Aktiv Bus Flensburg: Fossilfreier Betriebshof Referenznummer der Bekanntmachung: DRESO_INFRA-2021-0034
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Flensburg
NUTS-Code: DEF0C Schleswig-Flensburg
Postleitzahl: 24939
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.aktiv-bus.de/
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dreso.com
Abschnitt II: Gegenstand
Aktiv Bus Flensburg: Fossilfreier Betriebshof
Generalplanerleistungen bestehend aus
Objektplanung Gebäude gemäß §§33ff. HOAI
Obektplanung Ingenieurbauwerke gemäß §§41ff. HOAI
Objektplanung Verkehrsanlagen gemäß §§45ff. HOAI
Fachplanung Tragwerksplanung gemäß §§49ff. HOAI
Fachplanung Technische Ausrüstung gemäß §§53ff. HOAI
Flensburg
Der fossilfreie Betriebshof soll im Endausbau folgende Anforderungen erfüllen:
• Kapazität für bis zu 60 Elektro-Gelenkbusse (18,75 m)
• Flächenumfang gemäß VDV-Empfehlung (mind. 19.000 m²)
• modularer Aufbau in 5 Bauabschnitten à 12 Bussen und "mitwachsende" Werkstatt
• Freiaufstellung mit Carport-Überdachung
• Ladeinfrastruktur an allen Abstellplätzen mit mind. 75 kW Ladeleistung (vorzugsweise Docking-System mit fahrzeugseitigen Pantographen und Ladehauben an Traversen bzw. Carport-Dach)
• hohe Flexibilität in der Abstellung, Erreichbarkeit der Fahrzeuge
• Vorstaufläche an der Buseinfahrt für mindestens 4 Fahrzeuge
• Errichtung sämtlicher Einrichtungen zur Energieaufbereitung und -bereitstellung ab Netzübergabepunkt
• Waschanlage für Außenreinigung, integrierte Betriebsstoffversorgung (Schmiermittel, Scheibenreiniger, Kältemittel etc. ggf. Heizbrennstoff, jedoch keine Dieselbetankung)
• 6 Arbeitsstände im Endausbau (inkl. Außenreinigung), davon 1 Prüfstand mit Wartungsgrube und 1 Dacharbeitsstand 2-seitig
• Havariestellplatz
• Optimierte, ergonomische Prozesse, kurze Wege für Mitarbeiter, günstige Fahrbeziehungen unter Berücksichtigung der Abläufe
• Stellplätze für mind. 5 Sonderfahrzeuge
• Mitarbeiter- und Besucherparkplätze, teilweise mit Ladesäulen
Es wird beabsichtigt, die Leistungen gemäß II.2.4) in Stufen zu beauftragen.
1. Stufe: Lph 1-3
2. Stufe: Lph 4-7
3. Stufe: Lph 8-9
1. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit,
2. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit,
3. Fachliche Eignung — Referenzprojekte.
Die Kriterien inkl. Unterkriterien können auch der Kriterienliste entnommen werden. Die Kriterienliste ist zusammen mit den Formblättern zum Teilnahmeantrag unter der unter I.3) genannten elektronischen Adresse
abrufbar.
Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, behält sich der Auftraggeber vor, die Teilnehmer unter den verbliebenden Bewerbern zu losen.
Die Präsentationstermine sind im Zeitraum vom 19.10.2021 bis 21.10.2021 geplant.
Der Auftraggeber behält sich gemäß § 15 Abs. 4 SektVO vor, den Auftrag auf Grundlage des Erstangebotes zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
Die Präsentationsunterlage ist mit dem Erstangebot einzureichen.
wird angestrebt
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eigenerklärung, dass Eintragung in einem Berufs- und Handelsregister vorhanden ist. Gem. § 44 Abs. 1, § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV,
2. Eigenerklärung, dass als Berufsqualifikation der Beruf des Ingenieurs vorliegt. Gem. § 75 Abs. 2 VgV
1. Eigenerklärung, dass im Auftragsfall eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (auftragsübergreifend oder auftragsbezogen) abgeschlossen wird: Personenschäden mind. [Betrag gelöscht] EUR, sonstige Schäden mind. [Betrag gelöscht] EUR, jeweils 3-fach maximiert
2. Angabe des durchschnittlichen Gesamtjahresumsatzes der letzten 3 Geschäftsjahre (Wichtung 10 %): (Mindestpunktzahl ab einer Höhe von < [Betrag gelöscht] EUR netto, Höchstpunktzahl ab einer Höhe von >= [Betrag gelöscht] EUR netto).
1. Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen (Angabe Name, Berufsbezeichnung, voraussichtliche Projektposition) (Wichtung 5 %).
2. Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren ersichtlich ist. (Wichtung 5 %), Mindestpunktzahl ab einer Anzahl von < 8 Mitarbeitern, Höchstpunktzahl ab einer Anzahl von >= 16 Mitarbeitern).
3. Vorlage von Referenzlisten, 2 Referenzen in den Leistungsbildern Obektplanung Gebäude, Objektplanung Verkehrsanlage, 2 Referenzen Fachplanung Tragwerksplanung gem. § 51 HOAI und 2 Referenzen Fachplanung
Technische Ausrüstung gem. § 55 HOAI, früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge (Wichtung 80 %, davon Objektplanung Gebäude 20,00 %, Objektplanung Verkehrsanlage 20,00 %, Fachplanung Tragwerksplanung 20,00 %, Fachplanung Technische Ausrüstung 20,,00 %).
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
A) Referenzliste Objektplanung Gebäude:
1. Objektplanung § 34 HOAI, LPH 2-8 Vollständig erbracht,
2. Mindesthonorarzone III oder höher,
3. Projektfertigstellung (Abschluss LPH 8 gem. HOAI) nach dem 01.01.2011,
4. Angabe Auftragsgeber, Name und Telefonnummer.
Die maximale Punktzahl für die Referenzliste kann durch das Einreichen von 2 Referenzen erreicht werden.
Der Bieter erklärt, dass die in der Referenzliste aufgeführten Referenzen die Mindestanforderungen erfüllen. Mit Erfüllung der Mindestanforderungen wird die Punktzahl für jeweilige Referenz zur Hälfte vergeben. Folgende
Auswahlkriterien werden ausschließlich bewertet, wenn die oben aufgeführten Mindestanforderungen erfüllt sind:
— Angaben zur Höhe der anrechenbaren Kosten gem. § 33 HOAI (Mindestpunktzahl ab einer Höhe von < 7,00 Mio. EUR netto, Höchstpunktzahl ab einer Höhe von >= 11,00 Mio. EUR netto).
— Projektfertigstellung (Abschluss LPH 8 gem. HOAI) (Mindestpunktzahl bei Projektfertigstellung vor dem 01.01.2014, Höchstpunktzahl ab Projektfertigstellung nach dem 01.01.2018).
B) Referenzliste Objektplanung Verkehrsanlagen:
1. Objektplanung § 47 HOAI, LPH 1-8 Vollständig erbracht,
2. Mindesthonorarzone III oder höher,
3. Projektfertigstellung (Abschluss LPH 8 gem. HOAI) nach dem 01.01.2011,
4. Angabe Auftragsgeber, Name und Telefonnummer.
Die maximale Punktzahl für die Referenzliste kann durch das Einreichen von 2 Referenzen erreicht werden.
Der Bieter erklärt, dass die in der Referenzliste aufgeführten Referenzen die Mindestanforderungen erfüllen. Mit Erfüllung der Mindestanforderungen wird die Punktzahl für jeweilige Referenz zur Hälfte vergeben. Folgende
Auswahlkriterien werden ausschließlich bewertet, wenn die oben aufgeführten Mindestanforderungen erfüllt sind:
— Angaben zur Höhe der anrechenbaren Kosten gem. § 46 HOAI (Mindestpunktzahl ab einer Höhe von < 8,00 Mio. EUR netto, Höchstpunktzahl ab einer Höhe von >= 12,00 Mio. EUR netto).
— Projektfertigstellung (Abschluss LPH 8 gem. HOAI) (Mindestpunktzahl bei Projektfertigstellung vor dem 01.01.2014, Höchstpunktzahl ab Projektfertigstellung nach dem 01.01.2018).
C) Referenzliste Fachplanung Tragwerksplanung gem. § 51 HOAI:
1. Objektplanung § 51 HOAI, LPH 1-6 vollständig erbracht,
2. Mindesthonorarzone III oder höher,
3. Projektfertigstellung (Abschluss LPH 6 gem. HOAI) nach dem 01.01.2011,
4. Angabe Auftragsgeber, Name und Telefonnummer.
Die maximale Punktzahl für die Referenzliste kann durch das Einreichen von 2 Referenzen erreicht werden.
Der Bieter erklärt, dass die in der Referenzliste aufgeführten Referenzen die Mindestanforderungen erfüllen. Mit Erfüllung der Mindestanforderungen wird die Punktzahl für jeweilige Referenz zur Hälfte vergeben. Folgende Auswahlkriterien werden ausschließlich bewertet, wenn die oben aufgeführten Mindestanforderungen erfüllt sind:
— Angaben zur Höhe der anrechenbaren Kosten gem. § 50 HOAI (Mindestpunktzahl ab einer Höhe von
< 3,00 Mio. EUR netto, Höchstpunktzahl ab einer Höhe von >= 5,00 Mio. EUR netto).
— Projektfertigstellung (Abschluss LPH 6 gem. HOAI) (Mindestpunktzahl bei Projektfertigstellung vor dem 01.01.2014, Höchstpunktzahl ab Projektfertigstellung nach dem 01.01.2018).
D) Referenzliste Fachplanung Technische Ausrüstung gem. § 55 HOAI:
1. Objektplanung § 55 HOAI, LPH 1-8 vollständig erbracht,
2. Mindesthonorarzone II oder höher,
3. Projektfertigstellung (Abschluss LPH 8 gem. HOAI) nach dem 01.01.2011,
4. Angabe Auftragsgeber, Name und Telefonnummer.
Die maximale Punktzahl für die Referenzliste kann durch das Einreichen von 4 Referenzen erreicht werden.
Der Bieter erklärt, dass die in der Referenzliste aufgeführten Referenzen die Mindestanforderungen erfüllen. Mit Erfüllung der Mindestanforderungen wird die Punktzahl für jeweilige Referenz zur Hälfte vergeben. Folgende
Auswahlkriterien werden ausschließlich bewertet, wenn die oben aufgeführten Mindestanforderungen erfüllt sind:
— Angaben zur Höhe der anrechenbaren Kosten gem. § 54 HOAI (Mindestpunktzahl ab einer Höhe von < 6,00 Mio. EUR netto, Höchstpunktzahl ab einer Höhe von >= 10,00 Mio. EUR netto).
— Projektfertigstellung (Abschluss LPH 8 gem. HOAI) (Mindestpunktzahl bei Projektfertigstellung vor dem 01.01.2014, Höchstpunktzahl ab Projektfertigstellung nach dem 01.01.2018).
Siehe III.1) der Bekanntmachung
— Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123Abs. 1, 2, 3 GWB vorliegen (Gründe im Zusammenhang mit einer strafrechtlichen Verurteilung), bzw. Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung nach § 125 GWB (Ausschlusskriterium),
— Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §123 Abs. 4 GWB (Gründe im Zusammenhang mit Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben), bzw. Nachweis nach §123 Abs. 4 S. 2 GWB (Ausschlusskriterium),
— Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §124 GWB (Gründe im Zusammenhang mit Insolvenz, Interessenskonflikten oder beruflichem Fehlverhalten), bzw. Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung nach §125 GWB (Ausschlusskriterium).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Bewerbungsformular und Bieterplattform:
Zur Angabe der notwendigen Nachweise ist zwingend (Ausschlusskriterium) ein Bewerbungsformular zu verwenden, das auf der Bieterplattform heruntergeladen werden kann (Link siehe 1.3) der Bekanntmachung).
Der Zugang zur Bieterplattform ist uneingeschränkt und ohne Registrierung möglich. Es wird jedoch die Registrierung empfohlen! Bitte beachten Sie, dass nicht auf der Vergabeplattform registrierte Bewerber nicht über die Änderungen der Vergabeunterlagen oder die Beantwortung der Bieterfragen informiert werden können.
2. Formale Ausschlusskriterien:
— Fristgerechter Eingang der Bewerbung (Frist siehe IV.2.2 der Bekanntmachung)
— Vollständigkeit des Teilnahmeantrages.
3. Rechtliche Ausschlusskriterien:
— Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 Abs.1, 2, 3 GWB vorliegen (Gründe im Zusammenhang mit einer strafrechtlichen Verurteilung), bzw. Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung nach § 125 GWB),
— Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 4 GWB (Gründe im Zusammenhang mit Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben), bzw. Nachweis nach § 123 Abs. 4 S. 2 GWB),
— Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 124 GWB (Gründe im Zusammenhang mit Insolvenz, Interessenskonflikten oder beruflichem Fehlverhalten), bzw. Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung nach §125 GWB),
— Erklärung Mindestlohn.
4. Bietergemeinschaften/Eignungsleihe/Unterauftragsvergabe:
— Bietergemeinschaften geben eine gemeinsame Bewerbung ab. Geforderte Eigenerklärungen und/oder Nachweise sind für jedes Bietergemeinschaftsmitglied gesondert zu erklären und vorzulegen. Dazu sind die entsprechenden Seiten zu kopieren und kenntlich zu machen, von welchem Bietergemeinschaftsmitglied.
Die/der Erklärung/Nachweis stammt. Ferner ist eine Bietergemeinschaftserklärung (Anlage 1 der Bewerbungsunterlagen) abzugeben, in der auch der Vertreter der Bietergemeinschaft mit postalischer und elektronischer Adresse zu benennen ist.
— Im Fall der Eignungsleihe oder beabsichtigter Unterauftragsvergabe sind geforderte Eigenerklärungen und/oder Nachweise von dem Eignungsverleiher/Unterauftragnehmer vorzulegen. Der AG behält sich vor, einen Nachweis der Verfügbarkeit im Auftragsfall vor Auftragserteilung zu fordern. Auf §47 SektVO wird verwiesen.
Der Auftraggeber möchte gemäß §15 Abs. 3 SektVO eine verkürzte Angebotsfrist von 10 Tagen einvernehmlich vereinbaren.
Es wird darauf hingewiesen, dass sämtliche Kommunikation zur Vergabe (Bieteranfragen, Bekanntmachung, Submissionsergebnis, etc.) ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform geführt werden.
Auskünfte werden grundsätzlich nur auf Anfragen der Bewerber erteilt, die spätestens bis zum 30.08.2021 elektronisch über die Vergabeplattform gestellt werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/vergabekammer.html
Es gilt die am 18.4.2016 in Kraft getretene Neufassung des GWB (Gesetz gegen
Wettbewerbsbeschränkungen). Auf folgende Punkte wird hingewiesen:
— § 134 Abs. 2 GWB: Informations- und Wartefrist.
Demnach darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information an die nicht berücksichtigten Bieter geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an,
— § 135 Abs. 2 GWB: Unwirksamkeit.
Die Unwirksamkeit [des öffentlichen Auftrags] kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union,
— § 160 Abs. 3 GWB: Einleitung, Antrag.
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.