Zertifikatsmanagement Lösung Referenznummer der Bekanntmachung: DP-2021000065
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Altenholz
NUTS-Code: DEF0 Schleswig-Holstein
Postleitzahl: 24161
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.dataport.de
Abschnitt II: Gegenstand
Zertifikatsmanagement Lösung
Rahmenvertrag Standardsoftware zur Verwaltung von Zertifikaten und Smartcards/ Token der Dataport PKI
Gegenstand der Leistung ist die Bereitstellung einer Standardsoftware zur Verwaltung von Zertifikaten auf Smartcards/ Token als auch von Softzertifikate (nicht auf Hardware bereitgestellt) über deren kompletten Lebenszyklus hinweg für Dataport als IT-Dienstleister und für dessen Trägerländer als dessen Kunden. Ebenfalls umfasst sind Wartungsleistungen sowie Schulungs- und Beratungsleistungen.
Hinweis zu Punkt II.2.5): Die Wirtschaftlichkeitsprüfung erfolgt anhand der erweiterten Richtwertmethoden gemäß UfAB 2018. Der Schwankungsbereich beträgt 6%. Das Entscheidungskriterium ist die höchste Leistungspunktzahl.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bieter muss über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügen.
Mit Angebotsabgabe erklärt der Bieter, dass er insoweit über die erforderlichen Kapazitäten verfügt.
Daneben werden folgende Angaben abgefordert:
Gesamtumsatz einschließlich Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags der letzten 3 Jahre.
Es wurde folgendes Mindestkriterium für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit eines Bieters festgelegt:
a) Gesamtumsatz einschließlich Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags:
[Auswertung der ANLAGE Umsatz]
Die ANLAGE Umsatz ist mit dem Angebot vollständig ausgefüllt einzureichen. Die Angaben werden daraufhin überprüft, ob der Umsatz in den drei letzten abgeschlossenen Geschäftsjahren jeweils mindestens [Betrag gelöscht] Euro beträgt.
Der Bieter muss über die erforderlichen personellen und technischen Mittel sowie ausreichende Erfahrungen verfügen, um den Auftrag in angemessener Qualität ausführen zu können.
Es wurden folgende Mindestkriterien für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit eines Bieters festgelegt:
a) Erfahrung mit einem vergleichbaren Beschaffungsgegenstand (Referenzen)
Der Bieter benennt in der ANLAGE Referenzen vergleichbare Referenzprojekte, die er nach dem 31.12.2017 erfolgreich abgeschlossen hat. Eine Referenz ist dann mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar,
- wenn sie den sich aus der Leistungsbeschreibung (Teil B der Vergabeunterlagen) ergebenden Rahmenbedingungen (Art der Leistung, Vertragsdauer, technisches Umfeld etc.) im Wesentlichen entspricht.
- Insbesondere wird im Rahmen der Vergleichbarkeit berücksichtigt, in wie-weit die Referenzprojekte ein vergleichbares Auftragsvolumen beschreiben. Als vergleichbar gilt ein Auftragsvolumen von mindestens 200.000,-- Euro je Referenzprojekt.
Als „erfolgreich abgeschlossen“ gilt auch ein noch laufendes Referenzprojekt, in dem vom Bewerber nachweislich bereits Leistungen in Höhe von 200.000,-- Euro er-bracht wurden.
b) Personalkennzahlen
Es wird abgefragt, ob Beschäftigtenzahl in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren pro Geschäftsjahr durchschnittlich im Geschäftsbereich „Anwendungsentwicklung“ mindestens 8 Vollzeitkräfte beträgt. Als „qualifiziert“ im Sinne der Bewerbungsbedingungen sind alle Personen anzusehen, die mit Aufgaben der Anwendungsentwicklung/ Programmierung beschäftigt sind. Nicht dazu zählen Personen, die zwar im Geschäftsbereich „Anwendungsentwicklung/ Programmierung“ tätig sind, aber keine entsprechenden Aufgaben wahr-nehmen (z.B. Assistenzaufgaben). Anzugeben ist die Anzahl der Vollzeitkräfte (1 Vollzeitkraft = 1 Person). Teilzeitkräfte sind entsprechend ihrer anteiligen Arbeitszeit zu zählen.
- deutsche Sprache bei der Auftragsdurchführung,
- keine Anwendung der „Technologie von L. Ron Hubbard“ bei der Auftragsdurchführung,
- dem Auftragnehmer ist untersagt, personenbezogene Daten, welche der Auftraggeber für eigene Zwecke oder als Auftragsverarbeiter für Dritte verarbeitet, auf der Basis von US Privacy Shield in die USA zu übertragen. Der Auftragnehmer gewährleistet die Einhaltung dieser Bedingung auch mit Wirkung für seine Unterauftragnehmer,
- Erklärungen zur Zahlung eines Mindestlohns gemäß Vergabegesetz Schleswig-Holstein (VGSH),
- Erklärungen zur Vertraulichkeit bei der Auftragsdurchführung,
- Erklärungen zur DSGVO und Auftragsverarbeitung,
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabestelle stellt die Vergabeunterlagen auf ihrer Portalseite (https://fbhh-evergabe.web.hamburg.de/evergabe.bieter/eva/#/supplierportal/dataport) zum Download zur Verfügung. Sollte ein Unternehmen sich zur Teilnahme an dem Vergabeverfahren entscheiden, so hat es sich dazu auf der Portalseite mit seinen Benutzerdaten anzumelden. Sofern für das Unternehmen noch keine Benutzerdaten bestehen sollten, ist dort eine kostenfreie Registrierung möglich. Die weitere Bearbeitung der Teilnahmeunterlagen/Vergabeunterlagen erfolgt dann im Bieterassistenten. Nur so ist die Erstellung, Bearbeitung und Abgabe eines Antrages/Angebotes möglich und sichergestellt, dass von der Vergabestelle ggf. weitere Angaben bzw. Hinweise zum Vergabeverfahren rechtzeitig bekannt gemacht werden können.
Erkennt ein Bieter Fehler/Unklarheiten/Widersprüche o. ä. in den Teilnahmeunterlagen/Vergabeunterlagen, so ist er verpflichtet, darauf in Form von Bieterfragen im Fragen- und Antwortenforum hinzuweisen. Tut er dies trotz Erkennens oder Erkennenmüssens nicht, so gehen daraus resultierende Nachteile zu seinen Lasten.
Bieterfragen sind im Rahmen eines Fragen- und Antwortenforums bis zu dem in der Projektinformation als „Schluss Frageforum“ bezeichneten Termin im Abschnitt Nachrichten des Bieterassistenten jeweils einzeln über die „Senden“ Funktion einzureichen. Die Vergabestelle bittet jede Frage eingangs mit einem Betreff zu versehen, aus dem ersichtlich ist, auf welchen Teil der Vergabeunterlagen sich die Frage bezieht (z. B. Teil B— Leistungsbeschreibung). Die Fragen und die Antworten werden in anonymisierter Form allen teilnehmenden Bietern unaufgefordert an dem in der Projektinformation genannten Termin „Fragen und Antworten an alle Bieter“ über den Abschnitt Nachrichten zur Kenntnis gegeben. Im Rahmen der Anonymisierung behält sich die Vergabestelle Umformulierungen in der Fragestellung vor. Abweichend hiervon wird die Vergabestelle Auskünfte, die nur den fragenden Bieter betreffen, nur diesem mitteilen, soweit die Informationen für die anderen Bieter nicht relevant sind oder den Vertrauensschutz des fragenden Bieters verletzen. Ebenso wird die Vergabestelle unter Umständen Auskünfte schon vor dem genannten Datum versenden, wenn auf Grund der Art und des Inhalts der Frage eine unverzügliche Beantwortung geboten ist. Bei Fragen, die keine zusätzlichen Informationen im Sinne von § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV darstellen, prüft die Vergabestelle im jeweiligen Einzelfall, ob sie Antworten versendet. Nach Abschluss des Fragen- und Antwortenforums eingehende Bieterfragen wird die Vergabestelle beantworten, soweit dies unter Berücksichtigung des Inhalts und der Komplexität der Frage sowie des Zeitplanes möglich und geboten ist.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/vergabekammer.html
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabestelle weist auf § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hin. Dieser lautet:
„§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
— Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
— Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
— Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
Darüber hinaus bittet die Vergabestelle darum, Rügen über den Bieterassistenten zu senden.