Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel Referenznummer der Bekanntmachung: DP-2021000055
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Altenholz
NUTS-Code: DEF0 Schleswig-Holstein
Postleitzahl: 24161
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.dataport.de
Abschnitt II: Gegenstand
Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel
Nach den Vorschriften und Richtlinien der DGUV, im ArbSchG, den TRBS und der BetrSichV, ist der Arbeitgeber verpflichtet innerhalb definierter Prüffristen die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel durchzuführen, um den gefahrlosen Umgang mit den vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Geräten sicherzustellen. Die letzte Prüfung erfolgte im Jahr 2019/2020.
Gegenstand der Ausschreibung ist ein Rahmenvertrag über für die Prüfung ortsveränderlicher Elektrogeräte nach DIN VDE 0701-0702 inkl. der erforderlichen Dokumentation für alle Dataport Standorte.
Hamburg
Hamburg
Das Los 1 umfasst alle derzeitigen und künftigen Standorte der Dataport AöR im Bundesland Hamburg.
Derzeitige Standorte sind:
• Niederlassung Hamburg Dataport AöR, Billstraße 81,82-84, 78, 79-83 und 87, 20539 Hamburg (insgesamt ca. 1700
Arbeitsplätze)
• Beim Strohhause 31, 20097 Hamburg (ca. 230 Arbeitsplätze)
• Normannenweg 27, 20537 Hamburg (ca. 150 Arbeitsplätze)
Verlängerungsoption um 2 Jahre.
Schleswig-Holstein
Kiel
Das Los 2 umfasst alle derzeitigen und künftigen Standorte der Dataport Aör im Bundesland Schleswig-Holstein.
Die derzeitigen Standorte sind:
• Unternehmenssitz Dataport „Anstalt öffentlichen Rechts“ Altenholz, Alten-holzer Straße 10-14, 24161 Altenholz (ca. 900
Arbeitsplätze)
Außenstandorte im Bereich Kiel:
• Falckensteiner Straße 2 / Gebäude 48b, 24159 Kiel (ca. 260 Arbeitsplätze)
• Falklandstraße 2, 24159 Kiel (ca. 60 Arbeitsplätze)
• Einsteinstraße 1 (2.OG) 24118 Kiel (ca. 30 Arbeitsplätze)
• Fraunhofer Straße 16, 24118 Kiel (ca. 70 Arbeitsplätze)
• Neufeldstraße 1 , 24118 Kiel (ca. 50 Arbeitsplätze)
• Kiel Moorsee, 24145 Kiel (ca. 50 Arbeitsplätze)
• Konrad Zuse Ring 1, 24220 Flintbek (ca. 180 Arbeitsplätze)
• Eckernförder Chaussee 1, 24214 Gettorf (ca. 8 Arbeitsplätze)
Außenstellen / Funkwerkstätten
• Possehlstraße 4, 24560 Lübeck
• Große Paaschburg 66, 25524 Itzehoe
• Neustadt 30, 24939 Flensburg,
• Mühlenweg 166 Haus 15, 24116 Kiel
Verlängerungsoption um 2 Jahre.
Mecklenburg-Vorpommern
Rostock
Das Los 3 umfasst alle derzeitigen und künftigen Standorte der Dataport Aör im Bundesland Schleswig-Holstein.
Der derzeitige Standorte ist:
• Niederlassung Rostock Dataport AöR, Erich Schlesinger Straße 37, 18095 Rostock (ca. 190 Arbeitsplätze)
Verlängerungsoption um 2 Jahre.
Bremen
Bremen
Das Los 4 umfasst alle derzeitigen und künftigen Standorte der Dataport Aör im Bundesland Schleswig-Holstein.
Der derzeitige Standort ist:
• Niederlassung Bremen Dataport AöR, Utbremer Straße 90, 28217 Bremen (ca. 270 Arbeitsplätze)
Verlängerungsoption um 2 Jahre.
Niedersachsen
Niedersachsen
Das Los 5 umfasst alle derzeitigen und künftigen Standorte der Dataport Aör im Bundesland Schleswig-Holstein.
Der derzeitige Standorte ist:
• Niederlassung Lüneburg Dataport AöR, Am Alten Eisenwerk 4, 21339 Lüne-burg (ca. 15 Arbeitsplätze)
Verlängerungsoption um zwei 2 Jahre.
Sachsen-Anhalt
Sachsen-Anhalt
Das Los 6 umfasst alle derzeitigen und künftigen Standorte der Dataport Aör im Bundesland Schleswig-Holstein.
Die derzeitigen Standorte sind:
• Niederlassung Magdeburg Dataport AöR, Otto-von-Guericke-Straße 4, 39104 Magdeburg (ca. 250 Arbeitsplätze)
• Niederlassung Halle a. d. Saale, Dataport AöR Kaiserslauterer Straße 75, 06128 Halle a. d. Saale (ca. 110 Arbeitsplätze)
Verlängerungsoption um 2 Jahre.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Hamburg
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Laucha
NUTS-Code: DEE08 Burgenlandkreis
Postleitzahl: 06636
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Schleswig-Holstein
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Laucha
NUTS-Code: DEE08 Burgenlandkreis
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Mecklenburg-Vorpommern
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Laucha
NUTS-Code: DEE08 Burgenlandkreis
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Bremen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Laucha
NUTS-Code: DEE08 Burgenlandkreis
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Niedersachsen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hirschberg
NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
Postleitzahl: 69493
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Sachsen-Anhalt
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Laucha
NUTS-Code: DEE08 Burgenlandkreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabestelle stellt die Vergabeunterlagen auf ihrer Portalseite (https://vergabeverfahren.dataport.de/evergabe.bieter/eva/#/supplierportal/dataport) zum Download zur Verfügung. Sollte ein Unternehmen sich zur Teilnahme an dem Vergabeverfahren entscheiden, so hat es sich dazu auf der Portalseite mit seinen Benutzerdaten anzumelden. Sofern für das Unternehmen noch keine Benutzerdaten bestehen sollten, ist dort eine kostenfreie Registrierung möglich. Die weitere Bearbeitung der Vergabeunterlagen erfolgt dann im Bieterassistenten. Nur so ist die Erstellung, Bearbeitung und Abgabe eines Angebotes möglich und sichergestellt, dass von der Vergabestelle ggf. weitere Angaben bzw. Hinweise zum Vergabeverfahren rechtzeitig bekanntgemacht werden können.
Erkennt ein Bieter Fehler/Unklarheiten/Widersprüche o. ä. in den Vergabeunterlagen oder bestehen hinsichtlich der Ausführung der Leistung Bedenken, so ist er verpflichtet, darauf in Form von Bieterfragen hinzuweisen. Tut er dies trotz Erkennens oder Erkennenmüssens nicht, so gehen daraus resultierende Nachteile zu seinen Lasten.
Bieterfragen sind im Rahmen eines Fragen- und Antwortenforums bis zu dem in der Projektinformation (siehe Vergabeunterlagen) als „Schluss Frageforum“ bezeichneten Termin im Abschnitt Nachrichten des Bieterassistenten jeweils einzeln über die „Senden“ Funktion einzureichen. Die Vergabestelle bittet jede Frage eingangs mit einem Betreff zu versehen, aus dem ersichtlich ist, auf welchen Teil der Vergabeunterlagen sich die Frage bezieht (z. B. Teil B – Leistungsbeschreibung).
Die Fragen und die Antworten werden in anonymisierter Form allen teilnehmenden Bietern unaufgefordert an dem in der Projektinformation genannten Termin ‚Fragen und Antworten an alle Bieter‘ (21.12.2018) über den Abschnitt Nachrichten zur Kenntnis gegeben. Im Rahmen der Anonymisierung behält sich die Vergabestelle Umformulierungen in der Fragestellung vor. Abweichend hiervon wird die Vergabestelle Auskünfte, die nur den fragenden Bieter betreffen, nur diesem mitteilen, soweit die Informationen für die anderen Bieter nicht relevant sind oder den Vertrauensschutz des fragenden Bieters verletzen. Ebenso wird die Vergabestelle unter Umständen Auskünfte schon vor dem genannten Datum versenden, wenn auf Grund der Art und des Inhalts der Frage eine unverzügliche Beantwortung geboten ist. Bei Fragen, die keine zusätzlichen Informationen im Sinne von § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV darstellen, prüft die Vergabestelle im jeweiligen Einzelfall, ob sie Antworten versendet.
Nach Abschluss des Fragen- und Antwortenforums eingehende Bieterfragen wird die Vergabestelle beantworten, soweit dies unter Berücksichtigung des Inhalts und der Komplexität der Frage sowie des Zeitplanes möglich und geboten ist.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/vergabekammer.html
Die Vergabestelle weist auf § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hin. Dieser lautet:
"§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“