Örtliche Bauüberwachung Referenznummer der Bekanntmachung: FMZ-2021-59
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Pockau-Lengefeld
NUTS-Code: DED42 Erzgebirgskreis
Postleitzahl: 09514
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.talsperren-sachsen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Örtliche Bauüberwachung
Projektbezeichnung: Erneuerung des Grundablasses und Sanierung des Betriebsauslasses am "Dörnthaler Teich".
Die Revierwasserlaufanstalt Freiberg (RWA) ist, nach Anlage 3 zu § 30 SächsWG, Gewässer I. Ordnung und fällt damit in die Zuständigkeit und Unterhaltungslast der Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen (LTV), Betrieb Freiberger Mulde/Zschopau. Der Dörnthaler Teich ist eine der Stauanlagen der RWA.
An dem in den Jahren 1842-1844 errichteten Dammbauwerk des Dörnthaler Teiches entsprechen Grund- und Betriebsauslass, die zum großen Teil noch im ursprünglichen Zustand vorhandenen sind, nicht mehr dem Stand der Technik. Dabei werden insbesondere die Anforderungen der DIN 19700 Teil 11 (Stauanlagen - Talsperren) nicht erfüllt. Es ist deshalb eine Erneuerung dieser Anlagenteile erforderlich.
Örtliche Bauüberwachung Sicherung Dammbauwerk
Olbernhau OT Dörnthal, DE
Leistungen der Örtlichen Bauüberwachung für Ingenieurbauwerke.
Örtliche Bauüberwachung Erneuerung Betriebsauslass
Olbernhau OT Dörnthal, DE
Leistungen der Örtlichen Bauüberwachung für Ingenieurbauwerke.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Örtliche Bauüberwachung Sicherung Dammbauwerk
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aue
NUTS-Code: DED42 Erzgebirgskreis
Postleitzahl: 08280
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Örtliche Bauüberwachung Erneuerung Betriebsauslass
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aue
NUTS-Code: DED42 Erzgebirgskreis
Postleitzahl: 08280
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.lds.sachsen.de
Verfahren vor der Vergabekammer (§160 GWB), Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.