Neubau Gemeinschaftsschule Kellinghusen - Labormöbel Referenznummer der Bekanntmachung: 200113- KG 470.1-LAMÖ
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kellinghusen
NUTS-Code: DEF0E Steinburg
Postleitzahl: 25548
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.amt-kellinghusen.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kellinghusen
NUTS-Code: DEF0E Steinburg
Postleitzahl: 25548
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.amt-kellinghusen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Gemeinschaftsschule Kellinghusen - Labormöbel
Einbringung und Installation von Labormöbel für die Fachklassen (Biologie, Physik, Chemie). Darin sind enthalten Ausstattung Multiraum 1,2 und 3, Chemieraum 1 und 2 und Chemikalienraum.
Ein Teil der Ausstattung wird aus der bestehenden Gemeinschaftsschule übernommen.
25548 Kellinghusen
Beschreibung der Situation und Erschließung
Der geplante Neubau der Gemeinschaftsschule Kellinghusen
soll auf einem Baufeld nördlich des Hauptschulgebäudes
(Bauteil B) innerhalb des sogenannten Schulwaldes platziert
werden. Die äußersten östlichen Gebäudekanten liegen ca. in
der Flucht mit der Ostfassade des Bestandsgebäudes der
ehemaligen Hauptschule. Zur nördlich verlaufenden
Luisenberger Straße wird ein Abstand gehalten, um den
vorhandenen Grünzug weitestgehend zu erhalten. Nach
Westen bildet der Sportplatz die Grenze des Baufeldes.
Von den Bestandsbauten bleibt der Rundbau, Bauteil A,
erhalten. Seine südliche Fassade wird nach Abbruch des
bestehenden Hauptgebäudes, Bauteil C, geschlossen und mit
einer neuen Außentreppe versehen. Die Raumgeometrie und
die Nutzung der beiden Geschosse bleiben unverändert.
Leistungen am Hauptgebäude und am Rundbau sind nicht Teil
dieser Ausschreibungen.
Aktuell erfolgt die verkehrliche Erschließung des
Bestandsgebäudes mit Bus und PKW über die südlich gelegene
Danziger Straße. Bestehende Zufahrt und Parkplätze sollen
auch in der Neuplanung in gleicher Weise genutzt werden.
Darüber hinaus wird es eine untergeordnete Zuwegung von
Norden errichtet.
Gebäudetechnik
Die neue gebäudetechnische Ausstattung wird entsprechend
dem aktuellen Stand der Technik ausgeführt. Die
Wärmeversorgung erfolgt über das bestehende BHKW und
Gaskessel mit Pufferspeicher. Der Neubau wird über die Bestandsanlagen
erschlossen. Klassenräume
werden natürlich be- und entlüftet. Aula und Mensa
(Versammlungsstätte) und die innenliegenden Räume werden an
eine Lüftungsanlage angeschlossen.
Alle geplanten Maßnahmen des gebäudetechnischen Ausbaus
folgen den Maßgaben der LB-Bau.
Einbringung und Installation von Labormöbel für die Fachklassen (Biologie, Physik, Chemie). Darin sind enthalten Ausstattung Multiraum 1,2 und 3, Chemieraum 1 und 2 und Chemikalienraum.
Ein Teil der Ausstattung wird aus der bestehenden Gemeinschaftsschule übernommen.
Aufgrund von Schlechtwettertagen und Baufortschritt oder unvorhersehbaren Umständen kann sich die Vertragslaufzeit verlängern. Bei denangegebenen Laufzeiten handelt es sich um voraussichtliche Ausführungstermine. Diese können sich während der Baumaßnahme noch ändern.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Als Eigenerklärung vorzulegen:
- Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
- Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung
- Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt
- Angaben, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet/die Eröffnung beantragt/mangels Masse abgelehnt/ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde oder ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet
- Eintragung im Berufs- oder Handelsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Unternehmens
Als Eigenerklärung vorzulegen:
- Umsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, Bauleistungen und andere Leistungen betreffend, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen
Als Eigenerklärung vorzulegen:
- Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal
- Ausführung von Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind
Abschnitt IV: Verfahren
Bieter und / oder deren Bevollmächtigte sind zur Angebotsöffnung nicht zugelassen, sie werden jedoch gemäß § 14 VOB/A unverzüglich in Textform überdas Submissionsergebnis informiert.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Vergabeunterlagen in elektronischer Form:
Informationen zum Abruf der Vergabeunterlagen: siehe I.3).
Kommunikation:
Anfragen zum Verfahren können elektronisch über die B_I eVergabe (www.bi-medien.de) oder an die unter I.3) genannte Adresse gestellt werden.
Angebotsabgabe:
Schriftliche Angebote sind nicht zugelassen!
Angebote können nur elektronisch in Textform abgegeben werden.
Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform ist der Bieter und die zur Vertretung des Bieters berechtigte natürliche Person zu benennen. Das Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist über die B_I eVergabe (www.bi-medien.de) zu übermitteln.
Zugang zur elektronischen Kommunikation bzw. Angebotsabgabe als registrierter Nutzer der B_I eVergabe über den Menüpunkt - Meine Vergaben - unter dem B_I code D444105756 im Bereich - Mitteilungen - bzw. - Angebot -.
Informationen zu den Registrierungsmöglichkeiten sind zu finden unter:
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/vergabekammer.html
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern(§ 155 ff. GWB).Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber demAuftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit einesVertrages nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information
der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss
geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung derUnwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
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Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.landesregierung.schleswig-holstein.de