TIC (Leadbuyer) - Service- und Wartungsvertrag für die ARD Referenznummer der Bekanntmachung: MDR 21-21

Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Nationale Identifikationsnummer: DE141510836
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED5 Leipzig
Postleitzahl: 04275
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.mdr.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Medien

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

TIC (Leadbuyer) - Service- und Wartungsvertrag für die ARD

Referenznummer der Bekanntmachung: MDR 21-21
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72267000 Software-Wartung und -Reparatur
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Für die Verwaltung, Bearbeitung u. Verbreitung von Verkehrsinformationen wird in den ARD-Anstalten MDR,NDR,SR,SWR,rbb,RB u.HR die Software TIC von der Fa.GEWI Europe GmbH & Co.KG verwendet. Die Verteilung von Meldungen wird mittels des Austauschservers (ATS) realisiert, den auch der BR und WDR nutzen. Getrieben durch ein ARD-Strukturprojekt zur Kostenreduzierung arbeiten seit Anfang des Jahres die Verkehrsredaktionen der TIC-Anstalten nicht mehr auf dezentralen Systemen, sondern auf einem gemeinsamen System, welches durch die Firma GEWI betrieben wird. Insofern ist es folgerichtig, die historisch gewachsenen Einzelverträge zwischen GEWI und den Anstalten bezüglich Service, Wartung und Betrieb der bisherigen Einzelsysteme unter Federführung des MDR in einem gemeinsamen Vertrag zu bündeln und damit weitere Einsparungen zu erreichen. Leistungsinhalte sind der Betrieb der Serverplattform, die TIC-Software- und Kartenpflege sowie der Störfallsupport.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE121 Baden-Baden, Stadtkreis
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
NUTS-Code: DE501 Bremen, Kreisfreie Stadt
NUTS-Code: DE600 Hamburg
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
NUTS-Code: DEC01 Regionalverband Saarbrücken
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Mitteldeutscher Rundfunk

Fernsehzentrale Leipzig

Kantstr. 71-73

04275 Leipzig

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

1. Betrieb der ARD-Verkehrsnachrichten Lösung beim SR, RB, HR, RBB, SWR, NDR und MDR auf der Basis bereits erworbener Nutzungsrechte für die TIC Software (Nutzungsrecht für die Erzeugung von Ver-kehrsnachrichten und Austausch von Verkehrsmeldungen), wie

- TIC SW Updates

- TIC Kartendaten Lizenz

- TIC Kartendaten Updates

- TIC Kartendaten Support

- TIC System Störfall Support (Third Level Support)

- TIC Hosting inkl. Second Level Support

- TIC Projektdienstleistungen für kleinere Systemanpassungen

- TIC Schulung/Einweisung

2. Nutzungsrechte für den Austausch der Verkehrsmeldungen mit dem WDR, wie

- TIC Software Lizenz

- TIC Software Updates

- TIC Kartendaten Lizenz

- TIC Kartendaten Updates

- TIC Kartendaten Support

- TIC System Störfall Support

3. Nutzungsrechte für den Austausch der Verkehrsmeldungen mit dem BR, wie

- TIC Software Lizenz

- TIC Software Updates

- TIC Kartendaten Lizenz

- TIC Kartendaten Updates

- TIC Kartendaten Support

- TIC System Störfall Support

gem. Bietererklärung Preis und Leistungsbeschreibung

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Der Vertrag wird gemäß § 135 Abs. 3 Ziff. 3 GWB nicht vor Abschluss der Frist von 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung abgeschlossen.

Die unter V.2.1 gemachte Datumsangabe lässt systembedingt keine Möglichkeit offen, ein Datum nach der Bekanntmachung einzusetzen. Es gilt die gesetzliche Frist.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
  • Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
    • aufgrund des Schutzes von ausschließlichen Rechten einschließlich Rechten des geistigen Eigentums
Erläuterung:

Es handelt sich um eine Direktvergabe ohne Wettbewerb mit nur einem Bieter (§ 14 Abs. 4 VgV).

Der Auftrag kann nur von einem bestimmten Unternehmen erbracht oder bereitgestellt werden, weil aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist (§ 14 Abs. 4 Nr. 2b VgV).

Der Auftrag kann wegen des Schutzes von ausschließlichen Rechten, insbesondere von gewerblichen Schutzrechten nur von einem bestimmten Unternehmen erbracht oder bereitgestellt werden (§ 14 Abs. 4 Nr. 2c VgV).

Erläuterung

Die Firma GEWI Europe GmbH ist alleiniger Hersteller des bei den beteiligten ARD-Anstalten im Einsatz befindlichen TIC-Systems. Für die Abbildung dieser Arbeitsprozesse sowie technischen Infrastruktur gibt es keinen alternativen Anbieter. Im Rahmen der laufenden Vorbereitungen eines zentralen ARD-Servicevertrags wurden bereits alle bestehenden Verträge der beteiligten ARD-Anstalten mit dem Hersteller verlängert. Darüber hinaus wurde ein zentrales TIC-System für die ARD beauftragt und im Januar 2021 in Betrieb genommen. Der vorliegende Beschaffung beinhaltet die Synchronisation aller bestehenden Serviceverträge ab 01.09.2021 und berücksichtigt die bestehende zentrale TIC-Systeminfrastruktur der ARD. Die Beauftragung erfolgt durch den MDR als Leadbuyer.

Gemäß der Erklärung der Firma GEWI Europe GmbH & Co. KG vom 27.01.2021 bestätigt diese, dass sie alleiniger Rechteinhaber des Produktes "TIC3" ist und Erweiterungen sowie Anpassungen nur durch sie erfolgen können.

Die Lizensierung basiert auf Nutzungsrechten. Diese Nutzungsrechte werden ausschließlich durch die Firma GEWI an ihre Kunden gewährt. Einige Kunden (GEWI Partner) können vertraglich vereinbarte Nutzungsrechte auch deren Endkunden gewähren, einschließlich eventuell notwendiger Dienstleistungen, wie Installation, Konfiguration und Schulung: ausgenommen davon sind Projekte in Deutschland. Das heißt, die Nutzungsrechte und Dienstleistungen für Deutschland können nur von der Firma GEWI Europe GmbH & Co. KG aus Bernburg erworben werden.

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:

TIC (Leadbuyer) - Service- und Wartungsvertrag für die ARD

V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
02/08/2021
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bernburg
NUTS-Code: DEE0C Salzlandkreis
Postleitzahl: 06406
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.gewi.com
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.ldl.sachsen.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Wir weisen allerdings darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn -Sie einen Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt haben; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, -Sie Verstöße gegen Vergabevorschriften, die bereits aus der Bekanntmachung ersichtlich sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Vergabebekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der Vergabestelle gerügt haben, -Sie Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der Vergabestelle gerügt haben oder -mehr als 15 Kalendertage nach Eingang einer Mitteilung des MDR, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
06/08/2021

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