"Erweiterung Hortanbau Grundschule Rödlitz" Referenznummer der Bekanntmachung: 4.18-347-2a
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lichtenstein/Sachsen
NUTS-Code: DED45 Zwickau
Postleitzahl: 09350
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lichtenstein-sachsen.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01277
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.steg.de
Abschnitt II: Gegenstand
"Erweiterung Hortanbau Grundschule Rödlitz"
Die Stadt Lichtenstein beabsichtigt die Erweiterung des Hortgebäudes am Standort der Grundschule Rödlitz um 112 Betreuungsplätze für den Hort bei einer gleichzeitigen Integration der Ortschaftsverwaltung in das Gebäude. Hierzu wurde im März 2019 im Vorfeld der Ausschreibung eine Studie inklusive einer Ent-wurfsidee zu einem Nutzungskonzept für den Hortneubau durchgeführt. Im Ergebnis wird durch die Stadt Lichtenstein beabsichtigt, einen Teilabbruch der Gebäude auf den zur Grundschule angrenzenden Grundstücken 122, 565/1 durchzuführen und für eine solche Bebauung vorzunehmen. Die zu beauftragenden Planungen sind auf die Aufgabenstellung der Stadt Lichtenstein (siehe Punkt 2 der Vergabeunterlage) auszurichten. Die oben angeführte Entwurfsstudie ist hier-bei zur Kenntnis zu nehmen und kann als Orientierung zur Lösung der Planungsaufgabe dienen. Die Terminplanung sieht einen Baubeginn spätestens in 09/2023 und den Nutzungsbeginn für das Schuljahr 2025/26 vor. Bei dem Bauvorhaben handelt es sich voraussichtlich um ein Fördervorhaben, die Finanzierung ist im Anschluss und auf Grundlage der Leistungsphase 3 zu klären. Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb gemäß § 17 VgV i.V. § 74 VgV und § 97 ff. GWB durchgeführt. Die Vergabestelle behält sich vor, gemäß § 17 Abs. 11 VgV den Auftrag bereits auf Grundlage dieser ersten An-gebote zu vergeben, ohne in Vergabeverhandlungen einzutreten. Das ortsbildprägende Gebäude der Grundschule (Obere Dorfstraße 37, 09350 Lichtenstein/Sa.) ist in zentraler Dorfkernlage des Ortsteils Rödlitz direkt an der Oberen Dorfstraße gelegen. Rückseitig angrenzend ist der zur Schule gehörende Sportplatz, der Schulhof, ein Spielplatz sowie die Turnhalle gelegen. Das Schulgebäude ist dreigeschossig aufgebaut und verfügt traufseitig über einen dreigeschossigen Funk-tionsanbau am innenliegenden Treppenhaus sowie giebelseitig über eine vorgestellte Fluchtrettungstreppenanlage. Der zu planende Hortanbau ist nördlich des Bestandsbaus, am Standort der derzeitigen Feuertreppe, vorzusehen und auf eine optimale Eingangssituation sowie günstige Wegeverbindungen zwischen dem Hauptgebäude, dem bereits bestehenden Anbau und der Turnhalle auszulegen. Anzustreben ist die funktionale Erweiterung der bestehenden Grundschule mit Flächen für Betreuung und Aufenthalt. Hierbei wird das Ziel der Integration des Bestandsgebäudes bei minimalen invasiven Aufwand vorgesehen. Folgende räum-liche Anforderungen sind zu berücksichtigen: Speise-/Veranstaltungsräumlichkeiten (156 m²), Ausgabeküche / Lager inkl. Personalräume und Berücks. Anliefe-rung (78 m²), Integr. einer Bühnenmöglichkeit (10 m²). Die Eingangsbereiche sind neu zu ordnen, der Aufzug ist bei der Herstellung der Erweiterung als barriere-freie Zugangsmöglichkeit zwingend zu integrieren. Garderoben sind nach Schulbauempfehlung für 4 Klassen à 28 Kinder vorzusehen. Räume für Betreuung sind separat oder alternativ in unmittelb. Anbindung zum Klassenzimmer zu planen (insg. 280 m²). Inklusions- / Integrationsmöglichkeiten sind in ruhiger Lage und vollständig barrierearm zu erschließen. Die Flächen sind auf 8 Kinder auszurichten. Der Bestand ist einzubinden, vorhandene Strukturen sind zu qualifizieren. Der "Verwaltungsbereich" (Büro Schulleitung, Büro Hortleitung, Sekretariat, Nebenräume) ist zu prüfen und in zentraler Lage anzubinden. Sekundäre Funktion: In den zu planenden Anbau sind Räumlichkeiten für die Ortschaftsvertretung in Anbindung / Doppelnut-zung des Sekretariats der Schule / des Hortes mit separatem Eingang ohne weitere Zugangsmöglichkeit zum Schulbetrieb vorzusehen. Weitere Anforderungen betroffener Fachämter und Richtlinien sind der Vergabeunterlage zu entnehmen. Die Kostenrahmenschätzung beziffert vorläufige Baukosten der KG 200-600 DIN 276 von ca. 2.865.704 Mio € netto. Der Auftragnehmer hat seine Planung auf den bezifferten Kostenrahmen auszurichten. Der vom Auftraggeber vorgesehene Realisierungszeitraum endet Juni 2025.
Objektplanung gemäß § 34 ff. HOAI
Lichtenstein/Sachsen, DE
Beauftragt werden Leistungen gemäß § 34 ff. HOAI i.V. mit Anlage 10.1 HOAI über die LPH 1 bis 9. Der Auftraggeber sieht eine stufenweise Beauftragung vor. Zunächst werden die LPH 1 bis 4 beauftragt. Eine Beauftragung der LPH 5 bis 9 erfolgt optional. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung von über die Leistungs-phasen 1 bis 4 hinausgehenden Leistungen besteht nicht. Benennen Sie ggf. erforderliche Subunternehmen zum jeweiligen Auftragsgegenstand formlos. Die Vergabestelle behält sich die Nachforderung von Eignungsunterlagen vor. Gemäß Vertrag hat der Auftragnehmer folgende Leistungen im Rahmen der 1. Stufe zu erbringen: 1. Grundleistungen: Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 1 bis 4 des § 34 Abs. 3 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 10.1 HOAI zu den § 34 Abs. 4 und § 35 Abs. 7 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen. 2. Besondere und zusätzliche Leistungen (freiwillige Angabe, optionale Beauftragung): - Aufbau eines geschützten internetbasierten Projektraums: Plattform für den Datenaustausch (EU basiert – Dropbox nicht möglich), zur kostenfreien Nutzung des AG und Fachplaner; - Brandschutzkonzept gemäß AHO Heft 17, LPH 1 bis 4; - Planungs- bzw. Beratungsleistungen zur Bauphysik, Leistungsbild Wärmeschutz und Energiebilanzierung sowie Bauakustik und Raumakustik (Speiseraum) gemäß Anlage 1.2.2 HOAI, LPH 1 bis 4; - LPH 3: Wirtschaftlichkeitsberechnung. Die Beauftragung der 2. Stufe erfolgt optional gemäß Vertrag. Folgende Leistungen sind im Rahmen der 2. Stufe zu erbringen: 1. Grundleistungen: Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 5 bis 9 des § 34 Abs. 3 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 10.1 HOAI zu den § 34 Abs. 4 und § 35 Abs. 7 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen. 2. Besondere und zusätzliche Leistungen: - Brandschutzkonzept gemäß AHO Heft 17, LPH 5 bis 9; - Fortführung des geschützten internetbasierten Projektraums als Plattform für den Datenaustausch, zur kostenfreien Nutzung des AG und Fachplaner. Es wird auf den Vertrag bzw. das Vertragsmuster § 18 verwiesen. Den Vergabeunterlagen ist ein Architektenvertrag beigefügt. Dieser regelt die zwischen dem Auftraggeber und dem zu findenden Auftragnehmer geltenden vertraglichen Regelungen. Die in dem Vertrag teilweise noch offenen Punkte hängen vom Angebot des Bieters ab und werden vom Auftraggeber dementsprechend ergänzt. Das Vertragsmuster ist der Anlage C1 zu entnehmen.
Die Wertung der vollständig vorliegenden Teilnahmeanträge für die Auswahl der Bieter für die Angebotsphase aus dem Kreis der Bewerber, die die geforderten Eignungsnachweise vorgelegt haben, erfolgt gemäß § 51 VgV auf Grundlage der genannten Nachweise zur Eignung in einem dreistufigen Verfahren. Stufe 1: Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden. Stufe 2: Anschließend wird beurteilt, ob der Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheint, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen. Stufe 3: Schließlich wird für den Fall, dass sich mehr als drei grundsätzlich geeignete Unternehmen beworben haben, unter den Bewerbern anhand der Referenzen gem. Ziffer III.1.3 der Bekanntmachung beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern mit Blick auf die zu erbringende Leistung besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll. Hierbei werden die als priorisiert gekennzeichneten Referenzen gemäß Formblatt 3, Punkt A und B) und die Projektorganisation anhand folgender Kriterien bewertet: Referenzliste gemäß Formblatt 3, Punkt A (18 von 54 Punkten), Einzelreferenz gemäß Formblatt 3, Punkt B (18 von 54 Punkten), Projektorganisation (18 von 54 Punkten). Hinweise zur Punkteverteilung finden sich auf den Formblättern.
Die Beauftragung der zweiten Stufe erfolgt optional gemäß Vertrag.
Die Vergabestelle behält sich vor, gemäß § 17 Abs. 11 VgV den Auftrag bereits auf Grundlage dieser ersten Angebote zu vergeben, ohne in Vergabeverhandlungen einzutreten. Um das Verfahren nicht unnötig zu verlängern und Kapazitäten sowohl auf Auftraggeber- als auch auf Auftragnehmerseite zu binden, sieht der Auftraggeber, die Stadt Lichtenstein, vor, die Frist für die Einreichung der Angebote in der Angebotsphase auf 10 Tage festzulegen. Weitere Informationen können dem Ausschreibungstext entnommen werden. Das Vertragsmuster wird bis zum 13.08.2021 nachgereicht.
Tragwerksplanung gemäß § 51 ff. HOAI
Lichtenstein/Sachsen, DE
Beauftragt werden Leistungen gemäß § 51 ff. HOAI i.V. mit Anlage 14.1 HOAI über die LPH 1 bis 6. Der Auftraggeber sieht eine stufenweise Beauftragung vor. Zunächst werden die LPH 1 bis 4 beauftragt. Eine Beauftragung der LPH 5 und 6 erfolgt optional. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung von über die Leistungs-phasen 1 bis 4 hinausgehenden Leistungen besteht nicht. Benennen Sie ggf. erforderliche Subunternehmen zum jeweiligen Auftragsgegenstand formlos. Die Vergabestelle behält sich die Nachforderung von Eignungsunterlagen vor. Gemäß Vertrag hat der Auftragnehmer folgende Leistungen im Rahmen der 1. Stufe zu erbringen: 1. Grundleistungen: Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 1 bis 4 des § 51 Abs. 1 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 14.1 HOAI zu den § 51 Abs. 5 und § 52 Abs. 2 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen. 2. Besondere und zusätzliche Leistungen: LPH 4: Nachweise zum konstruktiven Brandschutz, soweit erforderlich unter Berücksichtigung der Temperatur. Die Beauftragung der 2. Stufe erfolgt optional gemäß Vertrag. Folgende Leistungen sind im Rahmen der 2. Stufe zu erbringen: 1. Grundleistungen: Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 5 und 6 des § 51 Abs. 1 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 14.1 HOAI zu den § 51 Abs. 5 und § 52 Abs. 2 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen. 2. Besondere und zusätzliche Leistungen: LPH 8: ingenieurtechnische Kontrolle der Ausführung des Tragwerks auf Überein-stimmung mit den geprüften statischen Unterlagen. Es wird auf den Vertrag bzw. das Vertragsmuster § 18 verwiesen. Den Vergabeunterlagen ist ein Ingenieurvertrag beigefügt. Dieser regelt die zwischen dem Auftraggeber und dem zu findenden Auftragnehmer geltenden vertraglichen Regelungen. Die in dem Vertrag teilweise noch offenen Punkte hängen vom Angebot des Bieters ab und werden vom Auftraggeber dementsprechend ergänzt. Das Vertragsmuster ist der Anlage C2 zu entnehmen.
Die Wertung der vollständig vorliegenden Teilnahmeanträge für die Auswahl der Bieter für die Angebotsphase aus dem Kreis der Bewerber, die die geforderten Eignungsnachweise vorgelegt haben, erfolgt gemäß § 51 VgV auf Grundlage der genannten Nachweise zur Eignung in einem dreistufigen Verfahren. Stufe 1: Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden. Stufe 2: Anschließend wird beurteilt, ob der Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheint, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen. Stufe 3: Schließlich wird für den Fall, dass sich mehr als drei grundsätzlich geeignete Unternehmen beworben haben, unter den Bewerbern anhand der Referenzen gem. Ziffer III.1.3 der Bekanntmachung beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern mit Blick auf die zu erbringende Leistung besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll. Hierbei werden die als priorisiert gekennzeichneten Referenzen gemäß Formblatt 3, Punkt A und B) und die Projektorganisation anhand folgender Kriterien bewertet: Referenzliste gemäß Formblatt 3, Punkt A (18 von 54 Punkten), Einzelreferenz gemäß Formblatt 3, Punkt B (18 von 54 Punkten), Projektorganisation (18 von 54 Punkten). Hinweise zur Punkteverteilung finden sich auf den Formblättern.
Die Beauftragung der zweiten Stufe erfolgt optional gemäß Vertrag.
Die Vergabestelle behält sich vor, gemäß § 17 Abs. 11 VgV den Auftrag bereits auf Grundlage dieser ersten Angebote zu vergeben, ohne in Vergabeverhandlungen einzutreten. Um das Verfahren nicht unnötig zu verlängern und Kapazitäten sowohl auf Auftraggeber- als auch auf Auftragnehmerseite zu binden, sieht der Auftraggeber, die Stadt Lichtenstein, vor, die Frist für die Einreichung der Angebote in der Angebotsphase auf 10 Tage festzulegen. Weitere Informationen können dem Ausschreibungstext entnommen werden. Das Vertragsmuster wird bis zum 13.08.2021 nachgereicht.
Technische Ausrüstung gemäß § 53 ff. HOAI, Anlagengruppe 1 bis 3, 7
Lichtenstein/Sachsen, DE
Beauftragt werden die Leistungen gemäß § 55 ff. HOAI i.V. mit Anlage 15.1 HOAI über die LPH 4 bis 9. Der Auftraggeber sieht eine stufenweise Beauftragung vor. Zunächst werden die LPH 1 bis 4 beauftragt. Eine Beauftragung der LPH 5 bis 9 erfolgt optional. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung von über die Leistungs-phasen 1 bis 4 hinausgehenden Leistungen besteht nicht. Benennen Sie ggf. erforderliche Subunternehmen zum jeweiligen Auftragsgegenstand formlos. Die Vergabestelle behält sich die Nachforderung von Eignungsunterlagen vor. Gemäß Vertrag hat der Auftragnehmer folgende Leistungen im Rahmen der 1. Stufe zu erbringen: 1. Grundleistungen: Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 1 bis 4 des § 55 Abs. 1 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 15.1 HOAI zu den § 55 Abs. 3 und § 56 Abs. 3 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen. 2. Besondere und zusätzliche Leistungen: entfällt. Die Beauftragung der 2. Stufe erfolgt gemäß Vertrag. Folgende Leistungen sind im Rahmen der 2. Stufe zu erbringen: 1. Grundleistungen: Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 5 bis 9 des § 55 Abs. 1 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 15.1 HOAI zu den § 55 Abs. 3 und § 56 Abs. 3 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen. 2. Besondere und zusätzliche Leistungen: entfällt. Es wird auf den Vertrag bzw. das Vertragsmuster § 18 verwiesen. Den Vergabeunterlagen ist ein Ingenieurvertrag beigefügt. Dieser regelt die zwischen dem Auftraggeber und dem zu findenden Auftragnehmer geltenden vertraglichen Regelungen. Die in dem Vertrag teilweise noch offenen Punkte hängen vom Angebot des Bieters ab und werden vom Auftraggeber dementsprechend ergänzt. Das Vertragsmuster ist der Anlage C3 zu entnehmen.
Die Wertung der vollständig vorliegenden Teilnahmeanträge für die Auswahl der Bieter für die Angebotsphase aus dem Kreis der Bewerber, die die geforderten Eignungsnachweise vorgelegt haben, erfolgt gemäß § 51 VgV auf Grundlage der genannten Nachweise zur Eignung in einem dreistufigen Verfahren. Stufe 1: Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden. Stufe 2: Anschließend wird beurteilt, ob der Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheint, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen. Stufe 3: Schließlich wird für den Fall, dass sich mehr als drei grundsätzlich geeignete Unternehmen beworben haben, unter den Bewerbern anhand der Referenzen gem. Ziffer III.1.3 der Bekanntmachung beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern mit Blick auf die zu erbringende Leistung besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll. Hierbei werden die als priorisiert gekennzeichneten Referenzen gemäß Formblatt 3, Punkt A und B) und die Projektorganisation anhand folgender Kriterien bewertet: Referenzliste gemäß Formblatt 3, Punkt A (18 von 54 Punkten), Einzelreferenz gemäß Formblatt 3, Punkt B (18 von 54 Punkten), Projektorganisation (18 von 54 Punkten). Hinweise zur Punkteverteilung finden sich auf den Formblättern.
Die Beauftragung der zweiten Stufe erfolgt optional gemäß Vertrag.
Die Vergabestelle behält sich vor, gemäß § 17 Abs. 11 VgV den Auftrag bereits auf Grundlage dieser ersten Angebote zu vergeben, ohne in Vergabeverhandlungen einzutreten. Um das Verfahren nicht unnötig zu verlängern und Kapazitäten sowohl auf Auftraggeber- als auch auf Auftragnehmerseite zu binden, sieht der Auftraggeber, die Stadt Lichtenstein, vor, die Frist für die Einreichung der Angebote in der Angebotsphase auf 10 Tage festzulegen. Weitere Informationen können dem Ausschreibungstext entnommen werden. Das Vertragsmuster wird bis zum 13.08.2021 nachgereicht.
Technische Ausrüstung gemäß § 53 ff. HOAI, Anlagengruppe 4 bis 6
Lichtenstein/Sachsen, DE
Beauftragt werden die Leistungen gemäß § 55 ff. HOAI i.V. mit Anlage 15.1 HOAI über die LPH 4 bis 9. Der Auftraggeber sieht eine stufenweise Beauftragung vor. Zunächst werden die LPH 1 bis 4 beauftragt. Eine Beauftragung der LPH 5 bis 9 erfolgt optional. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung von über die Leistungsphasen 1 bis 4 hinausgehenden Leistungen besteht nicht. Benennen Sie ggf. erforderliche Subunternehmen zum jeweiligen Auftragsgegenstand formlos. Die Vergabestelle behält sich die Nachforderung von Eignungsunterlagen vor. Gemäß Vertrag hat der Auftragnehmer folgende Leistungen im Rahmen der 1. Stufe zu erbringen: 1. Grundleistungen: Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 1 bis 4 des § 55 Abs. 1 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 15.1 HOAI zu den § 55 Abs. 3 und § 56 Abs. 3 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen. 2. Besondere und zusätzliche Leistungen: entfällt. Die Beauftragung der 2. Stufe erfolgt gemäß Vertrag. Folgende Leistungen sind im Rahmen der 2. Stufe zu erbringen: 1. Grundleistungen: Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 5 bis 9 des § 55 Abs. 1 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 15.1 HOAI zu den § 55 Abs. 3 und § 56 Abs. 3 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen. 2. Besondere und zusätzliche Leistungen: entfällt. Es wird auf den Vertrag bzw. das Vertragsmuster § 18 verwiesen. Den Vergabeunterlagen ist ein Ingenieurvertrag beigefügt. Dieser regelt die zwischen dem Auftraggeber und dem zu findenden Auftragnehmer geltenden vertraglichen Regelungen. Die in dem Vertrag teilweise noch offenen Punkte hängen vom Angebot des Bieters ab und werden vom Auftraggeber dementsprechend ergänzt. Das Vertragsmuster ist der Anlage C4 zu entnehmen.
Die Wertung der vollständig vorliegenden Teilnahmeanträge für die Auswahl der Bieter für die Angebotsphase aus dem Kreis der Bewerber, die die geforderten Eignungsnachweise vorgelegt haben, erfolgt gemäß § 51 VgV auf Grundlage der genannten Nachweise zur Eignung in einem dreistufigen Verfahren. Stufe 1: Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden. Stufe 2: Anschließend wird beurteilt, ob der Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheint, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen. Stufe 3: Schließlich wird für den Fall, dass sich mehr als drei grundsätzlich geeignete Unternehmen beworben haben, unter den Bewerbern anhand der Referenzen gem. Ziffer III.1.3 der Bekanntmachung beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern mit Blick auf die zu erbringende Leistung besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll. Hierbei werden die als priorisiert gekennzeichneten Referenzen gemäß Formblatt 3, Punkt A und B) und die Projektorganisation anhand folgender Kriterien bewertet: Referenzliste gemäß Formblatt 3, Punkt A (18 von 54 Punkten), Einzelreferenz gemäß Formblatt 3, Punkt B (18 von 54 Punkten), Projektorganisation (18 von 54 Punkten). Hinweise zur Punkteverteilung finden sich auf den Formblättern.
Die Beauftragung der zweiten Stufe erfolgt optional gemäß Vertrag.
Die Vergabestelle behält sich vor, gemäß § 17 Abs. 11 VgV den Auftrag bereits auf Grundlage dieser ersten Angebote zu vergeben, ohne in Vergabeverhandlungen einzutreten. Um das Verfahren nicht unnötig zu verlängern und Kapazitäten sowohl auf Auftraggeber- als auch auf Auftragnehmerseite zu binden, sieht der Auftraggeber, die Stadt Lichtenstein, vor, die Frist für die Einreichung der Angebote in der Angebotsphase auf 10 Tage festzulegen. Weitere Informationen können dem Ausschreibungstext entnommen werden. Das Vertragsmuster wird bis zum 13.08.2021 nachgereicht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen und juristischen Personen, die die in der Vergabebekanntmachung geforderte Eignung aufweisen sowie Bewerber-gemeinschaften, die die Eignungsanforderungen erfüllen. Die gemeinsame Beteiligung mit weiteren Unternehmen ist als Bewerbergemeinschaft oder unter Einbindung von Nachunternehmen nach Maßgabe der Vorgaben dieser Vergabeunterlagen möglich. Beteiligt sich ein Unternehmen mehrfach ‒ sei es als Bewerber, Mitglied einer Bewerber-gemeinschaft oder Unterauftragnehmer ‒ an diesem Vergabeverfahren, so kann dies zum Verfahrensausschluss aller Bewerber/Bewerbergemeinschaften, bei denen das jeweilige Unternehmen beteiligt bzw. als Unterauftragnehmer vorgesehen ist, führen. Bewerbergemeinschaften: Unternehmen können sich für die Teilnahme an diesem Verfahren zu Bewerbergemeinschaften zusammenschließen. Bewerber-gemeinschaften stehen Einzelbewerbern gleich. Eine nachträgliche Bildung von Bewerbergemeinschaften nach Ende der Frist zur Abgabe des Teilnahmeantrags ist nicht zulässig. Bewerbergemeinschaften haben eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in welcher sie die Aufgabenteilung innerhalb der Bewerbergemeinschaft darstellen, einen bevollmächtigten Vertreter der Bewerbergemeinschaft benennen und erklären, dass alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Vergabeverfahren sowie im Auftragsfall gesamtschuldnerisch haften. Eignungsleihe/Unterauftragsnehmer: Ein Bewerber kann zum Nachweis seiner Eignung (wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt wird. Die Unternehmen, auf die sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach Ziffer III.1.1 bis III.1.3 der europaweiten Vergabebekanntmachung hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 1 bis 4 GWB und § 124 Abs. 1 GWB auch für diese Unternehmen vorzulegen. Werden die vorstehend dargestellten Eignungsanforderungen nicht erfüllt oder liegen Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 bis 4 GWB vor, so ist das Unternehmen auf Aufforderung der Vergabestelle innerhalb einer von dieser vorgegebenen Frist zu ersetzen. Liegen Ausschlussgründe nach § 124 Abs. 1 GWB vor, so kann die Vergabestelle verlangen, dass der Bewerber das Unternehmen ersetzt. Nicht eignungsrelevante Unterauftragnehmer sind mit dem Teilnahmeantrag noch nicht zu benennen. Qualifikation als Architekt und/oder Ingenieur sowie der Bauvorlageberechtigung (Formblatt 2, Punkt B): Zugelassen werden alle natürlichen Personen, die zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt“ oder „Ingenieur“ berechtigt sind oder über sonstige Befähigungsnachweise verfügen, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG und Richtlinie 89/48/EWG gewährleistet sind. Juristische Personen werden zugelassen, wenn für die Durchführung der Aufgabe ein verantwortlicher Berufsangehöriger benannt wird, der zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt“ oder „Ingenieur“ berechtigt ist. Die Berechtigung der Bauvorlage ist gesondert nachzuweisen. Der Nachweis zur Bauvorlage ist zwingend im Los 1, optional in den Losen 2 bis 4 zu erbringen. Bei Bietergemeinschaften muss mindestens ein Mitglied die vorgenannten Anforderungen erfüllen. Der Nachweis/die Nachweise sind beizulegen.
Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Formblatt 2, Punkt C): Die Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach § 123 GWB und nach § 124 GWB sowie gemäß § 19 Abs. 3 MiLoG ist mit der Bewerbung unterschrieben einzureichen. Bei Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung für jedes Mitglied beizufügen. Erklärung zur Haftpflichtversicherung (Formblatt 2, Punkt D): Eine Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen von mindestens 2,0 Mio Euro für Personenschäden und 1,5 Mio. Euro (Los 1) bzw. 0,25 Mio. Euro (Los 2 bis 4) für Sach- und Vermögensschäden, je mit zweifacher Maximierung pro Jahr, ist zu erklären. Alternativ kann der Bieter eine Bestätigung einer Versicherungsgesellschaft vorlegen, wonach eine solche Haftpflichtversicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird. Bei Bieter-gemeinschaften ist der Nachweis der Versicherung für jedes Mitglied zu führen. Die Erklärung bzw. die Nachweise dürfen frühestens am 01.08.2020 ausgestellt worden sein.
Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen von mindestens 2,0 Mio Euro für Personenschäden und 1,5 Mio. Euro (Los 1) bzw. 0,25 Mio. Euro (Los 2 bis 4) für Sach- und Vermögensschäden.
Nachweis der fachlichen Eignung (Formblatt 3, Punkt A und B): Zum Nachweis der fachlichen Eignung verlangt der Auftraggeber den Nachweis, dass der Bieter Leistungen, die mit den hier zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind, in der Vergangenheit bereits erbracht hat. Dieser Nachweis ist durch die Angabe von Referenzleistungen zu führen. Hinweis: Die genannten Referenzen werden pro Punkt nur einmal gewertet. Es wird daher empfohlen, verschiedene Referenzen darzustellen. 1. Referenzliste des Unternehmens (Formblatt 3, Punkt A): Es ist eine Übersicht der geplanten und gebauten Projekte der letzten acht Jahre einzureichen. Das Formblatt 3, Punkt A ist zu verwenden. Die Referenzleistungen müssen dabei die im Folgenden definierten Angaben erfüllen: - Ansprechpartner Bauherr (Name, Anschrift, Telefonnummer); - erbrachte Leistungen / Leistungsphasen gemäß HOAI; - anrechenbare Kosten nach Kostenberechnung und Kostenfeststellung. Als Mindestanforderung gilt: Datum der Fertigstellung (nicht vor dem 01.07.2013). Gewertet werden je Los die drei benannten Projekte gemäß Formblatt 3, Punkt A. Hierzu sind die Referenzen durch den Bewerber zu priorisieren. Erfolgt, auch nach ggf. erfolgter Nachforderung, keine Priorisierung durch den Bewerber, wird die Vergabestelle die Referenzen priorisieren und entsprechend in die Wertung einbeziehen. Die nachfolgend unter 2. geforderte Referenz über die Erweiterung eines Gebäudes vergleichbarer Nutzung und Komplexität wird im Rahmen dieser Wertung nicht berücksichtigt. Die Vorlage von jeweils mehr als drei Referenzen je Los ist nicht erwünscht. Bei Bietergemeinschaften für das gleiche Los müssen die Anforderungen durch die Gemeinschaft (d.h. nicht durch jedes einzelne Mitglied) erfüllt sein, bei Bewerbungen in verschiedenen Losen sind die Referenzen pro Los zu benennen. Die zu erreichende Gesamtpunktzahl beträgt 18 Punkte. Die Wertung ist dem Formblatt 3, Punkt A zu entnehmen. Die Punktzahl wird auf zwei Nachkommastellen gerundet.
Das Formblatt ist zwingend zu verwenden. Weitere Anlagen können eingereicht werden, sind jedoch für die Bewertung nicht relevant. 2. Referenz: Erweiterung und/oder Neubau eines Gebäudes mit vergleichbarer Nutzung und Komplexität (Formblatt 3, Punkt B): Der Auftraggeber fordert von den Bietern aller Lose, dass eine Referenz (die Referenz darf nicht im Rahmen der Referenzliste bereits vorgetragen sein) entsprechend den unten beschriebenen Anforderungen nachge-wiesen wird. Bei Bietergemeinschaften müssen die Anforderungen durch die Gemeinschaft (d.h. nicht durch jedes einzelne Mitglied) erfüllt sein. Ausreichend sind nur solche Projekte, bei denen die Leistungen des Bieters abgeschlossen sind und mindestens die Leistungsphasen 2 bis 8 (Los 1, 3 und 4) bzw. die Leistungs-phasen 2 bis 6 (Los 2) erbracht wurden. Gehört die Leistungsphase 9 zum Leistungsumfang und ist nur diese zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrages noch nicht abgeschlossen, wird die Referenz berücksichtigt. Die Referenz hat folgende Anforderungen zu berücksichtigen: Los 1: Leistungsbild Objektplanung, Gebäude: mindestens Honorarzone III, Auftragsumfang umfasst mindestens LPH 2 bis 8 entsprechend Anl. 10.1 HOAI; Anrechenbare Kosten gemäß § 33 HOAI: mind. 1,5 Mio. € brutto. Los 2: Leistungen der Tragwerksplanung mindestens Honorarzone II, Auftragsumfang umfasst LPH 2 bis 6 entsprechend Anl. 14.1 HOAI; Anrechenbare Kosten (KG 300): mind. 500 T€ brutto. Los 3: Leistungen der Technischen Ausrüstung, ALG 1 bis 3 sowie 7, jeweils mind. Honorarzone II, Auftrags-umfang umfasst mindestens LPH 2 bis 8 entsprechend Anl. 15.1 HOAI; Anrechenbare Kosten (KG 410 bis 430, 470): mind. 200 T€ brutto. Los 4: Leistungen der Technischen Ausrüstung, ALG 4 bis 6 jeweils mind. Honorarzone II, Auftragsumfang umfasst mindestens LPH 2 bis 8 entsprechend Anl. 15.1 HOAI; Anrechenbare Kosten (KG 440 bis 460): mind. 200 T€ brutto. Als Mindestanforderung wird definiert: Abschluss des Projektes nicht vor dem 01.07.2013. Das Formblatt 3, Punkt B ist zwingend zu verwenden. Weitere Anlagen können eingereicht werden, sind jedoch für die Bewertung nicht relevant. Die zu erreichende Gesamtpunktzahl beträgt 18 Punkte. Die Wertung ist dem Formblatt 3, Punkt B zu entnehmen. Die Punktzahl wird auf zwei Nachkommastellen gerundet. 3. Projektorganisation:
Der Auftraggeber wertet im Weiteren das Kriterium „Personelle Organisation des Bieters“. Der Bieter muss mit dem Teilnahmeantrag eine schriftliche Darstellung einreichen, aus der ersichtlich wird, wie er das Projekt personell abwickeln möchte, um die qualitativen Anforderungen und den angestrebten Fertigstellungs-termin sowie den Kostenrahmen entsprechend Anlage B einhalten zu können. Die vom Bieter eingereichte Darstellung soll Aussagen zu folgenden Teilaspekten enthalten: - Darstellung der Projektstruktur durch Vorlage eines Organigramms mit Darstellung und Erläuterung der Hierarchie und namentlicher Benennung der Mitglieder des Projektteams. Sämtliche Leistungsbereiche sind zu berücksichtigen. Eine Personalunion zwischen Projektleitung und Bauüberwachung ist möglich.
- Darstellung des Personaleinsatzes anhand einer zu erstellenden groben Terminschiene für die auszuführende Planungs- und Bauüberwachungsleistung unter Berücksichtigung der Verfügbarkeit vor Ort und ggf. Reaktionszeiten im Bedarfsfall. - Erläuterung zum internen Qualitätsmanagement und zur Art der Anwen-dung bzw. Umsetzung für das Vorhaben. Der Bieter wird um eine schriftliche Erläuterung und Darstellung zum Vorgehen gebeten. Die Form der Darstellung ist frei wählbar; jedoch auf maximal vier Seiten DIN A4 einzuschränken. Die Bewertung erfolgt nach Maßgabe der nachstehenden Wertungsmatrix im Mittel der oben genannten Betrachtung der Teilaspekte: 18 Punkte (100 %) - Die eingereichten Unterlagen sind sehr gut aufgearbeitet und in sich verständlich. Sämtliche Punkte sind berücksichtigt. Die hier aufgezeigte Personalorganisation ist sehr gut nachvollziehbar und überzeugt. 13,5 Punkte (75 %) - Die eingereichten Unterlagen sind angemessen aufgearbeitet und in sich verständlich. Sämtliche Punkte sind in der Beantwortung berücksichtigt, die aufgezeigte Personalorganisation ist nachvollziehbar und mehrheitlich überzeugend. 9 Punkte (50 %) - Die eingereichten Unterlagen sind im Wesentlichen verständlich. Es wurden mehr als 50% der angefragten Punkte beantwortet. Der aufgezeigte Lösungsansatz ist nur in Teilen überzeugend bzw. in der Komplexität der Aufgabenstellung betrachtet, nicht überzeugend. 4,5 Punkte (25 %) - Die eingereichten Unterlagen sind trotz Beantwortung von mehr als 50% der Fragen unverständlich und/oder in Teilen widersprüchlich. Die aufgezeigte Personalorgansiation ist nicht überzeugend. 0 Punkte (0 %) - Kein Konzept vorgelegt.
Referenzliste/Einzelreferenz: Datum der Fertigstellung nicht vor dem 01.07.2013
§ 75 Abs. 1 bis 3 VgV
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Sämtliche Fragen und Anmerkungen sind mittels Vergabeplattform zu stellen unter www.evergabe.de. Fragen, die nicht bis zum 27.08.2021 in Textform eingereicht wurden, können grundsätzlich nicht mehr vor Ablauf der Teilnahmefrist beantwortet werden. Bitte beachten Sie: Antworten zu rechtzeitig eingehenden Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Unterlagen, welche sämtliche Interessenten und Bewerber im Verfahren betreffen, werden unter vorstehend genanntem Link zur Verfügung gestellt. Bewerber müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Teilnahmeantrags prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Teilnahmeantrags zu beachten sind. Verbindlicher Bestandteil der Unterlagen für den Teilnahmewettbewerb werden die unter nachstehendem Link veröffentlichten Antworten und Informationen. Mündliche Auskünfte und Erklärungen haben keine Gültigkeit. Der vollständige Teilnahmeantrag muss elektronisch in Textform (§ 126b BGB) über das Online-Vergabeportal eingereicht werden. Die Dateien müssen im Dateiformat „PDF“ erstellt sein.
Die Übermittlung des Teilnahmeantrags hat mithilfe elektronischer Mittel über das Online-Vergabeportal evergabe.de zu erfolgen. Diese erfolgt über den Menüpunkt „Teilnahmeantrag“. Es ist möglich, die Daten über den Webauftritt hochzuladen. Alternativ kann das Bietertool „AI-Bietercockpit“ verwendet werden. Voraussetzung für die Nutzung des Bietertools ist eine entsprechende Java-Laufzeitumgebung (JRE), welche kostenfrei unter http://www.java.com/ bezogen werden kann, sofern diese nicht bereits auf dem Rechner installiert ist. Je nach Betriebsumgebung sind für die Installation der Laufzeitumgebung bzw. des Bietertools u.U. administrative Rechte erforderlich. Es wird empfohlen, rechtzeitig vor Ende der Teilnahmefrist die Übermittlung des Teilnahmeantrags zu testen. Bei technischen Problemen und Fragen in diesem Zusammenhang finden Sie unter https://www.evergabe.de/hilfe-und-service/index weitergehende Informationen. Die Vergabestelle kann zu technischen Fragen im Zusammenhang mit der Abgabe des Teilnahmeantrags grundsätzlich keine Auskünfte erteilen.
Anderweitig auf elektronischem oder postalischem Wege übermittelte Teilnahmeanträge, wie z.B. per Telefax oder E-Mail, sind nicht zugelassen. Ergänzende Einreichungen, z.B. postalischer Art, sind nicht gefordert und werden bei der Bewertung der Anträge nicht berücksichtigt. Die Vergabestelle behält sich vor, gemäß § 17 Abs. 1 VgV den Auftrag bereits auf Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Vergabeverhandlungen einzutreten. Die Vertragsmuster entsprechend Anlage C werden bis zum 13.08.2021 nachgereicht. Die Bieter sind bereits an ihr erstes Angebot gebunden. Die Bieter haben die Vertraulichkeit der Unterlagen zu wahren. Die Ausschreibungsunterlagen dürfen durch den Bieter nur zur Erstellung des Angebotes verwendet werden. Eine sonstige Verwendung, insbesondere die Weitergabe an Dritte, bedarf der schriftlichen Freigabe durch den Auftraggeber. Dies betrifft nicht die Weitergabe an Unternehmen, die als Nachunternehmer eingesetzt werden sollen, soweit diese die Unterlagen für die Angebotserstellung benötigen. Soweit der Bieter die Unterlagen an Nachunternehmer zur Angebotserstellung weitergibt, verpflichtet er sich, diesen in gleichem Maße zur Vertraulichkeit zu verpflichten, in welchem er gegenüber dem Auftraggeber verpflichtet ist. Der Bieter erklärt sich damit einverstanden, dass die von ihm mitgeteilten personenbezogenen Daten für das Vergabeverfahren verarbeitet und gespeichert werden können und im Falle einer vorgesehenen Zuschlags-erteilung an ihn gegenüber nicht berücksichtigten Bietern eine Vorabinformation gemäß § 134 GWB erfolgt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften sind unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, wenn 1. der Antragssteller oder Bieter den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt. 2. erkennbare Verstöße gegen Vergabevorschriften in der Bekanntmachung nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Bewerbungs- (u. a. im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb) oder Angebotsfrist (u. a. im offenen Verfahren) gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 3. erkennbare Verstöße gegen Vergabevorschriften in den Vergabeunterlagen nicht spätestens bis zum Ablauf der Bewerbungs- (u. a. im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb) oder Angebotsfrist (u. a. im offenen Verfahren) gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.