Machbarkeitsstudie „Klimaneutrale Fernwärme in der Europastadt Görlitz / Zgorzelec“ Referenznummer der Bekanntmachung: VB 0141
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Görlitz
NUTS-Code: DED2D Görlitz
Postleitzahl: 02826
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadtwerke-goerlitz.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01237
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.abstsachsen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Machbarkeitsstudie „Klimaneutrale Fernwärme in der Europastadt Görlitz / Zgorzelec“
Machbarkeitsstudie „Klimaneutrale Fernwärme in der Europastadt Görlitz / Zgorzelec"
Görlitz, DE
Die Stadtwerke Görlitz AG betreiben in Görlitz mehrere Erzeugeranlagen und Fernwärmenetze. Die SEC – Zgorzelec sp. z o.o. betreibt in Zgorzelec mehrere Erzeugeranlagen und ein Fernwärmenetz. Im Rahmen der grenzüberschreitenden Machbarkeitsstudie sollen die technischen, wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen für eine Transformation der Fernwärmewärmeversorgung der Städte Görlitz und Zgorzelec unter der Maßgabe der Klimaneutralität erarbeitet werden. Hierzu sollen 4 Varianten ausgearbeitet werden, wobei zu 3 Varianten Vorgaben formuliert sind und die 4. Variante technologisch frei entwickelt werden kann. Ergebnisse bereits erfolgter Voruntersuchungen und bereits ausgearbeiteter Konzepte über Teillösungen werden übergeben und sollen, soweit möglich und sinnvoll, in die Untersuchungen einbezogen werden. Die Aufgabenstellung ist detailliert in dem beiliegendem Lastenheft formuliert.
Die Machbarkeitsstudie wird zum Teil mit Mitteln aus der Mehrwertinitiative „Nachhaltig aus der Krise“ durch die SAB gefördert. Der Kostenrahmen der Machbarkeitsstudie liegt bei 500.000,-€. Die grob geschätzten Kosten für die notwendigen Investitionen der angestrebten Transformation zur Klimaneutralität werden aktuell mit rund 80 Mio. € netto veranschlagt. Diese Schätzung soll eine grobe Orientierung zum Umfang der angestrebten Transformation bieten und ist nicht als festgesetzter Kostenrahmen zu verstehen. Die Umsetzung der in der Machbarkeitsstudie erarbeiteten Maßnahmen ist bis 2030 vorgesehen. Bedingt durch die Förderung muss die Bearbeitung der Studie bis KW 41/2022 abgeschlossen werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1) Rechtsverbindlich* unterzeichnete Erklärung nach § 123, 124 GWB, dass keine Ausschlussgründe vorliegen (Anlage E).
2) Nachweis der Eintragung im Berufs- oder Handelsregister des Mitgliedsstaates, in dem der Bewerber ansässig ist (Kopie, max. 1 Jahr alt). Sofern das Unternehmen nicht im Handelsregister eingetragen ist und keine handelsrechtliche Eintragungspflicht besteht, ist die Kopie der Gewerbean- bzw. -ummeldung einzureichen. Sofern auch die Gewerbeanmeldung entbehrlich ist, ist dies zu erklären. Die Abgabe des Angebotes ist dann unter Angabe der Umsatzsteuernummer möglich.
*) Die rechtsverbindliche Unterschrift ist von der Person zu leisten, die für den Rechtsverkehr des Unternehmens befugt ist. Im Allgemeinen ist die Vertretungsberechtigung im Handels , Vereins- oder dem Genossenschaftsregister festgelegt und bezieht sich meistens auf die Geschäftsführung oder auf die mit Prokura ausgestatteten Personen gemeinsam mit der Geschäftsführung. Ist eine Eintragung im Handels-, Vereins- oder dem Genossenschaftsregisternicht erforderlich, ist die Gewerbeanmeldung/-ummeldung als Kopie dem Teilnahmeantrag / Angebot beizufügen.
Die Vertretungsberechtigung ist durch Vollmacht (in Kopie) mit Abgabe des Teilnahmeantrages/Angebotes nachzuweisen. Bei berechtigtem Zweifel ist das Original auf Verlangen vorzuweisen.
Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichnete Erklärung abzugeben,
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des
Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Die finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit sowie die fachliche Eignung und Zuverlässigkeit ist für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft nachzuweisen, soweit zutreffend.
Bei Einbeziehung von Partnern und Nachunternehmen ist Art und Umfang des jeweiligen Leistungsanteils darzustellen. Die einzubeziehenden Unternehmen haben mit Angebotsabgabe neben der zwingend einzureichenden Verpflichtungserklärung in gleichem Umfang die geforderten Erklärungen, Referenzen und Nachweise einzureichen, soweit sie auf sie passen.
3) Informationen zum Gesamtumsatz in den letzten drei Geschäftsjahren, wobei ein Mindestwert von [Betrag gelöscht] EUR pro Jahr verlangt wird.
5) Angaben zu wesentlichen vergleichbaren, in den letzten 8 Jahren erbrachten Leistungen (Referenzen) mit Angabe der Aufgabenstellung, des Untersuchungsumfanges, des Umsatzes, der Leistungszeit sowie der öffentlichen und privaten Auftraggeber (wenn möglich mit Ansprechpartner) und Angaben, inwieweit ggf. erbrachte konzeptionelle Leistungen im Anschluss durch die Auftraggeber realisiert werden bzw. wurden.
6) Erklärung Bietergemeinschaft nach Anlage G
7) Erklärung Unteraufträge nach Anlage H
8) Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer nach Anlage I
Für die Ausführung der Leistungen gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen der VOL/B und die Vergabeunterlagen einschließlich der Angebotsaufforderung.
Abschnitt IV: Verfahren
Bieter und/oder deren Bevollmächtigte sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Um ggf. erfolgte Änderungen, Ergänzungen, Berichtigungen oder Hinweise zu den Vergabeunterlagen zu erhalten, haben sich die Bewerber/Bieter eigenverantwortlich auf der Bekanntmachungsplattform (siehe Pkt. I.3)Kommunikation) zu informieren.
Das Angebot, sowie die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren und der gesamten Vertragslaufzeit haben in deutscher Sprache in Wort und Schrift zu erfolgen. Angebote, die in anderer Form (z. B. schriftlich, per E-Mail oder auf einem Datenträger) eingereicht werden, werden nicht berücksichtigt und
vom Verfahren zwingend ausgeschlossen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten. Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. §§ 160 ff. GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziff. VI.4.1). Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.