BAV Neumünster - Verwertung von Bioabfällen Referenznummer der Bekanntmachung: 943/2021
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neumünster
NUTS-Code: DEF04 Neumünster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24539
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stadtwerke-neumuenster.de
Abschnitt II: Gegenstand
BAV Neumünster - Verwertung von Bioabfällen
Die Bio-Abfall-Verwertungsgesellschaft mbH (BAV) ist eine gemeinsame Gesellschaft der Stadtwerke Neumünster (SWN), des Wege-Zweckverbands der Gemeinden des Kreises Segeberg (WZV) und des Kreises Plön. Die Gesellschaft wurde gegründet, um die Behandlung der Bioabfälle aus diesen Gebieten zu organisieren.
Da die bestehende Anlage im SWN Wertstoffzentrum außer Betrieb gehen wird und die Nachfolgeanlage noch zu errichten ist, müssen die überwiegenden Mengen der BAV für einen Zeitraum von 2022 bis mindestens 2024 anderweitig entsorgt werden.
Los 1 - Neumünster
Abholung im SWN Wertstoffzentrum Padenstedter Weg 1, 24539 Neumünster.
Übernahme von 9.500 t/a Bioabfällen durch den AN. Übergabestelle ist der Standort des BAV.
Zu den Verlängerungsoptionen siehe Vergabeunterlagen.
Los 2 - Neumünster
Abholung im SWN Wertstoffzentrum Padenstedter Weg 1, 24539 Neumünster.
Übernahme von 9.500 t/a Bioabfällen durch den AN. Übergabestelle ist der Standort des BAV.
Zu den Verlängerungsoptionen siehe Vergabeunterlagen.
Los 3 - Kreis Plön
Abholung bei der Niederlassung Melsdorf der REMONDIS GmbH & Co. KG, Am Ihlberg 10, 24109 Melsdorf.
Übernahme von 5.500 t/a Bioabfällen durch den AN. Die Übergabestelle befindet sich in Melsdorf im Kreis Rendsburg-Eckernförde.
Zu den Verlängerungsoptionen siehe Vergabeunterlagen.
Los 4 - Kreis Plön
Abholung bei John Containerdienst, Wurth, 24329 Grebin.
Übernahme von 3.500 t/a Bioabfällen durch den AN. Die Übergabestelle befindet sich in Grebin im Kreis Plön.
Zu den Verlängerungsoptionen siehe Vergabeunterlagen.
Los 5 - WZV Bad Segeberg
Der AG bzw. sein Beauftragter übernimmt die Transporte zum Standort des AN. Die Entsorgung umfasst 9.500 t/a Bioabfälle des WZV Bad Segeberg.
Zu den Verlängerungsoptionen siehe Vergabeunterlagen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Für jeden Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften:
BB1 Unternehmensbeschreibung
Als Anlage ist eine eigene Darstellung, Broschüre o.Ä. beizufügen, aus welcher Angaben zum Unternehmen, zur Unternehmensstruktur (z.B. Muttergesellschaften, Konzernzugehörigkeit) sowie ggf. zur zuständigen Niederlassung hervorgehen.
BB2 Registereintrag
Als Anlage ist ein aktueller Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe des Landes, in dem der Bieter ansässog ist, beizufügen.
Für jeden Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften sowie für Unterauftragnehmer, welche Verwertungsleistungen erbringen sollen, auszufüllen.
WL1 Angaben zum Gesamtumsatz
Es sind die Umsätze aus den Jahren 2018, 2019 und 2020 sowie der Mittelwert der Umsätze aus den letzten drei Geschäftsjahren anzugeben.
WL2 Angaben zum Umsatz mit vergleichbaren Leistungen
Es sind die Umsätze mit vergleichbaren Leistungen aus den Jahren 2018, 2019 und 2020 sowie der Mittelwert der Umsätze aus den letzten drei Geschäftsjahren anzugeben.
Für jeden Bieter (mindestens ein Mitglied von Bietergemeinschaften) sowie für Unterauftragnehmer, welche Verwertungsleistungen erbringen sollen, auszufüllen.
BL1 Qualitätssicherung beim Bieter (auch Unterauftragnehmer, welche die Verwertung übernehmen sollen)
Nachweis für die Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb für die vom Bieter zu erbringende Tätigkeit für mindestens eine der folgenden Abfallschlüsselnummern: 20 03 01 (gemischte Siedlungsabfälle, hier als getrennt erfasste Bioabfälle) und/oder 20 01 08 (biologisch abbaubare Küchen- und Kantinenabfälle) und/oder 20 02 01 (biologisch abbaubare Abfälle).
BL2 Referenzen
Es ist mindestens eine Referenz für vergleichbare Leistungen (Entsorgung von Bioabfällen) anzugeben. Dabei sind folgende Angaben zu machen:
- Auftraggeber
- Tätigkeit
- Zeitraum
- Umfang der Tätigkeit
- Name, E-Mail-Adresse und Telefonnummer des Ansprechpartners
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu I.3 Kommunikation: die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung: Gemäß § 9 Abs. 3 VgV ist der öffentliche Auftraggeber verpflichtet, den Zugang zu den Vergabeunterlagen ohne Registrierungspflicht zu ermöglichen. Um an der Kommunikation in diesem Vergabeverfahren teilzunehmen (vor allem automatische Benachrichtigungen bei Bieterinformationen zu erhalten), sollten Interessenten sich in ihrem eigenen Interesse beim Portal DTVP für diese Ausschreibung registrieren. Anderenfalls kann nicht sichergestellt werden, dass Bieterinformationen den Interessenten erreichen. Unterbleibt die Registrierung, trägt alleine der Bieter das Risiko, ein Angebot auf nicht mehr aktueller Grundlage einzureichen. Daher sollen Bieter mit der Angebotsabgabe nachweisen, dass sie Kenntnis von der Kommunikation genommen haben (vgl. Kap. 5.9 der Vergabeunterlagen).
Zu I.3 Kommunikation: Bestehen nach Auffassung des Bieters in den Vergabeunterlagen Unklarheiten, Lücken oder Widersprüche, sind diese unverzüglich über das Portal DTVP mitzuteilen. Weitere Auskünfte werden ebenfalls nur auf Anfrage über DTVP erteilt. Um weitere Auskünfte zu erhalten bzw. an der Kommunikation in diesem Vergabeverfahren teilzunehmen (Fragen stellen sowie automatische Benachrichtigungen bei Bieterrundschreiben erhalten), sollten Interessenten sich in ihrem eigenen Interesse bei DTVP für diese Ausschreibung registrieren (Näheres siehe Vergabeunterlagen).
Zu II.2.3. Erfüllungsort: Zu den Losen 1 bis 4: Der Auftragnehmer übernimmt die vertragsgegenständlichen Abfälle an der vom Auftraggeber genannten Übergabestelle. Zu Los 5: Der Auftraggeber bzw. sein Beauftragter übernimmt die Transporte zum Standort des Auftragnehmers. Dies wird bei der Angebotsbewertung berücksichtigt; Näheres siehe Vergabeunterlagen.
Zu III.1) Teilnahmebedingungen: Für Anforderungen an leistungsbezogene Unterlagen siehe Kap. 5 der Vergabeunterlagen.
Zu IV.2.6) Bindefrist: Verzögert sich die Zuschlagserteilung wegen eines Nachprüfungsverfahrens, so sind die am Nachprüfungsverfahren beteiligten Bieter bis 4 Wochen nach Rechtskraft des letztinstanzlichen Beschlusses an ihr Angebot gebunden.
Zu IV.2.7 Bedingungen für die Öffnung der Angebote: Der angegebene Zeitpunkt ist der frühestmögliche Öffnungstermin; die Öffnung kann auch später erfolgen.
Allgemein: Es wird auf die Bestimmungen des Vergabegesetzes Schleswig-Holstein (VGSH) hingewiesen; Näheres siehe Vergabeunterlagen.
Für Anforderungen an den Datenschutz siehe Kap. 2.2 der Vergabeunterlagen; insbesondere erklärt der Bieter sich damit einverstanden, dass die von ihm mitgeteilten personenbezogenen Daten und bereitgestellten Unterlagen für das Vergabeverfahren von der Vergabestelle gespeichert und verarbeitet werden. Der Bieter ist außerdem verpflichtet sicherzustellen, dass die Übermittlung der personenbezogenen Daten durch den Bieter an die Vergabestelle rechtmäßig ist. Soweit notwendig, hat der Bieter die betroffenen Personen über die Übermittlung der Daten an die Vergabestelle und deren Verarbeitung für Zwecke des Vergabeverfahrens zu informieren und die Zustimmung der betroffenen Personen einzuholen. Eine gesonderte Information an die betroffenen Personen durch die Vergabestelle erfolgt nicht.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDJRM5B
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass etwaige Nachprüfungsanträge unzulässig sind, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.