Jahresleistungsverzeichnis TraveNetz Referenznummer der Bekanntmachung: R 4379/20
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lübeck
NUTS-Code: DEF03 Lübeck, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 23560
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]3
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.swhl.de
Abschnitt II: Gegenstand
Jahresleistungsverzeichnis TraveNetz
Die TraveNetz GmbH als regionaler Netzbetreiber ist im Wirtschaftsraum Lübeck eng mit den Menschen und Unternehmen der Region verbunden. Die Gewährleistung einer sicheren Energieversorgung, der verantwortungsvolle Umgang mit Ressourcen und eine vorausschauende Ausrichtung der Geschäftsfelder im Hinblick auf aktuelle und künftige Anforderungen an eine nachhaltige und umweltfreundliche Strategie sind Kernelemente unserer Tätigkeit. Der Anspruch eines umweltorientierten und sozial verantwortlichen Handelns für die Menschen geht über die Kerntätigkeit eines Verteilnetzbetreibers hinaus und bezieht auch Partner und Lieferanten mit ein.
Um diesem Anspruch gerecht zu werden, schreibt die TraveNetz die Ausführung von Tiefbau-, Oberflächen-, Rohrbau- und Kabelbauarbeiten inkl. LWL-Arbeiten sowie Tiefbauarbeiten zur Erstellung von Hausanschlüssen im Rahmen von Unterhaltungs- und Investitionsmaßnahmen sowie Kleinbaustellen in zwei Regionen und insgesamt 6 Losen aus.
Erforderlich ist auch die Teilnahme an einer Rufbereitschaft. Der Zuschlag für die Leistungen soll an mehrere Auftragnehmer erteilt werden (Ziel: 3 bis 4 je Los). Es werden einheitliche Einzelpreise für alle Auftragnehmer angestrebt.
Die Verträge mit den bezuschlagten Firmen werden zunächst für 2 Jahre abgeschlossen, mit der Option zur zweimaligen Verlängerung um 4 bzw. 2 Jahre auf maximal 8 Jahre. Die Anbieter werden innerhalb dieser Vertragslaufzeit verbindlich ein Dienstleisterportal nutzen, über das die Beauftragung, Leistungsrückmeldung und Abnahme sowie Abrechnung erfolgen werden.
Region 1: Tiefbau-/ Oberflächenarbeiten
TraveNetz GmbH Geniner Straße 80 23560 Lübeck gesamtes Netzgebiet der TraveNetz GmbH
Ausführung von Tiefbau- und Oberflächenarbeiten zur Erstellung von Hausanschlüssen im Rahmen von Unterhaltungs- und Investitionsmaßnahmen sowie Kleinbaustellen im Netzgebiet des Auftraggebers.
Region 1: Kabel-/ Anlagenbau
TraveNetz GmbH Geniner Straße 80 23560 Lübeck gesamtes Netzgebiet der TraveNetz GmbH
Ausführung von Kabelbauarbeiten inkl. LWL-Arbeiten zur Erstellung von Hausanschlüssen im Rahmen von Unterhaltungs- und Investitionsmaßnahmen sowie Kleinbaustellen im Netzgebiet des Auftraggebers.
Region 1: Rohrbau
TraveNetz GmbH Geniner Straße 80 23560 Lübeck gesamtes Netzgebiet der TraveNetz GmbH
Ausführung von Rohrbauarbeiten zur Erstellung von Hausanschlüssen im Rahmen von Unterhaltungs- und Investitionsmaßnahmen sowie Kleinbaustellen im Netzgebiet des Auftraggebers.
Region 2: Tiefbau-/ Oberflächenarbeiten
TraveNetz GmbH Geniner Straße 80 23560 Lübeck gesamtes Netzgebiet der TraveNetz GmbH
Ausführung von Tiefbau- und Oberflächenarbeiten zur Erstellung von Hausanschlüssen im Rahmen von Unterhaltungs- und Investitionsmaßnahmen sowie Kleinbaustellen im Netzgebiet des Auftraggebers.
Region 2: Kabel-/ Anlagenbau
TraveNetz GmbH Geniner Straße 80 23560 Lübeck gesamtes Netzgebiet der TraveNetz GmbH
Ausführung von Kabelbauarbeiten inkl. LWL-Arbeiten zur Erstellung von Hausanschlüssen im Rahmen von Unterhaltungs- und Investitionsmaßnahmen sowie Kleinbaustellen im Netzgebiet des Auftraggebers.
Region 2: Rohrbau Gas
TraveNetz GmbH Geniner Straße 80 23560 Lübeck gesamtes Netzgebiet der TraveNetz GmbH
Ausführung von Tiefbau- und Oberflächenarbeiten zur Erstellung von Hausanschlüssen im Rahmen von Unterhaltungs- und Investitionsmaßnahmen sowie Kleinbaustellen im Netzgebiet des Auftraggebers.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Tiefbau- und Oberflächenarbeiten
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Tiefbau- und Oberflächenabreiten, Kabel- und Anlagenbau
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Tiefbau- und Oberflächenarbeiten, Rohrbau (Gas)
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Tiefbau- und Oberflächenarbeiten, Kabel- und Anlagenbau
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Tiefbau- und Oberflächenarbeiten
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Tiefbau- und Oberflächenarbeiten, Kabel- und Anlagenbau, Rohrbau (Gas)
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Tiefbau- und Oberflächenarbeiten
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Tiefbau- und Oberflächenarbeiten, Kabel- und Anlagenbau
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Tiefbau- und Oberflächenarbeiten, Kabel- und Anlagenbau, Rohrbau (Gas)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Projektnummer beim Auftraggeber: R 4379/20
Bekanntmachungs-ID: CXP4YFYDT60
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabekammer leitet gem. § 160 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.