Bekleidung (03/MA/2021)
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01099
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]019
Fax: [gelöscht]3
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.ikk-classic.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bekleidung (03/MA/2021)
Gegenstand der zu erbringenden Leistung ist eine bedarfsgerechte Beschaffung von definierten Bekleidungselementen, inklusive Veredelung im Corporate Design der Auftraggeberin, Konfektionierung, Verpackung, Versand und ggf. Lagerung. Das Kleidungssortiment hat den Zweck, das Markenimage der Auftraggeberin als moderne Krankenkasse optimal beim Kunden zu präsentieren. Die Einsatzmöglichkeiten und Zielgruppen der einzelnen Kleidungsstücke variieren stark: Mitarbeiter, Auszubildende und Führungskräfte der Auftraggeberin sowie Messepersonal und speziell ausgebildete Honorarkräfte auf externen und internen Veranstaltungen, Messen und Aktionen unterschiedlicher Art (sportlich-locker bis politisch-repräsentativ), aber auch zur Verwendung für den Arbeitsalltag im Innen- und Außendienst sowie für private Zwecke. Darüber hinaus hat der Auftragnehmer der Auftraggeberin einen Online-Shop für die Bestellabwicklung der Mitarbeiter zur Verfügung zu stellen.
deutschlandweit
Gegenstand der zu erbringenden Leistung ist eine bedarfsgerechte Beschaffung von definierten Bekleidungselementen, inklusive Veredelung im Corporate Design der Auftraggeberin, Konfektionierung, Verpackung, Versand und ggf. Lagerung. Das Kleidungssortiment hat den Zweck, das Markenimage der Auftraggeberin als moderne Krankenkasse optimal beim Kunden zu präsentieren. Die Einsatzmöglichkeiten und Zielgruppen der einzelnen Kleidungsstücke variieren stark: Mitarbeiter, Auszubildende und Führungskräfte der Auftraggeberin sowie Messepersonal und speziell ausgebildete Honorarkräfte auf externen und internen Veranstaltungen, Messen und Aktionen unterschiedlicher Art (sportlich-locker bis politisch-repräsentativ), aber auch zur Verwendung für den Arbeitsalltag im Innen- und Außendienst sowie für private Zwecke. Darüber hinaus hat der Auftragnehmer der Auftraggeberin einen Online-Shop für die Bestellabwicklung der Mitarbeiter zur Verfügung zu stellen.
Die Auftraggeberin hat die Möglichkeit, den Vertrag bis 6 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer, um jeweils weitere 12 Monate zu verlängern. Diese Vertragsverlängerung seitens der Auftraggeberin ist insgesamt zweimal um jeweils 12 Monate möglich. Die Gesamtvertragslaufzeit kann somit maximal 4 Jahre ab Vertragsbeginn betragen, also bis 30.11.2025.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
>> Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung des Bieters darüber abzugeben, dass keine Ausschlussgründe insbesondere nach §§ 123, 124 GWB vorliegen (“Eigenerklärung zur Ausschlussgründen“).
>> Bietergemeinschaften haben die vorgenannte Eigenerklärung dem Angebot für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert beizufügen.
>> Von Unternehmen, deren Kapazitäten ein Bieter bzw. eine Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische und berufliche Leistungsfähigkeit gem. § 47 VgV in Anspruch nehmen will, ist die Eignungserklärung zu Ausschlussgründen ebenfalls im Original einzureichen.
>> Von als Unterauftragnehmer vorgesehenen Unternehmen ist die Eigenerklärung zu Ausschlussgründen erst auf Verlangen der Auftraggeberin vorzulegen. Beruft sich ein Bieter bzw. eine Bietergemeinschaft zugleich gemäß § 47 VgV auf die Kapazitäten eines Unterauftragnehmers, muss die Eigenerklärung zu
Ausschlussgründen von diesem Unterauftragnehmer jedoch bereits mit Angebotsabgabe abgegeben werden (§ 36 Abs. 1 S. 3 VgV).
>> Dem Angebot ist eine Erklärung zur finanziellen Leistungsfähigkeit beizufügen, in welcher jeweils der Gesamtumsatz des Bieters sowie der Umsatz des Bieters der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2018, 2019, 2020), soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung übereinstimmen oder
vergleichbar sind, anzugeben ist (“Eigenerklärung Umsatz“).
>> Bietergemeinschaften haben die vorgenannte Eigenerklärung dem Angebot für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert beizufügen.
>> Von Unternehmen, deren Kapazitäten ein Bieter bzw. eine Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische und berufliche Leistungsfähigkeit gem. § 47 VgV in Anspruch nehmen will, ist die Eignungserklärung zu Ausschlussgründen ebenfalls im Original einzureichen.
>> Von als Unterauftragnehmer vorgesehenen Unternehmen ist die Eigenerklärung zu Ausschlussgründen erst auf Verlangen der Auftraggeberin vorzulegen. Beruft sich ein Bieter bzw. eine Bietergemeinschaft zugleich gemäß § 47 VgV auf die Kapazitäten eines Unterauftragnehmers, muss die Eigenerklärung zu
Ausschlussgründen von diesem Unterauftragnehmer jedoch bereits mit Angebotsabgabe abgegeben werden (§ 36 Abs. 1 S. 3 VgV).
>> Dem Angebot ist eine Eigenerklärung über bereits erbrachte, mit der hier ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Aufträge (Referenzen) der letzten 3 Geschäftsjahre (2018, 2019, 2020) beizufügen, in welcher der Auftraggeber (Name und Anschrift, Kontaktdaten des Ansprechpartners), der Ort der Leistungserbringung, der Leistungszeitraum und der Nettoauftragswert anzugeben ist. Weiter ist dabei jeweils anzugeben, ob der Bieter die Leistung als Haupt- oder Nachauftragnehmer oder als Mitglied einer Bietergemeinschaft erbracht hat sowie welche besonderen Anforderungen der jeweilige Auftrag stellte (“Eigenerklärung Referenzen“).
>> Bietergemeinschaften haben die vorgenannte Eigenerklärung dem Angebot für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert beizufügen.
>> Von Unternehmen, deren Kapazitäten ein Bieter bzw. eine Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische und berufliche Leistungsfähigkeit gem. § 47 VgV in Anspruch nehmen will, ist die Eignungserklärung zu Ausschlussgründen ebenfalls im Original einzureichen.
>> Von als Unterauftragnehmer vorgesehenen Unternehmen ist die Eigenerklärung zu Ausschlussgründen erst auf Verlangen der Auftraggeberin vorzulegen. Beruft sich ein Bieter bzw. eine Bietergemeinschaft zugleich gemäß § 47 VgV auf die Kapazitäten eines Unterauftragnehmers, muss die Eigenerklärung zu
Ausschlussgründen von diesem Unterauftragnehmer jedoch bereits mit Angebotsabgabe abgegeben werden (§ 36 Abs. 1 S. 3 VgV).
Abschnitt IV: Verfahren
IKK classic, Vergabestelle, Mittelhäuser Str. 68, 99089 Erfurt
Die Öffnung der Angebote erfolgt nicht öffentlich, d. h. Bieter sind nicht anwesend.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
>> Die Verfahrenssprache ist deutsch.
>> Es gilt deutsches Recht.
>> Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
Ein Angebot von Bietergemeinschaften und anderen gemeinschaftlichen Bietern findet nur dann Berücksichtigung, wenn in dem Angebot jeweils alle Mitglieder genannt sind und ein Mitglied als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrags benannt ist. Außerdem müssen sich die Mitglieder der Bietergemeinschaft für alle im Zusammenhang mit diesem Vertrag stehenden Verbindlichkeiten zur gesamtschuldnerischen Haftung verpflichten. Das Formblatt “Erklärung der Bietergemeinschaft“ ist in dem Fall dem Angebot ausgefüllt und unterzeichnet beizufügen.
>> Bei Aufträgen ab einer Summe von [Betrag gelöscht] Euro (exkl. Umsatzsteuer) holt die Vergabestelle für den Bieter, der im Rahmen des Vergabeverfahrens den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagsentscheidung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § l50a Gewerbeordnung beim Bundesamt für Justiz ein. Die für die Abfrage notwendigen Daten sind vom Bieter anzugeben.
>> Dem Angebot sind folgende weitere Unterlagen beizufügen:
> Eine Eigenerklärung Gewerbezentralregisterabruf: Die für eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregisternotwendigen Daten sind vom Bieter anzugeben.
> Eine Eigenerklärung, dass im Fall der Zuschlagserteilung spätestens zum Zeitpunkt des Leistungsbeginns über eine Betriebshaftpflichtversicherung mit den folgenden Mindestdeckungssummen:
Personen-, Vermögens- und Sachschäden sowie Datenschutzverstöße – jeweils [Betrag gelöscht] Euro
verfügt wird.
Die Betriebshaftpflicht ist über die gesamte Vertragslaufzeit bis zum Ablauf der Gewährungsfristaufrechtzuerhalten ("Eigenerklärung Haftpflichtversicherung").
> Eine Eigenerklärung zum nachhaltigen Handeln gem. ILO.
> Jedem Angebot sind je ein Muster der geforderten Bekleidungselemente mit entsprechendem Datenblatt gem. Ziffer 3 der Bewerbungsbedingungen beizufügen.
> Mit dem Angebot sind eigens generierte Zugangsdaten zu wenigstens einer Test-Version des Onlinetools gem. Ziffer 4 der Bewerbungsbedingungen zur Verfügung zu stellen.
> Datenschutzvereinbarung Auftragsverarbeitung (50)
> ein Datensicherheitskonzept, in dem der Bieter die bei ihm vorhandenen technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Datenschutz u. zur Datensicherheit unter Beachtung von § 35 SGB I und des 2. Kapitels des SGB X darzustellen hat. Es sind insbes. die entsprechenden Maßnahmen betreffend die Kontrolle des Zutritts, des Zugangs, des Zugriffs, der Weitergabe und der Eingabekontrolle sowie der Einhaltung des Trennungsgebotes darzustellen (Formblatt „Sicherheitskonzept Auftragsverarbeitung"),
> ein vom Bieter erstelltes Löschkonzept,
> Formblatt „Standorte der Geschäftsräume des Auftragsverarbeiters“,
> Formblatt "Auflistung der bestehenden Unterauftragnehmerverhältnisse"
> Formblatt „Auflistung der bestehenden Wartungsverträge“
> Formblatt "Datenschutzbeauftragter/Ansprechpartner"
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Möchte ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat, eine Verletzung der Bestimmungen über das Vergabeverfahren geltend machen, so hat es diese innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber der Auftraggeberin zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zu Angebotsabgabe der Auftraggeberin gegenüber gerügt werden. Teilt die Auftraggeberin dem Unternehmen mit, dass sie der Rüge nicht abhelfen werde, so kann das Unternehmen innerhalb von 15 Tagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei dem Bundeskartellamt stellen.