GIS-Software Referenznummer der Bekanntmachung: SID 2021-40 DS
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Chemnitz
NUTS-Code: DED41 Chemnitz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 09111
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.sid.sachsen.de/
Ort: Radebeul
NUTS-Code: DED2 Dresden
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.sid.sachsen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
GIS-Software
Bereitstellung enier Geoinformationssoftware mit enthaltener Fachschale und XML-Schnittstelle zum automatisierten Austausch der Bodenschätzdaten zwischen Sächsischer Finanz- und Sächsischer Vermessungsverwaltung
Dresden
Bereitstellung einer Geoinformationssystem-Software mit enthaltener Fachschale zur Erfassung der Daten der Bodenschätzung sowie Umsetzung einer XML-Schnittstelle zum automatisierten Austausch der Daten der Bodenschätzung zwischen der Sächsischen Finanz- und der Sächsischen Vermessungsverwaltung in einem GIS-Programm. Dem Auftrag geht eine 8-wöchige Teststellung voraus.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
• Erklärung über die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bieter niedergelassen ist (vgl. EEE Teil IV, Abschnitt A)
• im Hinblick auf die ausgeschriebene Leistung aussagekräftige Darstellung des Bieters mit den Geschäftsbereichen und Tätigkeitsfeldern des Unternehmens, Hauptsitz des Unternehmens sowie ggf. Anzahl weiterer Unternehmensstandorte, (gem. EEE, Teil IV: Kap. B 8). Es sind Angaben zu machen, ob und auf welche Weise der Bieter wirtschaftlich mit anderen Unternehmen verknüpft ist.
Darzustellen sind auch die Beteiligungsverhältnisse und Verbindungen bei BIetergemeinschaften bzw. Unterauftragnehmern sowie Leisstungsinhalte der Unterauftragnehmer (EEE Teil IV: Kap. B und C).
• Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist (GIS-Software mit Fachschale Bodenschätzung), jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre (gem. EEE Teil IV: Kap. B 1a und 2a),
• Nachweis (Kopie) einer aktuell gültigen Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung über mind. 1 Mio Euro je Schadensfall und Versicherungsjahr oder Erklärung, dass diese jeweils bis Vertragsschluss beigebracht wird.
Bitte beachten Sie, dass die Angaben hier nicht ausreichend sind. Auch bloße Vorlage eines aktuellen Versicherungsnachweises deckt den geforderen Erklärungsbedarf ggf. nicht vollständig ab.
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bieter, jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft oder - sofern zutreffend - das/die andere(n) Unternehmen, ggf. unter Verwendung des Standardformulars der EEE (Teil IV, Abschnitt C 1b), folgende Angaben und Erklärungen zu ma-chen bzw. abzugeben und folgende Unterlagen vorzulegen:
• Anzahl der durchschnittlich jährlich beschäftigten Mitarbeiter bezogen auf die letzten drei Jahre (2018 bis 2020),
• drei Referenzprojekte Ihres Unternehmens aus den letzten drei Kalenderjahren mit vergleichbaren Lieferungen und Leistungen.
• Bitte beschreiben Sie die genannten Referenzleistungen kurz mit folgenden Inhalten:
1. Bezeichnung des Auftragsgegenstandes,
2. Leistungszeitraum,
3. Name der Auftraggeber mit Kontaktdaten (Anschrift ggf. Telefonnummer und E-Mail-Adresse)
4. Auftragswert oder -volumen.
Nicht in die EEE eintragbare Angaben sind formlos auf Extraseiten dem Angebot beizufügen.
Bei Bildung einer Bietergemeinschaft muss ersichtlich sein, durch welches der beteiligten Unternehmen das Referenzprojekt erbracht wurde.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Gemäß § 47 Abs. 2 S. 3 VgV muss ein Bewerber/Bieter ein
Unternehmen dessen Kapazitäten er für die Erfüllung
bestimmten Eignungskriterien in Anspruch nehmen will
(Eignungsleihe), binnen einer vom Auftraggeber gesetzten Frist
nicht erfüllt oder beim Unternehmen zwingende
Ausschlussgründe nach § 123 GWB vorliegen. Gemäß § 36
Abs. 5 VgV muss ein Bieter einen Unterauftragnehmer binnen
einer vom Auftraggeber gesetzten Frist ersetzen, wenn bei
diesem Unternehmen zwingende Ausschlussgründe vorliegen.
Mit der Umstellung zur elektronischen Angebotsabgabe seit
18.10.2018 ist das vollständige Angebot (einschl. aller Anlagen)
in elektronischer Form unter Verwendung der Bietersoftware (AI
Bietercockpit 8) an die Plattform www.evergabe.sachsen.de zu
senden.
Auf der Vergabeplattform des Freistaates Sachsen wird Ihnen
die Bietersoftware (AI Bietercockpit 8), die zwingend zur
elektronischen Abgabe von Angeboten zu verwenden ist,
kostenfrei bereitgestellt. Des Weiteren erhalten Sie auf dieser
Internetseite Informationen zu den Teilnahmebedingungen für
Bieter.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber.
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB). Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nichtabhelfen zu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 135 Abs. 2 GWB
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Radebeul
Postleitzahl: 01445
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.sid.sachsen.de