IG Oberlosa, Los 2 - Regenwasserbehandlung und Schmutzwasserableitung Referenznummer der Bekanntmachung: 6031 07/66/03/21/1-02
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Plauen
NUTS-Code: DED44 Vogtlandkreis
Postleitzahl: 08523
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.plauen.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Plauen
NUTS-Code: DED44 Vogtlandkreis
Postleitzahl: 08523
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]3
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.plauen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
IG Oberlosa, Los 2 - Regenwasserbehandlung und Schmutzwasserableitung
Los 2 - Regenwasserbehandlung und Schmutzwasserableitung
Industrie- und Gewerbegebiet Plauen — Oberlosa
Bauteil 1: Allgemeine Leistungen
Bauteil 2: Schmutzwasserableitung
35 m PE-HD RC d 125 x 11,4 SDR 11
30 m Stahlbetonrohr DN 1200 mit Drachenprofil
2 St. Schachtbauwerke DN 2000, 2,01 bis 2,50 m tief
1 St. Schachtbauwerk DN 2000, 4,25 m tief für Pumpwerk
Bauteil 3: Regenwasserableitung
1200 m3 Erdarbeiten für Geländeregulierung
320 m3 Erdarbeiten für Leitungsgräben
3000 m3 Erdarbeiten für Bauwerke
8400 m3 Erdarbeiten für Regenrückhaltebecken
500 m3 Erdarbeiten für Ablaufgraben
25 m Stahlbetonrohr DN 500
3 m Stahlbetonrohr DN 600
18 m Stahlbetonrohr DN 800
15 m Stahlbetonrohr DN 900
24 m Stahlbetonrohr DN 1000
300 m3 Stahlbeton (geschalt) für Bauwerke
4500 m2 Abdichtung für Regenrückhaltebecken
3500 m2 Wasserbaupflaster auf Beton für Regenrückhaltebecken
1500 m2 Asphaltfläche herstellen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis über die Verpflichtung d. Eintragung im Handelsregister / Handwerksrolle / Industrie- und Handelskammer / Gewerbeanmeldung.
Die Nachweise für die Punkte III.1.1.) bis III.1.3.) können durch Eintragung ins Präqualifikationsverzeichnis oder durch Eigenerklärung (Formular liegt den Vergabeunterlagen bei) erbracht werden.
Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedsstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen.
Nachweis Güteschutz Kanalbau AK 2 (Eigen- oder Fremdüberwachung)
Nachweis der Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben, der Beiträgen zur Sozialversicherung und der Berufsgenossenschaft, soweit eine Pflicht zur Beitragszahlung besteht.
— Erklärung über die Ausführung vergleichbarer Leistungen in den letzten 5 Kalenderjahren bzw. dem in der Auftragsbekanntmachung angegebenen Zeitraum,
— Erklärung über das Vorhandensein der für die Ausführung der Leistung erforderlichen Arbeitskräfte und Angabe der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal.
Abschnitt IV: Verfahren
Stadtverwaltung Plauen, Vergabestelle - Zimmer 216, Unterer Graben 1, 08523 Plauen
Die Submission ist nicht öffentlich (gem § 14 EU Abs 1 VOB/A). Gem. § 14 EU Abs. 6 VOB/A stellt der Auftraggeber den Bietern im Offenen Verfahren das Submissionsprotokoll unverzüglich elektronisch zur Verfügung.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Eventuelle Bieteranfragen sind bis spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist zu stellen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.lds.sachsen.de/
Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten. Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. §§ 160 ff. GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziff. VI.4.1). Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.