Lieferung Festnetztelefone Referenznummer der Bekanntmachung: VGS # 10/2021

Auftragsbekanntmachung

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01307
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]9
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.uniklinikum-dresden.de/
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YBWRMQX/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YBWRMQX
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Lieferung Festnetztelefone

Referenznummer der Bekanntmachung: VGS # 10/2021
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
32552100 Telefonapparate
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Der Auftraggeber beabsichtigt eine Ersatzbeschaffung für mindestens 3.085 Telefonen / Endgeräten des Herstellers Siemens inklusive Zubehör gemäß "Anlage 1 - Mindestabnahmemengen".

Mehrere Hundert der Endgeräte können mit dem aus IT-Sicherheitsaspekten zwingend notwendigen nächsten Update der Telefonanlage nicht mehr betrieben werden, daher müssen neue Telefon-Endgeräte der Firma Unify Software and Solutions GmbH & Co. KG angeschafft werden.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Universitätsklinikum Carl Gustav Carus Dresden an der Technischen Universität Dresden, AöR Fetscherstraße 74 01307 Dresden

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Der Auftraggeber beabsichtigt eine Ersatzbeschaffung für mindestens 3.085 Telefonen / Endgeräten des Herstellers Siemens inklusive Zubehör gemäß "Anlage 1 - Mindestabnahmemengen".

Mehrere Hundert der Endgeräte können mit dem aus IT-Sicherheitsaspekten zwingend notwendigen nächsten Update der Telefonanlage nicht mehr betrieben werden, daher müssen neue Telefon-Endgeräte der Firma Unify Software and Solutions GmbH & Co. KG angeschafft werden.

Es ist für den kritischen Weiterbetrieb zwingend der Erwerb von Endgeräte der Firma Unify Software and Solutions GmbH & Co. KG notwendig, da nur diese mit der TK-Anlage vollumfänglich kompatibel sind und auch sein müssen. Es handelt sich um Systemtelefone mit einer speziellen digitalen Schnittstelle, für welche die Unify Software and Solutions GmbH & Co. KG intern ein eigenes Protokoll entwickelt hat. Nur mit Unify-Produkten ist der komplette Funktionsumfang sichergestellt. Nur so können somit Call-Center-Lösungen, sowie interne und externe Weiterleitung von Anrufen voll-umfänglich unterstützt werden. Alle anderen am Markt befindlichen Anbieter von Endgeräten können die Schnittstellen und somit den gesamten Funktionsumfang nicht sicherstellen. Zudem kann der Gesamtsupport nur durch den Hersteller erfolgen. Kein anderes Unternehmen wäre hierzu in der Lage. Ein Wechsel des Herstellers kann somit nicht erfolgen. Mit Erteilung des Zuschlags wird ein Vertrag zwischen den Auftraggebern und dem Auftragnehmer über die Erbringung der oben genannten Leistungen auf Basis der Ausschreibungskonditionen geschlossen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 24
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Anmerkung zu Punkt II.2.7) "Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems": Das Feld "Laufzeit" ist ein Pflichtfeld. Die Regelungen / Festlegungen zu Laufzeiten, Terminen und Fristen sind den Vergabeunterlagen (insbesondere den Hinweisen zum Vergabeverfahren

und Leistungsbeschreibung) zu entnehmen.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Auflistung / Beschreibung der Eignungskriterien und geforderten Eignungsnachweise:

- Nachweis, dass der Bieter nach den Rechtsvorschriften des Landes, in dem er niedergelassen ist, im Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist; hierzu ist dem Angebot ein aktueller Berufs- oder Handelsregisterauszug (nicht älter als 6 Monate) beizufügen.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Auflistung / Beschreibung der Eignungskriterien und geforderten Eignungsnachweise:

- Angaben zum Bieter (insb. Angaben zur Firmenbezeichnung, zur Rechtsform, zu verbundenen Unternehmen, zur Firmenanschrift, zur Anzahl der während der letzten 3 Jahre durchschnittlich beschäftigten

Mitarbeitenden und Führungskräfte, zu den Umsätzen der letzten 3 Geschäftsjahre (in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags)) gemäß Formblatt F1-A,

- Erklärung, dass derzeit eine Betriebshaftpflichtversicherung in marktüblichem Rahmen (Absicherung der auftragsspezifischen Risiken) besteht inklusive Angabe des Versicherungsunternehmens und Angabe des Versicherungsdeckungsumfangs sowie der Versicherungssummen je Versicherungsfall und Zusicherung, dass

die Haftpflichtversicherung während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird, gemäß Formblatt F5.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Auflistung / Beschreibung der Eignungskriterien und geforderten Eignungsnachweise:

- Referenzen zu den in den letzten 3 Geschäftsjahren erbrachten Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (Referenzliste gemäß Formblatt F4-A).

Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (insb. Angabe von Auftraggeber, Anschrift, Telefonnummer und Ansprechpartner*in des Auftraggebers, Durchführungszeitraum, Angabe der ausgeführten Leistungen, Angabe des Auftragsvolumens brutto in Euro) gemäß beiliegendem Formblatt F4-A / Referenzliste gemäß Formblatt F4-A.

Der Auftraggeber legt insbesondere Wert auf den Nachweis umfassender Erfahrungen bei der Ausführung der zu beschaffenden bzw. zu erbringenden Leistungen. Dabei wird es für erforderlich gehalten, dass ein geeigneter Bieter bzw. der Auftragnehmer bereits über ausreichende Erfahrungen in der durch den Auftrag vorgegebenen finanziellen und technischen Größenordnung bzw. bei der Erbringung der gegenständlichen Leistungen verfügt.

Dies ist nachzuweisen anhand von Referenzprojekten/Referenzaufträgen, deren Inhalt vergleichbar mit den zu beschaffenden Leistungen ist.

Es sind mindestens 2 vergleichbare Referenzprojekte/Referenzaufträge bzw. Referenzkunden anzugeben. Dabei sieht der Auftraggeber Referenzprojekte / Referenzaufträge als vergleichbar mit der ausgeschriebenen

Leistung an, soweit Inhalt der angegebenen Referenzprojekte / Referenzaufträge die Beschaffung eines vergleichbaren Leistungsgegenstandes bzw. die Erbringung vergleichbarer Leistungen - d. h. die Lieferung einer vergleichbaren Art und Menge an Geräten / Produkten, vergleichbare Auftragssummen und dies in den letzten 3 Geschäftsjahren gewesen ist.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
Beschleunigtes Verfahren
Begründung:

Eine Verkürzung der gemäß § 15 Abs. 2 VgV für den Eingang der Angebote im Offenen Verfahren bestehenden Mindestfrist von 35 Tagen auf 32 Tage, gerechnet ab dem Tag nach der Absendung der

Auftragsbekanntmachung, ist gemäß § 15 Abs. 4 VgV zulässig, da die elektronische Übermittlung der Angebote durch den Auftraggeber zugelassen wird.

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 06/09/2021
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 27/10/2021
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 06/09/2021
Ortszeit: 10:00

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

1. Der Auftraggeber kann oder muss den Bieter ausschließen, wenn einer der Ausschlusstatbestände des § 123 oder des § 124 GWB vorliegt bzw. gegeben ist oder andere, spezialgesetzliche Ausschlussgründe vorliegen gegeben sind. Diesbezüglich hat der Bieter mit seinem Angebot eine Erklärung im Formblatt Angebot / gemäß dem Formblatt Angebot einzureichen.

Zudem hat der Bieter zu erklären, dass er bei der Ausführung der Leistungen als Auftragnehmer seinen Beschäftigten (mit Ausnahme der Auszubildenden) den gesetzlichen Regelungen entsprechend den jeweilig gültigen Mindestlohn pro Stunde zahlt gemäß dem beiliegenden Formblatt F7.

Um die Übersendung eines Auszuges aus dem Gewerbezentralregister (nicht älter als 3 Monate) wird gebeten.

Ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister ist demgemäß dem Angebot nicht zwingend beizulegen.

2. Die Einreichung / Abgabe der Angebote hat mithilfe elektronischer Mittel über die E-Vergabeplattform "Deutsches Vergabeportal" zu erfolgen (Art der akzeptierten elektronischen Angebote: Elektronisch in Textform Elektronisch mit fortgeschrittener elektronischer Signatur, Elektronisch mit qualifizierter elektronischer Signatur.

In diesem Zusammenhang ist das den Vergabeunterlagen beiliegende Dokument "Information nach § 11 Abs. 3 VgV zum Einsatz elektronischer Mittel im Vergabeverfahren" zu beachten. Es wird weiterhin darauf hingewiesen, dass ein elektronisch übermitteltes Angebot alle geforderten Dokumente, Anlagen,

Formblätter, Nachweise, Prospekte etc. enthalten muss (siehe u. a. Punkt 3.1.1. der Angebots- und Bewerbungsbedingungen).

3. Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der angebotenen Leistungen und haben in ihrem Angebot (im Formblatt F2) sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft zu benennen sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des

Vertrages zu bezeichnen. Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft sind zudem hinsichtlich der in diesem

Fall einzureichenden Eignungsnachweise und sonstigen Nachweise die Festlegungen unter Punkt B.3 und B.4 der "Hinweise zum Vergabeverfahren und Leistungsbeschreibung" zu beachten.

4. Eine Weitergabe von Leistungen an Unterauftragnehmer ist nicht ausgeschlossen. Der Bieter hat jedoch mit der Abgabe des Angebotes Art und Umfang der Leistungen bzw. die Teile des Auftrags anzugeben, die er an Unterauftragnehmer zu übertragen beabsichtigt und - sofern für den Bieter im Rahmen der Angebotsabgabe zumutbar, d.h. nicht zwingend - die vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen (Formblatt F3-A).

Darüber hinaus hat der Bieter erst nach einer vor der Zuschlagserteilung ggf. erfolgenden, diesbezüglichen Aufforderung des Auftraggebers, unter Einhaltung der mitgeteilten Frist zum einen die Unterauftragnehmer verbindlich zu benennen und zum anderen nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel der benannten

Unterauftragnehmer tatsächlich zur Verfügung stehen (beispielsweise durch Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers gegenüber dem Bieter); Vgl. § 36 Abs. 1 S. 2 VgV. Des Weiteren hat der Bieter auf Anforderung des Auftraggebers nachzuweisen, dass keine Gründe für den Ausschluss des Unterauftragnehmers / der Unterauftragnehmer vorliegen; dazu hat der Bieter für den / die Unterauftragnehmer die in Punkt B.3 und B.4. der "Hinweise zum Vergabeverfahren und Leistungsbeschreibung" aufgeführten

Formblätter und Nachweise (mit Ausnahme der Formblätter F2 und F3-A; anstatt dem "Formblatt Angebot" ist das Formblatt F6 zu verwenden, mit dem die Eigenerklärung zu den §§ 123, 124 GWB und weiteren spezialgesetzliche Ausschlussgründen zu erbringen ist) nachzureichen. Hierbei gilt im Hinblick auf die unter Punkt B.3 der "Hinweise zum Vergabeverfahren und Leistungsbeschreibung" geforderten Nachweise zur Eignungsprüfung, dass die Eignung eines Unterauftragnehmers lediglich im Hinblick auf den durch den konkreten Unterauftragnehmer zu übernehmenden / zu erbringenden Leistungsteil nachzuweisen ist.

Weitere spezifische Festlegungen zum Vergabeverfahren VGS # 10/2021 zum Nachweis der Eignung von Unterauftragnehmern sind der Vergabeunterlage "Angebots- und Bewerbungsbedingungen", Punkt 3.9. "Weitergabe von Leistungen an Unterauftragnehmer / Eignungsleihe" zu entnehmen.

Weitere Hinweise und Anforderungen für den Fall, dass der Bieter für den Nachweis seiner Eignung (wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nimmt (Eignungsleihe, § 47 VgV), sind ebenso unter Punkt 3.9 Der "Angebots- und Bewerbungsbedingungen" aufgeführt.

5. Weitere Hinweise zum Nachweis der Eignung / zum Abschnitt III. 1) Teilnahmebedingungen: Für ausländische Bieter ist der Nachweis der Eignung auch durch amtliche Bescheinigungen gleichwertiger Art

Möglich. Nachweise in anderer als in deutscher Sprache sind mit einer beglaubigten Übersetzung abzugeben.

Sofern der Bieter für einzelne Leistungen Unterauftragnehmer beauftragt, hat er mit seinem Angebot bzw. nach einer vor der Zuschlagserteilung ggf. erfolgenden entsprechenden Aufforderung des Auftraggebers ebenfalls für diese entsprechende Nachweise einzureichen, dies abhängig vom jeweils zu erbringenden Leistungsanteil (siehe diesbezügliche Hinweise unter Ziffer 3.9 der Angebots- und Bewerbungsbedingungen). Hinweise zum

Nachweis der Eignung für Teilnehmer eine Bietergemeinschaft sind der Vergabeunterlage "Hinweise zum Vergabeverfahren und Leistungsbeschreibung", Punkt B.3 "Nachweise zur Eignungsprüfung" zu entnehmen.

Bekanntmachungs-ID: CXP4YBWRMQX

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.ldl.sachsen.de/
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Zur Überprüfung des Vergabeverfahrens kann ein Nachprüfungsantrag bei der unter Ziffer VI.4.1) genannten

Vergabekammer gestellt werden, solange ein wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt worden ist. Der Antrag ist unzulässig, soweit:

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des

Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis

Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem

Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis

zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind,

(Das Vorstehende gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.)

Bezüglich aller verspätet oder überhaupt nicht gerügten Verstöße ist der Bieter präkludiert.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.ldl.sachsen.de/
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
05/08/2021

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