Projektsteuerung Erweiterungsneubau GEOMAR (ab Projektstufe 4) und Seewasseransauganlage (ab Projektstufe 3) Referenznummer der Bekanntmachung: 4058248_
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24148
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]25
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.geomar.de
Abschnitt II: Gegenstand
Projektsteuerung Erweiterungsneubau GEOMAR (ab Projektstufe 4) und Seewasseransauganlage (ab Projektstufe 3)
Projektsteuerung Erweiterungsneubau GEOMAR (ab Projektstufe 4) und Seewasseransauganlage (ab Projektstufe 3)
GEOMAR Helmholtz-Zentrum für Ozeanforschung
Wischhofstraße 1-3
24148 Kiel
Leistungen der Projektsteuerung im Bauwesen für das Erweiterungs-Neubauvorhaben "Ansiedlung des gesamten GEOMAR auf dem Gelände des Kieler Seefischmarktes" zur Wahrnehmung der Interessen des Bauherren.
Die Mitarbeiter des Helmholtz-Zentrums für Ozeanforschung Kiel (GEOMAR), sollen räumlich zusammengeführt werden. Dazu ist die Errichtung eines Erweiterungsneubaus in unmittelbarer Nähe zu den am Standort Seefischmarkt auf dem Ostufer der Kieler Förde bereits genutzten Gebäuden vorgesehen. Der
Erweiterungsneubau soll ca. 15 540 qm Nutzfläche 1-7 DIN 277 umfassen (davon ca. 35 % Laborfläche, größtenteils der Sicherheitsstufen S1 und S2). Zielstellung ist, einen architektonisch hochwertigen und den anspruchsvollen wissenschaftlichen/technischen Rahmenbedingungen angepassten Gebäudekomplex zu errichten. Dieser soll auf Nachhaltigkeit ausgerichtet werden (Zertifizierung im Silber-Standard (BNB) soll angestrebt werden, die Vorgaben der ENEV 2009 sollen um 30 % unterschritten werden).
Umfasst vom Auftrag für die Projektsteuerung sind auch die vorgezogenen Baumaßnahmen "Zentrales Probenlager" und "Parkpalette", sowie die nachfolgende Baumaßahme der Seewasseransauganlage.
Die Gesamtkosten der Maßnahme sind auf 140,1 Mio EUR festgeschrieben geschätzt. Die Maßnahme wird als Zuwendungsbau (gem. ZBau und RZBau) zu 90 % vom Bund (BMBF), zu 10 % vom Land Schleswig-Holstein finanziert, welches auch das Grundstück zur Verfügung stellt. Bauherr ist das GEOMAR, zuständige staatliche Bauverwaltung (fachaufsichtsführende Ebene, FfE) ist die GMSH, Kiel, Geschäftsbereich Zuwendungsbau.
Im vorliegenden Verfahren sollen Leistungen der Projektsteuerung für das genannte Projekt in der Bauphase in Anlehnung an das Leistungsbild Projektsteuerung nach AHO, Heft 9 Projektmanagementleistungen in der Bau- und Immobilienwirtschaft, Stand März 2009) ab der Projektstufe 4 bzw. 3 vergeben werden. Die vorherigen Projektstufen waren bereits gesondert beauftragt. Der Auftragnehmer darf sich nicht selbst als Bewerber oder Bieter in Vergabeverfahren für das von ihm zu steuernde Projekt beteiligen.
Maß der wirtschaftlichen und technischen Leistungsfähigkeit nach wertender Beurteilung auf der Grundlage der gemäß der Auftragsbekanntmachung eingereichten Erklärungen/Nachweise, im Einzelnen:
Leistungsfähigkeit und Erfahrung des Bewerbers nach
[1] Referenzen (Gewichtung: 65 %),
[2] Qualifikation des vorgesehenen Personals (Gewichtung: 20 %)
[3] Angaben zur Personalstärke (Gewichtung: 10 %)
[4] Angaben zum Umsatz (Gewichtung: 5 %)
Für genauere Informationen wird auf den Punkt 13 der Bewerbungsbedingungen verwiesen.
Beschreibung der Optionen:
Optionen sind zunächst Gegenstand der Vergabe und unterliegen wie insgesamt den Verhandlungen. Einzelheiten ergeben sich aus Vertragsentwurf und der Aufgabenbeschreibung (siehe Anlage 2 und 3 zum Projektmanagementvertrag "Leistungsbild Projektsteuerung").
Ein Anspruch auf die Beauftragung der Optionen besteht nicht. Einzelheiten ergeben sich aus dem Vertragsentwurf.
Die angegebene Dauer des Auftrags stellt eine erste Schätzung dar und unterliegt der Verhandlung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Formalitäten persönliche Lage:
- Bewerberprofil:
- Angaben zu Firma, Sitz, Gegenstand, möglichst Tätigkeitsfeldern und
Ausrichtung
- Nachweis der Eintragung ins Berufs- oder Handelsregister
- Eigenerklärungen zur Feststellung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
(Formblatt)
- Erklärung, ob und ggf. auf welche Weise der Bewerber wirtschaftlich mit
Unternehmen verknüpft ist (falls der Auskunft berufsrechtliche Vorschriften
entgegenstehen, ist dies zu erläutern).
- Nachweis zur Zahlung der gesetzlichen Sozialversicherung in Form eines
Schreibens der entsprechenden Einzugsstellen der jeweiligen Krankenkassen.
Es wird darauf verwiesen, dass es sich hierbei nur um Stichworte bzw. nur um gekürzte Textbausteine handelt. Für die vollumfänglichen Erläuterungen wird auf die Bewerbungsbedingungen insbesondere auf den Punkt Nr. 4.1 verwiesen.
- Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung
- Angaben zum Umsatz
Es wird darauf verwiesen, dass es sich hierbei nur um Stichworte bzw. nur um gekürzte Textbausteine handelt. Für die vollumfänglichen Erläuterungen wird auf die Bewerbungsbedingungen insbesondere auf den Punkt Nr. 4.1 verwiesen.
- Referenzen
- Angaben zur Personalstärke
- Nachweis zur Qualifikation des vorgesehenen Personals
- Nachweis zur Qualifikation der technischen Leitung:
- Angaben zu Unterauftragnehmern
Es wird darauf verwiesen, dass es sich hierbei nur um Stichworte bzw. nur um gekürzte Textbausteine handelt. Für die vollumfänglichen Erläuterungen wird auf die Bewerbungsbedingungen insbesondere auf den Punkt Nr. 4.1 verwiesen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Kommunikation im Verfahren ist in deutscher Sprache abzufassen. Jede Kommunikation im Verfahren (z.B. Bewerberfragen) ist ausschließlich in elektronischer Textform über Tender24.de zugelassen.
Die Frist für Bewerberanfragen wird auf den 03.09.2021 festgelegt.
Alle Fragen und Antworten zur Ausschreibung werden in einem Frage- und Antwortenkatalog erfasst und über Tender24.de zur Verfügung gestellt. Die abschließende Fassung des Frage- Antwortenkataloges wird nach dem Fristende für die Einreichung von Bewerberfragen, spätestens jedoch 6 Kalendertage vor Teilnahmeschluss allen Bewerbern über Tender24.de zur Verfügung gestellt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das
Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer
und dem Vergabesenat (§§ 155 ff. GWB).
Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein etwaiger Nachprüfungsantrag
unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer
Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, wobei der Ablauf der
Frist nach § 134 Abs. 2 GWB unberührt bleibt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum
Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen
sind.
Der Auftraggeber ist zur Absendung einer Bieterinformation
spätestens 10 Tage vor Zuschlagserteilung verpflichtet (§134
GWB),
Nach Zuschlagserteilung (Vertragsschluss) ist ein
Nachprüfungsantrag nicht mehr zulässig. Ausgenommen sind
Anträge auf Feststellung einer Unwirksamkeit des Vertrages
nach § 135 Abs. 1 GWB, also wegen Verletzung der
vorgenannten Pflicht zur Bieterinformation und Einhaltung der
Wartefrist gem. § 134 GWB oder wegen unzulässiger Vergabe
ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der EU. Solche Anträge auf Feststellung der
Unwirksamkeit des Vertrages sind nach § 135 Abs. 3 GWB nur
innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der
betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags zulässig,
jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss. Hat der
Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der
Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur
Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach
Veröffentlichung der Bekanntmachung dieser Vergabe im
Amtsblatt der Europäischen Union.