Öffentlicher Personennahverkehr in den Linienbündeln „Nord“ (Los 1), „Görlitzer Umland“ (Los 2) und „Süd“ (Los 3)
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Görlitz
NUTS-Code: DED2D Görlitz
Postleitzahl: 02826
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kreis-goerlitz.de
Abschnitt II: Gegenstand
Öffentlicher Personennahverkehr in den Linienbündeln „Nord“ (Los 1), „Görlitzer Umland“ (Los 2) und „Süd“ (Los 3)
Die Leistungen umfassen öffentliche Nahverkehrsleistungen auf dem Gebiet des Landkreises Görlitz (Regionalbusverkehr, Schülerlinienverkehr sowie die Stadtverkehre Weißwasser, Löbau und Zittau).
Das Linienbündel „Nord“ (Los 1) umfasst folgende Linien (neue Bezeichnung): 8, 70-76, 78-80, S75, S80.
Das Linienbündel „Görlitzer Umland“ (Los 2) umfasst folgende Linien (neue Bezeichnung): 31, 60-66, 68, 69, 77, S63.
Das Linienbündel „Süd“ (Los 3) umfasst folgende Linien (neue Bezeichnung): 1-3, 5, 6, 10-16, 18, 19, 30, 32-39, 50, 67, S14, S15, S17, S18, S30-S33, S35-S39, S50.
Linienbündel "Nord" (Los 1)
Landkreis Görlitz
Das Linienbündel „Nord“ umfasst folgende Linien (neue Bezeichnung):
8, 70-76, 78-80, S75, S80
Die Leistungen im Linienbündel „Nord“ können ab Betriebsstart fahrplanmäßig mit 23 Fahrzeugen (4 Gelenkbusse, 18 Standard-Solobusse, 1 Minibus) und im ersten Betriebsjahr „Kalenderjahr 2023“ gem. Ziffer 1.3 der Anlage A zum Angebotsschreiben „Vorgaben und Hinweise zur Angebotskalkulation“ mit gerundeten 1.736.234 Nkm (Nutzwagenkilometern) sowie gerundeten 44.943 Fahrplanstunden p.a. erbracht werden.
8 Busgrundnetz, StadtBus, Busbahnhof - Südpassage - Busbahnhof
70 Busgrundnetz, TaktBus, Weißwasser - Boxberg - Mücka
71 Ergänzungsnetz, FlexBus, Lodenau - Rothenburg - Uhsmannsdorf - Kosel - Niesky
72 Ergänzungsnetz, FlexBus, Weißwasser - Weißkeißel - Rietschen - Reichwalde
73 Ergänzungsnetz, LandBus, Weißwasser - Weißkeißel - Sagar - Lodenau
74 Ergänzungsnetz, LandBus, Rothenburg - Rietschen - Niesky
75 Ergänzungsnetz, FlexBus, Mücka - Förstgen - Hohendubrau - Waldhufen - Niesky
76 Ergänzungsnetz, FlexBus, Uhyst (Spree) - Boxberg - Klitten - Förstgen - Mücka
78 Busgrundnetz, TaktBus, Schleife - Groß Düben - Gablenz - Weißwasser
79 Ergänzungsnetz, FlexBus, Weißwasser - Trebendorf - Schleife
80 Busgrundnetz, PlusBus, Weißwasser - Krauschwitz - Bad Muskau
S75 Ergänzungsnetz, SchulBus, Mücka / Stannewisch - See / Trebus
S80 Ergänzungsnetz, SchulBus, Bad Muskau - Krauschwitz - Gablenz - Schleife
Linienbündel "Görlitzer Umland" (Los 2)
Landkreis Görlitz
Das Linienbündel „Görlitzer Umland“ umfasst folgende Linien (neue Bezeichnung):
31, 60-66, 68, 69, 77, S63
Die Leistungen im Linienbündel „Görlitzer Umland“ können ab Betriebsstart fahrplanmäßig mit 24 Fahrzeugen (7 Gelenkbusse, 17 Standard-Solobusse) und im ersten Betriebsjahr „Kalenderjahr 2023“gem. Ziffer 1.3 der Anlage A zum Angebotsschreiben „Vorgaben und Hinweise zur Angebotskalkulation“ mit gerundeten 1.721.626 Nkm (Nutzwagenkilometern) sowie gerundeten 51.842 Fahrplanstunden p.a. erbracht werden.
31 Busgrundnetz, TaktBus, Löbau - Kittlitz - Weißenberg - Hohendubrau - Niesky
60 Busgrundnetz, PlusBus, Horka - Niesky
61 Ergänzungsnetz, FlexBus, Görlitz - Neißeaue - Horka
62 Ergänzungsnetz, LandBus, Görlitz - Markersdorf - Reichenbach
63 Busgrundnetz, TaktBus, Reichenbach - Waldhufen - Niesky
64 Ergänzungsnetz, LandBus, Görlitz - Schöpstal - Kodersdorf - Niesky
65 Ergänzungsnetz, LandBus, Görlitz - Königshain - Weißenberg
66 Ergänzungsnetz, FlexBus, Görlitz - Pfaffendorf - Friedersdorf
68 Ergänzungsnetz, FlexBus, Görlitz - Kodersdorf - Horka
69 Busgrundnetz, TaktBus,Görlitz - Neißeaue - Rothenburg - Horka
77 Ergänzungsnetz, FlexBus, Nieder Seifersdorf - Kodersdorf
S63 Ergänzungsnetz, SchulBus, Reichenbach - Vierkirchen
Linienbündel "Süd" (Los 3)
Landkreis Görlitz
Das Linienbündel „Süd“ umfasst folgende Linien (neue Bezeichnung):
1-3, 5, 6, 10-16, 18, 19, 30, 32-39, 50, 67, S14, S15, S17, S18, S30-S33, S35-S39, S50
Die Leistungen im Linienbündel „Süd“ können ab Betriebsstart fahrplanmäßig mit 63 Fahrzeugen (25 Gelenkbusse, 38 Standard-Solobusse) und im ersten Betriebsjahr „Kalenderjahr 2023“ gem. Ziffer 1.3 der Anlage A zum Angebotsschreiben „Vorgaben und Hinweise zur Angebotskalkulation“ mit gerundeten 3.974.881 Nkm (Nutzwagenkilometern) sowie gerundeten 140.039 Fahrplanstunden p.a. erbracht werden.
1 Busgrundnetz, StadtBus, Bahnhof - West - Landratsamt - Ost - Bahnhof - Weinau - Bahnhof
2 Busgrundnetz, StadtBus, Bahnhof - O-See - Süd - Bahnhof - Nord - Bahnhof
3 Busgrundnetz, StadtBus, Bahnhof - Süd - Hartau - Eichgraben - Süd - Bahnhof - Nord - Bahnhof
5 Busgrundnetz, StadtBus, Stadtverkehr - Löbau Ost / Landratsamt
6 Busgrundnetz, StadtBus, Stadtverkehr - Löbau West
10 Busgrundnetz, PlusBus, Zittau - Herrnhut - Löbau
11 Ergänzungsnetz, FlexBus, Zittau - Hörnitz - Hainewalde - Großschönau
12 Ergänzungsnetz, FlexBus, Zittau - Hirschfelde - Ostritz - Hagenwerder - Görlitz
13 Ergänzungsnetz, FlexBus, Zittau - Wittgendorf - Schlegel - Hirschfelde
14 Ergänzungsnetz, LandBus, Zittau - Hörnitz - Bertsdorf - Großschönau - Waltersdorf
15 Busgrundnetz, TaktBus, Zittau - Olbersdorf - Jonsdorf - Waltersdorf
16 Busgrundnetz, TaktBus, Zittau - Olbersdorf - Oybin - Lückendorf
18 Ergänzungsnetz, FlexBus, Zittau - Mittelherwigsdorf - Oberseifersdorf - Eckartsberg - Zittau
19 Ergänzungsnetz, LandBus, Zittau - Oderwitz - Ebersbach
30 Busgrundnetz, PlusBus, Löbau - Kottmarsdorf - Neugersdorf - Seifhennersdorf
32 Ergänzungsnetz, LandBus, Löbau - Dürrhennersdorf - Schönbach - Ebersbach
34 Ergänzungsnetz, FlexBus, Löbau - Rosenhain
35 Ergänzungsnetz, LandBus, Schönau-Berzdorf - Dittersbach - Bernstadt - Sohland - Reichenbach
36 Ergänzungsnetz, LandBus, Löbau - Eibau - Neugersdorf
37 Busgrundnetz, TaktBus, Herrnhut - Oderwitz - Leutersdorf - Seifhennersdorf
38 Ergänzungsnetz, LandBus, Ebersbach - Neugersdorf - Leutersdorf - Großschönau
39 Ergänzungsnetz, FlexBus, Löbau - Rosenbach - Ebersdorf - Löbau
50 Busgrundnetz, PlusBus, Löbau - Oppach - Ebersbach - Neugersdorf
67 Busgrundnetz, TaktBus, Görlitz - Bernstadt - Herrnhut
S14 Ergänzungsnetz, SchulBus, Zittau Bahnhof - Ottokarplatz - Bahnhof
S15 Ergänzungsnetz, SchulBus, Zittau - Olbersdorf
S17 Ergänzungsnetz, SchulBus, Lückendorf - Zittau
S18 Ergänzungsnetz, SchulBus, Zittau - Eckartsberg - Oberseifersdorf - Mittelherwigsdorf - Zittau
S30 Ergänzungsnetz, SchulBus, Herrnhut - Ottenhain - Löbau - Niedercunnersdorf
S31 Ergänzungsnetz, SchulBus, Löbau - Bellwitz - Kittlitz - Wohla
S32 Ergänzungsnetz, SchulBus, Reichenbach - Löbau
S33 Ergänzungsnetz, SchulBus, Beiersdorf - Dürrhennersdorf - Neusalza-Spremberg - Oppach
S35 Ergänzungsnetz, SchulBus, Hagenwerder - Schönau-Berzdorf - Großhennersdorf - Herrnhut
S36 Ergänzungsnetz, SchulBus, Ebersbach-Neugersdorf - Niedercunnersdorf - Herrnhut
S37 Ergänzungsnetz, SchulBus, Seifhennersdorf - Oderwitz - Ebersbach
S38 Ergänzungsnetz, SchulBus, Ebersbach-Neugersdorf - Leutersdorf - Seifhennersdorf
S39 Ergänzungsnetz, SchulBus, Rosenbach - Herrnhut
S50 Ergänzungsnetz, SchulBus, Lawalde - Kleindehsa
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bieter ansässig ist, sofern der Bieter in das Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist. Für den Fall der Nichteintragung: die Vorlage einer Gewerbeanmeldung (für ausländische Bieter: oder vergleichbar). Der Nachweis muss mindestens die vertretungsberechtigten Personen ausweisen, vgl. § 44 Abs. 1 VgV.
- Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes (für ausländische Bieter: oder vergleichbar). Die Bescheinigung muss Angaben zu den steuerlichen Verhältnissen und den steuerlichen Erklärungspflichten enthalten [die Bescheinigung muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültig sein]. Falls auf der Bescheinigung keine Gültigkeitsdauer angegeben sein sollte, darf das Ausstellungsdatum in Bezug zum Datum der Angebotsabgabe nicht länger als 3 Monate zurückliegen, d.h. nicht älter als Stichtag: 20.06.2021.
- Bescheinigung der Kommune des Unternehmenssitzes über die steuerliche Zuverlässigkeit (für ausländische Bieter: oder vergleichbar) [die Bescheinigung muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültig sein]. Sofern an die Kommune des Unternehmenssitzes keine Steuer entrichtet werden, sondern an die Kommunen der jeweiligen Betriebsstätten, ist dies der Vergabestelle bis zum Ablauf der Angebotsfrist entsprechend mitzuteilen und zu erläutern.
Ferner hat der Bieter zusätzlich die Bescheinigung der steuerlichen Zuverlässigkeit der betroffenen Kommune vorzulegen, in der die Betriebsstätte, die den vertragsgegenständlichen Verkehr erbringen soll, ansässig ist. Bei Ergebnisabführungsverträgen / Organschaften ist hinsichtlich des Drittunternehmens entsprechend zu verfahren.
Falls auf der Bescheinigung keine Gültigkeitsdauer angegeben sein sollte, darf das Ausstellungsdatum in Bezug zum Datum der Angebotsabgabe nicht länger als 3 Monate zurückliegen, d.h. nicht älter als Stichtag: 20.06.2021.
- Angabe von selbst im „Rollgeschäft“ erbrachten Busverkehrsleistungen (keine Rufbus-/ AST-/ ALF-/ Fernbus-/ Schienenersatz-/ Bedarfs-/ Mietbus-/ Berufs-/ Markt-/ Theater-/ Flughafenvorfeld-/ Reise-Verkehre, auch keine Werks-/ Freigestellte Schüler-Verkehre) im öffentlichen Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen (falls in Deutschland erbracht: gem. § 42 PBefG; nicht: gem. §§ 42a, 43-49 PBefG; Verkehrsleistungen gem. §§ 42a, 43-49 PBefG werden nicht berücksichtigt) seit Gründung des Unternehmens, höchstens jedoch seit Beginn (01.01.) der letzten drei vollen Kalenderjahre (2018, 2019, 2020) vor dem in Ziffer IV.2.2) genannten Termin zur Angebotsabgabe.
Es ist mindestens eine vergleichbare, erbrachte Verkehrsleistung gefordert. Es steht den Bietern frei, eine größere Anzahl von Referenzen anzugeben.
Die angegebenen Referenzleistungen müssen geeignet sein, einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Unternehmens in Bezug auf den zu vergebenden Auftrag zu ermöglichen, d.h. auf selbst erbrachte Leistungen im „Rollgeschäft“. Die Referenzleistungen müssen nicht mit der ausschreibungsgegenständlichen Leistung identisch sein, sie sollten jedoch mit den Anforderungen an die zu erbringende Leistung vergleichbar sein (vergleichbar hoher Schwierigkeitsgrad). Neben der Angabe von Busverkehrsleistungen als Konzessionsinhaber (auch als Teil einer Bietergemeinschaft) ist auch die Angabe von Leistungen als Unterauftragnehmer zulässig (detaillierte Anforderung an die zu erteilenden Angaben siehe Anlage C zum Angebotsschreiben; der Vordruck ist zu verwenden).
- Bescheinigung der „fachlichen Eignung für den Personenkraftverkehr mit Kraftomnibussen“, nicht: Verkehr mit Taxen und Mietwagen. D.h. Nachweis der fachlichen Eignung i.S.d. Art. 3 Abs. 1 lit. d) VO (EG) Nr. 1071/2009 sowie § 13 Abs. 1 Nr. 3 PBefG i.V.m. § 3 Abs. 1 PBZugV: Kenntnisse, die zur ordnungsgemäßen Führung eines Straßenpersonenverkehrsunternehmens erforderlich sind, und zwar auf den jeweiligen Sachgebieten, die im Anhang I Teil I der VO (EG) Nr. 1071/2009 in der jeweils geltenden Fassung aufgeführt sind, nachgewiesen nach dem Muster des Anhangs III der VO (EG) Nr. 1071/2009 in der jeweils geltenden Fassung.
In Deutschland:
Kopie einer Bescheinigung der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) über die fachliche Eignung gem. §§ 3, 4, 6, 7 PBZugV (§ 3 „Fachliche Eignung“, § 4 „Fachkundeprüfung“, § 6 „Gleichwertige Abschlussprüfungen“, § 7 „Anerkennung leitender Tätigkeit“).
Der Nachweis der fachlichen Eignung muss vom Unternehmer selbst oder einer zur Führung der Geschäfte bestellten Person erbracht werden.
Für den Fall einer Eignungsleihe kann der Nachweis durch ein anderes Unter-nehmen erbracht werden, wenn dies die Leistung erbringt, für die der Nachweis benötigt wird.
Abschnitt IV: Verfahren
Bieter dürfen bei der Öffnung der Angebote gem. § 55 Abs. 2 VgV nicht anwesend sein.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
- Hinweis zu Ziffern III 1.1.-1.3.: Sofern ein Bieter aus gewichtigen Gründen nicht in der Lage ist, eine der in den Ziffern III.1.1.-1.3. genannten Nachweise und Erklärungen vorzulegen, so hat er dies unter Angabe der Gründe der Vergabestelle vor der in Ziffer 5 der „Aufforderung zur Angebotsabgabe und Bewerbungsbedingungen“ genannten Frist für Fragen zu den Vergabeunterlagen mitzuteilen,
- Fragen zu den Vergabeunterlagen sind über die Vergabeplattform zustellen: https://www.subreport.de/E76484583
- Eignungsleihe (siehe Vergabeunterlagen)
- Erklärung zum Einsatz von Unterauftragnehmer („Eignungserklärung“):
Der Bieter hat mit der Angebotsabgabe eine Erklärung zum vorgesehenen Einsatz von Unterauftragnehmern für die Verkehrsleistungserbringung abzugeben (detaillierte Anforderungen an die zu erteilende Erklärung, siehe Anlage D1, D2, D3 zum Angebotsschreiben; der Vordruck ist zu verwenden). Beabsichtigt der Bieter bereits bei Angebotsabgabe die Übertragung von Verkehrsleistungen auf konkret benannte Unterauftragnehmer, sind die im Anhang zu Anlage D1, D2, D3 genannten unternehmensbezogenen Unterlagen und Eigenerklärung auch für die bei Angebotsabgabe vorgesehenen Unterauftragnehmer zu erbringen.
- Falls zutreffend: eine Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (detaillierte Anforderungen an die zu erteilende Erklärung siehe Anlage E zum Angebotsschreiben; der Vordruck ist zu verwenden),
- Falls zutreffend: Angabe der Anzahl der kalkulierten Fahrzeuge sowie die verbindliche Umlaufplanung (siehe Ziffer 2 und Ziffer 8B. der "Aufforderung zur Angebotsabgabe und Bewerbungsbedingungen")
- Zum Personalübergang je Los, siehe Vergabeunterlagen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ort: k.A.
Land: Deutschland
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Ort: k.A.
Land: Deutschland