Breitbandausbau Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel
Konzessionsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Gottleuba-Berggießhübel
NUTS-Code: DED2F Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Postleitzahl: 01816
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadt-bgb.de
Abschnitt II: Gegenstand
Breitbandausbau Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel
Die Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel beabsichtigt, die Förderung des Ausbaus von nachhaltigen sowie zukunfts- und hochleistungsfähigen Breitbandinfrastrukturen (sog. NGA-Netze im Sinne der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ in der Fassung vom 3. Juli 2018; im Folgenden: „Förderrichtlinie des Bundes“) mit schnellen Internetanschlüssen für Teile des Stadtgebiets der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel. Ziel ist die Schließung der sogenannten Wirtschaftlichkeitslücke im Sinne von Ziffer 3.1 der Förderrichtlinie des Bundes.
Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel
Die Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel verfolgt die Zielstellung gemäß den Fördermittelbedingungen, eine flächendeckende NGA-Breitbandversorgung im gesamten Ausbaugebiet zu erreichen. Das Ziel ist die Herstellung einer flächendeckenden Versorgung mit Breitbandinternetanschlüssen und entsprechenden Diensten mit Datenübertragungsraten von mindestens Gbit/s im Downstream und 1 Gbit/s im Upstream für alle Anschlussnehmer in den Ausbaugebieten. Mit der Fertigstellung des NGA Netzes müssen alle im Erschließungsgebiet vorhandenen Anschlussnehmer (insbesondere Haushalte, Unternehmen, öffentliche Einrichtungen, Bildungseinrichtungen etc.) zuverlässig an das NGA-Netz angeschlossen sein und zuverlässig mit mindestens 1 Gbit/s Downstream und mindestens 1 Gbit/s im Upstream versorgt werden.
Option:
Gemäß dem Einheitlichen Materialkonzept und dem Vorgaben für die Dimensionierung passiver Infrastruktur im Rahmen des geförderten Breitbandausbaus vom 2. April 2019 (im Folgenden: „Materialkonzept des Bundes“) sind die Dimensionierung und Verlegung neuer Leerrohre sowie die Errichtung von Verteileinrichtungen, Schächten und Zuführungen so vorzunehmen, dass auf Basis dieser Maßnahme auch die Erweiterung der realisierten Infrastruktur gewährleistet wird. Eine Erweiterung des Netzes ist z. B. denkbar, wenn Teilnehmer, die bereits mit 30 Mbit/s oder mehr versorgt sind und an den geförderten Trassen (Anschluss der „weißen Flecken“) liegen. Eine Förderung des Anschlusses sog. „schwarzer Flecken“ ist ausgeschlossen.
Um eine Erweiterung zur entsprechenden Erschließung vorzubereiten, kann ein sog. Vortrieb auf Basis von Reservekapazitäten gemäß der Hinweisschreiben der atene KOM GmbH vom 4. Februar 2020 und vom 31. August 2020 sowie gemäß des Begleitschreibens „Häufige Fragen und Antworten (FAQ) zum Vortrieb auf Basis von Reservekapazitäten“ vom 31. August 2020, der Checkliste zum Vortrieb auf Basis von Reservekapazitäten vom 31. August 2020 und des Schreibens „Eigenerklärung zum Vortrieb“ erfolgen. Dabei werden über die Mindestvorgaben des Materialkonzeptes des Bundes hinausgehende Reservekapazitäten verlegt. Die zukünftige Erschließung kann soweit vorbereitet werden, dass eine Muffe an der Grundstücksgrenze oder auch auf dem Grundstück abgelegt wird. Die Ausgaben für Tiefbauleistungen und Material sind bis zur oben genannten Muffe förderfähig.
Die Bieter haben mit Ihrem Angebot optional den entsprechenden Vortrieb auf Basis von Reservekapazitäten gemäß ihrer Netzplanung für die Erschließung der „weißen Flecken“ anzubieten. Ziel des Konzessionsgebers ist es dabei, unter Einhaltung der Fördermittelbedingungen eine möglichst große Erweiterung der für die Erschließung der weißen Flecken herzustellenden und zu betreibenden NGA-Netze zu erreichen.
Dem Konzessionsgeber steht insoweit eine einseitige Option zu, die vorbeschriebene Erweiterung der NGA-Netze zusätzlich zur Erschließung der weißen Flecken zu bezuschlagen. Die Bieter haben aber ausdrücklich keinen Anspruch auf die Bezuschlagung auch der Option.
Die Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernder Bewerber ist auf 3 bis 6 Teilnehmer begrenzt. Objektive Kriterien für die Auswahl dieser Bewerber sind: Referenzen (Einschlägigkeit, Anzahl) (45%), Personalausstattung (Anzahl, Qualifikation und Erfahrung Mitarb. + Projektleiter (25 %), Umsatz mit Leistungen, die mit dem Konzessionsgegenstand vergleichbar sind (20 %) sowie Net. Gesamtumsatz (10 %).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1) Nachweis über aktuell gültige Eintragung in ein Handelsregister oder ein Berufsregister gemäß Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 26.2.2014;
2) Eigenerklärung, dass in der Person des Bewerbers keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWBvorliegen;
3) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 21 des AEntG, § 98c des AufenthG, § 19 desMiLoGund § 21 des SchwarzarbG vorliegen;
4) Kurze Unternehmensdarstellung (insbesondere Gesellschaftsstruktur, evtl. Konzernzugehörigkeit bzw.wirtschaftliche Verflechtung, Geschäftsfelder);
5) Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichneteErklärung abzugeben, in der:
— die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird,
— alle Mitglieder aufgeführt sind,
— ein von allen Mitgliedern gegenüber dem Auftraggeber im Vergabeverfahren und darüber hinaus uneingeschränkt für jedes Mitglied bevollmächtigter Vertreter bezeichnet und mit Geldempfangsvollmachtausgestattet ist,
— die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder erklärt wird.
Eine besondere Rechtsform der Bewerbergemeinschaft und/oder Arbeitsgemeinschaft wird nichtvorgeschrieben. Mehrfachbewerbungen, d.h. parallele Beteiligung als Einzelbewerber und gleichzeitig als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, sind unzulässig. Die Vergabestelle wertet es jedoch nicht als unzulässige Doppelbewerbung, wenn Nachunternehmer von verschiedenen Bewerbern bzw. Bewerbergemeinschaften eingebunden werden bzw. Mitglied einer Bewerbergemeinschaft sind. Zwingende Maßgabe ist hierbei jedoch, dass der Nachunternehmer keine Kenntnis über die Angebotspreise der relevanten Bewerber/Bewerbergemeinschaften hat, bei denen er Nachunternehmer ist. Dies ist nach Aufforderung durch verbindliche Erklärung des jeweiligen Nachunternehmers gegenüber der Vergabestelle zu versichern. Im Falle einerunzulässigen Doppelbewerbung müssen zur Wahrung des Wettbewerbsprinzips beide betroffenen Bewerber/Bewerbergemeinschaften ausgeschlossen werden. Mehrfachbewerbungen sind auch Bewerbungen rechtlich unselbständiger Niederlassungen eines Bewerbers.
6) Geforderte Eigenerklärungen sind von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft separat zu unterzeichnen,geforderte Nachweise separat vorzulegen und zusammen mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
Eigenerklärungen sind zu unterzeichnen, mit Datum zu versehen und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
1) Bilanzen der letzten 3 Geschäftsjahre in Kopie;
2) Eigenerklärungen über den Nettogesamtumsatz des Bewerbers/des Mitgliedes der Bewerbergemeinschaft/des Nachunternehmers der letzten 3 Geschäftsjahre;
3) Eigenerklärung über den Nettojahresumsatz des Bewerbers/des Mitgliedes der Bewerbergemeinschaft/desNachunternehmers der letzten 3 Geschäftsjahre für Leistungen, die mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sind;
4) Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung bzw. Betriebshaftpflichtversicherung. Die Deckungssummen müssen mindestens betragen:
(a) Personenschäden [Betrag gelöscht] EUR;
(b) Sach-/Vermögensschäden [Betrag gelöscht] EUR;
(c) sonstige Schäden [Betrag gelöscht] EUR.
Die Maximierung der Ersatzleistungen muss mindestens das 2-fache der genannten Deckungssummen pro Jahr betragen.
Der Nachweis des Versicherungsschutzes kann durch eine Bestätigung der Versicherung (z. B. in Form einer Kopie der Versicherungspolice) geführt werden. Bei Nichtbestehen oder Unterschreitung der geforderten Berufshaftpflichtversicherung sind mit dem Teilnahmeantrag eine Erklärung des Versicherers und eine Eigenerklärung des Bewerbers vorzulegen, dass im Auftragsfall der Versicherungsschutz mit den geforderten Deckungssummen abgeschlossen wird;
5) Eigenerklärung, dass der Bewerber die geltenden fördermittelrechtlichen Bestimmungen während der ganzen Phase des Projektes einhalten wird;
6) Geforderte Eigenerklärungen sind von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft separat zu unterzeichnen,geforderte Nachweise separat vorzulegen und zusammen mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
Eigenerklärungen sind zu unterzeichnen, mit Datum zu versehen und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
1) Referenzen über die Erbringung von Leistungen im Hinblick auf die ausgeschriebenen Leistungen innerhalbder letzten 3 Jahre, jeweils unter konkreter Benennung des Auftraggebers nebst Ansprechpartner und dessenErreichbarkeit, des Auftragsgegenstandes und der Laufzeit;
2) Darstellung des voraussichtlichen Projektteams (einschließlich Organigramm und Kurzdarstellung des voraussichtlich einzusetzenden Personals mit beruflicher Qualifikation sowie kurzer Aufgabenbeschreibung der Mitarbeiter);
3) Eigenerklärung über die Zahl der in den letzten 3 Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Berufsgruppen unter Angabe der Qualifikation;
4) Nachweis über das Vorliegen einer Meldebestätigung nach § 6 Telekommunikationsgesetz (TKG) oder Nachweis, dass der Bewerber die Voraussetzungen zur Erlangung einer entsprechenden Bescheinigung erfüllt bzw. erfüllen kann;
5) Nachweis über die Übertragung der Nutzungsberechtigung von Wegen im Projektgebiet gemäß §§ 68,69 TKG oder Nachweis, dass der Bewerber die Voraussetzungen zur Erlangung einer entsprechenden Bescheinigung erfüllt bzw. erfüllen kann;
6) Eigenerklärung bzgl. Infrastrukturatlas;
7) Geforderte Eigenerklärungen sind von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft separat zuunterzeichnen, geforderte Nachweise separat vorzulegen und zusammen mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
Eigenerklärungen sind rechtsverbindlich zu unterzeichnen, mit Datum zu versehen und mit demTeilnahmeantrag einzureichen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Die Vergabeunterlagen enthalten einen Teilnahmeantrag nebst Bewerberbogen, den die Bewerber für die Erstellung und Einreichung ihres Teilnahmeantrages verwenden müssen;
2) Wenn für die geforderten Nachweise keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, dürfen sie zum Zeitpunktdes Schlusstermins für den Eingang des Teilnahmeantrages nicht älter als 12 Monate sein, außer in denVergabeunterlagen ist etwas anderes bestimmt;
3) Bedient sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft eines Nachunternehmers und beruft er/sie sich aufdessen technische, berufliche, wirtschaftliche und/oder finanzielle Leistungsfähigkeit (Eignungsleihe, z. B. fürReferenzen), so sind die Nachunternehmer entsprechend zu benennen und die in den Ziffern III.1.1) Nrn. 1 bis4 genannten Nachweise und Erklärungen vollständig und – nur soweit dies für die Eignungsleihe erforderlich ist – die in den Ziffern III.1.2.) Nrn. 1 bis 5 sowie III.1.3) Nrn. 1 bis 6 genannten Nachweise und Erklärungen auch von dem Nachunternehmer mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Erfolgt durch den Bewerber/die Bewerbergemeinschaft der Einsatz von Nachunternehmern zur Ausführungdes (Teil-)Auftrags, hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft auf Verlangen der Vergabestelle die Nachunternehmer zu benennen, welche die oben aufgeführten Teile des Auftrages ausführen werden und die entsprechenden Verpflichtungserklärung(-en) vorzulegen, dass dem Bewerber/der Bewerbergemeinschaft diese Nachunternehmer zur Verfügung stehen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen dem Bewerber/der Bewerbergemeinschaft und diesen Nachunternehmern bestehenden Verbindungen.
4) Sofern sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf RessourcenDritter/Nachunternehmer/konzernverbundener Unternehmen berufen möchte, muss er/sie spätestens auf Verlangen des Konzessiongebers nachweisen, dass ihm/ihr die Ressourcen des Drittunternehmens für die Auftragsausführung in tatsächlich geeigneter Weise zur Verfügung stehen werden (Verpflichtungserklärung);
5) Es erfolgt keine Entschädigung für die Erstellung der Teilnahmeunterlagen oder Angebote;
6) Bewerbungen und Angebote sind in deutscher Sprache abzufassen;
7) Die Bewerbungs- und Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben;
8) Es werden nur elektronisch in Textform eingereichte Bewerbungen und Angebote gewertet;
9) Verspätet eingereichte Bewerbungen und Angebote werden nicht gewertet;
10) Die Teilnahme der Bewerber/Bieter bei der Eröffnung der Bewerbungen sowie der Angebote istausgeschlossen;
11) Es sollen nur die geforderten Erklärungen/Unterlagen/Nachweise dem Teilnahmeantrag beigefügt werden. Der Inhalt allgemein gültiger Firmenunterlagen, Broschüren, Mappen o. ä. wird nicht berücksichtigt;
12) Fragen zum Teilnahmewettbewerb sind ausschließlich über die Nachrichtenfunktion unter www.subreport-elvis.de mit dem Betreff „Fragen zum Teilnahmewettbewerb Vergabe des Ausbaus von NGA-Netzen“ zu stellen und werden über den unter Ziffer I.3) genannten Link zur Beantwortung veröffentlicht. Bei Fragen zu der Plattform www.subreport.de können sich die Bewerber an Herrn Ralf Jedecke (E-Mail: [gelöscht] , Tel.: +49 (0) 221-98578-45) wenden. Auf Fragen, die nach dem 12.8.2019 (Ortszeit: 20.00 Uhr) eingehen, kann eine rechtzeitige Beantwortung nicht mehr sichergestellt werden. Die Bewerber/Bewerbergemeinschaften haben sich über alle eingestellten Antworten eigenständig zu informierenund deren Inhalte zu berücksichtigen;
13) Die Bewerber/Bewerbergemeinschaften haben Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse entsprechend und deutlich zu kennzeichnen;
14) Der Konzessionsgeber behält sich vor, fehlende, unvollständige und/oder fehlerhafte Nachweise, Unterlagen und Erklärungen unter angemessener Fristsetzung bei den Bewerbern/Bietern nachzufordern. Ebenso behält sich die Vergabestelle vor, die Bestätigung der gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise bzw. Originale der eingereichten Kopien zu verlangen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
1. Bitte beachten Sie, dass die Vergabekammer Sachsen sowie die Vergabekammer Mecklenburg-Vorpommern und das Oberlandesgericht Dresden der Rechtsmeinung sind, dass ein Vergabenachprüfungsverfahren unzulässig ist, da bei der Art der zu vergebenden Konzession die Bereichsausnahme des § 149 Nr. 8 GWB vorliegt.
Sofern die Bieter anderer Rechtsansicht sind und ein Vergabenachprüfungsverfahren für zulässig erachten, gelten folgende Hinweise:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 S. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in §135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen,
2. Sofern die Bieter der Rechtsansicht der Vergabekammern Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern sowie des Oberlandesgerichtes folgen, sind für Rechtsbehelfe gegen das Verfahren die Zivilgerichte zuständig.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland