Planung und schlüsselfertiger Umbau des Stadtarchivs in Zwickau, Leistungen Generalübernehmer Referenznummer der Bekanntmachung: 10924-1
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Zwickau
NUTS-Code: DED45 Zwickau
Postleitzahl: 08056
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ggz.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planung und schlüsselfertiger Umbau des Stadtarchivs in Zwickau, Leistungen Generalübernehmer
Generalübernehmerleistung bestehend aus sämtlichen Bauleistungen und sämtlichen Planungsleistungen der HOAI LPH 5 (Objektplanung gem. § 33 ff HOAI, Freianlagen gem. § 38 ff HOAI, Tragwerksplanung gem. § 49 ff HOAI und Technische Ausrüstung gem. § 53 ff HOAI) für den schlüsselfertigen Umbau des Stadtarchivs in Zwickau
Zwickau, DE
Die GGZ beabsichtigt, auf dem Grundstück Crimmitschauer Straße Haus 1 und 1 A in Zwickau das
Sparkassengebäude umzunutzen zum Stadtarchiv der Stadt Zwickau. Der Gebäudekomplex besteht
insgesamt aus drei zeitlich getrennt errichteten Gebäudeteilen. Das 5-geschossige Hauptgebäude (Haus 1),
die 2-geschossige Schalterhalle sowie der 2-geschossige Anbau an der Crimmitschauer Straße wurden
1936/37 mit der Funktion als „Neue Sparkasse Zwickau“ erbaut und ist ein Kulturdenkmal. Im
Denkmalverzeichnis des Freistaates Sachsen, welches vom Landesamt für Denkmalpflege geführt wird, wird
das Sparkassengebäude mit der zweigeschossigen Schalterhalle und dem Zwischenbau an der
Crimmitschauer Straße unter der Obj.-Dok.-Nr. 09231293 als Baudenkmal ausgewiesen. Im Jahr 1993 wurden
diese Gebäudeteile modernisiert und die Schalterhalle mittels eines zusätzlichen Anbaus erweitert. Das Haus
1 A und der Verbindunggang unter der Crimmitschauer Straße wurden 1998 als zusätzliches
Schulungsgebäude der Sparkasse sowie zur internen Anbindung an den Sparkassenneubau an der
Crimmitschauer Straße 2 errichtet. Diese steht nicht unter Denkmalschutz.
Nach dem Umbau soll das auf verschiedene Gebäude und Gebäudeteile in der Zwickauer Innenstadt sowie
auch zum Teil auf dezentral angemieteten Depot- und Archivlagerstätten verteilte Archivgut im Stadtarchiv als
zentrale Depot- und Archivierungsfläche in der Stadt Zwickau zusammengeführt werden.
Die Ausschreibung der Generalübernehmer-Leistungen erfolgt anhand einer funktionalen
Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm.
Die Laufzeit unter II.2.7) beträgt gemäß Rahmenterminplan 129 Wochen und somit 903 Kalendertage.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Vorbemerkung
Ein Bewerber kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des
rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen
(Eignungsleihe, vgl. § 6d EU VOB/A). In diesem Fall ist der Vergabestelle mit Angebot nachzuweisen, dass
dem Bewerber die erforderlichen Kapazitäten zur Verfügung stehen, indem beispielsweise die diesbezüglichen
verpflichtenden Zusagen der Unternehmen vorgelegt werden. Die Unternehmen, auf die sich ein Bewerber
zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach Ziffer III.1.1) bis III.1.3) hinsichtlich derjenigen
Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens stützt.
Zudem sind die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e EU Abs. 1 bis Abs. 4
VOB/A und § 6e EU Abs. 6 VOB/A vorzulegen. Werden die vorstehend dargestellten Eignungsanforderungen
nicht erfüllt oder liegen Ausschlussgründe gemäß § 6e EU Abs. 1 bis 4 VOB/A vor, so ist das Unternehmen
auf Anforderung der Vergabestelle innerhalb einer von dieser vorgegebenen Frist zu ersetzen. Liegen
Ausschlussgründe nach § 6e EU Abs. 6 VOB/A vor, so kann die Vergabestelle verlangen, dass der Bewerber
das Unternehmen ersetzt.
Vorstehende Ausführungen unter 1. gelten für die Nachweise nach III.1.2 und III.1.3 entsprechend.
2. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen:
(1) Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe des § 6e EU Abs. 1 bis Abs. 4 VOB/A nicht vorliegen, (2) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e EU Abs. 6 VOB/A,
(3) Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 des Mindestlohngesetzes (MiLoG).
3. Vorzulegende Nachweise der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung:
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen in Bezug auf die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
einzureichen:
(1) Aktueller Nachweis über die Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister oder in die Handwerksrolle.
A. Nachweis einer ausreichenden Betriebshaftpflichtversicherung bei einem in der EU zugelassenen
Haftpflichtversicherungs- bzw. Kreditinstitut (Deckungssummen gemäß Vertrag). Die Nachweise dürfen nicht
älter als 12 Monate zum Schlusstermin der Abgabe der Angebote sein. Die Deckung muss über die
Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Sollte eine Berufshaftpflicht mit einer geringeren
Deckungssumme bestehen, ist eine Erklärung eines (o. mehrerer) in der EU zugelassenen
Haftpflichtversicherungs- bzw. Kreditinstituts beizufügen, dass im Auftragsfall die Versicherungssumme auf die
oben festgesetzten Summen erhöht wird.
B. Gesamtumsatz (brutto) Jeweils bezogen auf die letzten fünf abgeschlossenen Geschäftsjahre 2015-2020
Bewertet wird der mittlere Umsatz, gebildet aus den Umsätzen der Jahre 2015-2020.
C. Umsatz (brutto) Für entsprechende Dienstleistungen auf dem Gebiet der Sanierung denkmalgeschützter
Bausubstanz, jeweils bezogen auf die letzten fünf abgeschlossenen Geschäftsjahre 2015-2020.
Bewertet wird der mittlere Umsatz, gebildet aus den Umsätzen der Jahre 2015-2020
D. Eigenerklärung zu wirtschaftlichen Verknüpfungen/ zur Zusammenarbeit und Angaben zur Leistungsbereitstellung im Falle einer Unterbeauftragung
A. Nachweis von zwei Referenzprojekten mit vergleichbarem konstruktiv-technischem Schwierigkeitsgrad und
Bauvolumen über die Sanierung von denkmalgeschützten Objekten
B. Benennung des für das Projekt vorgesehenen Projektleiters und Angaben zu dessen Qualifikation: Studien-
oder Berufsausbildungsabschluss (Kopie), Darstellung Berufserfahrung und persönliche Referenzen (Angaben
zu Art und Umfang des jeweiligen Referenzprojekts und zur Tätigkeit im Referenzprojekt).
C. Benennung des für das Projekt vorgesehenen Bauleiters und Angaben zu dessen Qualifikation: Studien-
oder Berufsausbildungsabschluss (Kopie), Darstellung Berufserfahrung und persönliche Referenzen (Angaben
zu Art und Umfang des jeweiligen Referenzprojekts und zur Tätigkeit im Referenzprojekt).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Der Antrag auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens und der Vergabeentscheidung ist unzulässig, soweit: 1.) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr.1 GWB), 2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB), 3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB), 4.) mehr als 15 Kalendertage nach Absendung der vorläufigen Absagen in Briefform, beziehungsweise mehr als10 Kalendertage bei Absendung per Fax oder E-Mail vergangen sind (§ 134 Abs. 2 GWB), 5.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Der Nachprüfungsantrag soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Er ist unverzüglich zu begründen (§ 161 Abs. 1 GWB).