Beschaffung iPads und Notebooks sowie Convertibles Referenznummer der Bekanntmachung: R 4611/21
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lübeck
NUTS-Code: DEF03 Lübeck, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 23560
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.swhl.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung iPads und Notebooks sowie Convertibles
Die Hansestadt Lübeck und ihre Schulen möchten in Zusammenarbeit mit der TraveKom eine lernförderliche IT-Infrastruktur aufbauen. In diesem Zusammenhang sollen rd. 1.300 Apple iPads (Generation 2020) als Los 1, rd. 800 Notebooks als Los 2 und rd. 40 Convertibles als Los 3 beschafft werden. Um flexibel auf eventuell entstehenden Bedarfsschwankungen reagieren zu können, möchte die TraveKom die o.g. Hardware zusätzlich mit drei optionalen Losen ausschreiben. Dem entsprechend sollen optional rd. 1.300 Apple iPads (Generation 2020) als Los 4, rd. 2000 Notebooks als Los 5 und rd. 100 Convertibles als Los 6 angeboten werden. Die Lose 4, 5 und 6 sind für die TraveKom unverbindlich, d.h. keine Abnahmegarantie, und werden erst bei Bedarf beauftragt.
Grundsätzlich wird beim Aufbau der lernförderlichen IT-Infrastruktur eine möglichst hohe Endgerätestandardisierung angestrebt, um den zugehörigen Wartungsaufwand möglichst gering zu halten. Die Auswahl der Geräte wird zum einen durch Anforderungen der Schulen und somit dem letztendlichen Einsatzort bestimmt. Zum anderen kommen Anforderungen seitens der ITSM involvierten Stellen hinzu, die sich vor allem auf Kriterien der technischen Endgeräte-Wartung, sowie Liefer-, Lager- und Inventarisierungsanforderungen beziehen.
Damit das Ausschreibungsverfahren und anschließende Prozesse bis zur schulischen Endgeräte-Inbetriebnahme im Rahmen der durch das Förderprogramm, "Landesprogramm Digitale Schule SH - Leihgeräte für bedürftige Schülerinnen und Schüler", gegebenen Fristen für die TraveKom GmbH umsetzbar ist, ist sowohl hinsichtlich technischer als auch logistischer Aspekte eine Zusammenarbeit bzw. gemeinsame Planung zwischen dem Auftragnehmer und der TraveKom notwendig. Die Planung erfolgt direkt nach der Zuschlagserteilung im Anschluss an das Ausschreibungsverfahren.
Die Einkaufsbedingungen der TraveKom GmbH sind Vertragsbestandteil dieser Ausschreibung.
Der Auftraggeber behält sich vor, alle Lose einzeln zu vergeben, die Lose 2 und 3 sowie Lose 5 und 6 zusammen zu fassen, oder alle Lose an einen Anbieter zu vergeben.
Lieferung von iPads
TraveKom GmbH Lübeck
Lieferung von mindestens 1.300 Apple iPad 2020er Modell mit 10.2" inkl. Hülle gem. Anforderungskatalog für Los 1. Auf Seiten des Auftraggebers besteht keine über die Mindestliefermenge hinausgehende Abnahmepflicht.
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Zustellung sämtlicher Geräte als Staffellieferung zwischen KW 36 - KW 42 mit mindestens 2 Lieferungen pro Woche und variablen Liefermengen entsprechend der durch den Auftraggeber bestimmten Vorgaben.
Aufgrund der im DigitalPakt 2 definierten Fristen ist eine garantierte Lieferzusage bis zum 30.10.2021 unerlässlich.
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Dem Angebot sind ausführliche Produktbeschreibungen (Datenblätter) in Form einer Anlage beizufügen. In den Datenblättern ist unbedingt die tatsächliche Konfiguration der angebotenen Komponenten kenntlich zu machen oder eine detaillierte Einzelauflistung zu liefern.
Die vom Bieter angebotene Technik genügt grundsätzlich als energieeffizientes Produkt den Anforderungen der zuletzt gültigen Stufe des ENERGY STAR Programms (Version 8.0). Bitte übergeben Sie mit dem Angebot einen entsprechenden Nachweis.
Sämtliche hier angebotenen Technik ist CE zertifiziert. Der Auftragnehmer garantiert die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen (Verordnung (EG) Nr. 765/2008, Beschluss Nr. 768/2008/EG vom 9. Juli 2008; Richtlinie 2014/53/EU; Richtlinie 2009/125/EC; Richtlinie 2011/65/EU) in den Bereichen Gerätesicherheit, elektromagnetische Verträglichkeit, Telekommunikation und Umwelt, die für das Inverkehrbringen von Computern gelten. Eine Herstellerselbsterklärung (EU-Konformitätserklärung) ist auf Anforderung der Vergabestelle beizubringen.
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Weitere Anforderungen gem. Anforderungskatalog an Los 1: iPads.
Lieferung von Notebooks
TraveKom GmbH Lübeck
Lieferung von mindestens 800 Notebooks inkl. Taschen gem. Anforderungskatalog Los 2.
Die exakte Geräteliefermenge kann aufgrund der Besonderheiten bedingt durch Vorgaben des DigitalPakts nur mit Kenntnis des Endgerätestückpreises ermittelt werden. Demzufolge wird eine Mindestliefermenge der Notebooks von 800 Stück. Auf Seiten des Auftraggebers besteht keine über die Mindestliefermenge hinausgehende Abnahmepflicht.
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Zustellung sämtlicher Geräte als Staffellieferung zwischen KW 36 - KW 42 mit mindestens 2 Lieferungen pro Woche und variablen Liefermengen entsprechend der durch den Auftraggeber bestimmten Vorgaben..
Aufgrund der im DigitalPakt 2 definierten Fristen ist eine garantierte Lieferzusage bis zum 30.10.2021 unerlässlich.
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Dem Angebot sind ausführliche Produktbeschreibungen (Datenblätter) in Form einer Anlage beizufügen. In den Datenblättern ist unbedingt die tatsächliche Konfiguration der angebotenen Komponenten kenntlich zu machen oder eine detaillierte Einzelauflistung zu liefern.
Die vom Bieter angebotene Technik genügt grundsätzlich als energieeffizientes Produkt den Anforderungen der zuletzt gültigen Stufe des ENERGY STAR Programms (Version 8.0). Bitte übergeben Sie mit dem Angebot einen entsprechenden Nachweis.
Sämtliche hier angebotenen Technik ist CE zertifiziert. Der Auftragnehmer garantiert die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen (Verordnung (EG) Nr. 765/2008, Beschluss Nr. 768/2008/EG vom 9. Juli 2008; Richtlinie 2014/53/EU; Richtlinie 2009/125/EC; Richtlinie 2011/65/EU) in den Bereichen Gerätesicherheit, elektromagnetische Verträglichkeit, Telekommunikation und Umwelt, die für das Inverkehrbringen von Computern gelten. Eine Herstellerselbsterklärung (EU-Konformitätserklärung) ist auf Anforderung der Vergabestelle beizubringen.
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Weitere Anforderungen sind dem Anforderungskatalog für Los 2 zu entnehmen.
Für die Notebooks ist der Preis nicht das einzige Zuschlagskriterium, Details dazu finden sich in den zusätzlichen Unterlagen im Projektraum.
Lieferung von Convertibles
TraveKom GmbH Lübeck
Lieferung von mindestens 40 Convertibles inkl. Hüllen gem. Anforderungskatalog für Los 3. Auf Seiten des Auftraggebers besteht keine über die Mindestliefermenge hinausgehende Abnahmepflicht.
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Dem Angebot sind ausführliche Produktbeschreibungen (Datenblätter) in Form einer Anlage beizufügen. In den Datenblättern ist unbedingt die tatsächliche Konfiguration der angebotenen Komponenten kenntlich zu machen oder eine detaillierte Einzelauflistung zu liefern.
Die vom Bieter angebotene Technik genügt grundsätzlich als energieeffizientes Produkt den Anforderungen der zuletzt gültigen Stufe des ENERGY STAR Programms (Version 8.0). Bitte übergeben Sie mit dem Angebot einen entsprechenden Nachweis.
Sämtliche hier angebotenen Technik ist CE zertifiziert. Der Auftragnehmer garantiert die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen (Verordnung (EG) Nr. 765/2008, Beschluss Nr. 768/2008/EG vom 9. Juli 2008; Richtlinie 2014/53/EU; Richtlinie 2009/125/EC; Richtlinie 2011/65/EU) in den Bereichen Gerätesicherheit, elektromagnetische Verträglichkeit, Telekommunikation und Umwelt, die für das Inverkehrbringen von Computern gelten. Eine Herstellerselbsterklärung (EU-Konformitätserklärung) ist auf Anforderung der Vergabestelle beizubringen.
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Die Convertibles sind komplett in einer Charge zu liefern. Die Lieferung muss bis zum 30.10.2021 garantiert erfolgt sein. Die Auslieferung der gesamten Bestellung direkt an eine vom Kunden spezifizierte Adresse ist erforderlich.
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Weitere Anforderungen sind dem Anforderungskatalog Los 3 zu entnehmen.
Für die Convertibles ist der Preis nicht das einzige Zuschlagskriterium, Details dazu finden sich in den zusätzlichen Unterlagen im Projektraum.
Lieferung von iPads (optional)
TraveKom GmbH Lübeck
Lieferung von rd. 1.300 Apple iPad 2020er Modell mit 10.2" inkl. Hülle gem. Anforderungskatalog für Los 4. Auf Seiten des Auftraggebers besteht keine Abnahmepflicht für das optionale Los. Los 4 wird erst bei Bedarf beauftragt.
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Dem Angebot sind ausführliche Produktbeschreibungen (Datenblätter) in Form einer Anlage beizufügen. In den Datenblättern ist unbedingt die tatsächliche Konfiguration der angebotenen Komponenten kenntlich zu machen oder eine detaillierte Einzelauflistung zu liefern.
Die vom Bieter angebotene Technik genügt grundsätzlich als energieeffizientes Produkt den Anforderungen der zuletzt gültigen Stufe des ENERGY STAR Programms (Version 8.0). Bitte übergeben Sie mit dem Angebot einen entsprechenden Nachweis.
Sämtliche hier angebotenen Technik ist CE zertifiziert. Der Auftragnehmer garantiert die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen (Verordnung (EG) Nr. 765/2008, Beschluss Nr. 768/2008/EG vom 9. Juli 2008; Richtlinie 2014/53/EU; Richtlinie 2009/125/EC; Richtlinie 2011/65/EU) in den Bereichen Gerätesicherheit, elektromagnetische Verträglichkeit, Telekommunikation und Umwelt, die für das Inverkehrbringen von Computern gelten. Eine Herstellerselbsterklärung (EU-Konformitätserklärung) ist auf Anforderung der Vergabestelle beizubringen.
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Weitere Anforderungen gem. Anforderungskatalog an Los 4: iPads.
Lieferung von Notebooks (optional)
TraveKom GmbH Lübeck
Lieferung von rd. 2000 Notebooks inkl. Taschen gem. Anforderungskatalog Los 5. Auf Seiten des Auftraggebers besteht keine Abnahmepflicht für das optionale Los 5. Das Los wird erst bei Bedarf beauftragt.
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Dem Angebot sind ausführliche Produktbeschreibungen (Datenblätter) in Form einer Anlage beizufügen. In den Datenblättern ist unbedingt die tatsächliche Konfiguration der angebotenen Komponenten kenntlich zu machen oder eine detaillierte Einzelauflistung zu liefern.
Die vom Bieter angebotene Technik genügt grundsätzlich als energieeffizientes Produkt den Anforderungen der zuletzt gültigen Stufe des ENERGY STAR Programms (Version 8.0). Bitte übergeben Sie mit dem Angebot einen entsprechenden Nachweis.
Sämtliche hier angebotenen Technik ist CE zertifiziert. Der Auftragnehmer garantiert die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen (Verordnung (EG) Nr. 765/2008, Beschluss Nr. 768/2008/EG vom 9. Juli 2008; Richtlinie 2014/53/EU; Richtlinie 2009/125/EC; Richtlinie 2011/65/EU) in den Bereichen Gerätesicherheit, elektromagnetische Verträglichkeit, Telekommunikation und Umwelt, die für das Inverkehrbringen von Computern gelten. Eine Herstellerselbsterklärung (EU-Konformitätserklärung) ist auf Anforderung der Vergabestelle beizubringen.
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Weitere Anforderungen sind dem Anforderungskatalog für Los 5 zu entnehmen.
Für die Notebooks ist der Preis nicht das einzige Zuschlagskriterium, Details dazu finden sich in den zusätzlichen Unterlagen im Projektraum.
Lieferung von Convertibles (optional)
TraveKom GmbH Lübeck
Lieferung von rd. 100 Convertibles inkl. Hüllen gem. Anforderungskatalog für Los 6. Auf Seiten des Auftraggebers besteht keine Abnahmepflicht für das optionale Los. Die Beauftragung wird erst im Bedarfsfall erfolgen.
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Dem Angebot sind ausführliche Produktbeschreibungen (Datenblätter) in Form einer Anlage beizufügen. In den Datenblättern ist unbedingt die tatsächliche Konfiguration der angebotenen Komponenten kenntlich zu machen oder eine detaillierte Einzelauflistung zu liefern.
Die vom Bieter angebotene Technik genügt grundsätzlich als energieeffizientes Produkt den Anforderungen der zuletzt gültigen Stufe des ENERGY STAR Programms (Version 8.0). Bitte übergeben Sie mit dem Angebot einen entsprechenden Nachweis.
Sämtliche hier angebotenen Technik ist CE zertifiziert. Der Auftragnehmer garantiert die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen (Verordnung (EG) Nr. 765/2008, Beschluss Nr. 768/2008/EG vom 9. Juli 2008; Richtlinie 2014/53/EU; Richtlinie 2009/125/EC; Richtlinie 2011/65/EU) in den Bereichen Gerätesicherheit, elektromagnetische Verträglichkeit, Telekommunikation und Umwelt, die für das Inverkehrbringen von Computern gelten. Eine Herstellerselbsterklärung (EU-Konformitätserklärung) ist auf Anforderung der Vergabestelle beizubringen.
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Weitere Anforderungen sind dem Anforderungskatalog Los 6 zu entnehmen.
Für die Convertibles ist der Preis nicht das einzige Zuschlagskriterium, Details dazu finden sich in den zusätzlichen Unterlagen im Projektraum.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Bei der Angebotsangabe sind die hier angegebenen Unterlagen vollständig mit einzureichen! Dies gilt auch für die unter Punkt III 2.2) und 2.3) abgeforderten Unterlagen/Nachweise/Erklärungen.
Angebote, die nicht die geforderten Unterlagen, Erklärungen und Nachweise komplett enthalten, werden nicht berücksichtigt. Die Unterlagen, Erklärungen und Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Das Angebot ist in Textform nach § 126b BGB und elektronisch über die unter Ziff. I.3) genannte Vergabeplattform unter https://www.dtvp.de/ abzugeben.
Die Erklärungen und Nachweise sollen in der angegebenen Reihenfolge (1) - (10) zusammengefasst werden und als Ganzes, bestenfalls durchnummeriertes Dokument abgegeben werden.
Als vorläufiger Eignungsnachweis wird zudem die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) akzeptiert, soweit diese die nachfolgenden Erklärungen und Nachweise umfasst. Von ausländischen Bietern sind gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes einzureichen. Soweit die Aktualität der Eigenerklärung bzw. des Eignungsnachweises gefordert wird, bedeutet dies, dass die Erklärung bzw. der Nachweis nicht älter als 6 Monate oder mindestens noch 6 Monate gültig zu sein hat.
1. Vorlage eines aktuellen Handelsregisterauszuges oder einer gleichwertigen Urkunde oder Bescheinigung einer zuständigen Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bewerbers, soweit aufgrund der Unternehmensform eine Eintragung vorgesehen ist.
2. Vorlage eines aktuellen Gewerbezentralregisterauszugs oder einer gleichwertigen Urkunde oder Bescheinigung einer zuständigen Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bewerbers, soweit aufgrund der Unternehmensform eine Eintragung vorgesehen ist.
3. Eigenerklärung, dass keine zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 und Abs. 4 GWB und keine fakultativen Ausschlussgründe gemäß § 124 Abs. 1 GWB vorliegen sowie keine Ausschlussgründe nach §§ 19,21 MiLoG, § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 SchwarzArbG und § 21 Abs. 1 i. V. m. § 23 AEntG vorliegen
Ein vorgefertigtes Formular der Eigenerklärung kann beim oben genannten kaufmännischen Ansprechpartner angefordert werden. Das Formular steht alternativ im Projektraum dieser Ausschreibung auf der Vergabeplattform dtvp bereit, der Link ist der Veröffentlichung zu entnehmen.
Bitte beachten Sie: Das Formular zur Eigenerklärung ist zwingend vom Teilnehmer vor Abgabe des Teilnahmeantrages anzufordern bzw. von der Plattform herunter zu laden.
4. Aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes,
5. Aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft,
6. Bescheinigung über Betriebs-/ Berufshaftpflichtversicherung (Gültigkeit mind. für das laufende Kalenderjahr),
7. GuV-Rechnungen der letzten abgeschlossenen 3 Geschäftsjahre, soweit das Unternehmen bereits solange besteht. Ansonsten ist zu erklären, seit wann das Unternehmen besteht und sind die GuV-Rechnungen aus den Jahren des Bestehens des Unternehmens vorzulegen.
8. Nachweis von Referenzen (mind. 3 Referenzkunden vergleichbar in Art und Umfang mit folgenden Angaben: Anschrift, Auftraggeber, Auftragsbeginn, Ansprechpartner mit Telefonnummer),
9. Nachweise über vorhandene Händler IDs bzw. über die Listung beim jeweiligen Geräte-Hersteller,
10. Eigenerklärung bzw. Zusicherung der rechtzeitigen Lieferungen.
Abschnitt IV: Verfahren
Aufgrund der Förderfrist des SauP2 bis zum Ende Oktober 2021 wird das beschleunigte Verfahren gewählt. Mit einer Verlängerung der Förderfrist ist nicht zu rechnen. In Anbetracht der aktuellen, langen Hardwarelieferzeiten ist ein schnelles Handeln erforderlich. Da die Abstimmung zwischen dem Schulträger und den Schulen, insbesondere die Bestimmung der schulischen Hardware-Bedarfe und die daraus folgenden Gremienfreigaben sowie die anschließende Abstimmung zwischen dem Schulträger und der TraveKom als technischen Dienstleister deutlich mehr Zeit in Anspruch genommen hat als geplant, ist eine Verkürzung des Vergabeverfahrens absolut notwendig, um die förderfristgerecht den SauP2-Auftrag durchführen zu können.
Digitale Angebotsöffnung
Für die digitale Öffnung der Angebote sind Herr Nils Retzlaff (Leiter Einkauf) und Herr Eugen Eckhardt (Stv. Leiter Einkauf) auf Seiten des Auftraggebers zuständig.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Projektnummer beim Auftraggeber: O 4611/21
Bekanntmachungs-ID: CXP4YFYR4CT
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabekammer leitet gem. § 160 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.