Rahmenvereinbarung zur Lieferung von elektrischer Energie (Ökostrom) für diverse Abnahmestellen von Trägern öffentlicher Verwaltung des Landes Schleswig-Holstein
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gmsh.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung zur Lieferung von elektrischer Energie (Ökostrom) für diverse Abnahmestellen von Trägern öffentlicher Verwaltung des Landes Schleswig-Holstein
Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von elektrischer Energie (Ökostrom) für Liegenschaften und Anlagen von Trägern öffentlicher Verwaltungen größtenteils im Bundesland Schleswig-Holstein als Vollstromversorgung.
Die Abnahmestellen der Teilnehmer wurden in 10 Regional- und Einzellose unterteilt.
Insgesamt handelt es sich um ca. 3800 Abnahmestellen, ca. 194,7 GWh.
Los 1 Regionallos Nordfriesland (NF)
Nordfriesland
Los 1
Regionallos Nordfriesland.
618 Abnahmestellen mit einem Referenzverbrauch 2019 von ca. 20,1 GWh
Bei der Ökostromausschreibung ist nachrichtlich ein alternativer Preis für den Graustrom mit abzugeben.
Sollte der günstigste Ökostrompreis im Vergleich zum günstigsten Graustrompreis um mehr als 1,00 Ct/kWh teurer sein, wird der Zuschlag auf das Graustrom-Angebot erteilt werden.
Los 2 Regionallos Schleswig-Flensburg/Flensburg (SL_FL)
Schleswig-Flensburg/Flensburg
Los 2
Regionallos Schleswig-Flensburg/Flensburg.
357Abnahmestellen mit einem Referenzverbrauch 2019 von ca. 14,1 GWh.
Bei der Ökostromausschreibung ist nachrichtlich ein alternativer Preis für den Graustrom mit abzugeben.
Sollte der günstigste Ökostrompreis im Vergleich zum günstigsten Graustrompreis um mehr als 1,00 Ct/kWh teurer sein, wird der Zuschlag auf das Graustrom-Angebot erteilt werden.
Los 3 Regionallos Rendsburg-Eckernförde / Neumünster / Plön (RD_NMS_PLÖ)
Rendsburg-Eckernförde/Neumünster/Plön
Los 3
Regionallos Rendsburg-Eckernförde/Neumünster/Plön.
634 Abnahmestellen mit einem Referenzverbrauch 2019 von ca. 19,0 GWh.
Bei der Ökostromausschreibung ist nachrichtlich ein alternativer Preis für den Graustrom mit abzugeben.
Sollte der günstigste Ökostrompreis im Vergleich zum günstigsten Graustrompreis um mehr als 1,00 Ct/kWh teurer sein, wird der Zuschlag auf das Graustrom-Angebot erteilt werden.
Los 4 Regionallos Dithmarschen/Steinburg (HEI_IZ)
Dithmarschen/Steinburg
Los 4
Regionallos Dithmarschen/Steinburg.
553 Abnahmestellen mit einem Referenzverbrauch 2019 von ca. 10,6 GWh.
Bei der Ökostromausschreibung ist nachrichtlich ein alternativer Preis für den Graustrom mit abzugeben.
Sollte der günstigste Ökostrompreis im Vergleich zum günstigsten Graustrompreis um mehr als 1,00 Ct/kWh teurer sein, wird der Zuschlag auf das Graustrom-Angebot erteilt werden.
Los 5 Regionallos Kiel (KI)
Kiel
Los 5
Regionallos Kiel.
205 Abnahmestellen mit einem Referenzverbrauch 2019 von ca. 28,3 GWh.
Bei der Ökostromausschreibung ist nachrichtlich ein alternativer Preis für den Graustrom mit abzugeben.
Sollte der günstigste Ökostrompreis im Vergleich zum günstigsten Graustrompreis um mehr als 1,00 Ct/kWh teurer sein, wird der Zuschlag auf das Graustrom-Angebot erteilt werden.
Los 6 Regionallos Lübeck (HL)
Lübeck
Los 6
Regionallos Lübeck.
184 Abnahmestellen mit einem Referenzverbrauch 2019 von ca. 16,1 GWh.
Bei der Ökostromausschreibung ist nachrichtlich ein alternativer Preis für den Graustrom mit abzugeben.
Sollte der günstigste Ökostrompreis im Vergleich zum günstigsten Graustrompreis um mehr als 1,00 Ct/kWh teurer sein, wird der Zuschlag auf das Graustrom-Angebot erteilt werden.
Los 7 Regionallos Ostholstein/Segeberg (OH_SE)
Ostholstein/Segeberg
Los 7
Regionallos Ostholstein/Segeberg.
642 Abnahmestellen mit einem Referenzverbrauch 2019 von ca.17,2 GWh.
Bei der Ökostromausschreibung ist nachrichtlich ein alternativer Preis für den Graustrom mit abzugeben.
Sollte der günstigste Ökostrompreis im Vergleich zum günstigsten Graustrompreis um mehr als 1,00 Ct/kWh teurer sein, wird der Zuschlag auf das Graustrom-Angebot erteilt werden.
Los 8 Regionallos Pinneberg/Stormarn/Herzogtum Lauenburg (PI_OD_RZ)
Pinneberg/Stormarn/Herzogtum Lauenburg
Los 8
Regionallos Pinneberg/Stormarn/Herzogtum Lauenburg.
409 Abnahmestellen mit einem Referenzverbrauch 2019 von ca. 34,3 GWh.
Bei der Ökostromausschreibung ist nachrichtlich ein alternativer Preis für den Graustrom mit abzugeben.
Sollte der günstigste Ökostrompreis im Vergleich zum günstigsten Graustrompreis um mehr als 1,00 Ct/kWh teurer sein, wird der Zuschlag auf das Graustrom-Angebot erteilt werden.
Los 9 Einzellos Husum
Husum
Los 9
Einzellos Husum.
184 Abnahmestellen mit einem Referenzverbrauch 2019 von ca. 2,5 GWh.
Bei der Ökostromausschreibung ist nachrichtlich ein alternativer Preis für den Graustrom mit abzugeben.
Sollte der günstigste Ökostrompreis im Vergleich zum günstigsten Graustrompreis um mehr als 1,00 Ct/kWh teurer sein, wird der Zuschlag auf das Graustrom-Angebot erteilt werden.
Los 10 Einzellos Christian-Albrechts-Universität Kiel
Kiel
Los 10
Einzellos Christian-Albrechts-Universität Kiel.
14 Abnahmestellen mit einem Referenzverbrauch 2019 von ca. 32,5 GWh.
Bei der Ökostromausschreibung ist nachrichtlich ein alternativer Preis für den Graustrom mit abzugeben.
Sollte der günstigste Ökostrompreis im Vergleich zum günstigsten Graustrompreis um mehr als 1,00 Ct/kWh teurer sein, wird der Zuschlag auf das Graustrom-Angebot erteilt werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz der letzten zwei Jahre (2019-2020) des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist (Ökostromversorgung).
Nutzen Sie hierfür den in den Ausschreibungsunterlagen, als Anlage 4 der Leistungsbeschreibung beigefügten Vordruck.
2. Eigenerklärung, ob im Falle eines Auftrages, der Auftragnehmer Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt. Nutzen Sie hierfür den in den Ausschreibungsunterlagen, als Anlage 4 der Leistungsbeschreibung beigefügten Vordruck.
Hinweis: Die in der Angebotsaufforderung genannten Nachweise und die Verpflichtungserklärung sind bereits mit dem Angebot auch für alle Unterauftragnehmer einzureichen.
3. Darstellung der im Wesentlichen in den letzten 4 Jahren (2017-2020) erbrachten Leistungen in vergleichbarer Größenordnung im Bereich der Elektrizitätsversorgung. Nutzen Sie hierfür den in den Ausschreibungsunterlagen, als Anlage 4 der Leistungsbeschreibung, beigefügten Vordruck.
4. Zum Nachweis der Fachkunde und Leistungsfähigkeit ist die Anzeige nach § 5 EnWG bzw. eine vergleichbare nationale Erklärung oder gleichwertig aussagekräftige Nachweise (z.B. Genehmigung nach § 3 EnWG bzw. eine vergleichbare nationale Erklärung) beizufügen.
4a. Zum Nachweis der Fachkunde und Leistungsfähigkeit ist, soweit keine Anzeige nach § 5 EnWG und/oder keine Genehmigung nach § 3 EnWG bzw. keine vergleichbaren nationalen
Erklärungen vorliegen (z.B. bei sogenannten „Altversorgern“) alternativ zu den vorstehenden Ausführungen zu erklären, dass sie als sog. „Altversorger“ weder die Anzeige nach § 5 EnWG noch die Genehmigung nach § 3 EnWG benötigen. Nutzen Sie hierfür den in den Ausschreibungsunterlagen, als Anlage 4 der Leistungsbeschreibung, beigefügten Vordruck.
5. Erklärung zu den Erzeugungsarten bzw. Bezugsquellen des angebotenen Ökostroms.
Nutzen Sie hierfür den in den Ausschreibungsunterlagen, als Anlage 5 der Leistungsbeschreibung beigefügten Vordruck.
...
Folgende weitere Unterlagen sind mit dem Angebot vorzulegen, siehe VI.3 zusätzliche Angaben.
Abschnitt IV: Verfahren
Kiel.
Bei der Öffnung der Angebote dürfen außer dem autorisierten Submissionspersonal keine weiteren Personen anwesend sein.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
August 2023.
Die EU-Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen- und Antworten Kataloge, Änderungspakete) für Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter www.e-vergabe-sh.de zur Verfügung.
Bei allen europaweiten Ausschreibungen ist seit 18.10.2018 das gesamte Vergabeverfahren elektronisch abzuwickeln. Das bedeutet für die Bewerber und Bieter, dass Teilnahmeanträge und Angebote nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform www.e-vergabe-sh.de eingereicht werden können. Die Kommunikation während des Ausschreibungsverfahrens wird ebenfalls nur noch in elektronischer Form erfolgen. Aus diesem Grund weisen wir darauf hin, dass eine kostenlose Registrierung auf unser Vergabeplattform: www.e-vergabe-sh.de für eine Bewerbung bzw. Angebotsabgabe zwingend notwendig ist. Nach der Registrierung müssen Sie sich mit der e-Vergabe-Plattform der GMSH verknüpfen.
Eine Abgabe der Teilnahmeanträge/Angebote in Papierform ist bei dieser Ausschreibung nicht mehr möglich.Teilnahmeanträge/Angebote, die in Papierform eingehen, werden seitens der GMSH bei der Prüfung und Wertung nicht mehr berücksichtigt. Für bereits registrierte Wirtschaftsteilnehmer ändert sich der Prozessablauf nicht.
...
Fragen zur Ausschreibung:
Alle Fragen zur Ausschreibung sind ausschließlich in schriftlicher Form unter Angabe der Vergabenummer (ZZB-G0-21-1138000-4122.5) bis spätestens 03. September 2021, 12.00 Uhr an die GMSH, z.H. Frau Denise Bauer (e-Vergabesystem, e-Mail: [gelöscht]) zu richten. Alle Fragen und Antworten zur Ausschreibung werden in einem Frage-Antwortkatalog erfasst, der ständig unter www.e-vergabe-sh.de unter der Ausschreibung einsehbar ist.
...
Mit dem ANGEBOT sind zusätzlich folgende Unterlagen einzureichen:
...
6. Unterschriebenes Angebotsschreiben mit den
- Erklärungen, dass Sie die Ausschreibungsbedingungen anerkennen und keine Kartellabreden, Preisbindungen oder ähnliche Abreden getroffen haben und die Wirksamkeit unternehmenseigener Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB) ausschließen.
- Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 GWB, § 124 GWB und § 128 GWB vorliegen bzw. Darstellung von Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB.
7. Preisblatt / Leistungsverzeichnis pro Los.
8. Nachweis oder Eigenerklärung, dass das Gewerbezentralregister keine negativen Eintragungen enthält. Hinweis: Die GMSH wird bei einer Eigenerklärung einen Gewerbezentralregisterauszug vor Zuschlagserteilung einholen.
9. Verpflichtungserklärung (Formblatt) zur Zahlung des Vergabemindestlohns (Anlage 6).
...
Präqualifikation:
Zum Nachweis der unternehmensbezogenen Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Gesetzestreue und Zuverlässigkeit kann die Bescheinigung der Eintragung in das amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (www.amtliches-verzeichnis.ihk.de) vorgelegt werden. Darüberhinausgehend geforderte Unterlagen sind zusätzlich vorzulegen.
...
Zur Überprüfung der Angaben wird die Vergabestelle ab einen Auftragswert von [Betrag gelöscht] Euro netto auf vier Jahre bezogen vor Zuschlagserteilung, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesministerium der Justiz anfordern.
...
Bietergemeinschaften sind zugelassen. Die in der Angebotsaufforderung genannten Nachweise sind auch für alle Parteien einer Bietergemeinschaft mit dem Angebot vorzulegen. Alle Partner einer Bietergemeinschaft müssen das Angebot mit den dazugehörigen Vergabeunterlagen unterzeichnet einreichen sowie einen Konsortialführer benennen.
Hierbei sind die Partner mit den jeweiligen Teilaufträgen zu benennen. Bietergemeinschaften haben gesondert zu erklären, dass sie gesamtschuldnerisch haften. Nutzen Sie hierfür den in den Ausschreibungsunterlagen, als Anlage 4 der Leistungsbeschreibung, beigefügten Vordruck.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.gmsh.de