Schulungsleistungen ITIL Referenznummer der Bekanntmachung: DP-2021000045
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Altenholz
NUTS-Code: DEF0 Schleswig-Holstein
Postleitzahl: 24161
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.dataport.de
Abschnitt II: Gegenstand
Schulungsleistungen ITIL
Dataport stellt allen Mitarbeiter*innen sowie den Mitarbeiter*innen der Verwaltungen in seinen Trägerländern ein vielseitiges IT-Fort- und Weiterbildungsangebot zur Verfügung. Hierzu zählen die Schulungsleistungen ITIL und die dazu gehörigen Zertifizierungen.
Dataport stellt grundsätzlich allen Mitarbeiter*innen sowie den Mitarbeiter*innen der Verwaltungen in seinen Trägerländern ein vielseitiges IT-Fort- und Weiterbildungsangebot zur Verfügung.
Unter Berücksichtigung der Bedarfe an verschiedenen Schulungen zum Thema ITIL beabsichtigt Dataport daher, einen Rahmenvertrag zum Abruf von Präsenz- und Onlineschulungen mit den in Anlage 1 genannten Inhalten abzuschließen. Die abrufbaren Schulungsseminare werden in Präsenz- bzw. Onlineform durchgeführt. Am Ende des Seminars steht die Prüfung und Zertifizierung des Seminarteilnehmenden.
Gegenstand dieses Rahmenvertrages sind daher Schulungsleistungen hinsichtlich ITIL 3 und ITIL 4. Die Laufzeit des Rahmenvertrages beträgt 2 Jahre ab Zuschlagserteilung mit der Möglichkeit der Verlängerung um weitere 12 Monate.
Verlängerungsoption durch die öffentliche Auftraggeberin
Die Bewertung der Angebote richtet sich nach der Einfachen Richtwertmethode. Maßgeblich für die Bewertung der Leistung sind die didaktischen Anforderungen, die der Bieter mit dem Unterrichtskonzept einzureichen hat.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Schulungsleistungen ITIL
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Homburg
NUTS-Code: DE718 Hochtaunuskreis
Postleitzahl: 61352
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/vergabekammer.html
Die Vergabestelle weist auf § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hin. Dieser lautet:
"§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung be-nannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“