entnehmen. Der Kostenrahmen beziffert vorläufige Baukosten der Kostengruppen 200 bis 600 DIN 276, Stand 2018 von gesamt 4,395 Mio. Euro brutto. Der Auftragnehmer hat seine Planung auf diesen Kostenrahmen auszurichten. Die Bauleistungen für das Vorhaben müssen so ausgeführt werden, dass sie am 30.06.2024 beendet und abgenommen sind. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, eine Planungs- und Bauzeitenrahmenplanung aufzustellen, die die Einhaltung dieses Termins sicherstellt.
Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach § 17 VgV durchgeführt. Die Vergabestelle behält sich vor, gemäß § 17 Abs. 11 VgV den Auftrag bereits auf Grundlage des Erstangebotes zu vergeben, ohne in Vergabeverhandlungen zu treten.
Objektplanung gemäß §§ 34 ff. HOAI
Ehrenfriedersdorf, DE
Beauftragt werden Leistungen gemäß § 34 ff. HOAI i.V. mit Anlage 10.1 HOAI über die LPH 1 bis 9. Der Auftraggeber sieht eine stufenweise Beauftragung vor. Zunächst werden die LPH 1 bis 4 beauftragt. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung von über die Leistungsphasen 1 bis 4 hinausgehenden Leistungen besteht nicht. Es sind ggf. erforderliche Subunternehmen zum jeweiligen Auftragsgegenstand formlos zu benennen. Die Vergabestelle behält sich die Nachforderung von Eignungsunterlagen vor. Gemäß Vertrag hat der Auftragnehmer folgende Leistungen im Rahmen der 1. Stufe zu erbringen: 1. Grundleistungen: Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 1 bis 4 des § 34 Abs. 3 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 10.1 HOAI zu den § 34 Abs. 4 und § 35 Abs. 7 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen. 2. Weitere Leistungen (gemäß § 5 Vertragsmuster B1): - Spezialplanung Barrierefreiheit: Es ist ein Konzept zur Einhaltung der Barrierefreiheit nach DIN 18040-1 zu erstellen, dabei sind geeignete wirtschaftliche Maßnahmen vorzuschlagen, welche eine weitgehende Einhaltung der DIN 18040-1 ermöglichen. - Planung der Ausstattung für den FUR Werken sowie der Räume, welche für Kurse der Volkshochschule oder Musikschule doppeltgenutzt werden. - Zusammenstellung der Unterlagen für den Fördermittelgeber (Fördermittelantrag) inkl. der Leistungen der Fach-planer. - Aufbau eines geschützten internetbasierten Projektraums: Plattform für den Datenaustausch (EU basiert – Dropbox nicht möglich), zur kostenfreien Nutzung des AG und Fachplaner. Die Beauftragung der 2. Stufe erfolgt optional gemäß Vertrag. Folgende Leistungen sind im Rahmen der 2. Stufe zu erbringen:
1. Grundleistungen: Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 5 bis 9 des § 34 Abs. 3 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 10.1 HOAI zu den § 34 Abs. 4 und § 35 Abs. 7 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen. 2. Weitere Leistungen (gemäß § 5 Vertragsmuster B1): - Zu-sammenstellung der Vergabeunterlagen für die vollständige Ausstattung (KG 600) der Grundschule inkl. Leistungsbeschreibung und Leistungsverzeichnis, Durchführung der Ausschreibung nach VOL/A, Koordination Lieferung/ Einbau; - Fortführung des geschützten internetbasierten Projektraums als Plattform für den Datenaustausch, zur kostenfreien Nutzung des AG und Fachplaner. Es wird auf den Vertrag bzw. das Vertragsmuster B1 § 4 Abs. 8 verwiesen. Den Vergabeunterlagen ist ein Architektenvertrag beigefügt. Dieser regelt die zwischen dem Auftraggeber und dem zu findenden Auftragnehmer geltenden vertraglichen Regelungen. Die in dem Vertrag teilweise noch offenen Punkte hängen vom Angebot des Bieters ab und werden vom Auftraggeber dement-sprechend ergänzt. Das Vertragsmuster sowie die gesonderten Regelungen sind der Anlage B1 zu entnehmen.
Die Beauftragung der 2. Stufe (LPH 5-9) erfolgt optional gemäß Vertrag.
Die Vergabestelle behält sich vor, gemäß § 17 Abs. 11 VgV den Auftrag bereits auf Grundlage dieser ersten Angebote zu vergeben, ohne in Vergabeverhandlungen einzutreten. Um das Verfahren nicht unnötig zu verlängern und Kapazitäten sowohl auf Auftraggeber- als auch auf Auftragnehmerseite zu binden, sieht der Auftraggeber, die Stadt Ehrenfriedersdorf, vor, die Frist für die Einreichung der Zweit- bzw. Schlussangebote in der Angebotsphase auf 10 Tage festzulegen. Weitere Informationen können den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Tragwerksplanung gemäß §§ 49 ff. HOAI
Ehrenfriedersdorf, DE
Beauftragt werden Leistungen gemäß § 51 ff. HOAI i.V. mit Anlage 14.1 HOAI über die LPH 1 bis 6. Der Auftraggeber sieht eine stufenweise Beauftragung vor. Zunächst werden die LPH 1 bis 4 beauftragt. Eine Beauftragung der LPH 5 und 6 erfolgt optional. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung von über die Leistungsphasen 1 bis 4 hinausgehenden Leistungen besteht nicht. Benennen Sie ggf. erforderliche Subunternehmen zum jeweiligen Auftragsgegenstand formlos. Die Vergabestelle behält sich die Nachforderung von Eignungsunterlagen vor. Gemäß Vertrag hat der Auftragnehmer folgende Leistungen im Rahmen der 1. Stufe zu erbringen: 1. Grundleistungen: Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 1 bis 4 des § 51 Abs. 1 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 14.1 HOAI zu den § 51 Abs. 5 und § 52 Abs. 2 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen. 2. Besondere und zusätzliche Leistungen: Die besonderen Leistungen sind nicht leistungsbild- oder leistungsphasenbezogen, sondern können übergreifend Anwendung finden. Voraussetzung ist, dass die besonderen Leistungen nicht bereits als Grundleistung beschrieben sind. Besondere Leistungen unterliegen dem Schriftformerfordernis und bedürfen zwingend der schriftlichen Bestätigung durch den Auftraggeber. Es werden die folgenden Besonderen Leistungen beauftragt: - LP 4: Nachweise zum konstruktiven Brand-schutz, soweit erforderlich unter Berücksichtigung der Temperatur (Heißbemessung). Die Beauftragung der 2. Stufe erfolgt optional gemäß Vertrag. Folgende Leistungen sind im Rahmen der 2. Stufe zu erbringen: 1. Grundleistungen: Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 5 und 6 des § 51 Abs. 1 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 14.1 HOAI zu den § 51 Abs. 5 und § 52 Abs. 2 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen. 2. Beson-dere und zusätzliche Leistungen (Optionale Beauftragung): Die besonderen Leistungen sind nicht leistungsbild- oder leistungsphasenbezogen, sondern können übergreifend Anwendung finden. Voraussetzung ist, dass die besonderen Leistungen nicht bereits als Grundleistung beschrieben sind. Besondere Leistungen unterliegen dem Schriftformerfordernis und bedürfen zwingend der schriftlichen Bestätigung durch den Auftraggeber. Es werden die folgenden Besonderen Leistungen beauftragt: - LP 8: Ingenieurtechnische Kontrolle der Ausführung des Tragwerks auf Übereinstimmung mit den geprüften statischen Unterlagen;
- LP 8: Mitwirken bei der Überwachung der Ausführung der Tragwerkseingriffe bei Umbauten und Modernisierungen.
Es wird auf den Vertrag bzw. das Vertragsmuster B2 § 4 Abs. 8 verwiesen. Den Vergabeunterlagen ist ein Ingenieurvertrag beigefügt. Dieser regelt die zwischen dem Auftraggeber und dem zu findenden Auftragnehmer geltenden vertraglichen Regelungen. Die in dem Vertrag teilweise noch offenen Punkte hängen vom Angebot des Bieters ab und werden vom Auftraggeber dementsprechend ergänzt. Das Vertragsmuster ist der Anlage B2 zu entnehmen.
Eine Beauftragung der Stufe 2 (LPH 5 und 6) erfolgt optional.
Die Vergabestelle behält sich vor, gemäß § 17 Abs. 11 VgV den Auftrag bereits auf Grundlage dieser ersten Angebote zu vergeben, ohne in Vergabeverhandlungen einzutreten. Um das Verfahren nicht unnötig zu verlängern und Kapazitäten sowohl auf Auftraggeber- als auch auf Auftragnehmerseite zu binden, sieht der Auftraggeber, die Stadt Ehrenfriedersdorf, vor, die Frist für die Einreichung der Zweit- bzw. Schlussangebote in der Angebotsphase auf 10 Tage festzulegen. Weitere Informationen können den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Technische Ausrüstung gemäß §§ 53 ff. HOAI, Anlagengruppe 1 bis 3, 8
Ehrenfriedersdorf, DE
Der Auftraggeber sieht eine stufenweise Beauftragung vor. Zunächst werden die LPH 1 bis 4 beauftragt. Eine Beauftragung der LPH 5 bis 9 erfolgt optional.
Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung von über die Leistungsphasen 1 bis 4 hinausgehenden Leistungen besteht nicht. Benennen Sie ggf. erforderliche Subunternehmen zum jeweiligen Auftragsgegenstand formlos. Die Vergabestelle behält sich die Nachforderung von Eignungsunterlagen vor. Gemäß Vertrag hat der Auftragnehmer folgende Leistungen im Rahmen der 1. Stufe zu erbringen: 1. Grundleistungen: Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungs-phasen 1 bis 4 des § 55 Abs. 1 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 15.1 HOAI zu den § 55 Abs. 3 und § 56 Abs. 3 zu diesen aufgeführten Leistungs-phasen auszuführen. Die Leistungsphase 4 wird nur in der Anlagengruppe 1 gewährt. Die Beauftragung der 2. Stufe erfolgt optional gemäß Vertrag. Folgende Leistungen sind im Rahmen der 2. Stufe zu erbringen: 1. Grundleistungen: Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 5 bis 9 des § 55 Abs. 1 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 15.1 HOAI zu den § 55 Abs. 3 und § 56 Abs. 3 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen.
Es wird auf den Vertrag bzw. das Vertragsmuster B3 § 4 Abs. 8 verwiesen. Den Vergabeunterlagen ist ein Ingenieurvertrag beigefügt. Dieser regelt die zwischen dem Auftraggeber und dem zu findenden Auftragnehmer geltenden vertraglichen Regelungen. Die in dem Vertrag teilweise noch offenen Punkte hängen vom Angebot des Bieters ab und werden vom Auftraggeber dementsprechend ergänzt. Das Vertragsmuster ist der Anlage B3 zu entnehmen.
Die Beauftragung der 2. Stufe (LPH 5-9) erfolgt optional gemäß Vertrag.
Die Vergabestelle behält sich vor, gemäß § 17 Abs. 11 VgV den Auftrag bereits auf Grundlage dieser ersten Angebote zu vergeben, ohne in Vergabeverhandlungen einzutreten. Um das Verfahren nicht unnötig zu verlängern und Kapazitäten sowohl auf Auftraggeber- als auch auf Auftragnehmerseite zu binden, sieht der Auftraggeber, die Stadt Ehrenfriedersdorf, vor, die Frist für die Einreichung der Zweit- bzw. Schlussangebote in der Angebotsphase auf 10 Tage festzulegen. Weitere Informationen können den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Technische Ausrüstung gemäß §§ 53 ff. HOAI, Anlagengruppe 4 und 5
Ehrenfriedersdorf, DE
Der Auftraggeber sieht eine stufenweise Beauftragung vor. Zunächst werden die LPH 1 bis 4 beauftragt. Eine Beauftragung der LPH 5 bis 9 erfolgt optional. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung von über die Leistungsphasen 1 bis 4 hinausgehenden Leistungen besteht nicht. Benennen Sie ggf. erforderliche Subunter-nehmen zum jeweiligen Auftragsgegenstand formlos. Die Vergabestelle behält sich die Nachforderung von Eignungsunterlagen vor. Gemäß Vertrag hat der Auftragnehmer folgende Leistungen im Rahmen der 1. Stufe zu erbringen: 1. Grundleistungen: Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 1 bis 4 des § 55 Abs. 1 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 15.1 HOAI zu den § 55 Abs. 3 und § 56 Abs. 3 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen. Die Beauftragung der 2. Stufe erfolgt optional nach Herstellung der Finanzierungssicherheit bzw. der Erteilung der Förderzusage durch den Fördermittelgeber. Folgende Leistungen sind im Rahmen der 2. Stufe zu erbringen: 3. Grundleistungen: Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 5 bis 9 des § 55 Abs. 1 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 15.1 HOAI zu den § 55 Abs. 3 und § 56 Abs. 3 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen. Es wird auf den Vertrag bzw. das Vertragsmuster B4 § 4 Abs. 8 verwiesen. Den Vergabeunterlagen ist ein Ingenieurvertrag beigefügt. Dieser regelt die zwischen dem Auftraggeber und dem zu findenden Auftragnehmer geltenden vertraglichen Regelungen. Die in dem Vertrag teilweise noch offenen Punkte hängen vom Angebot des Bieters ab und werden vom Auftraggeber dementsprechend ergänzt. Das Vertragsmuster ist der Anlage B4 zu entnehmen.
Die Beauftragung der 2. Stufe (LPH 5-9) erfolgt optional gemäß Vertrag.
Die Vergabestelle behält sich vor, gemäß § 17 Abs. 11 VgV den Auftrag bereits auf Grundlage dieser ersten Angebote zu vergeben, ohne in Vergabeverhandlungen einzutreten. Um das Verfahren nicht unnötig zu verlängern und Kapazitäten sowohl auf Auftraggeber- als auch auf Auftragnehmerseite zu binden, sieht der Auftraggeber, die Stadt Ehrenfriedersdorf, vor, die Frist für die Einreichung der Zweit- bzw. Schlussangebote in der Angebotsphase auf 10 Tage festzulegen. Weitere Informationen können den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Objektplanung gemäß §§ 34 ff. HOAI
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Radebeul
NUTS-Code: DED2E Meißen
Postleitzahl: 01445
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Tragwerksplanung gemäß §§ 49 ff. HOAI
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Chemnitz
NUTS-Code: DED41 Chemnitz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 09127
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Technische Ausrüstung gemäß §§ 53 ff. HOAI, Anlagengruppe 1 bis 3, 8
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Marienberg
NUTS-Code: DED42 Erzgebirgskreis
Postleitzahl: 09496
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Technische Ausrüstung gemäß §§ 53 ff. HOAI, Anlagengruppe 4 und 5
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Zschopau
NUTS-Code: DED42 Erzgebirgskreis
Postleitzahl: 09405
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.lds.sachsen.de
Verstöße gegen Vergabevorschriften sind unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, wenn 1. der Antragssteller oder Bieter den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt. 2. erkennbare Verstöße gegen Vergabevorschriften in der Bekanntmachung nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Bewerbungs- (u. a. im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb) oder Angebotsfrist (u. a. im offenen Verfahren) gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 3. erkennbare Verstöße gegen Vergabevorschriften in den Vergabeunterlagen nicht spätestens bis zum Ablauf der Bewerbungs- (u. a. im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb) oder Angebotsfrist (u. a. im offenen Verfahren) gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der Antrag ist schriftlich einzureichen.