Überregionale Anbindung Chemnitz
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Chemnitz
NUTS-Code: DED4 Chemnitz
Postleitzahl: 09111
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vms.de
Abschnitt II: Gegenstand
Überregionale Anbindung Chemnitz
Verkehrsvertrag über die Erbringung von Verkehrsleistungen zur Anbindung der Region Chemnitz (Oberzentren Chemnitz und Zwickau) an den überregionalen Eisenbahnverkehr
Chemnitz
Der Zweckverband Verkehrsverbund Mittelsachsen (ZVMS) ist zuständiger Aufgabenträger für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) in seinem Verbandsgebiet und trägt die Verantwortung für die Planung, Gestaltung und Finanzierung des SPNV in seinem Zuständigkeitsbereich (vgl. § 4 Abs. 1, Abs. 2 des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr im Freistaat Sachsen (ÖPNVG) i.V.m. § 4 Abs. 2 der Verbandssatzung). Seit dem Jahr 2006 wird das Oberzentrum Chemnitz nicht mehr mit Leistungen im Schienenpersonenfernverkehr erschlossen. Dies stellt einen erheblichen Standortnachteil dar und spiegelt nicht die wirtschaftliche und strukturelle Bedeutung der Region Chemnitz (Oberzentren Chemnitz und Zwickau) im Freistaat Sachsen wider.
Der ZVMS setzt sich im Rahmen seiner Zuständigkeit und Möglichkeiten für eine attraktive und wirtschaftliche Einbindung der Region Chemnitz in den überregionalen Eisenbahnverkehr ein. Vor diesem Hintergrund erfolgt die vorliegende Ausschreibung.
Gegenstand der Ausschreibung ist ein Verkehrsvertrag über die Erbringung von Verkehrsleistungen zur Anbindung der Region Chemnitz an den überregionalen Eisenbahnverkehr mit folgenden Merkmalen:
1) Leistungsbeginn: ab Sommerfahrplanwechsel im Juni 2022 (12.06.2022).
2) Vertragslaufzeit: bis Fahrplanwechsel im Dezember 2028 mit Verlängerungsoption um jeweils ein Jahr bis maximal zum Sommerfahrplanwechsel im Juni 2037.
3) Leistungsumfang (Zugkm): abhängig von dem vom Betreiber gewählten Streckenverlauf.
4) Anforderungen an die Verkehrsleistungen:
- Anbindung der Region Chemnitz mittels Verkehrsleistungen auf der Relation Chemnitz - Berlin ohne Umstieg (Mindestanforderung) und mit wenigen Halten,
- keine längeren Standzeiten auf Unterwegsbahnhöfen,
- Bedienung der Station „Flughafen BER - Terminal 1-2“ (Mindestanforderung),
- Bedienung mindestens eines Bahnknotens im Stadtgebiet Berlin mit Zugang zum Schienenpersonennahverkehr (Mindestanforderung),
- mindestens zwei tägliche Verbindungen in beide Richtungen zwischen 6 Uhr und 22 Uhr (Mindestanforderung),
- Kundenbetreuer in jedem Zug (Mindestanforderung),
- Reservierbarkeit der Sitzplätze (Mindestanforderung),
- kleines Cateringangebot mit Kaffee, Kaltgetränken und Snacks (Mindestanforderung).
5) Anforderungen an die einzusetzenden Fahrzeuge:
- abgetrennter, komfortabler und beruhigter Bereich (1. Klasse-Bereich) (Mindestanforderung),
- Sitze mit hohem Komfort und Armlehnen,
- im 1. Klasse-Bereich Sitze, die sich in Komfort und Ausstattung von Sitzen der anderen Fahrzeugbereiche abheben (Mindestanforderung),
- Steckdosen am Platz (min. 1 Stück je 2 Sitzplätze) (Mindestanforderung),
- Klimatisierung (Mindestanforderung),
- mindestens zwei funktionsfähige WC im Zug (Mindestanforderung),
- ausreichend Stauräume für Gepäck.
6) verkehrsvertragliche Rahmenbedingungen:
- Anerkennung von Nahverkehrstarifen für Binnenrelationen im Freistaat Sachsen,
- Vergütung/Budget: maximal 2,5 Mio. EUR/Jahr; ab 2022 jährlich pauschal dynamisiert mit 1,8 %,
- keine Vergütung bei Ausfall oder Verspätung größer 120 Minuten,
- keine Verpflichtung zum SEV,
- keine Pönalen bei Qualitätsabweichungen.
Weitere Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Verlängerungsoption gemäß Verkehrsvertrag, siehe auch Abschnitt II.2.4) der Bekanntmachung
Verlängerungsoption gemäß Verkehrsvertrag, siehe auch Abschnitt II.2.4) der Bekanntmachung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
(a) Eigenerklärung gemäß Formblatt über Eintragung in ein Berufsregister (Handelsregister oder Handwerksrolle) oder ein vergleichbares Register des Herkunftslandes (jeweils unter Angabe der Registernummer des Bewerbers).
(b) Eigenerklärung gemäß Formblatt über Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB.
Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist die Eigenerklärung nach lit. (a), lit. (b) von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft abzugeben.
Eigenerklärung gemäß Formblatt zum Umsatz: Angabe des Gesamtumsatzes je Geschäftsjahr in den letzten 3 Geschäftsjahren (2018, 2019, 2020)
Umsatz von insgesamt mindestens 60 Mio. EUR (netto) in den letzten 3 Geschäftsjahren (2018, 2019, 2020). Ein bestimmter Mindestjahresumsatz in einem der 3 Geschäftsjahre wird nicht gefordert.
Im Falle einer Bewerbergemeinschaft muss der Mindestumsatz durch die Bewerbergemeinschaft insgesamt erfüllt sein. Maßgeblich hierfür ist die Summe der betreffenden Jahresumsätze der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft. Die Eigenerklärung zum Umsatz ist daher von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft abzugeben.
(a) Vorlage einer aktuell gültigen Genehmigung zur Erbringung von Eisenbahnverkehrsdiensten in der Bundesrepublik Deutschland gemäß § 6 AEG (Personenverkehr).
(b) Vorlage einer aktuell gültigen Sicherheitsbescheinigung für Eisenbahnverkehrsunternehmen nach § 7a AEG.
Nachweise nach lit. (a) und lit. (b).
Im Falle einer Bewerbergemeinschaft müssen die Anforderungen durch die Bewerbergemeinschaft insgesamt erfüllt sein. Maßgeblich hierfür sind die insgesamt von den Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft vorgelegten Nachweise.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Das Vergabeverfahren wird ausschließlich über die Vergabeplattform subreport ELViS abgewickelt. Das Vergabeverfahren ist in der Vergabeplattform über den in Abschnitt I.3) dieser Bekanntmachung genannten Link abrufbar. Sämtliche Informationen zum Vergabeverfahren sind in der Vergabeplattform hinterlegt (Bekanntmachungsinformationen, Vergabeunterlagen, Kommunikation, etc.). Jegliche Kommunikation in diesem Vergabeverfahren erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform. Der Auftraggeber empfiehlt eine Teilnahme am Vergabeverfahren über die Vergabeplattform, indem sich potentielle Bewerber für das vorliegende Verfahren bei der Vergabeplattform registrieren (kostenlos). Nur bei einer Registrierung erhalten Bewerber automatisch und unmittelbar etwaige aktualisierte oder ergänzende Informationen zum Vergabeverfahren (wie z.B. Nachsendungen, Änderungen oder Klarstellungen zu den Vergabeunterlagen, Antworten auf Bewerber-/Bieterfragen, etc.). Bewerber sind verpflichtet, sich regelmäßig zu informieren, ob aktualisierte oder ergänzende Informationen zum Vergabeverfahren vorliegen. Dies gilt insbesondere dann, wenn Bewerber von einer Registrierung auf der Vergabeplattform absehen. Ein verbindlicher und jeweils aktueller Stand der Informationen zu diesem Vergabeverfahren ist im Regelfall nur in der Vergabeplattform hinterlegt.
2. Der Auftraggeber weist zum Verfahrensablauf auf Folgendes hin: Das Vergabeverfahren wird als Verhandlungsverfahren mit vorherigem Teilnahmewettbewerb durchgeführt. In der 1. Stufe erfolgt der sogenannte Teilnahmewettbewerb, d. h. die Auswahl der als geeignet angesehenen Bewerber anhand der mit dem Teilnahmeantrag eingereichten Unterlagen. In der 2. Stufe, der sogenannten Angebotsphase, werden die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs als geeignet ausgewählten Bieter auf der Grundlage der Vergabeunterlagen für die 2. Stufe zur Angebotsabgabe sowie zu Verhandlungen aufgefordert. Weitere Hinweise zur Struktur des Vergabeverfahrens und zum Ablauf der Verhandlungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
3. Der Teilnahmeantrag und alle mit dem Teilnahmeantrag einzureichenden Unterlagen sind elektronisch in Textform (§ 126b BGB) bis zu dem in Abschnitt VI.2.2) dieser Bekanntmachung genannten Schlusstermin für die Einreichung der Teilnahmeanträge über die Vergabeplattform subreport ELViS (siehe auch Abschnitt I.3) dieser Bekanntmachung) einzureichen. Es werden nur fristgerecht eingehende Teilnahmeanträge berücksichtigt. Teilnahmeanträge, die schriftlich, per Telefax oder E-Mail eingereicht werden, werden nicht berücksichtigt.
4. Für den Teilnahmeantrag sind ausschließlich die vom Auftraggeber vorgegebenen Formblätter zu verwenden, die über die Vergabeplattform subreport ELViS (siehe auch Abschnitt I.3) dieser Bekanntmachung) abgerufen werden können.
5. Zu den in den Teilnahmebedingungen (siehe Abschnitt III.1) dieser Bekanntmachung) geforderten Eigenerklärungen (Formblätter) sind mit dem Teilnahmeantrag keine Bestätigungen oder Nachweise (wie z.B. Bescheinigungen oder Erklärungen von Behörden oder sonstigen Einrichtungen) vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Bestätigung der in den Eigenerklärungen gemachten Angaben durch weitergehende, im jeweiligen Formblatt angegebene Nachweise zu verlangen.
6. Beabsichtigt der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft, zum Nachweis der erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit und/oder zum Nachweis der erforderlichen technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit die Fähigkeiten (Mittel, Kapazitäten) anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen (sog. Eignungsleihe), muss mit dem Teilnahmeantrag durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen nachgewiesen werden, dass die in Bezug genommenen Fähigkeiten (Mittel, Kapazitäten) im Auftragsfall tatsächlich zur Verfügung stehen. Hierfür ist das in den Vergabeunterlagen vorgegebene Formblatt zu verwenden.
Nimmt der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft die Fähigkeiten (Mittel, Kapazitäten) eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, ist in der Verpflichtungserklärung (Formblatt) auch die gemeinsame Haftung des anderen Unternehmens mit dem Bewerber/der Bewerbergemeinschaft für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe zu erklären (vgl. § 47 Abs. 3 VgV).
Die unter Abschnitt III.1.2) dieser Bekanntmachung genannten Nachweise und Erklärungen zur Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit bzw. die unter Abschnitt III.1.3) dieser Bekanntmachung genannten Nachweise und Erklärungen zur Beurteilung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit müssen im Falle der Eignungsleihe mit dem Teilnahmeantrag für das andere Unternehmen in dem Umfang vorgelegt werden, in dem der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft die Fähigkeiten (Mittel, Kapazitäten) des anderen Unternehmens zum Nachweis der Eignung in Anspruch nimmt. Die unter Abschnitt III.1.1) dieser Bekanntmachung genannten Nachweise und Erklärungen zur Beurteilung der Befähigung zur Berufsausübung sind mit dem Teilnahmeantrag jeweils für das andere Unternehmen immer vorzulegen.
Der Auftraggeber überprüft im Rahmen der Eignungsprüfung, ob das andere Unternehmen die im Rahmen der Eignungsleihe in Bezug genommenen Eignungskriterien erfüllt und ob Gründe für den Ausschluss des anderen Unternehmens vorliegen. Werden die Eignungskriterien nicht erfüllt oder liegen zwingende Ausschlussgründe vor, verlangt der Auftraggeber die Ersetzung des anderen Unternehmens. Bei Vorliegen fakultativer Ausschlussgründe kann der Auftraggeber verlangen, dass dieses ersetzt wird.
Als andere Unternehmen gelten insbesondere auch konzernverbundene Unternehmen.
7. Bewerbergemeinschaften sind zugelassen. Eine Bewerbergemeinschaft hat mit dem Teilnahmeantrag eine Erklärung der Bewerbergemeinschaft abzugeben, in welchem die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft sowie dasjenige Mitglied der Bewerbergemeinschaft, welches die Bewerbergemeinschaft im vorliegenden Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, benannt werden. Für die Erklärung ist das in den Vergabeunterlagen vorgegebene Formblatt zu verwenden. Der Auftraggeber behält sich vor, ergänzende Unterlagen zum Nachweis abzufordern, dass durch die Bildung der Bewerbergemeinschaft kein Verstoß gegen Kartellrecht vorliegt (zum Beispiel Darlegung der Gründe, die zur Kooperation in der Bewerbergemeinschaft geführt haben).
8. Mitglieder von Bewerbergemeinschaften haben grundsätzlich alle Erklärungen/Nachweise für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft abzugeben, soweit sich aus dieser Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen nicht Abweichendes ergibt.
9. Sämtliche Unterlagen (Erklärungen, Nachweise, etc.) sind in deutscher Sprache vorzulegen. Nicht deutschsprachige Unterlagen müssen mit amtlich anerkannter Übersetzung in deutscher Sprache vorgelegt werden. Der Bewerber/Die Bewerbergemeinschaft trägt die Verantwortung für die korrekte Übersetzung der Unterlagen.
10. Unvollständige Teilnahmeanträge können ausgeschlossen werden. Der Auftraggeber behält sich mit Blick auf § 56 Abs. 2 VgV vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen (Angaben, Erklärungen, Nachweise, etc.) nachzufordern bzw. vervollständigen oder korrigieren zu lassen bzw. fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen (Angaben, Erklärungen, Nachweise, etc.) nachzufordern bzw. vervollständigen zu lassen. Teilnahmeanträge, die nicht alle geforderten Unterlagen enthalten, werden ausgeschlossen, sofern diese Unterlagen nach Aufforderung nicht innerhalb einer vom Auftraggeber gesetzten angemessenen Frist nachgeliefert werden. Gemäß § 56 Abs. 3 VgV ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ausgeschlossen; Ausnahmen regelt § 56 Abs. 3 VgV.
11. Angebote, die die in der Bekanntmachung bzw. in den Vergabeunterlagen genannten Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden ausgeschlossen.
12. Angebote, deren Zuschussbedarf das Maximal-Budget von 2,5 Mio. EUR/Jahr (Preisstand 2021) überschreitet, werden ausgeschlossen.
13. Vor der Zuschlagserteilung ist ein Beschluss der Verbandsversammlung des ZVMS erforderlich. Eine Zuschlagserteilung kann ohne den entsprechenden Beschluss nicht erfolgen bzw. steht unter der aufschiebenden Bedingung eines solchen Beschlusses. Der Auftraggeber behält sich vor, das Vergabeverfahren aufzuheben, sollte ein entsprechender Beschluss der Verbandsversammlung nicht erfolgen.
14. Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten (§ 17 Abs. 11 VgV).
15. Die Vergabe der Verkehrsleistungen steht unter dem Vorbehalt der Bereitstellung entsprechender finanzieller Mittel durch den Freistaat Sachsen. Sofern und soweit die entsprechenden finanziellen Mittel dem ZVMS nicht bereit gestellt werden, behält sich der ZVMS vor, von einer Vergabe der Verkehrsleistungen abzusehen bzw. das Vergabeverfahren aufzuheben.
16. Es erfolgt keine Erstattung der Kosten für die Erstellung des Teilnahmeantrages/Angebotes und keine Entschädigung für die Teilnahme am Vergabeverfahren.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Einlegung von Rechtsbehelfen ist in §§ 155 ff. GWB geregelt. Zu den Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrags zur Vergabekammer wird auf §§ 160 ff. GWB hingewiesen, insbesondere auf die in § 160 Abs. 3 GWB geregelten Fristen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.