Einrichtung von Lebensarbeitszeitkonten
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Flughafen Leipzig/Halle
NUTS-Code: DED53 Nordsachsen
Postleitzahl: 04435
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.mdf-ag.com
Abschnitt II: Gegenstand
Einrichtung von Lebensarbeitszeitkonten
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Einrichtung und Verwaltung von Lebensarbeitszeitkonten für die Mitarbeiter der Mitteldeutschen Flughafen AG und deren Tochter- und Enkelgesellschaften Flughafen Leipzig/Halle GmbH, Flughafen Dresden GmbH, Flughafen Service Gesellschaft mbH und PortGround GmbH, aufgrund des Tarifvertrag zur Schaffung von Lebensarbeitszeitkonten.
Flughafen Leipzig/Halle und Flughafen Dresden
Aufgrund des Tarifabschlusses zur Schaffung von Lebensarbeitszeitkonten ist für die Mitarbeiter der Mitteldeutschen Flughafen AG und deren Tochter- und Enkelgesellschaften Flughafen Leipzig/Halle GmbH, Flughafen Dresden GmbH, Flughafen Service GmbH und PortGround GmbH die Einrichtung und Verwaltung von Lebensarbeitszeitkonten zu ermöglichen. Hierzu werden Lebensarbeitszeitkonten eingerichtet und durch Rückdeckungsversicherungen gegen Insolvenz abgesichert.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Einrichtung Lebensarbeitszeitkonten
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70178
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.ldl.sachsen.de
Ort: Leipzig
Land: Deutschland
§ 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
(Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.)