Modernisierung / Erweiterung KITA Mothesstraße Leipzig, Objektplanung §34 HOAI Referenznummer der Bekanntmachung: L202101

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04317
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.leipzig.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Modernisierung / Erweiterung KITA Mothesstraße Leipzig, Objektplanung §34 HOAI

Referenznummer der Bekanntmachung: L202101
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71200000 Dienstleistungen von Architekturbüros
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Modernisierung und Erweiterung der KITA Mothesstr. 2 in 04129 Leipzig, Objektplanung nach § 34 HOAI

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Leipzig, DE

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Objektplanung § 34 HOAI für Modernisierung und Erweiterung der KITA Mothesstr. 2 in 04129 Leipzig.

Die integrative Kindertageseinrichtung Mothesstraße 2 befindet sich in einer 1895 errichteten Stadtvilla im südlichen Teil des Flurstückes 51/51c, Gemarkung Eutritzsch. Das Gesamtensemble, zu dem neben der Villa ein unsaniertes, leerstehendes und ehemaliges Kutscherhaus gehört, ist einschließlich der straßenseitigen Einfriedung und des Gartens als Kulturdenkmal der Stadt Leipzig ausgewiesen. Das Grundstück wird bereits seit 1949 als Kita genutzt. Bedingt durch eine gravierend schlechte Bausubstanz sowie zahlreiche Auflagen ist eine zeitnahe Schließung der Einrichtung Mothesstraße 2 erforderlich. So lassen sich im Objekt brandschutztechnische Mängel und eine stark sanierungsbedürftige Gebäudetechnik während des Betriebes nicht mehr beheben. Sämtliche Fenster und Türen sowie Wand- und Bodenbeläge sind stark verschlissen. Um die Einrichtung als Kindertagesstätte weiter betreiben zu können, bedarf es einer umfassenden Sanierung. Mit der Mitte 2021 geplanten Fertigstellung der Kita Delitzscher Straße und Inbetriebnahme durch den Internationaler Bund, IB Mitte gGmbH, erfolgt die für die Sanierungsmaßnahmen erforderliche Freilenkung des Objektes Mothesstraße 2. Zielstellung ist eine umfassende Sanierung der Villa und des Kutscherhauses. Auf Grund des zum Hof und Kutscherhaus abfallenden Geländes, kann das Untergeschoss der Villa auf gleichem Niveau mit dem Kutscherhaus verbunden werden. Der Verbindungbau schafft eine funktionale Einheit beider Baukörper. Das Raumprogramm für eine Kita mit 161 Plätzen soll so optimal untergebracht werden.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Analyse der Aufgabenstellung und Projektanforderungen / Gewichtung: 35
Qualitätskriterium - Name: Projektabwicklung / Gewichtung: 25
Qualitätskriterium - Name: Organisation, Qualifikation und Erfahrung - Personal / Gewichtung: 25
Qualitätskriterium - Name: Verfügbarkeit / Gewichtung: 5
Kostenkriterium - Name: Honorar / Gewichtung: 10
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 072-183898
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: KITA_MothesStr2_M+NE_A
Bezeichnung des Auftrags:

Modernisierung / Erweiterung KITA Mothesstraße Leipzig, Objektplanung §34 HOAI

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
02/08/2021
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 4
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04317
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 3419770
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
02/08/2021

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