Ersatzneubau Grundschule Fruerlund, provisorische Maßnahmen Trinkwasser- und Wärmeversorgung Referenznummer der Bekanntmachung: 179/2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Flensburg
NUTS-Code: DEF01 Flensburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24937
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.flensburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ersatzneubau Grundschule Fruerlund, provisorische Maßnahmen Trinkwasser- und Wärmeversorgung
Ersatzneubau Grundschule Fruerlund, provisorische Maßnahmen Trinkwasser- und Wärmeversorgung, Az. 179/2021.
Ersatzneubau Grundschule Fruerlund Bohlberg 56-58 24943 Flensburg
Ersatzneubau Grundschule Fruerlund, provisorische Maßnahmen Trinkwasser- und Wärmeversorgung, Az. 179/2021:
Als Vorbereitung für den 1. Bauabschnitt, der Errichtung des Schulgebäudes mit Sporthalle, sind neben dem Abbrucharbeiten Trakt 5, Sporthalle und Pavillon, die im Baufeld befindlichen Trinkwasser- und Heizungsleitungen freizuschalten und mittels freiverlegter Leitungen umzuverlegen.
Dazu werden außerhalb des Baufeldes des 1. Bauabschnittes die Trinkwasser- und Heizungsleitungen oberhalb des Erdreiches verlegt und im Bereich des Hauptgebäudes, des Trakt 1 und 2 an die vorhandenen erdverlegten Trinkwasser- und Heizungsleitungen angebunden.
Da, die provisorische Trinkwasserleitung bis zu zwei Jahre betrieben werden muss, kommt ein vorisoliertes Trinkwasserrohr mit integrierter Rohrbegleitheizung zum Einsatz. Zudem wird im Bereich der Gebäude Trakt 1 und 2, ein Abgang für ein Bauwasseranschluss vorgesehen.
Für die Heizungsversorgung kommt ein flexibles, vorisoliertes Rohrsystem mit Leckageüberwachung zum Einsatz. Da die Wärmeversorgung direkt aus dem Sekundärnetz der Stadtwerke Flensburg erfolgt, dürfen nur 100% diffusionsdichte Rohre (kein PE-x Rohr) verwendet werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Gesamtleistung
Ort: Flensburg
NUTS-Code: DEF01 Flensburg, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
WICHTIG:
Achten Sie bitte immer beim Herunterladen einer neuen Ausschreibung auch auf den Bereich "Kommunikation"!
Dort finden Sie bereits versendete Nachsendungen/ Änderungsmitteilungen zu der Ausschreibung.
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Alle Nachsendungen finden Sie immer im Bereich "Kommunikation".
Jegliche Änderungen im LV werden automatisch Vertragsbestandteil, auch wenn Sie von einer Nachsendung keine Kenntnis erlangen.
Vergabemindestlohn:
Das Vergabegesetz Schleswig-Holstein (VGSH) wird angewendet. Die Unternehmen verpflichten sich mit Angebotsabgabe zur Zahlung des Vergabemindestlohns nach § 4 Abs. 1 VGSH.
Nachweise zur Eignung:
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen.
Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHBR4K8
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.wirtschaftsministerium.schleswig-holstein.de
Ist ein Bewerber der Auffassung, dass der Auftraggeber die Bestimmungen über das Vergabeverfahren nicht einhält oder nicht eingehalten hat, kann er bei der Vergabekammer Schleswig-Holstein ein Nachprüfungsverfahren beantragen. Ein Antrag ist nur dann zulässig, wenn der Verstoß gegen die Vergabevorschriften unverzüglich beim Auftraggeber gerügt wird.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.landesregierung.schleswig-holstein.de