mobile Endgeräte für die Lehrkräfte in den Schulen der LHD Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-171-00020
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED2 Dresden
Postleitzahl: 01001
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dresden.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED2 Dresden
Postleitzahl: 01067
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dresden.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
Postleitzahl: 01001
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
NUTS-Code: DED2 Dresden
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
mobile Endgeräte für die Lehrkräfte in den Schulen der LHD
mobile Endgeräte für die Lehrkräfte in den Schulen der Landeshauptstadt Dresden, zur Nutzung gemäß der LehrEndFöVO
Einzelne kommunale Schulen der Landeshauptstadt Dresden (LHD). Die genaue Anschrift wird mit den Einzelaufträgen bekannt gegeben. Alle Lieferorte befinden sich im Stadtgebiet der LHD.
mobile Endgeräte für die Lehrkräfte in den Schulen der Landeshauptstadt Dresden, zur Nutzung gemäß der LehrEndFöVO, 2.400 Stück Convertible Notebooks mit internem LAN-Controller und einem Lizenzierungsmodell, das für die Verwendung mit Imageverfahren (Timago) geeignet ist, einschl. Lizenz von Microsoft Windows 10 Professional, Stift, Maus, Tasche, Garantie
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärungen zu:
- Gewerbeanmeldung (gesonderte Anlage),
- Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft (gesonderte Anlage),
- Handelsregisterauszug (Angabe HR-Nummer) (gesonderte Anlage),
- Meldung Handwerkskarte/Industrie- und Handelskammer (gesonderte Anlage),
- Ausschlussgründen:
A: im Zusammenhang mit einer strafrechtlichen Verurteilung gemäß §123 (1) Nr. 1 bis 10 GWB;
B: im Zusammenhang mit der Entrichtung von Steuern oder Sozialversicherungsbeiträgen gemäß §123 (4) GWB;
C: im Zusammenhang mit Insolvenz, Interessenskonflikten oder beruflichem Fehlverhalten gemäß §124 (1) Nr. 1 bis 9 GWB und ob und welche selbstreinigenden Maßnahmen gemäß §125 GWB getroffen wurden (gesonderte Anlage).
- Angabe des Gesamtumsatzes des Unternehmens bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (gesonderte Anlage). Bei Firmenneugründung Umsatz des letzten Geschäftsjahres und geplanter Umsatz für 2 Folgejahre (gesonderte Anlage),
- Eigenerklärung zur Haftpflichtversicherung mit Angabe des Versicherers, Art des Versicherungsschutzes und der Mindest-Deckungssumme/-en in Euro. (gesonderte Anlage).
Angabe von zwei Referenzen in den vergangenen drei Kalenderjahren mit einem Lieferumfang von jeweils mind. 500 Notebooks jährlich, mit Angabe des jährlichen Lieferumfangs, des Leistungszeitraums, der öffentlichen oder privaten Auftraggeber sowie der Ansprechpartner mit Telefon-Nr.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Kommunikation im Vergabeverfahren:
Die Kommunikation für Verfahren mit ausschließlicher elektronischer Angebotsabgabe erfolgt nur über die Plattform eVergabe.de!
Informationen über Änderungen der Bekanntmachungen/ Vergabeunterlagen sowie sämtliche nach der Angebotsöffnung folgende Kommunikation (z.B. Nachforderungen von Unterlagen, Bieterinformationen, Auftragsschreiben) werden elektronisch über eVergabe.de bereitgestellt.
Achtung! Ab sofort MÜSSEN auch die Bieteranfragen zu den Vergabeunterlagen elektronisch über eVergabe.de bzw. dem Bietercockpit gestellt werden. Deren Beantwortung erfolgt ebenfalls elektronisch über eVergabe.de.
Informationen zu den technischen Anforderungen erhalten Sie unter eVergabe.de.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nach § 160 Absatz 3 GWB unzulässig ist, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
Postleitzahl: 01001
Land: Deutschland