Objektplanungsleistungen Gebäude und Innenräume für die Sanierung der Parkanlage Bürgergarten Döbeln Referenznummer der Bekanntmachung: 09.1/2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Döbeln
NUTS-Code: DED43 Mittelsachsen
Postleitzahl: 04720
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.doebeln.de
Abschnitt II: Gegenstand
Objektplanungsleistungen Gebäude und Innenräume für die Sanierung der Parkanlage Bürgergarten Döbeln
Die Große Kreisstadt Döbeln möchte die städtische Grünanlage "Bürgergarten" als Erholungs- und Begegnungsort für alle Generationen erhalten und weiterentwickeln. Mit der Sanierung der Parkanlage soll eine naturnahe, biodiverse und multifunktionale Gestaltung geschaffen und ein Beitrag zur CO2-Minderung und zur Verbesserung des Klimas im Stadtgebiet geleistet werden. Zudem sollen die baulichen Anlagen saniert und mit einer modernen Nutzung als Anziehungspunkt ausgebaut werden. Die Parkanlage soll als Naherholungsgebiet für die Bevölkerung und Gäste der Stadt Döbeln modernisiert werden.
Gesamtkostenrahmen: derzeit ca. 2,62 Mio. EUR brutto
Bauwerkskosten: derzeit ca. [Betrag gelöscht] EUR brutto
Große Kreisstadt Döbeln 04720 Döbeln
Der Auftraggeber beabsichtigt die Leistungsphasen (LPH) 1 bis 8 Objektplanungsleistungen für Gebäude und Innenräume gem. § 33 ff. i.V.m. Anlage 10 HOAI 2021 zu beauftragen.
Das Projekt ist unterteilt in die folgenden Teilobjekte (TO):
TO 1 - Denkmalgeschützter Pavillon
TO 2 - Orangerie / Werkstattgebäude
Die Beauftragung erfolgt entsprechend den Vertragsbedingungen stufenweise. Zunächst werden nur die LPH 1-3 für die TO 1 und 2 beauftragt.
Bei Beauftragung der ausgeschriebenen Leistungsphasen 1-8 liegt das Auftragsende voraussichtlich Mitte 2024 (Abschluss LPH 8).
Die Beauftragung erfolgt entsprechend den Vertragsbedingungen stufenweise. Zunächst werden nur die LPH 1-3 für die TO 1 und 2 beauftragt. Die weiteren Leistungsphasen werden jeweils stufenweise gesondert abgerufen.
Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung der nachfolgenden Leistungsphasen besteht nicht. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Leistungen der weiteren Leistungsstufen zu erbringen, wenn der Zeitraum zwischen der Beauftragung der letzten Leistungsstufe bis zur Beauftragung der weiteren Leistungsstufe nicht mehr als 2 Jahre beträgt und der Auftraggeber sie ihm überträgt. Aus der stufenweisen Beauftragung kann der Auftragnehmer keine Erhöhung seines Honorars ableiten.
Die stufenweise Beauftragung steht unter dem Vorbehalt der Sicherung der Finanzierung durch den Auftraggeber bzw. der Förderung des Vorhabens sowie unter dem Vorbehalt, dass der Auftragnehmer die Gewähr für eine sachgerechte, qualitätsvolle und termingerechte Leistungserfüllung bietet.
Bei Beauftragung der ausgeschriebenen Leistungsphasen 1-8 liegt das Auftragsende voraussichtlich Mitte 2024 (Abschluss LPH 8).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe abz architekturbüro zache gmbh
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Großweitzschen
NUTS-Code: DED43 Mittelsachsen
Postleitzahl: 04720
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y6MYYCZ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nach § 160 (3) GWB unzulässig ist, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb eines Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt.
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.