Einrichtung / Betrieb von stationären Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen in 3 Losen Referenznummer der Bekanntmachung: LKL-2021-0059
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Borna
NUTS-Code: DED52 Leipzig
Postleitzahl: 04552
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreisleipzig.de
Abschnitt II: Gegenstand
Einrichtung / Betrieb von stationären Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen in 3 Losen
Einrichtung / Betrieb von stationären Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen an drei Standorten (Serviceprovidervertrag Verkehrsüberwachung) in 3 Losen
Ortslage Naunhof
Landkreis Leipzig - Ortslage Naunhof
Geschwindigkeitsüberwachungsanlage, bestehend aus zwei Messplätzen, an der Ortslage Naunhof S 43, außerorts, in Fahrtrichtung Großpösna ca. 130m nördlich der Einmündung Brandiser Straße des Ortes Naunhof sowie in Fahrtrichtung A14 ca. 100m südlich der Einmündung Brandiser Straße des Ortes Naunhof. Aufgrund des abzusichernden Verkehrsraumes sind für diesen Messplatz 2 versetzte Messstellen bzw. -anlagen nötig.
Die Erstlaufzeit kann sich um jeweils zwölf (12) weitere Monate verlängern, höchstens jedoch drei Mal.
Ortslage Machern
Landkreis Leipzig- Ortslage Machern
Geschwindigkeitsüberwachungsanlage, bestehend aus zwei Messplätzen, in der Ortslage Machern, B 6, Höhe Tankstelle, in Fahrtrichtung Ortsmitte ca. 170 m nach Ortstafel, in Fahrtrichtung Leipzig ca. 100 m vor Einmündung Gartenallee; Bundesstraße. Aufgrund der baulichen Straßengegebenheiten wäre grundsätzlich eine Abdeckung beider Fahrtrichtungen über eine Messstelle bzw. -anlage möglich
Die Erstlaufzeit kann sich um jeweils zwölf (12) weitere Monate verlängern, höchstens jedoch drei Mal.
Ortslage Großpösna
Landkreis Leipzig - Ortslage Großpösna
Geschwindigkeitsüberwachungsanlage, bestehend aus einem Messplatz, in der Ortslage Großpösna, Grimmaischestraße, Fahrtrichtung Leipzig, ca. 200 m nach Ortstafel. Aufgrund der baulichen Straßengegebenheiten wäre grundsätzlich eine Abdeckung beider Fahrtrichtungen über eine Messstelle bzw. -anlage möglich.
Die Erstlaufzeit kann sich um jeweils zwölf (12) weitere Monate verlängern, höchstens jedoch drei Mal.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ortslage Naunhof
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Löbau
NUTS-Code: DED52 Leipzig
Postleitzahl: 02708
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ortslage Machern
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Löbau
NUTS-Code: DED52 Leipzig
Postleitzahl: 02708
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ortslage Großpösna
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Löbau
NUTS-Code: DED52 Leipzig
Postleitzahl: 02708
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.