Durchführung der notärztlichen Versorgung Referenznummer der Bekanntmachung: TEDE5/2021-018318
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ratzeburg
NUTS-Code: DEF06 Herzogtum Lauenburg
Postleitzahl: 23909
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kreis-rz.de
Abschnitt II: Gegenstand
Durchführung der notärztlichen Versorgung
Vergeben wird die Beauftragung mit der notärztlichen Versorgung im Kreis Herzogtum Lauenburg.
Die Leistung besteht aus der Zurverfügungstellung geeigneter Notärzte für den Notarztdienst im Wege einer Personalgestellung, die nach Ansicht des Auftraggebers die Voraussetzungen einer genehmigungspflichtigen Arbeitnehmerüberlassung im Sinne des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) erfüllt (siehe hierzu insbesondere Ziff. 14.3).
Notärztliche Versorgung-RW Geesthacht
Vergeben wird die Beauftragung mit der notärztlichen Versorgung im Kreis Herzogtum Lauenburg.
Los 1 RW Geesthacht
Die Leistung besteht aus der Zurverfügungstellung geeigneter Notärzte für den Notarztdienst im Wege einer Personalgestellung, die nach Ansicht des Auftraggebers die Voraussetzungen einer genehmigungspflichtigen Arbeitnehmerüberlassung im Sinne des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) erfüllt (siehe hierzu insbesondere Ziff. 14.3).
Notärztliche Versorgung RW Mölln
Vergeben wird die Beauftragung mit der notärztlichen Versorgung im Kreis Herzogtum Lauenburg.
Los 2: RW Mölln
Die Leistung besteht aus der Zurverfügungstellung geeigneter Notärzte für den Notarztdienst im Wege einer Personalgestellung, die nach Ansicht des Auftraggebers die Voraussetzungen einer genehmigungspflichtigen Arbeitnehmerüberlassung im Sinne des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) erfüllt (siehe hierzu insbesondere Ziff. 14.3).
Notärztliche Versorgung-RW Ratzeburg
Vergeben wird die Beauftragung mit der notärztlichen Versorgung im Kreis Herzogtum Lauenburg.
Los 3 RW Ratzeburg
Die Leistung besteht aus der Zurverfügungstellung geeigneter Notärzte für den Notarztdienst im Wege einer Personalgestellung, die nach Ansicht des Auftraggebers die Voraussetzungen einer genehmigungspflichtigen Arbeitnehmerüberlassung im Sinne des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) erfüllt (siehe hierzu insbesondere Ziff. 14.3).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Notärztliche Versorgung RW Geeshacht
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Notärztliche Versorgung-RW Mölln
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lübeck
NUTS-Code: DEF06 Herzogtum Lauenburg
Postleitzahl: 23538
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Notärztliche Versorgung- RW Ratzeburg
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lübeck
NUTS-Code: DEF06 Herzogtum Lauenburg
Postleitzahl: 23538
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.wirtschaftsministerium.schleswig-holstein.de
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§155 ff. GWB).
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ratzeburg
Postleitzahl: 23909
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.kreis-rz.de