Beschaffung von Lizenzen der Datenbanksoftware MongoDB Enterprise Advanced Referenznummer der Bekanntmachung: DP-2021000050

Auftragsbekanntmachung

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Altenholz
NUTS-Code: DEF0 Schleswig-Holstein
Postleitzahl: 24161
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.dataport.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://fbhh-evergabe.web.hamburg.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/ee1e6b72-0be3-4ebb-96b2-4b91acd92533
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Informations- und Kommunikationstechnik

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Beschaffung von Lizenzen der Datenbanksoftware MongoDB Enterprise Advanced

Referenznummer der Bekanntmachung: DP-2021000050
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
48600000 Datenbank- und -Betriebssoftwarepaket
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Für den Betrieb unterschiedlichen Fachverfahren, u.a. im Rahmen des Projektes LUGAS zur Glücksspielauswertung, hat sich Dataport entschieden, die Datenbanksoftware „MongoDB Enterprise Advanced“ des Unternehmens MongoDB einzusetzen. Die Lizensierung der Software erfolgt auf Basis eines RAM-Pools.

Ziel des Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung für eine Laufzeit von drei Jahren mit der Möglichkeit von einer Laufzeitverlängerung um ein Jahr.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
48000000 Softwarepaket und Informationssysteme
72260000 Dienstleistungen in Verbindung mit Software
72267000 Software-Wartung und -Reparatur
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Für den Betrieb unterschiedlichen Fachverfahren, u.a. im Rahmen des Projektes LUGAS zur Glücksspielauswertung, hat sich Dataport entschieden, die Datenbanksoftware „MongoDB Enterprise Advanced“ des Unternehmens MongoDB einzusetzen. Die Lizensierung der Software erfolgt auf Basis eines RAM-Pools.

Ziel des Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung für eine Laufzeit von drei Jahren mit der Möglichkeit von einer Laufzeitverlängerung um ein Jahr. Einzelabrufe zur zeitlich befristeten Überlassung der Software sollen auf Grundlage der EVB-IT Softwareüberlassung Typ B- AGB erfolgen. Die weiteren damit verbundenen Pflege- sowie Dienstleistungen sollen auf Grundlage EVB-IT Pflege S- AGB bzw. EVB-IT Dienstleistungs- AGB beauftragt werden. Nähere Informationen finden sich unter „Teil D ergänzende Ver-tragsbedingungen“.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/10/2021
Ende: 30/09/2024
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Auftraggeber hat die Möglichkeit einer Laufzeitverlängerung um ein Jahr vom 01.10.2024 bis zum 30.09.2025.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Der Bieter muss über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des

Auftrags verfügen. Mit Angebotsabgabe erklärt der Bieter, dass er insoweit über die erforderlichen Kapazitäten

verfügt. Uns ist bekannt, dass der Auftraggeber jederzeit weitere Informationen und Nachweise von einem

Bieter verlangen kann, um seine Angaben überprüfen zu können.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Der Bieter muss über die erforderlichen personellen und technischen Mittel sowie ausreichende Erfahrungen

verfügen, um den Auftrag in angemessener Qualität ausführen zu können. Mit Angebotsabgabe erklärt der

Bieter, dass er insoweit über die erforderlichen Kapazitäten verfügt. Uns ist bekannt, dass der Auftraggeber

jederzeit weitere Informationen und Nachweise von einem Bieter verlangen kann, um seine Angaben

überprüfen zu können.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

-deutsche Sprache bei der Auftragsdurchführung,

-Verpflichtung zur Sicherstellung, dass die zur Erfüllung des Auftrags eingesetzten Personen nicht die „Technologie von L. Ron Hubbard“ bei der Auftragsdurchführung anwenden, lehren oder in sonstiger Weise verbreiten,

-dem Auftragnehmer ist untersagt, personenbezogene Daten, welche der Auftraggeber für eigene Zwecke oder als Auftragsverarbeiter für Dritte verarbeitet, auf der Basis von US Privacy Shield in die USA zu übertragen. Der Auftragnehmer gewährleistet die Einhaltung dieser Bedingung auch mit Wirkung für seine Unterauftragnehmer,

- Erklärungen zur Zahlung eines Mindestlohns gemäß Vergabegesetz Schleswig-Holstein (VGSH),

- Erklärungen zur Vertraulichkeit bei der Auftragsdurchführung,

- Erklärungen zur DSGVO und Auftragsverarbeitung,

- Überprüfung des bei der Bedarfsstelle eingesetzten Personals nach SÜG

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 03/09/2021
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 15/10/2021
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 03/09/2021
Ortszeit: 12:00

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Die Vergabestelle stellt die Vergabeunterlagen auf ihrer Portalseite (https://vergabeverfahren.dataport.de) zum

Download zur Verfügung. Sollte ein Unternehmen sich zur Teilnahme an dem Vergabeverfahren entscheiden,

so hat es sich dazu auf der Portalseite mit seinen Benutzerdaten anzumelden. Sofern für das Unternehmen

noch keine Benutzerdaten bestehen sollten, ist dort eine kostenfreie Registrierung möglich. Die weitere

Bearbeitung der Vergabeunter-lagen erfolgt dann im Bieterassistenten. Nur so ist die Erstellung, Bearbeitung

und Abgabe eines Angebotes möglich und sicher gestellt, dass von der Vergabestelle ggf. weitere Angaben

bzw. Hinweise zum Vergabeverfahren rechtzeitig bekanntgemacht werden können.

Erkennt ein Bieter Fehler/Unklarheiten/Widersprüche o.ä. in den Vergabeunterlagen oder bestehen hinsichtlich

der Ausführung der Leistung Bedenken, so ist er verpflichtet, darauf in Form von Bieterfragen hinzuweisen.

Tut er dies trotz Erkennens oder Erkennenmüssens nicht, so gehen daraus resultierende Nachteile zu seinen

Lasten.

Bieterfragen sind im Rahmen eines Fragen- und Antwortenforums bis zu dem in der Projektinformation als

‚Schluss Frageforum‘ bezeichneten Termin im Abschnitt Nachrichten des Bieterassistenten jeweils einzeln

über die „Senden“ Funktion einzureichen. Das Einreichen von Fragen durch Beifügung von Anlagen mit

einer Zusammenstellung von Fragen ist zu unterlassen. Die Vergabestelle bittet ferner jede Frage im Freitext

eingangs mit einem Hinweis zu versehen, aus dem ersichtlich ist, auf welchen Teil der Vergabeunterlagen sich

die Frage bezieht (z.B. Teil B – Leistungsbeschreibung).

Die Fragen und die Antworten werden in anonymisierter Form allen teilnehmenden Bietern unaufgefordert an

dem in der Projektinformation genannten Termin ‚Fragen und Antworten an alle Bieter‘ (26.08.2021) über den

Abschnitt Nachrichten zur Kenntnis gegeben. Voraussetzung dafür ist, dass Unternehmen im Bieterassistenten

entweder Nachrichten zum Vergabeverfahren bestellt oder die Angebotsbearbeitung aufgenommen haben.

Darüber hinaus erhält jedes interessierte Unternehmen mit dem Download der Vergabeunterlagen alle bis zu

diesem Zeitpunkt bereits versandten öffentlichen Nachrichten der Vergabestelle zur Kenntnis.

Die Vergabestelle weist darauf hin, dass eine Angebotseinreichung ohne Kenntnisnahme aller versandten

Mitteilungen der Vergabestelle nicht möglich ist.

Im Rahmen der Anonymisierung behält sich die Vergabestelle Umformulierungen in der Fragestellung vor.

Abweichend hiervon wird die Vergabestelle Auskünfte, die nur den fragenden Bieter betreffen, nur diesem

mitteilen, soweit die Informationen für die anderen Bieter nicht relevant sind oder den Vertrauensschutz

des fragenden Bieters verletzen. Ebenso wird die Vergabestelle unter Umständen Auskünfte schon vor

dem genannten Datum versenden, wenn auf Grund der Art und des Inhalts der Frage eine unverzügliche

Beantwortung geboten ist. Bei Fragen, die keine zusätzlichen Informationen im Sinne von § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV

darstellen, prüft die Vergabestelle im jeweiligen Einzelfall, ob sie Antworten versendet.

Nach Abschluss des Fragen- und Antwortenforums eingehende Bieterfragen wird die Vergabestelle

beantworten, soweit dies unter Berücksichtigung des Inhalts und der Komplexität der Frage sowie des

Zeitplanes möglich und geboten ist.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/vergabekammer.html
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Vergabestelle weist auf § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hin. Dieser lautet:

㤠160 GWB Einleitung, Antrag:

— Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,

— Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession

hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften

geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der

Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,

— Der Antrag ist unzulässig, soweit:

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des

Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10

Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis

zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber

dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis

zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu

wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1

Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“

Darüber hinaus bittet die Vergabestelle darum, Rügen über den Bieterassistenten zu senden.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
03/08/2021

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