Dienstleistungen der Betriebskantine des Schleswig-Holsteinischen Landtages
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gmsh.de
Abschnitt II: Gegenstand
Dienstleistungen der Betriebskantine des Schleswig-Holsteinischen Landtages
Das Land Schleswig-Holstein, vertreten durch den Präsidenten des Schleswig-Holsteinischen Landtages, sucht einen modernen, innovativen Pächter für die Landeshauskantine, der auf regionale, ökologische und saisonale Produkte im laufenden Betrieb setzt und ein qualitativ hochwertiges und attraktives Speisenangebot anbietet.
Kiel
Die Landeshauskantine ist ein Herzstück im Landeshaus und leistet einen wesentlichen Beitrag zur Gesunderhaltung und Kommunikation. Es ist auch von Bedeutung, ein Gespür bzw. eine Sensibilität für das politische Umfeld und die besonderen Anforderungen des Parlamentsbetriebes zu haben. Durch den Betrieb der Landeshauskantine wird auch der Parlamentsbetrieb unterstützt und ein wichtiger Beitrag für das gesamte System geleistet.
Es wird ein zuverlässiger, branchenerfahrener Pächter für die Nachnutzung der Landeshauskantine, Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel, gesucht. Das Vertragsverhältnis beginnt mit dem 01.01.2022 und wird für fünf Jahre fest abgeschlossen. Nach Ablauf der festen Vertragslaufzeit verlängert sich das Pachtverhältnis automatisch jeweils um ein Jahr, wenn es nicht von einer der Parteien mit einer Frist von sechs Monaten zum Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich gekündigt wird.
Nach Ablauf der festen Vertragslaufzeit verlängert sich das Pachtverhältnis automatisch jeweils um ein Jahr, wenn es nicht von einer der Parteien mit einer Frist von sechs Monaten zum Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich gekündigt wird.
Interessierte Bewerber geben im ersten Schritt einen Teilnahmeantrag ab. Zur Angebotsabgabe (Phase 2) werden diejenigen Bewerber aufgefordert, die alle formalen Anforderungen und Ausschlusskriterien erfüllen, sowie eine Mindestpunktzahl von 300 Punkten (von möglichen zu erreichenden 500 Punkten) erreichen und anhand der Anzahl der Eignungspunkte die Plätze 1 bis 3 belegen. Teilnehmer, die Platz 4 bis Platz 8 belegen, werden ebenfalls eingeladen, wenn die erreichte Gesamtpunktzahl maximal 100 Punkte unter der Gesamtpunktzahl des Bewerbers auf Platz 3 liegt. Sofern mehrere Bewerber mit der geringsten Punktzahl (bspw. 8. und 9. Stelle) die gleiche Punktzahl erreichen, entscheidet das Los über deren Platzierung. Somit werden bestenfalls mindestens drei, maximal acht Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eigenerklärung, dass eine Eintragung im Berufs- oder Handelsregister oder ein anderer, vergleichbarer Nachweis für die erlaubte Berufsausübung vorliegt.
2. Eigenerklärung, dass:
- Sie Ihren Verpflichtungen gem. § 128 GWB zur Zahlung der Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen sind und
- keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen.
3. Eigenerklärungen über den Gesamtumsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre des Unternehmens.
4. Eigenerklärung über den Umsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre des Unternehmens, bezogen auf den Betrieb von Betriebskantinen.
5. Angabe von Referenzobjekten vergleichbarer Art (Gastronomiebetrieb; speziell "Betriebskantinen") mit Nennung der Adresse, eines Ansprechpartners, Anzahl der Tischgäste pro Tag.
Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, müssen die gem. § 4 Abs. 1 Satz 1 VGSH erforderlichen Verpflichtungserklärungen mit Einreichung des Angebots abgeben.
Die Verpflichtungserklärung zur Zahlung des Vergabemindestlohns ist Bestandteil der Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die EU-Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen- und Antworten Kataloge, Änderungspakete) für Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter www.e-vergabe-sh.de zur Verfügung. Bei allen europaweiten Ausschreibungen ist seit 18.10.2018 das gesamte Vergabeverfahren elektronisch abzuwickeln. Das bedeutet für die Bewerber und Bieter, dass Teilnahmeanträge und Angebote nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform www.e-vergabe-sh.de eingereicht werden können. Die Kommunikation während des Ausschreibungsverfahrens wird ebenfalls nur noch in elektronischer Form erfolgen. Aus diesem Grund weisen wir darauf hin, dass eine kostenlose Registrierung auf unser Vergabeplattform: www.e-vergabe-sh.de für eine Bewerbung bzw. Angebotsabgabe zwingend notwendig ist. Nach der Registrierung müssen Sie sich mit der e-Vergabe-Plattform der GMSH verknüpfen.
Eine Abgabe der Teilnahmeanträge/ Angebote in Papierform ist bei dieser Ausschreibung nicht mehr möglich. Teilnahmeanträge / Angebote, die in Papierform eingehen, werden seitens der GMSH bei der Prüfung und Wertung nicht mehr berücksichtigt. Für bereits registrierte Wirtschaftsteilnehmer ändert sich der Prozessablauf nicht.
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Fragen zur Ausschreibung
Alle Fragen zur Ausschreibung sind ausschließlich in schriftlicher Form bis spätestens 30. August 2021 an die GMSH, z.H. Herrn Florian Seelig (e-Vergabesystem oder E-Mail: [gelöscht] ) zu richten. Alle Fragen und Antworten zur Ausschreibung werden in einem Frage-Antwortkatalog erfasst, der ständig unter www.e-vergabe-sh.de unter der Ausschreibung einsehbar ist.
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Mit dem Teilnahmeantrag zusätzlich zu den in Abschnitt III. genannten Nachweisen sind einzureichen:
1) Unternehmensauskunft mit folgenden Mindestangaben:
a) Vollständiger Name und Rechtsform des Unternehmens
b) Anschrift
c) Name des gesetzlichen Vertreters
d) Geschäftszweck
e) Anzahl der Beschäftigten im Unternehmen in der Sparte Gastronomie
f) Vorstellung der Kernkompetenz des Unternehmens
2) Auflistung aller Objekte die noch vom Bewerber gepachtet sind bzw. betrieben werden.
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Nähere Angaben zum Bewirtschaftungskonzept sind erst nach dem Teilnahmewettbewerb zu machen. Ausgewählte Bieter erhalten dazu gesonderte Unterlagen.
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Bewertungsmatrix
Mit den Vergabeunterlagen wird eine detaillierte Bewertungsmatrix für die Angebote versandt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ort: n.n.
Land: Deutschland
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]