BIM Bf Dresden Hbf, Sanierung Hallendach Leistungen der Bauüberwachung einschl. Vorwegmaßnahmen Referenznummer der Bekanntmachung: 2020/S 034-81391
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: 20FEI43558
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01069
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/de/geschaefte/lieferantenportal
Adresse des Beschafferprofils: https://bieterportal.noncd.db.de/Portal/
Abschnitt II: Gegenstand
BIM Bf Dresden Hbf, Sanierung Hallendach Leistungen der Bauüberwachung einschl. Vorwegmaßnahmen
BIM Bf Dresden Hbf, Sanierung Hallendach Leistungen der Bauüberwachung einschl. Vorwegmaßnahmen
Dresden
BIM Bf Dresden Hbf, Sanierung Hallendach Leistungen der Bauüberwachung einschl. Vorwegmaßnahmen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
BIM Bf Dresden Hbf, Sanierung Hallendach Leistungen der Bauüberwachung einschl. Vorwegmaßnahmen
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden."
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Dresden
BIM Bf Dresden Hbf, Sanierung Hallendach Leistungen der Bauüberwachung einschl. Vorwegmaßnahmen.
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
(5) Zusatzleistungen für Bauüberwachung vom 20.09.2021 - 30.11.2021 für Restarbeiten der Vorwegmaßnahmen
Die Beauftragung der Bauüberwachung für die Vorwegmaßnahme Modul 2 erfolgte entsprechend des geplanten Bauablaufes. Die zusätzlich notwendigen Leistungen konnten zum Zeitpunkt der Beauftragung der vertraglich vereinbarten Leistungen noch nicht erkannt und abgeschätzt werden und haben sich erst nach der Bauausführung der VM 2 ergeben, da Mängel in der Bauausführung auftraten, die im Rahmen der zusätzlichen Beauftragung seitens des AN Bau abgearbeitet werden. Der oben genannte Zeitraum der Arbeiten ist das Ergebnis aus verfügbaren Sperrpausen sowie der notwendigen Arbeitszeit zur Mängelbeseitigung und für Restarbeiten. Hierfür sind zusätzliche Leistungen der Bauüberwachung notwendig.
Die Anmeldung der zusätzlich Arbeiten konnte erst am 06.07.2021 erfolgen, da zunächst Abstimmungen mit dem AN Bau und Abstimmungen zur Sperrpausenverfügbarkeit nötig waren.Ein Wechsel der Bauüberwachung für diese Zusatzleistungen wäre mit einer Ausschreibung der Leistungen, mit der Einweisung des Personals vor Ort und der Einrichtung vor Ort verbunden gewesen. Zudem hätten die Anmeldung der Bauüberwachung beim EBA stattfinden müssen. Da die Sperrpausen ohnehin als B-Maßnahme angemeldet wurden, musste eine zügige Beauftragung der Bauüberwachungsleistungen geschehen, um den Bauablauf nicht zu gefährden. Zwangspunkt zur Fertigstellung ist, dass die erforderliche mangelfreie Bauleistung für den AN Bau der Hauptmaßnahme ab Frühjahr 2022 zur Verfügung stehen muss und aufgrund weiterer Vorwegmaßnahmen im ersten Quartal 2022 weitere Vorwegmaßnahmen im Hallendach stattfinden, die die Mängelbeseitigung behindern könnten. Folglich müssen die Arbeiten zwangsläufig im Jahr 2021 abgeschlossen