TIC (Leadbuyer) - Service- und Wartungsvertrag für die ARD Referenznummer der Bekanntmachung: MDR 21-21
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE141510836
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED5 Leipzig
Postleitzahl: 04275
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.mdr.de
Abschnitt II: Gegenstand
TIC (Leadbuyer) - Service- und Wartungsvertrag für die ARD
Für die Verwaltung, Bearbeitung u. Verbreitung von Verkehrsinformationen wird in den ARD-Anstalten MDR,NDR,SR,SWR,rbb,RB u.HR die Software TIC von der Fa.GEWI Europe GmbH & Co.KG verwendet. Die Verteilung von Meldungen wird mittels des Austauschservers (ATS) realisiert, den auch der BR und WDR nutzen. Getrieben durch ein ARD-Strukturprojekt zur Kostenreduzierung arbeiten seit Anfang des Jahres die Verkehrsredaktionen der TIC-Anstalten nicht mehr auf dezentralen Systemen, sondern auf einem gemeinsamen System, welches durch die Firma GEWI betrieben wird. Insofern ist es folgerichtig, die historisch gewachsenen Einzelverträge zwischen GEWI und den Anstalten bezüglich Service, Wartung und Betrieb der bisherigen Einzelsysteme unter Federführung des MDR in einem gemeinsamen Vertrag zu bündeln und damit weitere Einsparungen zu erreichen. Leistungsinhalte sind der Betrieb der Serverplattform, die TIC-Software- und Kartenpflege sowie der Störfallsupport.
Mitteldeutscher Rundfunk
Fernsehzentrale Leipzig
Kantstr. 71-73
04275 Leipzig
1. Betrieb der ARD-Verkehrsnachrichten Lösung beim SR, RB, HR, RBB, SWR, NDR und MDR auf der Basis bereits erworbener Nutzungsrechte für die TIC Software (Nutzungsrecht für die Erzeugung von Ver-kehrsnachrichten und Austausch von Verkehrsmeldungen), wie
- TIC SW Updates
- TIC Kartendaten Lizenz
- TIC Kartendaten Updates
- TIC Kartendaten Support
- TIC System Störfall Support (Third Level Support)
- TIC Hosting inkl. Second Level Support
- TIC Projektdienstleistungen für kleinere Systemanpassungen
- TIC Schulung/Einweisung
2. Nutzungsrechte für den Austausch der Verkehrsmeldungen mit dem WDR, wie
- TIC Software Lizenz
- TIC Software Updates
- TIC Kartendaten Lizenz
- TIC Kartendaten Updates
- TIC Kartendaten Support
- TIC System Störfall Support
3. Nutzungsrechte für den Austausch der Verkehrsmeldungen mit dem BR, wie
- TIC Software Lizenz
- TIC Software Updates
- TIC Kartendaten Lizenz
- TIC Kartendaten Updates
- TIC Kartendaten Support
- TIC System Störfall Support
gem. Bietererklärung Preis und Leistungsbeschreibung
Der Vertrag wird gemäß § 135 Abs. 3 Ziff. 3 GWB nicht vor Abschluss der Frist von 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung abgeschlossen.
Die unter V.2.1 gemachte Datumsangabe lässt systembedingt keine Möglichkeit offen, ein Datum nach der Bekanntmachung einzusetzen. Es gilt die gesetzliche Frist.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- aufgrund des Schutzes von ausschließlichen Rechten einschließlich Rechten des geistigen Eigentums
Es handelt sich um eine Direktvergabe ohne Wettbewerb mit nur einem Bieter (§ 14 Abs. 4 VgV).
Der Auftrag kann nur von einem bestimmten Unternehmen erbracht oder bereitgestellt werden, weil aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist (§ 14 Abs. 4 Nr. 2b VgV).
Der Auftrag kann wegen des Schutzes von ausschließlichen Rechten, insbesondere von gewerblichen Schutzrechten nur von einem bestimmten Unternehmen erbracht oder bereitgestellt werden (§ 14 Abs. 4 Nr. 2c VgV).
Erläuterung
Die Firma GEWI Europe GmbH ist alleiniger Hersteller des bei den beteiligten ARD-Anstalten im Einsatz befindlichen TIC-Systems. Für die Abbildung dieser Arbeitsprozesse sowie technischen Infrastruktur gibt es keinen alternativen Anbieter. Im Rahmen der laufenden Vorbereitungen eines zentralen ARD-Servicevertrags wurden bereits alle bestehenden Verträge der beteiligten ARD-Anstalten mit dem Hersteller verlängert. Darüber hinaus wurde ein zentrales TIC-System für die ARD beauftragt und im Januar 2021 in Betrieb genommen. Der vorliegende Beschaffung beinhaltet die Synchronisation aller bestehenden Serviceverträge ab 01.09.2021 und berücksichtigt die bestehende zentrale TIC-Systeminfrastruktur der ARD. Die Beauftragung erfolgt durch den MDR als Leadbuyer.
Gemäß der Erklärung der Firma GEWI Europe GmbH & Co. KG vom 27.01.2021 bestätigt diese, dass sie alleiniger Rechteinhaber des Produktes "TIC3" ist und Erweiterungen sowie Anpassungen nur durch sie erfolgen können.
Die Lizensierung basiert auf Nutzungsrechten. Diese Nutzungsrechte werden ausschließlich durch die Firma GEWI an ihre Kunden gewährt. Einige Kunden (GEWI Partner) können vertraglich vereinbarte Nutzungsrechte auch deren Endkunden gewähren, einschließlich eventuell notwendiger Dienstleistungen, wie Installation, Konfiguration und Schulung: ausgenommen davon sind Projekte in Deutschland. Das heißt, die Nutzungsrechte und Dienstleistungen für Deutschland können nur von der Firma GEWI Europe GmbH & Co. KG aus Bernburg erworben werden.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
TIC (Leadbuyer) - Service- und Wartungsvertrag für die ARD
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bernburg
NUTS-Code: DEE0C Salzlandkreis
Postleitzahl: 06406
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.gewi.com
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.ldl.sachsen.de
Wir weisen allerdings darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn -Sie einen Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt haben; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, -Sie Verstöße gegen Vergabevorschriften, die bereits aus der Bekanntmachung ersichtlich sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Vergabebekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der Vergabestelle gerügt haben, -Sie Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der Vergabestelle gerügt haben oder -mehr als 15 Kalendertage nach Eingang einer Mitteilung des MDR, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.