Verteilung des Kundenmagazins „helle“ der SachsenEnergie AG
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: 1133.0/R/21
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01069
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]9
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.sachsenenergie.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Verteilung des Kundenmagazins „helle“ der SachsenEnergie AG
Verteilung des viermal jährlich erscheinenden Kundenmagazins „helle“ von SachsenEnergie AG in einer Auflage von ca. 500.000 Exemplaren/Ausgabe
Ostsächsischer Raum
Verteilung des viermal jährlich erscheinenden Kundenmagazins „helle“ der SachsenEnergie an alle Haushalte im bezeichneten Zustellgebiet.
Zustellgebiet: Ostsächsischer Raum - überwiegend im Zustellgebiet 01xxx und 02xxx sowie einige Ortslagen im Zustellgebiet 04xxx und 09xxx gemäß Ortsangaben der "Anlage PLZ SachsenEnergie"
Auflage: Die Auflagenhöhe für die Zustellung wird auf ca. 500.000 Exemplare/Ausgabe geschätzt. Die genaue Auflagenermittlung erfolgt durch den Bieter auf Basis der Anlage "PLZ Übersicht SachsenEnergie".
Gewicht: ca. 120 g/Exemplar
In Abhängigkeit vom Seitenumfang kann das Gewicht auch höher oder geringer sein.
Sofern nicht 3 Monate vor Vertragsablauf gekündigt wird, verlängert sich der Vertrag um ein Kalenderjahr, gleiches gilt bei Ablauf der Verlängerungszeit.
Der Vertrag endet jedoch spätestens am 31.12.2029, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.lds.sachsen.de
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.lds.sachsen.de