Jobcentermaßnahme; Wegweiser – Hoyerswerda Referenznummer der Bekanntmachung: 21 154 5
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bautzen
NUTS-Code: DED2C Bautzen
Postleitzahl: 02625
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]3
Fax: [gelöscht]3
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreis-bautzen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Jobcentermaßnahme; Wegweiser – Hoyerswerda
Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt und Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen. Da bisherige Eingliederungserfolge mit den Basisinstrumenten des SGB II in den allgemeinen Arbeitsmarkt nicht erzielt werden konnten, individuelle und multiple arbeitsmarktrelevante, persönliche und gesundheitliche Vermittlungshemmnisse durch ressourcenorientiertes Arbeiten deutlich verringert bzw. beseitigt und die berufliche Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt unterstützt werden.
Hoyerswerda, DE
Leistungsgegenstand ist die Konzeption und Durchführung einer Maßnahme zur Aktivierung und Verbesserung der beruflichen Eingliederungsaussichten von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten durch den Einsatz von Elementen zur:
- Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt (§ 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB III) und
- Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen (§ 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB III).
Nach der Zielsetzung des SGB II soll die individuelle Beschäftigungsfähigkeit erwerbsfähiger Leistungsberechtigter durch den Erhalt und Ausbau ihrer Fertigkeiten und Fähigkeiten sowie ihrer beruflichen Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt unterstützt werden.
Im Besonderen sollen mit dieser Maßnahme, da bisherige Eingliederungserfolge mit den Basisinstrumenten des SGB II in den allgemeinen Arbeitsmarkt nicht erzielt werden konnten, individuelle und multiple arbeitsmarktrelevante, persönliche und gesundheitliche Vermittlungshemmnisse durch ressourcenorientiertes Arbeiten deutlich verringert bzw. beseitigt und die berufliche Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt unterstützt werden.
Unter Zuhilfenahme eines niedrigschwelligen Arbeitsansatzes sollen gemeinsam mit den Teilnehmern neue und realistische Perspektiven für die Integration in den Arbeitsmarkt erarbeitet, Schnittstellen zu sozialen und kommunalen Netzwerken unterstützend einbezogen und Ziele konkretisiert werden, um erforderliche Handlungsabläufe vornehmen und umsetzen zu können. Hierzu gehört die gezielte Aktivierung für die berufliche (Wieder-) Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt und die Verbesserung beruflicher Kenntnisse über praktische Arbeitserprobungen.
Zielgruppe sind erwerbsfähige hilfebedürftige Frauen und Männer aller Altersgruppen im SGB II - Leistungsbezug mit multiplen Vermittlungshemmnissen sowie Menschen mit einer vermuteten oder bestehenden Suchtmittelgefährdung.
Die Maßnahme hat grundsätzlich eine Laufzeit von 12 Monaten. (Optionszeiträume: 01.12.2022 - 30.11.2023 und 01.12.2023 bis 30.11.2024)
Die Zuweisung der Teilnehmer erfolgt durch den Auftraggeber rechtzeitig vor Beginn sowie im Verlauf der Maßnahme.
Die Zuweisungsdauer eines Teilnehmers wird vom Auftraggeber individuell festgelegt und sollte mindestens 4 Wochen betragen. Bei Bedarf kann die Höchstzuweisungsdauer bis zu 12 Monate betragen. Dabei darf die Zuweisungsdauer eines Teilnehmers nicht über das Ende der Maßnahme bzw. die Vertragslaufzeit hinausgehen. Ein flexibler Einstieg ist zu gewährleisten.
Die Teilnehmerzahl beträgt 10 – 12.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich zum Abschluss eines Kooperationsvertrages mit der regionalen Suchtberatungs- und -behandlungsstelle und dazu, diese in das Hilfeplanverfahren einzubeziehen.
Die Zuweisung der Teilnehmer erfolgt ausschließlich durch den Auftraggeber. Eine Ablehnung eines benannten Teilnehmers ist durch den Auftragnehmer nicht möglich.
Über die vorzeitige Beendigung der Förderung entscheidet der Auftraggeber. Dies gilt auch für Teilnehmer, die durch ihr Verhalten den Ablauf bzw. den Erfolg der Beauftragung gefährden. Eine Nachbesetzung eines freigewordenen Platzes soll jederzeit möglich sein.
Der Auftragnehmer muss die für die Auftragserfüllung erforderliche sächliche/technische Ausstattung zur Verfügung stellen (z. B. Mobiliar, PC-Ausstattung, Internetzugang).
Anforderungen an das Konzept:
Die Gliederung des Konzeptes ist anhand der Wertungsbereiche und der näher differenzierten Wertungskriterien in der Bewertungsmatrix vorzunehmen.
Um eine Vergleichbarkeit der Angebote zu ermöglichen, ist für das Konzept die Gliederung entsprechend der Bewertungsmatrix zwingend vorzunehmen und einzuhalten:
1. Inhalt, Methode, Strategie,
2. Personelle und sächliche Ressourcen,
3. Trägerkriterien.
Der Umfang des Konzeptes darf 10 DIN A 4 Seiten (Schriftgröße 12, Arial, einzeilig) nicht überschreiten.
Die Gesamtkonzeption (Ziel, Inhalt, Methode) liegt in der Gestaltungsfreiheit des Bieters und muss schlüssig die ergebnisorientierte Arbeit widerspiegeln sowie Aussagen über: • Feststellung und Förderung der Leistungsfähigkeit, • mögliche Teilqualifikationen sowie, • Kenntnisvermittlung und , • Berufsfelderprobung/ betriebliche Arbeitserprobung, • Förderplanung, • Integrationsbemühungen beinhalten.
Eine Konzeptberatung durch den Auftraggeber erfolgt nicht.
Dem Konzept beizufügen ist ein Ablaufplan in Form eines Phasenverlaufs bzw. Kalendariums und der Kooperationsvertrag mit der Suchtberatungs- und –behandlungsstelle.
Gegenstand der Maßnahme nach § 45 Abs. 1 Satz 1 SGB III ist die Kombination aus Elementen zur: - Aktivierung und Heranführung der Teilnehmer an den Arbeitsmarkt und - Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen.
Diese Maßnahme soll alle Aktivitäten umfassen, die eine dauerhafte Integration ins Erwerbsleben zum Ziel haben. Im Vordergrund der Leistungserbringung steht der individuelle Ansatz.
Die bestehende Langzeitarbeitslosigkeit der Teilnehmer hinterlässt und verfestigt nicht selten Auswirkungen auf die Persönlichkeit und soziale Identität der Teilnehmer. Diese Auswirkungen haben wiederum in der Regel negative Folgen bezüglich der Motivationslage der Teilnehmer, einer Beschäftigung nachzugehen. Als Maßnahmebestandteil wird daher die Integration des verhaltensorientierten psychosozialen Programms für Arbeitslose „Aktiv A“ erwartet, welches an der Professur für Arbeits- und Organisationspsychologie der Universität Dresden entwickelt wurde.
Die Auseinandersetzung mit den vier Modulen: • Aktivitätenplanung, • konstruktives Denken, • soziale Kompetenz/soziale Unterstützung, • systemisches Problemlösen soll als Grundlage für eine gezielte nachhaltige Arbeit des Maßnahmeträgers mit der Zielgruppe dienen und zu einer nachhaltigen Arbeitsmarktintegration beitragen.
Mit den Teilnehmern ist ein Hilfeplan abzuschließen. Dem Hilfeplan ist die Aktivierungs- und Eingliederungsplanung zu entnehmen und es sind Ziele und Rahmenbedingungen festzulegen. Der Hilfeplan und das Erreichte sind fortlaufend zu dokumentieren, regelmäßig auf ihre Aktualität zu überprüfen und Veränderungen festzuschreiben.
Für die Zielgruppe, bei denen eine Suchtmittelgefährdung vorliegt oder vermutet wird, wird eine enge Zusammenarbeit mit der regional zuständigen Suchtberatungsstelle sowie der Abschluss eines Kooperationsvertrages mit dieser gefordert (wie bereits unter Punkt B-4. benannt). Um eine professionelle Begleitung der Zielgruppe durch die Maßnahmemitarbeiter während des Maßnahmeverlaufes zu gewährleisten ist im Kooperationsvertrag die Fallbesprechung und Supervision der Maßnahmeleiter durch den/die PsychologIn der Suchtberatungsstelle festzuschreiben. Die Durchführung dieser Aufgabe durch die Suchtberatungsstelle im Verlauf dieser Maßnahme stellt ein wesentliches Qualitätsmerkmal dar und trägt zu einer wesentlich differenzierteren Integrationsstrategie ins Erwerbsleben bei.
Die Maßnahme umfasst mehrere Abschnitte. Diese nachfolgend dargestellten Abschnitte sind durch den Auftragnehmer so vorzuhalten, dass jeder Teilnehmer diese innerhalb seiner Zuweisungsdauer auch individuell durchlaufen kann.
Aktivierung und Heranführung der Teilnehmer an den Arbeitsmarkt.
1. Kompetenzfeststellung;
2. Auffrischung von allgemeinbildenden/ berufstheoretischen Kenntnissen und IT/PC-Kompetenzen;
3. fachpraktische Qualifizierung in Übungswerkstätten, ggf. bei einem Kooperationspartner;
4. Heranführung an den Arbeitsmarkt durch Vermittlung in verschiedene Praktika und Training sozialer Kompetenzen.
Die Durchführung von Praktika oder einer Arbeitserprobung soll in mehreren geeigneten Unternehmen stattfinden. Nach Möglichkeit sollten die Teilnehmer bis zu 2 Praktika von je max. 6 Wochen in unterschiedlichen Tätigkeitsbereichen, möglichst in Betrieben mit Einstellungsoptionen absolvieren. Sollte es dem Teilnehmer nicht gelingen, selber einen entsprechenden Praktikumsplatz zu finden, ist der Träger verpflichtet, ihm einen solchen in einem geeigneten Unternehmen zu stellen.
Um die Person des Teilnehmers in seiner Ganzheitlichkeit zu erfassen, ist dem multifaktoriellen Ursachenzusammenhang von Langzeitarbeitslosigkeit und multiplen persönlichen Zugangsbarrieren wie z.B. der Suchtproblematik durch entsprechende methodische und inhaltliche Module Rechnung zu tragen.
Der Auftragnehmer organisiert im notwendigen Bedarfsfall für Teilnehmer aus dem ländlichen Raum, für die, insbesondere bei Maßnahmeantritt, die Herausforderung eigenständig die Maßnahme mittels öffentlichen Verkehrsmitteln aufzusuchen, eine zu große Barriere darstellt, eine Transportmöglichkeit. Der Auftragnehmer gewährleistet bei Bedarf eine entsprechende Unterstützung dieser Teilnehmer mit dem Ziel, die Teilnehmer an eine stetige und langfristig selbstständigere Teilnahme an der Maßnahme heranzuführen. Die Umsetzung der Transportmöglichkeit liegt in der gestalterischen Freiheit des Auftragnehmers und ist im Konzept entsprechend darzustellen.
Vergütung/Zahlung:
Minimal werden Maßnahmekosten für 10 Teilnehmer zugesichert (unabhängig von der tatsächlichen Teilnehmerzahl), maximal können Maßnahmekosten für 12 Teilnehmer übernommen werden.
Für die zugesicherten 10 Teilnehmer erfolgt die Zahlung der Maßnahmekosten durch den Auftraggeber in monatlich gleichbleibenden Raten jeweils zum 15. des Folgemonats. Die Abrechnung weiterer max. 2 Teilnehmerplätze erfolgt zum Maßnahmeende. Ausschlaggebend dafür ist die tatsächliche Anwesenheit aller Teilnehmer.
Für den Zeitraum 01.12.2022 - 30.11.2023 behält sich der Auftraggeber (AG) die Verlängerung des Vertrages durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer (AN) spätestens bis zum 30.09.2022 vor. Andernfalls endet die Maßnahme ohne Verlängerungserklärung am 30.11.2022. Der Vertrag kann um ein 2. Mal für den Zeitraum 01.12.2023 - 30.11.2024 verlängert werden, wenn der AG die Verlängerung spätestens bis zum 30.09.2023 schriftl. erklärt. Es besteht auch die Möglichkeit, die 1. Option der Vertragsverlängerung nicht in Anspruch zu nehmen, aber die 2. Option. In diesem Fall muss dies ebenso bis zum 30.09.2023 schriftl. gegenüber dem AN erklärt werden. Im Verlängerungszeitraum sind vom AN dieselben Leistungen zu gleichen Konditionen wie im Angebot zu erbringen. Die Nutzung/Nichtnutzung der Verlängerungsoptionen durch den AG ist an keinerlei Bedingungen u. Voraussetzungen geknüpft. Es bedarf hierzu keiner Begründung.
Laufzeitoption; siehe II.2.7
Maßnahmekosten: umfassen alle im Zusammenhang mit der Vorbereitung und Durchführung der Maßnahme entstehenden notwendigen Kosten, insbesondere: Lehrgangskosten und Kosten für Maßnahmeinhalte; Kosten für erforderliche Lehrmittel, notwendige Eignungsfeststellungen (z.B. Gesundheitszeugnis); Kosten für notwendige sozialpädagogische und/oder Praktikumsbetreuung; Kosten für Bereitstellung der Unterrichtsräume, Personal; Prüfungsgebühren; Auslagen für Erstellung von Zertifikaten/Zeugnisse; Kosten für notwendige Arbeitskleidung sowie Arbeitsschutzbekleidung entsprechend den gesetzlichen Vorgaben; Kosten für Vorbereitung und Durchführung der vorgesehenen Praktika und fachpraktische Qualifizierungen in Übungswerkstätten; Kosten für die Erstellung und Versendung von Bewerbungsunterlagen; Kosten zu möglichen Vorstellungsgesprächen; ggf. zusätzliche Fahrkosten (Fahrkosten zwischen unterschiedlichen Schulungsstätten am Maßnahmeort, Exkursionen, Betriebsbesichtigungen); Aufwendungen für die gesetzliche Unfallversicherung der Teilnehmer; ggf. Kosten für fachpraktische Qualifizierungen außerhalb von trägereigenen Übungswerkstätten bei einem Dritten. (Die täglichen Fahrkosten des Teilnehmers vom Wohnort zum Maßnahmeort sind ebenso wie die Kosten für fachpraktische Qualifizierungen u./ od. Suchtberatungs- u. –behandlungskosten nicht Bestandteil des Maßnahmepreises.) Der Bieter muß über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügen, insbesondere über einen bestimmten Mindestjahresumsatz, einschließlich eines bestimmten Mindestjahresumsatzes im vakanten Tätigkeitsbereich. Auf gesondertes Verlangen ist eine Erklärung über den Gesamtumsatz und gegebenenfalls den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des vakanten Auftrags; für die letzten drei Geschäftsjahre nachzuweisen. Ebenfalls kann der Nachweis/ Abschluss einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in geeigneter Höhe verlangt werden. Vom Auftragnehmer ist mit Zuschlagserteilung ein mit dem Auftraggeber abgestimmtes Informationsblatt (Flyer) zur Verteilung an potentielle Teilnehmer zu erstellen. Dieses ist in elektronischer Form (als Word, -Power Point- oder PDF-Datei) innerhalb von 3 Tagen nach Zuschlagserteilung dem Auftraggeber zur Verfügung zu stellen. Maßnahmekosten Die Maßnahmekosten umfassen alle im Zusammenhang mit der Vorbereitung und Durchführung der Maßnahme entstehenden und notwendigen Kosten: (1) Diese umfassen insbesondere: • Lehrgangskosten und Kosten für Maßnahmeinhalte, • Kosten für erforderliche Lehrmittel, notwendige Eignungsfeststellungen (z.B. Gesundheitszeugnis), • Kosten für notwendige sozialpädagogische und/oder Praktikumsbetreuung, • Kosten für Bereitstellung der Unterrichtsräume, Personal, • Prüfungsgebühren, • Auslagen für Erstellung von Zertifikaten/Zeugnisse, • Kosten für notwendige Arbeitskleidung sowie Arbeitsschutzbekleidung entsprechend den gesetzlichen Vorgaben • Kosten für Vorbereitung und Durchführung der vorgesehenen Praktika und fachpraktische Qualifizierungen in Übungswerkstätten • Kosten für die Erstellung und Versendung von Bewerbungsunterlagen • Kosten zu möglichen Vorstellungsgesprächen • ggf. zusätzliche Fahrkosten (Fahrkosten zwischen unterschiedlichen Schulungsstätten am Maßnahmeort, Exkursionen, Betriebsbesichtigungen) • Aufwendungen für die gesetzliche Unfallversicherung der Teilnehmer (2) Kosten für fachpraktische Qualifizierungen außerhalb von trägereigenen Übungswerkstätten bei einem Dritten werden einzelfallbezogen durch den Fallmanager bewilligt und auf Nachweis erstattet und sind demzufolge nicht in den Angebotspreis einzukalkulieren (Bsp. Gabelstapler, Motorkettensäge, etc.). Hierbei findet ggf. das Bildungsgutscheinverfahren Anwendung, wobei jedoch Voraussetzung ist, dass der Träger der Maßnahme gemäß § 16 Abs. 1 Satz 2 SGB II i. V. m. § 178 SGB III zugelassen ist. (3) Die täglichen Fahrtkosten des Teilnehmers vom Wohnort zum Maßnahme-/ Praktikumsort sind nicht Bestandteil des Maßnahmepreises. (4) Die durch die regionale Suchtberatungs- und -behandlungsstelle (Kooperationspartner) zu erbringende psychologische Fachleistung (Supervision und Fallbesprechung) für die in der Maßnahme tätigen Mitarbeiter finden im 14-tägig wechselnden Rhythmus statt. Diese Leistung wird zusätzlich erbracht und entspricht nicht der Leistung, die im Versorgungsvertrag zwischen Kommune und Suchtberatungs- und -behandlungsstellen geregelt ist. Entsprechend Punkt B-4., Kooperationsvereinbarung, hat der Auftragnehmer an die Suchtberatungsstelle monatlich (im Folgemonat) eine Leistungspauschale i. H. von [Betrag gelöscht] EUR zu zahlen. Diese Leistungspauschale wird dem Auftragnehmer zusätzlich zum Maßnahmepreis zur Auszahlung an die Suchtberatungsstelle ausgereicht und ist nicht Bestandteil der Maßnahmekosten / des Maßnahmepreises. Eingliederungsprämie: Der Auftragnehmer erhält die 1. Rate der Eingliederungsprämie in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR für jeden Teilnehmer, der innerhalb des Maßnahmezeitraumes bzw. bis sechs Wochen nach individuellem Maßnahmeende eine versicherungspflichtige Beschäftigung aufgenommen hat Der Auftragnehmer erhält die 2. Rate der Eingliederungsprämie in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR, wenn das Beschäftigungsverhältnis nach 6 Monaten weiterhin besteht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eine wesentliche Voraussetzung für den Erfolg der Maßnahme ist Personal, das qualitativ u. quantitativ der Leistungsbeschreibung entspricht. Das eingesetzte Personal muss fachlich qualifiziert u. persönlich geeignet sein, um die zur Auftragserfüllung für die Zielgruppe erforderlichen Tätigkeiten verrichten zu können. Soziale Kompetenzen sowie pädagogische Erfahrungen im Zusammenhang mit der Leistungserbringung sind durch den Auftragnehmer für jeden mit der Beauftragung betrauten Mitarbeiter sicherzustellen. Im Rahmen der Angebotsabgabe ist die Qualifizierung des einzusetzenden Personals mittels ausgefülltem Vordruck E.1 vorzuweisen sowie in der Maßnahmekonzeption zu erklären. Im Vordruck E.1 sind die Angaben des Bieters zu den abgefragten Feldern „Beruflicher Abschluss/ Qualifizierung“, „Einsatz in der Maßnahme als“, „Nachweis der pädagogischen Eignung“, „Nachweis Berufserfahrung“ u. „Gesamtstunden pro Woche in der Maßnahme“ im Falle einer späteren Zuschlagserteilung bindend. Im Falle mehrerer in Frage kommender Mitarbeiter/innen des Bieters für einen Personaleinsatz in der Maßnahme sollten demnach die Angaben zum Vordruck E.1 durch den Bieter in einem Umfang erfolgen, welchen alle der in Frage kommender Mitarbeiter/innen erfüllen können. Der Nachweis des Personals hat mit Vordruck E.2 (Gesamtübersicht) nach Zuschlagserteilung, in der Regel vier Wochen spätestens jedoch zwei Wochen vor Maßnahmebeginn, gegenüber dem Auftraggeber zu erfolgen. Bei kurzfristigerem Beginntermin ist die Vorlage unmittelbar nach Zuschlagserteilung erforderlich. Die Qualifikationen des Personals sind entsprechend nachzuweisen. Der Auftragnehmer versichert mit der Abgabe des Vordruckes E.2, dass das gemeldete Personal quantitativ den Anforderungen der Leistungsbeschreibung entspricht. Als Mindeststandard beim Projektleiter werden folgende Kriterien erwartet: Erfahrungen mit der Klientel + eigene Betroffenheit bezogen auf die Zielgruppe (z. B. trockener Alkoholiker, ehemaliger Drogenabhängiger, psychisch Beeinträchtigter, etc.) von Vorteil + abstinente/ cleane Lebensweise seit mindestens 2 Jahren + besonders stabile Persönlichkeit + Qualifikation zum Suchtkrankenhelfer oder Bereitschaft zur Ausbildung zum Suchtkrankenhelfer von Vorteil + handwerklich-technischer Facharbeiterabschluss + Besitz eines gültigen Führerscheins Kenntnisse der Besonderheiten des regionalen Arbeitsmarktes sowie der Anforderung der Arbeitgeber. Ein hohes Maß an sozialer Kompetenz, Kontaktfreudigkeit, Beziehungs- u. Kommunikationsfähigkeit werden vorausgesetzt. Außerdem sollte der Anleiter die Fähigkeit haben, sich u. die Maßnahme gut zu strukturieren u. zu organisieren, den Teilnehmern empathisch zu begegnen u. sich abgrenzen zu können. Es ist wünschenswert, wenn der Projektleiter bereits Erfahrung in der Arbeit u. im Umgang mit der Zielgruppe (z. B. trockener Alkoholiker, ehemaliger Drogenabhängiger, psychisch Beeinträchtigter, etc.) hat. Als Mindeststandard beim Sozialpädagogen im Rahmen der psychosozialen, sozialpädagogischen u. psychologischen Arbeit mit der Klientel wird ein abgeschlossenes Studium der Sozialpädagogik/Sozialarbeit (Diplom, Bachelor oder Master) u. eine mindestens 1-jährige einschlägige Berufserfahrung gefordert. Für den Einsatz als Sozialpädagoge werden auch Personen mit einer Qualifikation zum Dipl.-Psychologen, Kommunikations-Psychologen oder Erziehungswissenschaftlers (Bachelor oder Master) mit einer mindestens 1-jährigen einschlägigen Berufserfahrung zugelassen. Eine suchtspezifische Zusatzqualifikation, mindestens aber eine nachgewiesene Zielgruppenerfahrung, wird bevorzugt berücksichtigt. Staatlich anerkannte Erzieher oder Pädagogen sind fachlich nicht geeignet. Die Aufgabe des handwerklichen Anleiters besteht darin, den Projektleiter bei seinen Arbeiten unterstützend zur Seite zu stehen u. ihn bei Abwesenheit (Urlaub, Krankheit, maßnahmebedingten Außenterminen, etc.) zu vertreten. Als handwerklicher Anleiter sollen Fachkräfte mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung im handwerklich-technischen Bereich zum Einsatz kommen. Erfahrungen mit der Zielgruppe sind von Vorteil. Zeiten während einer Berufsausbildung u. eines Studiums gelten nicht als Berufserfahrung. Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass das eingesetzte Personal über den für die Durchführung der Maßnahme erforderlichen aktuellen fachlichen u. pädagogischen Wissensstand verfügt. Personalschlüssel: Projektleiter : Teilnehmer = 10: 12; Sozialpädagoge : Teilnehmer = 0,75 : 12; Handwerklicher Anleiter/in : Teilnehmer 0,50 : 12. Der im Personalschlüssel abgebildete Wert „1“ entspricht einer wöchentlichen Arbeitszeit von 40 Stunden. Im Rahmen der Angebotsabgabe ist die Qualifizierung des einzusetzenden Personals mittels ausgefülltem Vordruck E.1 vorzuweisen sowie in der Maßnahmekonzeption zu erklären. Im Vordruck E.1 sind die Angaben des Bieters zu den abgefragten Feldern „Beruflicher Abschluss/ Qualifizierung“, „Einsatz in der Maßnahme als“, „Nachweis der pädagogischen Eignung“, „Nachweis Berufserfahrung“ u. „Gesamtstunden pro Woche in der Maßnahme“ im Falle einer späteren Zuschlagserteilung bindend. Im Falle mehrerer in Frage kommender Mitarbeiter/innen des Bieters für einen Personaleinsatz in der Maßnahme sollten demnach die Angaben zum Vordruck E.1 durch den Bieter in einem Umfang erfolgen, welchen alle der in Frage kommender Mitarbeiter/innen erfüllen können. Der Nachweis des Personals hat mit Vordruck E.2 (Gesamtübersicht) nach Zuschlagserteilung, in der Regel vier Wochen spätestens jedoch zwei Wochen vor Maßnahmebeginn, gegenüber dem Auftraggeber zu erfolgen. Bei kurzfristigerem Beginntermin ist die Vorlage unmittelbar nach Zuschlagserteilung erforderlich. Die Qualifikationen des Personals sind entsprechend nachzuweisen. Der Auftragnehmer versichert mit der Abgabe des Vordruckes E.2, dass das gemeldete Personal quantitativ den Anforderungen der Leistungsbeschreibung entspricht.
Der Bieter muss über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügen, insbesondere über einen bestimmten Mindestjahresumsatz, einschließlich eines bestimmten Mindestjahresumsatzes im vakanten Tätigkeitsbereich. Auf gesondertes Verlangen ist eine Erklärung über den Gesamtumsatz und gegebenenfalls den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des vakanten Auftrags; für die letzten drei Geschäftsjahre nachzuweisen. Ebenfalls kann der Nachweis/ Abschluss einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in geeigneter Höhe verlangt werden.
Ausstattung: Die für die Auftragserfüllung erforderliche sächliche/ technische Ausstattung, Mobiliar, PC-Ausstattung, Internetzugang, muß zur Verfügung gestellt werden (kein Verweis auf die Nutzung anderer Einrichtungen). Die Räumlichkeiten und deren Ausstattung haben den einschlägigen gesetzlichen Vorgaben zu entsprechen: die Arbeitsstättenverordnung i.V.m. den Arbeitsstättenrichtlinien in der jeweils aktuellen Fassung; die gültigen Vorschriften der zuständigen gesetzlichen Unfallversicherungen (Berufsgenossenschaften); die Brandschutzbestimmungen; die Sächsische Bauordnung. (Einzelheiten: Siehe Leistungsverzeichnis). Auf gesondertes Verlangen sind geeignete Nachweise zu erbringen.
Abschnitt IV: Verfahren
Landratsamt Bautzen
keine, da elektronische Eröffnung
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Mit dem Angebot sind ein Maßnahmenkonzept, Teil C Anlage B "Allgemeine Bieterdarstellung", Teil C Anlage C "Referenzen und Erfahrungen des Bieters", Teil C Anlage D "Nachweis d. Räumlichkeiten", Teil C Anlage E 1 "Nachweis Qualifizierung des einzusetzenden Personals" sowie das ausgefüllte Formblatt 124_LD VHB Bund Ausgabe 2017 Stand 2019 ''Eigenerklärung zur Eignung'' einzureichen. Hinweis zum Formblatt 124_LD: Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124_LD ''Eigenerklärung zur Eignung'' vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese im Präqualifikationsverzeichnis (s.o.) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der ''Eigenerklärung zur Eignung'' genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Das Formblatt 'Eigenerklärungen zur Eignung' ist erhältlich: Siehe Vergabeunterlagen; ZU BEACHTEN: Der Bieter hat zum Nachweis seiner Fachkunde, Leistungsfähigkeit u. Zuverlässigkeit MIT ANGEBOTSABGABE die Eigenerklärung zur Eignung mit folgenden Angaben einzureichen: Umsätze des Unternehmens aus letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit sie vergleichbare Leistungen betreffen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen; Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (mind. 3 Referenzen aus letzten 3 Kalenderjahren); Angaben zu Arbeitskräften; Angaben zur Eintragung in das Berufsregister; Angabe Insolvenzverfahren und Liquidation; Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt; Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben u. Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung; Angaben zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft. Der Nachweis der Eignung kann auch mittels Präqualifikationsnachweis geführt werden. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. einzureichen. Teil C Anlage E 2 „Gesamtübersicht Personaleinsatz“ ist nach Zuschlagserteilung, i.d.R. 4 Wochen spätestens jedoch 2 Wochen vor Maßnahmebeginn nachzuweisen. Teil C Anlage E 2 „Gesamtübersicht Personaleinsatz“ ist nach Zuschlagserteilung, i.d.R. 4 Wochen spätestens jedoch 2 Wochen vor Maßnahmebeginn nachzuweisen. Soweit erforderlich sind folgende Unterlagen einzureichen: Formblatt 234 Erklärung Bieter-/ Arbeitsgemeinschaft, Formblatt 235 Verzeichnis der Leistungen/ Kapazitäten anderer Unternehmen, Formblatt 236 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]